Protokoll der Sitzung vom 30.03.2022

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Rolf Kahnt (fraktionslos))

Apropos Grundrechtsschutz: Auch bei der Regelung über sogenannte anlasslose Personenkontrollen bauen wir rechtsstaatliche grundrechtssichernde Hürden ein, um den besonderen Schutz von Berufsgeheimnisträgern – Ärzte, Rechtsanwälte, Geistliche – zu gewährleisten. Das regeln wir in einer eigenen, sehr modernen Vorschrift, mit der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch umgesetzt wird.

Vorgelagerter Grundrechtsschutz ist auch die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten, die wir bisher nur als Verwaltungsvorschrift geregelt hatten, die jetzt in Gesetzesrang erhoben werden soll. Wir setzen damit einen klaren Standard, hinter den es dann kein Zurück mehr gibt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Kommen wir zum Verfassungsschutz. Auch hier diskutieren wir regelmäßig die Frage, ob das Landesamt für Verfassungsschutz insbesondere Personen aus dem rechtsextremistischen Bereich lange genug beobachtet hat. Es geht also hier auch um die Löschung von Daten nach Ablauf einer bestimmten Frist. Es geht konkret um die Verlängerung der Aussonderungsprüffrist, die bisher nur bei fünf Jahren liegt.

Das Landesamt soll zukünftig bei den Daten solcher Personen – um die geht es jetzt –, die schwere Straftaten mit originärem Staatsschutzbezug planen, begehen oder begangen haben, regelmäßig, in der Regel – das heißt, es gibt auch Ausnahmen – erst nach zehn Jahren statt wie bisher nach fünf Jahren die Löschung prüfen. Es gibt ein Recht auf Löschung, deswegen muss diese Prüfung sein. Deswegen wurde in der Vergangenheit nach fünf Jahren geprüft. Bei diesen schweren Straftätern soll diese Prüfung nach zehn Jahren erfolgen.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Das wäre auch heute möglich!)

Es geht also darum, dass eine als gefährlich einzustufende Person auch dann weiter beobachtet werden kann – diese Forderung höre ich sehr oft von der LINKEN, von der SPD im Untersuchungsausschuss zum Mord an Dr. Walter Lübcke –, wenn sie in den letzten fünf Jahren keine neuen Erkenntnisse gebracht hat.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist auch jetzt schon möglich! – Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Wurde nur nicht gemacht! – Günter Rudolph (SPD): Was ein Unsinn! – Glockenzeichen)

Der Mord an Dr. Walter Lübcke gibt Anlass für eine solche Regelung.

Eine weitere wichtige Maßnahme gegen die Verbreitung extremistischer Ideologien im Internet ist die Beobachtung von Einzelpersonen – ich glaube, das hat heute noch niemand erwähnt –, die zukünftig möglich sein soll. Warum machen wir das? Einzelpersonen können über die sozialen Medien Hassbotschaften verbreiten, agitieren und eine relevante Anzahl von Menschen erreichen. Die Radikalisierung kann auch ausschließlich über das Internet erfolgen. Wir mussten bitter erfahren, dass einer solchen Radikalisierung auch schwere Gewalttaten folgen können.

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Auskunftsrecht der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz stärken wollen. Das setzen wir auch um. Jetzt entfällt eine Voraussetzung. Bisher musste man, um eine Auskunft zu erhalten, einen konkreten Sachverhalt darlegen, auf den sich das Auskunftsersuchen bezieht. Das fällt in Zukunft weg. Der Bürger oder die Bürgerin kann in Zukunft einfach fragen: Habt ihr irgendetwas über mich gespeichert?

(Zuruf Klaus Herrmann (AfD))

Man muss also nicht herumraten und im Nebel stochern, wenn man seinen grundrechtlich garantierten Auskunftsrechtsanspruch geltend machen möchte.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Frau Kollegin Goldbach, Sie müssen zum Schluss kommen.

Das mache ich. Letzter Satz. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf angeregte Debatten und eine informative Anhörung und hoffe, dass die vorgelegten Änderungen am Ende eine breite Zustimmung erfahren. Wir sind hier alle in der Verantwortung, auf Bedrohungslagen angemessen zu reagieren und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte niemals aus den Augen zu verlieren, und dafür stehen wir.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank. – Der Kollege Stefan Müller hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal stelle ich fest, dass Sie nicht ein Wort zum Thema Videoüberwachung gesagt haben. Es hat Gründe, weshalb Sie das nicht getan haben.

(Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und DIE LINKE)

Der eigentliche Grund, weshalb ich mich zu Wort gemeldet habe, ist, dass Sie gesagt haben, dass die Verschärfungen der Befugnisse eingeführt worden seien, weil es rechtsextremistische Vorfälle bei der Polizei gegeben habe. Meine Damen und Herren, das kann ich im Interesse der Polizei hier so nicht stehen lassen.

(Beifall Freie Demokraten – Zurufe)

Das haben Sie so gesagt. – Die Regelungen hier beziehen sich auch nicht auf die Polizei. Damit ziehen Sie das Ansehen der Polizei in den Dreck, und das kann ich hier nicht akzeptieren. Deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet.

(Beifall Freie Demokraten)

Außerdem möchte ich der Mär vorbeugen, hier ginge es um die Bekämpfung des Rechtsextremismus. Die Erweiterung der Tatbestände von erheblicher Bedeutung bezieht sich auf alle Delikte und auf alle Bereiche. Es steht nicht dabei, dass dies für den Bereich des Rechtsextremismus gelten soll. Davon ist mit keinem Wort die Rede. In der Begründung schreiben Sie, dass Sie damit insbesondere Rechtsextremismus bekämpfen wollen. Alles andere ist davon aber auch umfasst. Alles ist davon umfasst. Außerdem geht es nicht nur um Amokfahrten, sondern um alle gegenwärtigen Gefahren für Leib und Leben, bei denen man IP-Tracking im präventiven Bereich künftig machen kann. Zu all diesen Punkten haben Sie vorhin nichts gesagt. Zumindest diese Richtigstellung im Bereich des Rechtsextremismus und im Bereich der Polizei wollte ich hier doch einmal vornehmen.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank, Kollege Müller. – Frau Kollegin Goldbach, wollen Sie erwidern? – Bitte.

Herr Kollege Müller, ich freue mich immer sehr darüber, dass Sie so gerne mit mir debattieren. Wir werden das sicherlich fortsetzen und ausführlich behandeln.

Ich möchte nur eines klarstellen. Ich habe gesagt: Wir führen die Regelabfrage beim Verfassungsschutz für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ein, weil wir Fälle von Rechtsextremismus innerhalb der Polizei hatten. – Das gehört zusammen. Dann habe ich über Rechtsextremismus innerhalb der Gesellschaft geredet und außerdem über die Instrumente zur Bekämpfung. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wenn Sie mich schon kritisieren wollen, können Sie das gerne machen; aber hören Sie bitte erst genau zu, und kritisieren Sie dann die Dinge, die kritikwürdig sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Goldbach. – Jetzt hat der Innenminister, Staatsminister Peter Beuth, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fürchte, mit reflexhaften Diskussionen kommen wir bei der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger nicht wesentlich weiter.

(Beifall Holger Bellino (CDU))

Man muss sich dann schon mit einer gewissen Detailtiefe – das ist zugegebenermaßen hier der Fall – mit den wirklichen Fragen beschäftigen, die sich für den Werkzeugkasten von Nachrichtendienst und Polizei stellen. Eine oberflächliche Kritik, so wie wir sie heute gehört haben, wird der harten Aufgabe, die die Sicherheitsbehörden in unserem Land zu leisten haben, wirklich nicht gerecht.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Plattitüde, es würden Grundrechte eingeschränkt, brauchen Sie bei der Diskussion um ein Polizeigesetz nun wirklich nicht vorzutragen. Wir reden hier von Polizeirecht. Selbstverständlich werden da Grundrechte eingeschränkt. Selbstverständlich werden sie, weil es ein Zitiergebot gibt, auch in einem solchen Gesetzentwurf genannt. So muss man eben in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat mit den Einschränkungen von Bürgerrechten umgehen. So machen wir das an dieser Stelle, und zwar abgewogen und ausgewogen, wie ich Ihnen gleich noch darstellen werde.

Ich will von vornherein sagen, dass eines nicht geht: dass man hier im Landtag oder in den Sitzungen des Innenausschusses oder wo auch immer erklärt, was die Polizei oder der Nachrichtendienst hätte tun können oder hätte sehen müssen oder hätte beobachten sollen oder sonst irgendetwas, dass man aber dann, wenn es darum geht, den Sicherheitsbehörden die Befugnisse an die Hand zu geben, um genau das zu erkennen, hier im Hessischen Landtag nicht Farbe bekennt, wie dies die Oppositionsabgeordneten gemacht haben. Das geht nicht. So kann man keine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik für die Bürgerinnen und Bürger machen.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, was machen wir? Wir wollen das Schutzniveau der Bevölkerung noch weiter steigern. Wir sind bereits auf einem hohen Niveau. Wir haben in den vergangenen Wochen über die Polizeiliche Kriminalstatistik diskutiert. Wir haben über den Haushalt diskutiert. Ja, wir haben eine erfolgreiche Polizei. Wir haben erfolgreiche Sicherheitsbehörden. Wir wollen sie noch erfolgreicher machen. Dafür braucht man gute Konzepte. Dafür braucht man natürlich Haushaltsmittel. In den vergangenen Jahren haben wir die Haushaltsmittel für die Sicherheitsbehörden deutlich gesteigert. Alleine bei der Polizei sind wir mittlerweile bei fast 2 Milliarden €.

Wir haben die Themen Technik, Ausstattung und Ausrüstung. Wir müssen überall auf höchstem Niveau unsere Polizeiorganisation und unseren Nachrichtendienst ausrüsten, damit sie überhaupt in der Lage sind, erfolgreich ihre Arbeit zu leisten.

Selbstverständlich brauchen wir Personal bei der Polizei. Deswegen haben wir in den vergangenen Jahren kontinuierlich dafür gesorgt, dass wir zusätzliches Personal haben: über 2.000 zusätzliche Polizeivollzugsbedienstete, die wir am Ende haben werden, um die Arbeit der Sicherheitsbehörden noch erfolgreicher zu gestalten. Wir haben die Wachpolizei vergrößert. Das benötigen wir, um Sicherheitspolitik noch erfolgreicher zu machen.

Hinzu kommen Ausstattung, Ausrüstung usw. Wir haben zusätzliches Personal. Außerdem brauchen wir einen Rechtsrahmen, in dem die Polizei und der Nachrichtendienst tatsächlich erfolgreich arbeiten können.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei der Frage der Strategien und der Prioritäten brauchen wir uns keine Vorhaltungen machen zu lassen. Bei den Themen der Zeit sind wir mit unseren Sicherheitsbehörden vorangegangen. Ich will einen Bereich ansprechen, der in den vergangenen Wochen immer wieder diskutiert wurde und auch eine große Popularität hatte, nämlich den Bereich des Rechtsextremismus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch dieser Rechtsrahmen wird mit einen Beitrag dazu leisten, dass wir Rechtsextremismus in unserem Land besser bekämpfen können, und zwar nicht in Pressemitteilungen, nicht irgendwo durch Plattitüden, sondern ganz konkret mit entsprechendem Rechtsrahmen, um dort noch erfolgreicher zu sein, als wir ohnehin in diesem Kampf schon sind.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun folgt die Detailarbeit. Natürlich ist das so bei einem Sicherheitsgesetz in dieser Größenordnung. Beim Verfassungsschutz geht es natürlich um die Frage der Erweiterung der Aufklärung gegenüber Einzelpersonen. Das ist notwendig geworden. Das sind die Erkenntnisse, die wir aufgrund der Taten gewonnen haben. Deswegen schreiben wir das ins Gesetz, weil das die Grundlage für unseren Nachrichtendienst ist, um dort entsprechend zu arbeiten. Ich will auf die einzelnen Punkte nicht weiter eingehen, weil ich mich noch eine Sekunde lang mit dem Sicherheitsgesetz beschäftigen möchte.

Meine Damen und Herren, wir wollen eine Ergänzung des Straftatenkatalogs mit dem Ziel, eine effektivere Bekämpfung des Rechtsextremismus zu erreichen. Wenn wir in diesen Straftatenkatalog beispielsweise die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufnehmen, dann mag es sein, dass es auch eine Organisation gibt, die nicht rechtsextremistisch ist, bei der es das auch gibt. Im Wesentlichen betrifft dies aber rechtsextremistische Organisationen. Deswegen ist das ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung im Kampf gegen Rechtsextremismus.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Thema Volksverhetzung ist in einem großen Umfeld sehr einseitig im Bereich des Rechtsextremismus positioniert. Deswegen können wir mit Fug und Recht sagen, die Maßnahmen, die wir hier vorschlagen, dienen dazu, noch erfolgreicher im Kampf gegen Rechtsextremismus zu sein.