Protokoll der Sitzung vom 30.03.2022

Früher war das doch anders. Die Sicherheitspolitik war unter der Führung von SPD-Innenministern zu einem Steinbruch verkommen. Das wissen wir alle. Das wurde erst besser, als entsprechende Mehrheiten an der Regierung waren.

(Lachen SPD – Zuruf SPD: Quatsch!)

Kollege Rudolph, dass Sie nicht wissen, wie Koalitionen arbeiten, kann ich nicht ändern; und ich will es auch nicht ändern, dass Sie in Hessen seit Jahrzehnten keine Erfahrungen mehr damit haben, wie Koalitionen funktionieren.

(Zuruf Günter Rudolph (SPD))

In Koalitionen muss man miteinander ringen, und es gibt Kompromisse, die dem einen oder anderen mehr oder weniger schmecken.

(Günter Rudolph (SPD): Da war kein Ringen! Sie haben die GRÜNEN über den Tisch gezogen!)

Herr Kollege Rudolph, weil Sie aufgrund meiner Zwischenrufe intensiv auf den Untersuchungsausschuss eingegangen sind: Ich habe das Gefühl, Sie hatten den Bericht schon geschrieben, bevor die erste Sitzung stattfand. Diese Einschätzung hört man immer wieder. Das ist sehr bedauerlich; denn Sie holen sich – wie es bei einer selektiven Wahrnehmung üblich ist – immer nur die Fakten heraus, die Sie gehört zu haben meinen, tatsächlich oder vermutet.

(Günter Rudolph (SPD): Wir stellen kritische Fragen! – Hermann Schaus (DIE LINKE): Herr Bellino, Sie sind doch der Experte für selektive Wahrnehmung!)

Da hilft Ihnen auch der Schulterschluss zu den Dunkelroten nicht, um deren Zustimmung Sie beim Thema Sicherheit ständig buhlen. Herr Rudolph, das geht doch eigentlich überhaupt nicht.

Es gab sehr wohl Zeugen, die sehr deutlich gesagt haben: Eine Änderung der Löschfrist – – Es wurde übrigens in Hessen nicht gelöscht, sondern es wurde entsprechend abgespeichert

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Es sind Inhalte gelöscht worden! Die standen niemandem zur Verfügung!)

ach, Herr Schaus –, aber kein Verfassungsschützer konnte auf die Daten zugreifen, weil sie eben im Computer waren. Das ist doch das Entscheidende.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Was für ein Unsinn!)

Das können wir jetzt ändern, indem wir auf eine Frist von zehn Jahre gehen. Bisher musste nach fünf Jahren geprüft werden, und es musste begründet werden, warum man das nicht löscht. Das wird künftig anders sein. Viele Fachleute haben sehr wohl gesagt, dass uns das hilft. Deshalb ist es gut, dass das in dem Gesetzentwurf steht.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie steigen immer dann in die Diskussion ein, wenn Sie meinen, gehört zu haben, dass der eine oder andere Zeuge etwas kritisiert. Selbstverständlich gab es die eine oder andere Kritik. Aber mindestens genauso viele Leute haben gesagt: Die Zusammenarbeit zwischen dem Verfassungsschutz und der Polizei war gut. – Mindestens genauso viele Leute haben gesagt: Man hat alles, was man auf dem Radar hatte, entsprechend berücksichtigt. – Sogar die Sachverständigen, die nicht im Verdacht stehen, ein CDUParteibuch zu haben, haben gesagt: Man hatte das damals nicht auf dem Radar, weil diese Menschen untergetaucht sind, sich anders verhalten haben und weil man Menschen nicht hinter die Stirn gucken kann. – Das gehört doch zur Wahrheit, wenn man es ernst meint.

Ich hoffe sehr, dass Sie es ernst meinen – das haben Sie ja angekündigt; denn wir sind in der ersten Lesung –, wenn Sie sagen, Sie wollen sich genau anhören, was in einer Anhörung gesagt wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass die allermeisten Fachleute, die wirklich etwas von Sicherheitspolitik verstehen – bei der Polizei, beim Verfassungsschutz und auch Experten außerhalb des Staatsdienstes –, in weiten Teilen das richtig finden, was wir hier machen, weil es unsere gemeinsame Aufgabe ist, Hessen noch sicherer zu machen und unsere Bürgerinnen und Bürger vor denjenigen zu schützen, die als Terroristen oder in der organisierten Kriminalität unterwegs sind und diesem Staat und seinen Bürgern Schaden zufügen wollen. Dazu sind wir gemeinsam aufgerufen, und ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Bellino. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann sind wir am Ende der Aussprache in der zweiten Lesung.

Über alles Weitere werden Sie im Innenausschuss beraten.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz und zur Änderung des Gesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen – Drucks. 20/8130 –

Zur Einbringung hat die Abg. Goldbach von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der zweite Gesetzentwurf, das zweite Artikelgesetz, das wir heute einbringen, wird, wie ich glaube, wenig Anlass zu unsachlicher Kritik geben. Ich versuche einmal, zu erklären, worum es hier geht.

Eine der Konsequenzen aus der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten war und ist, dass es in Deutschland keine Geheimorganisationen mit weitreichenden Machtbefugnissen mehr gibt und geben darf. Stattdessen sind die Nachrichtendienste heutzutage Sicherheitsbehörden mit gesetzlich festgelegtem Auftrag, und sie unterliegen gesetzlich festgelegten klaren Kontrollmechanismen.

Die parlamentarische Kontrolle des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz wird durch zwei Gremien ausgeübt, nämlich zum einen durch die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz und zweitens durch die G 10-Kommission.

Im Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um; denn wir haben darin vereinbart, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes weiter zu stärken. Ich hoffe, das ist jetzt für den Kollegen Rudolph entspannend, weil er schon mehrfach danach gefragt hat, wann wir das hier einbringen.

(Günter Rudolph (SPD): Das werden Sie schon noch hören!)

Jetzt ist es so weit, und wir können uns gemeinsam darüber freuen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Worum geht es konkret? Die Mitglieder der Kontrollkommission erhalten nach vorheriger Ankündigung ein Zutrittsrecht zu den Dienststellen des Landesamts und können sich dort mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern austauschen. Sie können ebenfalls Akten einsehen. Das ist im Übrigen – ich bin Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz – schon jetzt gängige Praxis, aber wir wollen das eben auch noch gesetzlich festlegen.

Zur organisatorischen Sicherstellung des Kontrollauftrags wird außerdem eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer dauerhaft eingestellt. Damit die fachliche Qualifikation für diesen Bereich gegeben ist, muss die Person die Befähigung zum Richteramt besitzen. Wichtig ist hier: Die Geschäftsführung ist ein reines Hilfsorgan der Parlamentarischen Kontrollkommission und hat keine eigenen, originären Kontrollrechte. Sie handelt ausschließlich auf Weisung der Parlamentarischen Kontrollkommission, und sie erstattet ihr Bericht. Die Bestellung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers ist nur im Einvernehmen mit der PKV möglich; denn sie genießt eine besondere Vertrauensstellung, und auch die Abberufung ist nur im Einvernehmen mit der PKV möglich.

Die Geschäftsführung braucht natürlich etwas Unterstützung bei der Erledigung ihrer Aufgaben und wird deshalb weiterhin von der beim Präsidenten des Landtages einge

richteten Geschäftsstelle und vom Stenografischen Dienst der Landtagsverwaltung unterstützt.

(Unruhe – Glockenzeichen)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine klare Stärkung des Kontrollorgans und zeigt die große Bedeutung, die wir der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen beimessen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Der Landtag wählt in jeder Legislaturperiode nicht nur die Mitglieder der PKV, sondern auch die Mitglieder der Artikel 10-Kommission. Für alle, die damit nicht so eng befasst sind: Diese Kommission ist dafür zuständig, sich vom zuständigen Ministerium des Innern und für Sport über jede angeordnete Beschränkungsmaßnahme unterrichten zu lassen, die das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis betrifft. Konkret: Sie lässt sich über Überwachungsmaßnahmen unterrichten.

Die Kommission überwacht und erforscht den Sachverhalt. Der Verfassungsschutz hat alle Akten und Informationen vorzulegen, und die angeordneten Beschränkungsmaßnahmen sind nur zu vollziehen, nachdem die G 10-Kommission festgestellt hat, dass sie zulässig und nötig sind.

Was ändern wir hier? Das ist eigentlich eine ganz einfache Sache. In der Vergangenheit, nämlich bei der Gründung dieser Kommission im Jahr 1969, war diese Kommission noch keine besondere Kommission, kein besonderes parlamentarisches Gremium, und deshalb wurde damals in das Gesetz – das Ausführungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz – geschrieben, dass der Hauptausschuss der Geschäftsordnung, die sich dieses Gremium gibt, zustimmen muss.

Da schon vor langer Zeit die Änderung umgesetzt wurde, dass die Artikel 10-Kommission ein besonderes parlamentarisches Gremium ist, bedarf es dieses Erfordernisses nicht mehr. Es braucht keine Zustimmung des Hauptausschusses; denn weder der Hauptausschuss noch ein anderes Gremium hat eine parlamentarische Kontrollbefugnis gegenüber dieser Kommission. Also wird das dort herausgestrichen. Das ist die zweite Änderung.

Jetzt freue ich mich auf eine lebendige und, wie ich vermute, zustimmende Debatte. – Danke schön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Vielen Dank, liebe Frau Goldbach. – Damit ist der Gesetzentwurf eingebracht. Ich eröffne die Aussprache und darf als erstem Redner dem Kollegen Günter Rudolph, Vorsitzender der Fraktion der SPD, das Wort erteilen.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem es von der grünen Seite Belehrungen in der gewohnten Art und Weise gab – –

(Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie brauchen hier keine Faxen zu machen!)

Was wollen Sie denn? Wollen Sie mich schon wieder belehren? Das machen Sie auf Ihren grünen Parteitagen. Das brauche ich nicht.

Der Gesetzentwurf wurde wahrscheinlich in mühevoller Kleinarbeit erarbeitet. Er ist nicht so umfangreich, und er regelt auch relativ wenige Tatbestände. Zur parlamentarischen Kontrolle haben wir als SPD-Fraktion in den letzten Jahren immer wieder den Antrag gestellt, die Kontrollrechte des Gremiums Parlamentarische Kontrollkommission deutlich zu erhöhen. Das wurde mit der bewährten Arroganz von CDU und GRÜNEN permanent abgelehnt – ich will das einmal sehr deutlich sagen –, zuletzt bei den Haushaltsberatungen, als wir eine personelle Besetzung der Geschäftsstelle für die Mitglieder der Kontrollkommission eingefordert haben. Das haben Sie noch vor wenigen Monaten kaltschnäuzig abgelehnt.

(Beifall SPD)

Frau Goldbach, dann ist es schon ziemlich frech, sich hierhin zu stellen und zu sagen, das sei eine tolle Tat. Nein, die Rechte der Kontrollkommission – von Mitgliedern, die das Parlament gewählt hat – sind kein Gebungsrecht von CDU und GRÜNEN, sondern gehören zur parlamentarischen Demokratie; denn dieses Gremium hat eine besondere Aufgabe.

Dieses Gremium tagt geheim, und deswegen haben wir immer gesagt, wir brauchen eine Zuarbeit. Da reicht ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin an der Stelle nicht aus. Deswegen ist das kein Gnadenakt, den Sie uns hier großzügigerweise zukommen lassen, sondern wir fordern selbstverständlich eine entsprechende Unterstützung, weil wir eben nicht wie Sie eine Zuarbeit durch das Ministerium haben.