Sie haben aber die Personalpolitik in den Raum gestellt. Ich sage Ihnen, es war nicht erkennbar, dass 1 Million Flüchtlinge nach Deutschland kommen. – Mit den Auswirkungen haben wir uns jetzt zu beschäftigen, und das in einer anständigen und ordentlichen Form nach Recht und Gesetz. Wenn wir temporäre Spitzen haben, temporäre Belastungsspitzen in bestimmten Behörden, dann müssen wir darauf jetzt reagieren. Das tun wir in einer angemessenen Form.
Das Zweite, was Sie übersehen haben: Wenn wir die Ausländerbehörden unterstützen, dann sind das 31-mal kommunale Behörden und dreimal Landesbehörden. Wir unterstützen mit diesem zusätzlichen Personal, das wir zur Verfügung stellen, kommunale Behörden. Ich finde, Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass wir seitens des Landes genau das machen.
Die Polizeivollzugsbeamten, die wir dort mobilisieren, sollen keine vollzugspolizeiliche Tätigkeit ausüben. Sie werden keine Aufgaben erledigen, für die bisher Polizeivollzugsbeamte eingesetzt wurden, sondern sie werden die Ämter unterstützen, insbesondere bei der Beratung ausreisepflichtiger und ausreisewilliger Ausländer, ganz im Sinne unseres Rückführungsmanagements, die Menschen zu beraten, freiwillig zurückzukehren und sich nicht diesen furchtbaren Abschiebungen zu unterziehen. Das sollen die Polizeivollzugsbeamten machen.
Herr Rudolph, Herr Schaus, ich weiß nicht, was Sie an dieser Frage kritisieren können. Das ist mir völlig schleierhaft.
Sie werden die Ausländerbehörden unterstützen in der Frage der Aktenanlage, der -pflege, der statistischen Auswertungen, weil wir mit den pensionierten Polizeivollzugsbeamten eher junge Pensionäre haben und welche, die in Verwaltungstätigkeiten ausgebildet sind, die einen großen Erfahrungsschatz und auch eine große Durchsetzungskraft haben.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Die Kolleginnen und Kollegen sind eine wertvolle Ressource, die wir uns in einer schwierigen Frage für die erwarteten Belastungsspitzen zunutze machen. Das ist eine gute, angemessene und – ich möchte auch sagen – aus 2015 und 2016 bewährte Strategie, die ich in keiner Weise kritikwürdig finde. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich gemeldet, weil ich noch einmal auf den Bericht des UNHCR eingehen wollte, den Frau Wallmann in einem Satz zitiert hat. Frau Wallmann, ich würde Ihnen empfeh
len, erstens den UNHCR-Bericht komplett zu lesen und nicht nur einen Satz, den Sie dann auch noch falsch verstanden haben. Der Bericht des UNHCR – ich kann ihn zitieren, ich habe ihn vollständig hier – beginnt mit dem Satz, dass sich die Sicherheitslage im letzten Jahr „insgesamt nochmals deutlich verschlechtert hat“.
Vor diesem Hintergrund ist die statistische Entwicklung der Entscheidungspraxis des Bundesamtes eher überraschend, …
Wurde im Jahr 2015 noch in 78 % aller Entscheidungen in der Sache Schutz gewährt, ist die Gesamtschutzquote 2016 nur noch gut 60 %, also rückläufig. Das kann der UNHCR nicht nachvollziehen. Man spricht von einer „sich ständig ändernden Sicherheitslage“.
Ein pauschalierender Ansatz, der bestimmte Regionen … als sichere und zumutbare interne Schutzalternative ansieht, ist nach Auffassung von UNHCR vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Afghanistan nicht möglich.
Meine Damen und Herren, ich empfehle, den Bericht komplett zu lesen und zu verstehen, weil er ganz deutlich macht: Afghanistan ist nicht sicher, und deswegen darf nach Afghanistan nicht abgeschoben werden.
Über 11.000 verletzte und tote Zivilisten im letzten Jahr, davon ein Drittel Kinder – da kann man sich natürlich wie der Bundesinnenminister hinstellen und sagen: Zivilisten sind in Afghanistan nicht Ziel, sie sind Opfer, und das sei ein großer Unterschied. – Das ist aber zynisch. Das ist einfach nur zynisch angesichts dieser Opferzahlen.
Das Problem ist: Nennen Sie einmal eine sichere Region. Herr Innenminister, nennen Sie namentlich eine sichere Region. Dann können wir darüber reden, was dort an Kampfhandlungen stattfindet oder nicht.
Im Januar fand die zweite Sammelabschiebung nach Afghanistan ab Frankfurt statt. Unter den Abgeschobenen war auch ein junger Mann namens Akbari. Er war Altenpfleger und lebte in einer Gastfamilie in Bayern. Kurz nach der Abschiebung wurde er durch ein Selbstmordattentat in Kabul, bei dem 20 Menschen gestorben sind, schwer verletzt. Ich finde, angesichts der Gefahr, der wir jeden einzelnen Menschen aussetzen, der dahin abgeschoben wird, ist es doch zynisch, zu sagen: Wir halten uns hier an Recht und Gesetz. – Was hat das mit Recht und Gesetz zu tun, wenn wir zulassen, dass Menschen in Lebensgefahr geraten?
Er wurde im Januar 2017 abgeschoben. Nur wenige Tage später kam er bei einem Selbstmordattentat zu Schaden. Es kann doch nicht sein, dass man Menschen in ein Kriegsgebiet abschiebt.
Ich kann es einfach nicht nachvollziehen. Der UNHCR sagt, Afghanistan sei nicht sicher. Der Global Peace Index
besagt das. Amnesty International sagt es. Ich verstehe einfach nicht, warum sich das Auswärtige Amt dieser Auffassung nicht anschließt. Deswegen brauchen wir natürlich dringend eine Neubewertung, was die Sicherheitslage in Afghanistan angeht.
Ja, der Bund ist in der Pflicht. Das heißt aber nicht, dass das Land und die Landesregierung nichts machen können. Man könnte einen dreimonatigen Abschiebestopp beschließen. Das würde all den Menschen Sicherheit geben, die in diesem Bundesland leben und die tagtäglich Angst haben, abgeschoben zu werden.
Herr Bocklet hat sich jetzt hierher gestellt und erklärt, es würde vorläufig bis auf Straftäter keiner mehr abgeschoben. Das mit den Straftätern halte ich auch für falsch. Wenn Afghanistan nicht sicher ist, darf man niemanden dahin abschieben.
Einmal abgesehen davon, dass das Land nicht sicherer wird, wenn man die ganzen Straftäter dorthin abschiebt.
Ich halte das für falsch. Ich habe diese Aussage des Herrn Bocklet bei Frau Wallmann und bei Herrn Beuth so nicht gehört. Deswegen meine Frage: Gibt es einen Erlass, gibt es eine Anweisung, oder gibt es irgendetwas, was diese Landesregierung veranlasst hat, nicht weiter nach Afghanistan abzuschieben?
Gerade haben wir gehört, dass es allein 140 ausreisepflichtige afghanische Hindus und Sikhs in Hessen gibt. In Afghanistan ist niemand sicher. Aber religiöse Minderheiten sind besonders gefährdet. Den Menschen, die jetzt einen Abschiebebescheid bekommen, die in Angst leben, die tagtäglich Angst davor haben, abgeschoben zu werden, die Angst haben, ihre Kinder in die Schule zu schicken, weil sie Angst haben, dass sie abgeschoben werden, hilft doch nicht die Aussage, Herr Bocklet habe im Landtag gesagt: „Ihr werdet nicht abgeschoben“. Vielmehr brauchen sie etwas Schriftliches. Sie brauchen entweder einen Beschluss des Landtags, dass es einen Abschiebestopp gibt, oder einen klaren Erlass dieser Landesregierung. Deshalb lautet meine Frage: Ist diese Landesregierung bereit, diese Abschiebungen sofort auszusetzen, zumindest auszusetzen, um den Menschen in Hessen ein Gefühl der Sicherheit zu geben? – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will genau an der Stelle ansetzen, an der Kollegin Wissler aufgehört hat. Ich will aber zwei Dinge vorausschicken.
Erstens. Ich wiederhole das, was ich im Dezember 2016 in diesem Plenarsaal gesagt habe: Niemand unterstellt hier irgendjemandem, dass man ein Interesse an Abschiebungen hätte. Das unterstellen wir niemandem in diesem Saal.
Niemand aus der SPD-Fraktion hat die Absicht, Leute in diesem Saal für das haftbar zu machen, was Parteifreunde in anderen Bundesländern tun. Das hat Herr Kollege Roth hier schon einmal bei anderer Gelegenheit gesagt. Ich glaube, es wäre ganz gut, wenn wir uns bei Gelegenheit daran einmal erinnern würden. Wir sind die Mitglieder des Hessischen Landtags. Wir sind verantwortlich dafür, was den Menschen in unserem Verantwortungsbereich zustößt oder eben auch nicht zustößt.
Das schließt auch die ausreisepflichtigen Menschen aus Afghanistan mit ein. Wir haben uns zu vergewissern, ob die Entscheidung darüber, ob die Ausreisepflicht tatsächlich durchgesetzt wird – darum geht es –, nach vernünftigen Kriterien und nach menschlichen Maßstäben geschieht, ja oder nein.
Letzte Vorbemerkung. Ich glaube, von Frau Kollegin Wallmann wurde in Bezug auf unseren Dringlichen Antrag gesagt, wir hätten bewusst nur den Innenminister erwähnt. Frau Kollegin, das ist falsch. Der Innenminister ist hinsichtlich der Frage der Durchführung der Sammelabschiebungen zuständig. Deswegen wird er da aufgeführt.