Protokoll der Sitzung vom 30.03.2022

Dieses Gremium tagt geheim, und deswegen haben wir immer gesagt, wir brauchen eine Zuarbeit. Da reicht ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin an der Stelle nicht aus. Deswegen ist das kein Gnadenakt, den Sie uns hier großzügigerweise zukommen lassen, sondern wir fordern selbstverständlich eine entsprechende Unterstützung, weil wir eben nicht wie Sie eine Zuarbeit durch das Ministerium haben.

(Beifall SPD)

Wir haben in den letzten Wochen auch erlebt, wie ein merkwürdiger Vorgang zustande kam. Das Innenministerium hat pressewirksam erklärt – CDU und GRÜNE haben das gleich begleitet –, es soll ein Sonderermittler die Akten sichten. Da ging es um die NSU-Petitionen – ein interessantes Verfahren übrigens. Zur Beratung in der Kontrollkommission darf ich nichts sagen, weil die geheim ist. Dann wurde aber noch öffentlich mitgeteilt, dieser Ermittler soll die Öffentlichkeit in angemessener Form informieren.

Ich frage mich, wie jemand aus Geheimakten und Geheimunterlagen die Öffentlichkeit angemessen informieren soll. Vielleicht könnten Sie in der Debatte einmal sagen, wie das gehen soll. Dann begibt sich derjenige nämlich in den Bereich des Geheimnisverrats, und das ist ein Straftatbestand.

Nein, das war ein populistischer Versuch, die aus Sicht der GRÜNEN unangenehme Debatte über die Freigabe von NSU-Unterlagen zu vermeiden. Es wird Ihnen nichts nützen. Der CDU ist das Thema sowieso egal, aber Ihnen wird es weiter schaden; Sie merken es nur nicht.

(Beifall SPD)

Was auch merkwürdig ist: Bisher steht im Gesetz, die Protokolle der Sitzungen der Kontrollkommission sind dem Landesamt für Verfassungsschutz zuzuleiten. Warum soll jetzt auch noch das Innenministerium die Protokolle erhalten? – Es ergibt einen Sinn, einer Behörde die Protokolle zuzuleiten. Für mich ist das das Innenministerium, weil

der Verfassungsschutz eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums ist. Wenn man sich also konsequent an die Behördenhierarchie hält, geht das Protokoll an das Innenministerium. Das kann ich auch nachvollziehen. Aber dass jetzt weitere Landesbehörden die Protokolle bekommen sollen, erschließt sich mir nicht. Die Aufgabe der Kontrollkommission ist es gerade, den Verfassungsschutz zu kontrollieren. Das ist also eine Konstruktion, die ich an der Stelle für nicht ganz überzeugend halte.

Die Kontrollmöglichkeiten des Zugangs zum Landesamt sind auch ein Teil der Diskussion. Wir haben sie seit vielen Jahren gefordert; denn der Verfassungsschutz stand in den letzten Jahren – zu Recht – in der öffentlichen Kritik, und verloren gegangenes Vertrauen bekommt man nur dann zurück, wenn man glaubwürdige Aufklärung betreibt und sich nicht hinstellt und sagt, das alles werde immer skandalisiert. Es gab auch bei der Arbeit des Verfassungsschutzes erhebliche Versäumnisse. Es gibt Handlungsempfehlungen, die nach der Aufdeckung des NSU auf den Weg gebracht wurden. Einiges ist umgesetzt, vieles ist noch nicht umgesetzt.

(J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Was für Versäumnisse?)

Was denn? Ach, es gibt keine Versäumnisse? Das ist interessant. Was ist denn umgesetzt?

(J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Was ist nicht umgesetzt?)

Herr Kollege Müller, darüber können wir gern diskutieren; denn ich war im NSU-Untersuchungsausschuss, und ich bin jetzt in dem anderen Ausschuss. Wenn all das in den letzten Jahren umgesetzt worden wäre, dürfte es in Hessen keine Vorfälle geben. Das ist die Traumwelt, deren Existenz Sie sich hier gern einreden.

Deswegen brauchen wir eine wirksame parlamentarische Kontrolle auch des Verfassungsschutzes. Wir brauchen auch die Instrumente. Wir haben das seit Jahren gefordert. Jetzt gibt es ein bisschen was; vor wenigen Wochen haben Sie das noch abgelehnt. Vielleicht sollen Sie sich einmal überlegen, in die Begründung zu schreiben, im Koalitionsvertrag steht dies und das. Es ist, wie ich finde, in einem Rechtsstaat keine angemessene Begründung, zu schreiben, was die Koalitionsfraktionen wollen; denn das ist Gott sei Dank noch nicht Teil unserer Rechtspflege. Von daher können Sie sich diesen albernen Satz sparen. – Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Nächster Redner ist der Kollege Torsten Felstehausen für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie mir das Wort erteilt haben. – Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu dem vorangegangenen Gesetzentwurf sind Ihre Vorschläge zum Artikel 10-Gesetz und zur Kontrolle des Verfassungsschutzes tatsächlich schon etwas konkreter zu beurteilen. Sie sind in der Tat auch etwas leichter zu lesen. Deshalb kann ich an dieser Stelle relativ schnell zu den kritischen Punkten kommen.

Bei der G 10-Kommission wollen Sie, dass die Zustimmung des Hauptausschusses zur Geschäftsordnung der G 10-Kommission des Hessischen Landtages entfällt. Wir werden zusammen mit dem Hauptausschuss beraten müssen, ob wir an dieser Stelle auf dieses Recht verzichten wollen. Eigentlich beginnt nämlich die Kontrolle dessen, was passiert, damit, dass die Geschäftsordnung in einer öffentlichen Sitzung beraten und im Hauptausschuss von allen Parlamentarierinnen und Parlamentariern diskutiert wird.

Da geht es nicht um die Frage, was im operativen Bereich passiert, sondern es geht um die – wie es der Name sagt – Geschäftsordnung und um die Art und Weise, wie miteinander umgegangen wird. Das ist durchaus etwas, was den Hauptausschuss etwas angeht. Insofern sind wir an der Stelle sehr vorsichtig – wenn ich das einmal so formulieren darf –, wenn es darum geht, dieses Recht abzuschaffen.

(Beifall DIE LINKE)

Aber es geht hier aus meiner Sicht um mehr als nur um eine langweilige Geschäftsordnungsdebatte. Die G 10-Kommission trifft Entscheidungen über massive Grundrechtseingriffe. Frau Goldbach von den GRÜNEN hat es gerade gesagt. Es geht um Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Hessen. Niemand erfährt jemals, was in dieser Kommission tatsächlich konkret passiert ist und wann es passiert ist.

Ich würde mir eher wünschen, dass es ein Mehr an Informationen gibt, nicht ein Weniger. Die Beratung über die Geschäftsordnung ist nicht viel mehr, aber es ist immerhin das einzige Mal, dass das Parlament etwas über dieses Gremium erfährt. Aus meiner Sicht ist dieses Recht daher nicht ersatzlos zu streichen, sondern ich würde mir hier, im Gegenteil, sogar eine regelmäßige Unterrichtung des Landtages über die Arbeit dieses Gremiums wünschen.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren von den regierungstragenden Fraktionen, von den GRÜNEN und der CDU, bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes haben Sie nun endlich zwei Punkte aufgenommen bzw. konkretisiert, die in diesem Haus schon jahrelang von den LINKEN, der SPD und der FDP gefordert worden sind. Zum einen wollen Sie eine Geschäftsstelle einrichten, und zum anderen – das wurde gerade vom Kollegen Günter Rudolph gesagt – wollen Sie es ermöglichen, dass es beim Verfassungsschutz jederzeit Zutritt für die Mitglieder der Kontrollkommission gibt. Das ist richtig, das ist gut so. Diese Forderung wird seit Jahren in diesem Haus erhoben. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie jetzt endlich diese Schritte in die richtige Richtung gehen.

(Beifall DIE LINKE)

Aber Sie machen das erst nach Jahren der Kritik, und dabei gehen Sie noch nicht einmal die ganze Strecke, sondern, wie es so üblich ist, nur die Hälfte. Sie gehen deshalb nur die Hälfte, weil die personelle Ausstattung der Geschäftsstelle dann nach Ihren Vorstellungen – so, wie Sie es skizziert haben – noch immer nicht ausreichend ist. Da müsste deutlich mehr gemacht werden. Auch die Frage der Zutrittsrechte der Mitglieder der Kontrollkommission müsste anders gehandhabt werden, wenn das für eine Kontrolle wirklich sinnvoll und zielführend sein soll.

Meine Damen und Herren, es geht um die Frage: Was soll diese Kontrollkommission eigentlich machen? Wie arbeitet

sie? – Dass sie in weiten Teilen im Geheimen arbeitet, ist richtig. Es geht da um wichtige Eingriffe, die nicht nach außen getragen werden sollen. Trotzdem ist es aus unserer Sicht wichtig, dass über die Arbeit dieses Gremiums informiert wird. Es soll nicht über die operativen Ereignisse berichtet werden – das ist kein Gegenstand der Offenbarung –, sondern es geht um die Ergebnisse der Kontrolle: Was zieht man dort heraus, damit diese Informationen gesetzgeberisch aufgegriffen werden können und damit dort, wo es Veränderungsbedarfe gibt, diese Veränderungen tatsächlich angestoßen werden können?

Wir alle wissen, es dürfen keine Notizen mitgenommen werden, und niemals darf jemand darüber berichten, was dort besprochen worden ist. Dann frage ich mich natürlich schon: Was bringt es denn dann? – Wenn selbst Dienstvorschriften, Anordnungen und der Umgang mit dem verheerenden V-Leute-System für immer und ewig unter Verschluss bleiben müssen: Eine solche Blackbox ist aus unserer Sicht eines demokratischen Systems nicht würdig.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Ende kommen.

Ich komme sofort zum Ende. – Meine Damen und Herren, Dinge, die für das Parlament und die Öffentlichkeit wesentlich sind, sind eben dieser Geheimhaltung unterworfen. Aus Sicht der LINKEN geht das nicht. Wir brauchen eine öffentliche Aufklärung. Die Skandale der letzten Jahre haben gezeigt: So, wie es bisher organisiert ist – selbst mit den Vorstellungen, die Sie jetzt dazu haben –, werden wir das Problem nicht lösen. Der Verfassungsschutz ist ein Teil des Problems. Wir halten ihn tatsächlich, auch mit Ihren Vorschlägen, für nicht reformierbar. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Felstehausen. – Nächster Redner ist der Abg. Müller für die Fraktion der Freien Demokraten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Felstehausen, geheime Akten und öffentliche Aufklärung zu den geheimen Akten widersprechen sich einfach. Das werden wir nicht hinkriegen. Sie haben das eben etwas weiter ausgeführt. Sie wollen das öffentlich aufklären. Das können wir bei geheimen Akten schlicht nicht machen.

Um deutlich zu machen, dass wir nicht reflexhaft auf Gesetzentwürfe von Schwarz-Grün reagieren: Frau Goldbach, wir werden diesen Gesetzentwurf jedenfalls nicht ablehnen; denn in ihm stehen wichtige Sachen. Die gehen in die richtige Richtung. Das hätten wir uns schon früher gewünscht, und ich sage auch ganz offen, wir würden uns immer noch mehr wünschen.

Wir haben schon im Jahr 2018 bei der letzten Debatte über das Verfassungsschutzkontrollgesetz einen Änderungsan

trag eingebracht. In diesem Gesetzentwurf sind noch immer nicht alle Forderungen aufgenommen – „nicht alle“ ist untertrieben.

Wir hätten gerne, dass sich auch Mitarbeiter aus dem Verfassungsschutz an die Mitglieder der Kontrollkommission wenden können, wenn sie dort Vorkommnisse haben – eine Whistleblower-Regelung. Die haben wir damals schon angeregt und vorgeschlagen. Wie gesagt: nicht an jeden und nicht an die Öffentlichkeit, aber bitte an die Mitglieder der Kontrollkommission, damit die dann auch vorgehen können; denn wir sind zu siebt. Sie wissen das. Sie sind dabei. Wie sollen wir bitte eine Behörde überwachen und kontrollieren? Da wird auch der eine Mitarbeiter in der Geschäftsstelle beim Landtag nur in Grenzen helfen. Es ist ein Anfang. Aber da können wir uns noch wesentlich mehr vorstellen.

Ich glaube auch, dass die Mitarbeiter an den Sitzungen teilnehmen können sollten. Auch das ist in anderen Gremien dieser Art durchaus üblich. Ein weiterer Punkt ist, dass der Austausch mit den Fraktionsvorsitzenden nicht möglich ist. Das ist mir auch nicht ganz zu erklären. Das haben wir auch damals schon kritisiert und hinterfragt. Es sind die parlamentarischen Geschäftsführer, mit denen man reden darf. Aber warum nicht mit den Fraktionsvorsitzenden? Das ist bis heute nicht erklärbar – im Zweifel auch mit beiden; denn man braucht auch diesen Austausch. Wenn man, wie es in meinem Falle ist, alleine dort sitzt – man darf nichts notieren; man darf mit niemandem reden, man darf nichts tun –, dann ist es nicht ganz so einfach. Deswegen, glaube ich, brauchen wir über das hinaus, was hier geregelt ist, eine weitere Stärkung.

Trotzdem, glaube ich, werden wir das Verfahren hier etwas anders begleiten können und nicht ganz so intensiv diskutieren, wie es beim vorherigen Gesetzentwurf der Fall gewesen ist. Ich glaube, dass der Weg ein erster Aufschlag in die richtige Richtung ist. Deswegen bin ich auch gespannt, wie wir weiter darüber diskutieren werden und ob Sie vielleicht die eine oder andere Anregung, auch von unserer Seite, sogar noch aufnehmen werden. – Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Nächster Redner ist der Abg. Alexander Bauer für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesamt für Verfassungsschutz ist neben der Polizei ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur. Unser Landesamt verteidigt seit nunmehr 70 Jahren die Demokratie in Hessen. Zur Demokratie gehört auch eine Kontrolle der Geheimdienste. Diese Kontrolle ist wichtig, damit die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bei der geheimdienstlichen Arbeit nicht verletzt werden. Sie bedarf einer effektiven und gründlichen Kontrolle.

Diese Kontrolle liegt beim Parlament, und sie liegt auch im entsprechenden Kontrollgremium, in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Verantwortung, welche die dort tätigen Abgeordneten tragen, ist keine geringe für die Sicherheit des Landes und für den Schutz unserer Bevölkerung. Deshalb ist es sinnvoll und richtig, dass wir hier die

Möglichkeit nutzen, die Kontrolle der PKV insgesamt zu optimieren und weiter zu verbessern. Das haben wir Ihnen heute in einem abgewogenen Gesetzesvorschlag zugeleitet.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die PKV hat bereits jetzt gegenüber dem Landesamt entsprechende Rechte. Neben einem umfassenden Recht zur unaufgeforderten Unterrichtung durch die Landesregierung kann sie Berichte zu besonderen Themen anfordern und besitzt ein Akteneinsichtsrecht.

Dieses Instrumentarium wird jetzt um ein Zutrittsrecht zum Landesamt für Verfassungsschutz erweitert. Ein solches gibt es bereits in anderen Bundesländern. Auch das Gesetz für die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundes hat ein solches Zutrittsrecht.

Die beiden anderen Gesetzesänderungen wurden hier bereits ausführlich dargestellt. Es geht um die Frage, ob die parlamentarische Arbeit der PKV und die der G 10Kommission – zumindest die Geschäftsordnung – auch im Hauptausschuss beraten und dieser zugestimmt werden muss. Der Hauptausschuss hat nach unserer Auffassung keine besondere Kontrollbefugnis über die G 10-Kommission. Deshalb könnte nach unserer Auffassung eine entsprechende Zustimmung problemlos entfallen. Aber das kann man dort gerne beraten.

Wichtig ist zum anderen, die Arbeitsfähigkeit der PKV durch eine Bestellung eines ständigen Geschäftsführers bzw. einer Geschäftsführerin zu verbessern. Dadurch wird das Gremium auch ein Stück weit gestärkt. Dafür stehen dann entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung. Es wäre ein Hilfsorgan, das z. B. die Sitzungen der PKV und deren Berichte an den Landtag vorbereiten kann, also für die Nach- und Vorbereitung wichtige Hilfsdienste leisten kann. Wir schlagen dazu vor, dass eine bestellte Person aus der Landesverwaltung stammen möge, mit der Befähigung zum Richteramt – dass die fachliche Qualifikation unstreitig ist.