Protokoll der Sitzung vom 30.03.2022

Das Thema Volksverhetzung ist in einem großen Umfeld sehr einseitig im Bereich des Rechtsextremismus positioniert. Deswegen können wir mit Fug und Recht sagen, die Maßnahmen, die wir hier vorschlagen, dienen dazu, noch erfolgreicher im Kampf gegen Rechtsextremismus zu sein.

Außerdem haben wir uns vorgenommen, im Bereich der Videoüberwachung noch erfolgreicher zu werden. Es gibt unterschiedlichste Bereiche, in denen die Videoüberwachung eine Rolle spielen kann. Das ist keine Allzweckwaffe. Das sagt hier niemand. Das weiß auch jeder. In bestimmten Bereichen ist das aber notwendig.

Nehmen wir einmal die Packstationen. Dort gibt es keine Videoüberwachung im privaten Bereich, sondern in öffentlichen Räumen. Wenn es beispielsweise darum geht, dass dort möglicherweise ein Austausch von inkriminierten Gegenständen stattfindet, dann ist das ein Bereich, in dem wir mit Videoüberwachung erfolgreich sein können und erfolgreich sein wollen. Das ist ein weiterer kleiner Baustein dafür, erfolgreich Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr in unserem Land zu leisten.

Wir haben an vielen Stellen Rechtsanpassungen vorgenommen, die uns vom Bundesverfassungsgericht aufgegeben worden sind, die sich durch Rechtsänderungen auf Bundesebene ergeben haben. Das ist alles sehr kleinteilig, aber erforderlich, weil wir eine klare und saubere Rechtsgrundlage für unsere Sicherheitsbehörden brauchen.

Meine Damen und Herren, ja, wir haben die Rechtsgrundlage für das IP-Tracking dort aufgenommen, und zwar zur Gefahrenabwehr. Wenn es darum geht, dass jemand seinen Freitod ankündigt, wenn es darum geht, dass jemand eine Amokfahrt ankündigt, dann geht es um die Lokalisierung desjenigen. Es geht nicht um Abhören oder sonst irgendetwas. Es geht um die Lokalisierung desjenigen, der ankündigt, eine schlimme Tat zu begehen. Das Ganze steht übrigens unter Richtervorbehalt. Das ist eine Maßnahme, die am Ende der Gefahrenabwehr und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dient, aber nicht dem, was Sie hier vorgetragen haben.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, bitte denken Sie an die Redezeit der Fraktionen.

Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt komme ich dann nicht mehr.

Es ist sehr detailliert, aber dieses Gesetz verdient, weil es in der Tat viel Kleinarbeit war, es zusammenzustellen, eine detaillierte Besprechung in den Ausschüssen und bei den Anhörungen. Es verdient aber auch, dass man nicht reflexhaft damit umgeht, sondern sich wirklich mit der Sache beschäftigt. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort hat der Abg. Günter Rudolph, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal muss ich der CDU und dem Innenminister ein Kompliment machen. Sie haben sich gegenüber den GRÜNEN zu 100 % durchgesetzt. Wahrscheinlich gibt es jetzt wieder ein paar Mails von der Grünen Jugend, wie schlimm das alles sei. Das wird Sie aber nicht stören. Sie erhalten ja eine Kompensation. Das kennen wir schon.

Frau Goldbach, Sie haben davon gesprochen, das Auskunftsrecht der Bürger sei pauschal gegeben. In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs steht, es bedürfe eines „besonderen Interesses“. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Tun Sie bitte nicht so, als ob man hier pauschal Auskünfte bekommen würde. Vom Grundsatz her bleibt es genauso schwierig wie zuvor.

(Beifall SPD, vereinzelt Freie Demokraten und DIE LINKE)

Herr Kollege Bellino, da wir beide das Vergnügen und die Ehre haben, im Untersuchungsausschuss Lübcke zu sitzen: Bei den letzten Zeugen haben Sie immer wieder darauf hingewiesen, das mit den Löschfristen reiche nicht. Darüber können wir reden. Es gibt aber keinen Automatismus, dass nach fünf Jahren Daten zu löschen sind.

(Zurufe)

Das ist der entscheidende Unterschied. Sie behaupten etwas, was nicht stimmt. Sie müssen das im Einzelfall prüfen.

Im Untersuchungsausschuss Lübcke haben wir durch die bisherigen Zeugen festgestellt: Die waghalsige These des Innenministers, Herr Ernst und Herr Hartmann seien abgekühlt, ist widerlegt. Der Verfassungsschutz und die Sicherheitsbehörden haben es nicht mitbekommen. Das ist ein zentraler Unterschied, Herr Kollege Bellino, ein entscheidender Unterschied.

(Beifall SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)

Das ist ja einer der Gründe, warum wir diesen Untersuchungsausschuss eingesetzt haben: Es geht darum, Versäumnisse von Sicherheitsbehörden zu untersuchen. Ein paar davon haben wir schon festgestellt. Die Behörden waren nicht professionell aufgestellt. Das haben wir doch schon ermittelt. Jetzt kommen Sie mit Ihrer alten Leier daher, wir müssten die Gesetze ändern.

(Zuruf Holger Bellino (CDU))

Herr Beuth, tun Sie nicht so, als ob das für Sie alles selbstverständlich sei. Sie haben doch schon öfter Schlappen vor Gericht erlitten. Zur automatischen Abfrage bei der Kennzeichenerfassung hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben, dass das rechtswidrig war. Das ist doch nicht Ihr erster Verstoß gegen Recht und Gesetz. Ein Grundsatz des Rechtsstaats ist nämlich die Verhältnismäßigkeit, um die es bei allen diesen Maßnahmen geht. Der Kollege Müller, die Kollegin Hofmann und der Kollege Felstehausen haben darauf hingewiesen. Bei ein paar Dingen fehlt eben der Abwägungsprozess, ob es um die Videoüberwachung oder um andere Maßnahmen geht. Die GRÜNEN machen das alles mit. Das ist in der Tat ein faszinierender Vorgang.

(Beifall SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)

Wir sind sehr gespannt, was die Fachleute in der Anhörung dazu sagen. Ja, wir wollen uns vor Extremisten schützen. Das ist völlig unstrittig. Wir haben in den letzten Jahren auch erlebt, dass wir dafür auch entsprechendes Handwerkszeug brauchen. Aber in der Pauschalität und in dem Hauruckverfahren, wie Sie das jetzt machen wollen, geht es nicht.

Die Aussage des Kollegen Bauer war ja verräterisch: „in mühevoller Kleinarbeit“. Einen solchen Gesetzentwurf kann eine Fraktion normalerweise nicht erarbeiten. Das

ist kein Vorwurf, sondern eine Feststellung. Es gibt ja die Klage einer Fraktion vor dem Staatsgerichtshof, in der gefordert wird, dass Gesetzentwürfe im Grundsatz nur noch von der Regierung geschrieben werden dürfen. Der vorliegende Entwurf ist ein Paradebeispiel dafür. Wenn es darum geht, nachzusteuern, die Instrumente der Sicherheitsbehörden zu stärken, haben Sie uns an Ihrer Seite. Das ist völlig unstrittig. Aber das, was Sie anstreben, ist eine pauschale Ermächtigung, und da fehlt es an einer Abwägung. Es mag zwar mühsam sein, aber eine Abwägung zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist ein elementarer Grundsatz unseres Rechtsstaats. Die sehen wir in dem Entwurf an der einen oder anderen Stelle überhaupt nicht gewährleistet.

(Beifall SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)

Der Kollege Bellino hat eben emotional gesagt – was völlig okay ist, das ist so in solchen Debatten –: Wir brauchen andere Instrumente, und wir brauchen selbstverständlich auch Profis bei den Sicherheitsbehörden. – Das, was wir im Untersuchungsausschuss Lübcke bisher festgestellt haben, war zum Teil hanebüchen. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden hat nicht geklappt. Es lagen zu wenige Erkenntnisse vor, und der technische Standard entsprach bei Weitem nicht dem, was schon vor zehn Jahren möglich war, etwa bezüglich der Überwachung in sozialen Medien.

Herr Kollege Bellino, Ihre Aussage zu dem, was Sie zur Bekämpfung des Extremismus angeblich noch brauchen, teile ich ausdrücklich nicht. Es wird Maßnahmen geben, die sachlich geboten sind; aber die Pauschalität, mit der Sie hier vorgehen, erschreckt mich.

Was uns aber am meisten erschreckt: Die GRÜNEN haben das entweder nicht gelesen oder nicht verstanden; denn das entspricht dezidiert nicht der grünen Auffassung und dem, was in ihrem Wahlprogramm steht. Ich freue mich darauf, jetzt wieder Stellungnahmen von grünen Organisationen zu bekommen und darin zu lesen, dass das alles so nicht geht. Darauf bin ich sehr gespannt. Da gilt aber der alte Grundsatz in dieser Koalition: Es wird eine Kompensation geben, ein bisschen was für den einen und den anderen Minister. – Ob das aber dem Rechtsstaat nützt, steht auf einem anderen Blatt.

Dieser Gesetzentwurf bedarf einer gründlichen parlamentarischen Beratung, keines Hauruckverfahrens. Wir werden in der Anhörung sehen: Es wird sehr deutliche, sehr kritische Stellungnahmen geben. Wenn dieser Gesetzentwurf das Parlament so verlässt, wie er eingebracht wurde, dann wäre ich einigermaßen erschüttert. Ich bin sicher, das halten die GRÜNEN nicht durch.

(Beifall SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Nächster Redner in der zweiten Runde ist der Kollege Stefan Müller für die Fraktion der Freien Demokraten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Diesem Gesetzentwurf hätte eine Regierungsanhörung wirklich gutgetan.

(Beifall Freie Demokraten und SPD)

Ich glaube tatsächlich, dass dabei das eine oder andere aus einem anderen Blickwinkel aufgenommen worden wäre. Für so etwas sind Anhörungen bei komplexen Gesetzentwürfen im Vorfeld da. Dann kann man nämlich einiges schon aufnehmen, was an Kritik von Fachleuten und Experten kommt.

Wenn hier versucht wird, das auf die politische Ebene zu ziehen, wenn gesagt wird: „Im Untersuchungsausschuss macht ihr es so, und hier macht ihr es so“: Herr Bellino, es ist eine Prüffrist, keine Löschfrist. Der Gesetzentwurf ändert etwas an den Löschfristen, aber das betrifft das HSOG.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das versuchen wir schon seit Jahren zu erklären, aber er ist hartnäckig!)

Er ändert nichts an den Löschfristen im Bereich des Verfassungsschutzes. Da wird die Prüffrist von fünf auf zehn Jahre verlängert. Das bedeutet, dass sich der Verfassungsschutz im Zweifel eine Sache nicht fünf, sondern zehn Jahre lang nicht anschaut, weil er erst dann das Ganze als Wiedervorlage auf den Tisch bekommt. Das heißt, man würde erst nach zehn Jahren nachschauen, wo jemand geblieben ist. Ich hätte gerne, dass man sich das schon nach fünf Jahren anschaut. Schon jetzt hätte man – das haben viele Sachverständige und Zeugen wiederholt ausgeführt –, z. B. in den Fällen Ernst und Hartmann, den Speicherzeitraum verlängern können.

(Zurufe SPD und DIE LINKE: Hört, hört!)

Wir werden uns nächste Woche wieder mit diesen Themen beschäftigen. Meine Damen und Herren, Sie fahren heute und hier ein Ablenkungsmanöver, und das ist nicht in Ordnung.

Ich habe noch einen Punkt. Ich wundere mich schon etwas darüber, dass es beim Thema Videoüberwachung jetzt so schnell gehen soll. Wir haben hier erst vor Kurzem über die Kriminalstatistik gesprochen, und nach Ihrer Aussage ist alles toll, rosig und sicher. Jetzt legen Sie einen Gesetzentwurf vor, nach dem an jeder Sportstätte, an jeder Packstation, an jedem Einkaufszentrum Gefahren drohen oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen wird. Was ist das für ein Signal an die Bevölkerung? An jeder Packstation, an jedem Einkaufszentrum, an jedem Sportplatz, an jedem Bahnhof, an jedem Flughafen muss man Angst und Sorge haben, weil die Gefahr der Begehung einer Straftat droht? Das haben Sie so in den Gesetzentwurf geschrieben. Ist das Ihr Ernst? Ich dachte, Hessen sei sicher. Offensichtlich ist es doch nicht so sicher. Deswegen brauchen Sie jetzt mehr Videoüberwachung.

(Heiterkeit und Beifall Freie Demokraten, SPD und DIE LINKE)

Es gibt so viele Dinge in diesem Gesetzentwurf, über die wir noch diskutieren werden. Viele Punkte haben wir noch gar nicht ansprechen können. Das werden wir aber im weiteren Verfahren tun.

(Beifall Freie Demokraten, SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Kollege Müller. – Nächster Redner in der zweiten Runde ist der Kollege Bellino.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf da anknüpfen, wo der Kollege Müller aufgehört hat. In der Tat, Hessen ist sicher; aber wir wollen, dass Hessen noch sicherer wird, und deshalb brauchen wir auch eine Anpassung der Gesetze.

(Beifall CDU – Zurufe SPD und Freie Demokraten)

Denn die Damen und Herren, die dem Rechtsstaat kritisch gegenüberstehen, die Straftaten begehen oder solche planen, halten sich erstens nicht an Gesetze und rüsten zweitens – das kann einem leidtun oder nicht – regelmäßig auf. Deshalb ist es unsere Aufgabe, immer auf der Hut zu sein und die Gesetze anzupassen, das Personal entsprechend auszubilden und auch die materielle Ausstattung anzupassen. Das hat sich in Hessen doch erst geändert, als die CDU – Gott sei Dank – in die Regierungsverantwortung kam.

(Beifall CDU)

Früher war das doch anders. Die Sicherheitspolitik war unter der Führung von SPD-Innenministern zu einem Steinbruch verkommen. Das wissen wir alle. Das wurde erst besser, als entsprechende Mehrheiten an der Regierung waren.