Es muss aber doch auch praktikabel sein, da müssen Sie sich jetzt auch nicht herausreden, Herr Bellino.
(Günter Rudolph (SPD): Eine Anfrage? Mit dem Ziel? Mit dem Ziel der Verschleierung! – Glockenzeichen)
Ich will mit dem einen Teil anfangen, der scheinbar unproblematischer ist, nämlich die Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei. Jeder weiß, dass die hessische Bereitschaftspolizei in ihrer Geschichte, 70 Jahre, immer eine Weiterentwicklung erfahren hat. Sie soll jetzt zu einem hessischen Polizeipräsidium umorganisiert werden. Die entsprechenden Spezialeinheiten sollen reformiert werden. Beim SEK haben Sie wirklich eine ganze Menge zu tun. Da gibt es noch ganz schön Nachholbedarf. Sie soll in eine neue Behörde transformiert werden. Es soll spezialisierte Einsatzkompetenzen geben, die eine Konzentrationswirkung haben. Das hört sich erst einmal gut an, aber da werden wir auch wirklich genau hinschauen. Diese Reformierung, dieses „Umressortieren“ – so will ich es nennen –, ergibt das wirklich Sinn? Führt sie wirklich zu einer effizienten Polizeiarbeit, meine Damen und Herren?
Ja, Sie haben es „wunderbar“ in der Einleitung des Gesetzestextes, auch in einzelnen Abschnitten der Begrün
dung, eingekleidet, warum Sie jetzt an ganz vielen Punkten zusätzliche Befugnisse schaffen wollen, nämlich – das ist immer „geländegängig“ – mit der Verhütung extremistischer Straftaten, dem Rechtsextremismus und der steigenden Hasskriminalität. Unbestritten sind das aktuelle, wichtige Herausforderungen.
Herr Herrmann, es ist unerträglich, dass Sie immer versuchen, den Rechtsextremismus zu bagatellisieren. Ich darf den Verfassungsschutzpräsidenten Schäfer zitieren, der kürzlich eindringlich vor den Gefahren des Rechtsextremismus und einer Zunahme der Gewalttaten gewarnt hat. Ich sage es Ihnen deutlich: Wir nehmen den Rechtsextremismus ernst, und wir stellen uns diesem entgegen, und zwar ganz konsequent.
Ich will auch auf ein paar Einzelpunkte eingehen; denn in siebeneinhalb Minuten kann man nur ein paar Punkte wirklich konzentriert aus diesem riesigen Regelwerk herausgreifen. Videoüberwachung soll erheblich ausgeweitet werden, zwar an „besonderen Gefahrenpunkten“ anknüpfend, aber da ist die Frage – Juristen sind sofort gefragt –: Na ja, was sind denn „besondere Gefahrenpunkte“?
Die Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt hört sich auch erst einmal gut an, muss aber praxistauglich sein, meine Damen und Herren. Hilft das wirklich im konkreten Fall, um entsprechende Taten im Umfeld der häuslichen Gewalt zu verhindern bzw. ihnen entschieden entgegenzutreten?
Geländegängiger erscheint – es ist schon angesprochen worden – der Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme in Dienstfahrzeugen. Ein Punkt, den wir aber auch sehr kritisch sehen, ist die Rechtsgrundlage für das sogenannte IP-Tracking. Auch hier darf man nicht vergessen: IP-Adressen sind personenbezogene Daten, die mithilfe eines Internetproviders einem konkreten Anschlussinhaber zugerechnet werden können; und die User erfahren nichts von dem Tracking. – Meine Damen und Herren, auch da werden wir sehr genau hinschauen.
(Beifall SPD – Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Dann schaut einmal, was ihr in Rheinland-Pfalz macht!)
(Zurufe Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), Günter Rudolph (SPD) und Torsten Felstehausen (DIE LINKE) – Glockenzeichen)
Ein zweiter Punkt. Das Hessische Verfassungsschutzgesetz soll in einigen Punkten Veränderungen erfahren.
Herr Wagner, schön, dass Sie so prominent hier dazwischenrufen. Jetzt weiß man auch, wer wohl wahrscheinlich Vater dieses Gesetzentwurfes war. Ich bitte Sie aber auch, mir Ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Sie können gerne
Das Verfassungsschutzgesetz soll auch an einigen Punkten geändert werden. Insbesondere soll die personenbezogene Aufklärung verschärft und geschärft werden; denn Attentate in Halle oder Hanau hätten gezeigt, was auch richtig ist, dass Einzelpersonen im Vorfeld militanter Handlungen noch stärker in den Blick genommen werden müssten. So weit, so gut. Dann darf ich Ihnen aber noch aus dem Untersuchungsausschuss zu Hanau aus einer Sachverständigenvernehmung berichten. Prof. Bannenberg hat in einer der vergangenen Untersuchungssauschusssitzungen ganz klar gesagt – hören Sie genau zu –, solche Attentaten ließen sich verhindern, meine Damen und Herren.
Das hat eine Sachverständige gesagt. Das sollten wir uns in der Tat zu Herzen nehmen, aber dann genauer hinsehen: Was ist wirklich erforderlich zu regeln, und was sprengt gar womöglich die Verhältnismäßigkeit? Denn eines muss ich Ihnen auch ganz deutlich sagen: Jeder Eingriff in Grundrechte – wir haben hier mannigfaltige Grundrechtseingriffe, die hier vorgenommen werden und zwar in jedem Einzelfall, es kann potenziell jeder Bürger davon betroffen sein – bedarf einer genauen Abwägung: Ist die Maßnahme geeignet? Ist sie erforderlich? Ist sie wirklich im engeren Sinne verhältnismäßig?
Wir als Sozialdemokratinnen, Sozialdemokraten stehen für eine saubere und ordentliche Abwägung, einen Ausgleich von der Sicherheit auf der einen Seite, aber auch von der Freiheit auf der anderen Seite. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Ich sage Ihnen deutlich: Wir haben hartnäckig den Eindruck, dass dieses Maß mit diesem Gesetzentwurf nicht gewahrt wurde. Wir werden in der Anhörung kritisch hinhören, kritisch hinterfragen und Gewehr bei Fuß stehen; denn wir wollen, dass zwar auf der einen Seite die Sicherheitsgesetze natürlich den aktuellen Herausforderungen entsprechend angepasst werden, aber auf der anderen Seite nicht über das Ziel hinausgeschossen wird, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Eva Goldbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr, Eva.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen wollen – einerseits neuen Bedrohungslagen, aber auch einer gewachsenen Grundrechtssensibilität. Es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, Veränderungen zu erkennen, Handlungsbedarf zu benennen, widerstreitende Interessen – das ist ganz wesentlich – gegeneinander abzuwägen und vorurteilsfrei über das alles zu diskutieren. Das setzt natürlich voraus, dass sich alle Diskutanten inhaltlich vertieft mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befasst haben. Wenn Kollegin Heike Hofmann sagt: „Wir werden uns das dann noch genauer anschauen“, dann sage ich: „Ja, bitte“; denn wir werden sicherlich drei Lesungen und eine umfangrei
che Anhörung haben. Ich hoffe, dass wir dann in eine vertiefte inhaltliche Debatte über diesen Gesetzentwurf kommen können.
Rechtsextremismus in der Polizei, das Thema hat uns fast die ganze Legislaturperiode beschäftigt und begleitet. Wir greifen das hier auf. Ganz kurz zur AfD: Es gab keinen einzigen Fall von Linksextremismus innerhalb der hessischen Polizei, deswegen beziehen wir uns auf Rechtsextremismus innerhalb der hessischen Polizei.
Künftig soll es für alle Polizeibeamtinnen und -beamten eine Regelabfrage – darum geht es – beim Verfassungsschutz geben. Das ist eben auch eine Forderung, die die Expertinnen- und Expertenkommission zur Polizei erhoben hat. Sie lautet ganz einfach: Wir wollen keine Extremisten bei der Polizei. – Worum geht es hier? Es geht bei der Polizei um Integrität, es geht um Vertrauen.
Das ist nicht nur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, das ist vor allem im Sinne unserer Polizei; denn die Polizei muss fest in der Gesellschaft verankert bleiben.
Rechtsextremismus in der Gesellschaft ist auch ein großes Thema, nicht nur im Landtag. Da noch einmal an die AfD gerichtet – Kollegin Hofmann hat es schon richtigerweise gesagt, den Präsidenten des hessischen Verfassungsschutzes zitierend –: Der Rechtsextremismus ist derzeit die größte Bedrohung und Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Weil sich Rechtsextremismus, aber auch andere Formen von Menschenfeindlichkeit, Hass und Hetze vor allem im Internet zeigen, wollen wir auch dagegen etwas tun.
Das können wir nicht tatenlos hinnehmen. Da müssen wir besser werden. Deswegen haben wir einige einschlägige Straftatbestände in den Katalog der Straftaten mit erheblicher Bedeutung aufgenommen.
Zum Beispiel eben Volksverhetzung und Androhung von Straftaten – genau das, was bei Hass und Hetze unter anderem im Internet oft zu sehen ist. Dass aus solchen Worten Taten folgen können, ist eine reale Befürchtung. Wir sind mit solchem Leid in den beiden Untersuchungsausschüssen jede Woche hier im Landtag konfrontiert. Die Polizei wird genau solche Leute künftig länger auf dem Schirm haben.
Wir haben die Aussonderungsprüffristen für die Polizeiakten angepasst. Künftig sollte es dann so sein: fünf Jahre bei leichten Delikten, zehn Jahre bei einfachen Delikten, 15 Jahre bei Straftaten mit erheblicher Bedeutung und 20 Jahre bei terroristischen Straftaten und schweren Sexualdelikten. Wir schauen genau hin. Wir differenzieren hier. Genauer hinschauen heißt auch: Wir etablieren ein elektronisches Meldesystem zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft und verankern das Ganze per Gesetz. Zukünftig wird die Staatsanwaltschaft die Polizei immer über jeden Verfahrensabschluss informieren und die Gründe im Einzelnen darlegen, damit die Polizei verantwortlich darüber entscheiden kann, ob eine weitere Datenspeicherung notwendig ist oder nicht. Diese Entscheidung ist immer schriftlich festzuhalten und zu dokumentieren.
Wir wären das erste Bundesland, das eine solche Schnittstelle zwischen Justiz und Polizei einrichtet und verankert. Das ist in der Praxis aufwendig, im Sinne des Grundrechtsschutzes aber absolut notwendig.