Protokoll der Sitzung vom 31.03.2022

Vielen Dank, Herr Abg. Bauer. – Als Erster hat sich Abg. Felstehausen von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.

(Unruhe)

Noch einen kleinen Moment. Es herrscht eine ziemliche Unruhe. Eine Umbaupause war eigentlich nicht vorgesehen. Bitte hören Sie Abg. Felstehausen zu.

Es geht nur um die Verfassung. Das ist nicht weiter schlimm. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen und, weil es in unserem Antrag auch um die Verfassung geht, sehr geehrte Verdachtsfälle! Am 1. Dezember 1946 jährte sich das Inkrafttreten der Hessischen Verfassung zum 75. Mal. Hessen hat bekanntermaßen die älteste und eine durch eine Volksabstimmung in Kraft getretene Landesverfassung.

Ihre Entstehung prägende Lehren waren die Erfahrungen, die dieser Verfassung vorausgingen: nie wieder Krieg und nie wieder Faschismus. Das waren die Lehren aus der Nazibarbarei und aus dem Weltkrieg. Nach dieser Zeitenwende gab es einen sehr breiten gesellschaftlichen Konsens, dass eine politische und auch eine wirtschaftliche Neuordnung erforderlich waren.

Die Hessische Verfassung ist – völlig unstrittig – ein Bekenntnis zu Frieden, zu Antifaschismus, zur Freiheit und Gleichheit der Menschen, zu sozialen Rechten und zur Beschränkung wirtschaftlicher Macht. All das macht sie einzigartig in der Familie der Landesverfassungen. Alleine das wäre ein guter Grund, an diese Ideen in jedem Jahr zu erinnern und ihrer zu gedenken.

(Beifall DIE LINKE)

Aber es geht nicht nur um Erinnerung. Unsere Verfassung, die unter dem Eindruck von Krieg, Völkermord und dem Verbrechen der Schoah entstanden ist, ist aktueller denn je. Ich will exemplarisch nur zwei Punkte hervorheben. In Art. 67 der Verfassung heißt es:

Die Regeln des Völkerrechts sind bindende Bestandteile des Landesrechts, ohne dass es ihrer ausdrücklichen Umformung in Landesrecht bedarf.

Oder noch konkreter. In Art. 69 unserer Verfassung heißt es:

Hessen bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist geächtet.

Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist verfassungswidrig.

Chapeau, liebe Mütter und Väter unserer Verfassung. Heute begreifen wir so schmerzlich: Viele Länder hätten eine solche Verfassung bitter nötig.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Aber diese Verfassung darf nicht nur auf dem Papier stehen. Sie muss täglich neu mit Inhalten gefüllt werden. Kollege Hahn – heute ist er nicht da – führte in der letzten Debatte aus, eine Diskussion um einen Feiertag habe diese Verfassung nicht verdient.

Als LINKE sagen wir: Doch, genau diese Diskussion hat unsere Verfassung verdient. Die aktuellen Ereignisse zeigen uns doch, wie wichtig es ist, die Ziele dieser Verfassung immer und immer wieder zu verdeutlichen.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Goldbach führte in der letzten Debatte aus, dass ein Feiertag nicht automatisch mit einer Identifikation mit dem Anlass verbunden sei. Als Beispiel führte sie Pfingsten oder Christi Himmelfahrt an. Frau Goldbach, das müssen Sie mit der Kirche diskutieren. Aber es liegt doch an uns, diesen Feiertag mit Würde, mit Inhalt und auch mit einer sich wiederholenden Vergewisserung genau auf die Werte unserer Verfassung zu füllen. Ich kann nicht verstehen, warum die GRÜNEN vor dieser Aufgabe Angst haben.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wir haben zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt. Die christlichen Kirchen haben Angst um ihre Feiertage. Das kann ich sogar ein Stück weit verstehen. Aber genau diese Entfremdung vom Anlass des Feiertags darf uns am Verfassungstag eben nicht passieren. Lassen Sie uns unseren Verfassungstag in ein besonderes Licht rücken; denn, wie es der Staatsgerichtshof in der Anhörung geschrieben hat: Die Landesverfassungen stehen viel zu oft im Schatten des großen Grundgesetzes.

Wenn von den Arbeitgeberverbänden, der CDU-Mittelstandsvereinigung, der IHK und den hessischen Unternehmerverbänden das Hohelied der Betriebsnebenkosten angestimmt wird, dann verwundern uns diese gleichlautenden Erklärungen nicht. Ich möchte sogar sagen: Wir haben gar nichts anderes erwartet. Denn diese Verfassung wurde nicht im Sinne dieser Verbände geschrieben. Sie hatte eine ganz andere Intention.

Liebe Arbeitgeber, ich will es einmal ausführen: In Bayern und Baden-Württemberg gibt es deutlich mehr Feiertage. Je nachdem, wo ich bin, evangelisch oder katholisch, gibt es zwei bis vier Feiertage mehr in Bayern und BadenWürttemberg. Trotzdem haben diese Länder ein höheres Bruttoinlandsprodukt als Hessen mit weniger Feiertagen. Die Panik ist also vollkommen unbegründet.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abg. Felstehausen, die Ausführungen müssten jetzt zum Ende kommen.

Ich muss zum Ende kommen. Das werde ich gerne tun. – Meine Damen und Herren, wenn wir als LINKE uns entscheiden müssten zwischen der Verfassung und dem Wirtschaftswachstum, wir würden uns immer für die Verfassung entscheiden; denn diese Verfassung ist die Grundlage unseres Wirtschaftens und nicht umgekehrt. In unserer Verfassung findet sich das Wort einer marktkonformen Demokratie eben nicht, und darauf können wir stolz sein. Deshalb sollten wir gemeinsam diesen Tag als Feiertag begehen.

Wenn ich noch einen einzigen Satz habe: Es gab das Angebot, gemeinsam darüber zu diskutieren, wie man mit verschiedenen Feiertagen oder -möglichkeiten umgeht. Das würden wir als Fraktion der LINKEN gerne aufnehmen und Sie zu einem Gespräch dazu einladen. Aber dieser Tag erscheint uns besonders wichtig. – Vielen Dank, Frau Präsidentin, für Ihre Geduld.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abg. Felstehausen. – Für die Fraktion der SPD hat jetzt die Abg. Hofmann das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der LINKEN ist ein erneuter Vorstoß unter zahlreichen Versuchen der LINKEN, einen weiteren gesetzlichen Feiertag in Hessen zu implementieren.

Herr Felstehausen, ich höre sehr wohl, dass Sie jetzt endlich das Gespräch aufnehmen wollen, um das ich gebeten hatte. Es wäre sinnvoll, wenn die Obleute zusammenkommen und schauen: Gibt es vielleicht eine Einigungsmöglichkeit bei der Frage, wie viele Feiertage es sein sollen? Denn in der Tat sind viele in der Debatte. Da hielte ich es für zielführend, dass man sich jenseits der parlamentarischen Auseinandersetzung einmal zusammensetzt. Ich finde gut, dass Sie diesem Gesprächswunsch nachkommen würden.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Aber jetzt muss man im Konkreten die Sachen auseinanderhalten. Das eine ist bis auf der rechten Seite dieses Hauses völlig unbestritten, und man kann es nicht genügend wertschätzen und würdigen. Herr Felstehausen, Sie haben es getan. Ich darf hier den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Prof. Poseck zitieren, der von einem Juwel gesprochen hat: „Die Hessische Verfassung ist ein Juwel“ – nicht nur, weil sie ein Unikat ist, sondern weil sie aus den verheerenden Schrecken der NS-Diktatur, den Zerstörungen, dem Leid, dem Elend des Zweiten Weltkriegs eine konträre Antwort zu diesen Schrecken gegeben hat. Sie war die erste demokratische Landesverfassung in Deutschland und ist bis zum heutigen Tag ein komplettes Gegenbild zu den Schrecken des NS-Regimes.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Sie ist mit all dem, was sie beinhaltet – die Prinzipien der Gleichheit, der Freiheit, der Gleichberechtigung, der Mitbestimmung, der Rechtsstaatlichkeit, aber auch ihrem klaren Bekenntnis zu einer bestimmten Sozial- und Wirtschaftsordnung –, nicht nur ein Unikat, sondern sie diente in der Tat als Vorbild für das später in Kraft getretene Grundgesetz.

Wir alle können nach wie vor dankbar sein, dass die hessischen Bürgerinnen und Bürger damals in einer Volksabstimmung mit überwältigender Mehrheit dieser Hessischen Verfassung zugestimmt haben. Ich persönlich bin als stellvertretende Vorsitzende der damaligen Enquetekommission stolz, dass wir vor einigen Jahren sehr behutsam in einem sehr guten Prozess – ich schaue gerade Herrn Banzer an –, ohne den historischen Charakter zu verändern, diese Verfassung modernisieren konnten und wiederum das hessische Volk in einer Volksabstimmung mit überwältigender Mehrheit diesen moderaten Veränderungen zugestimmt hat.

Ich darf an dieser Stelle den ehemaligen Ministerpräsidenten Georg August Zinn zitieren, der mit einem klugen Zitat zusammenfasste, was die Hessische Verfassung ausmacht:

Als „Norm der Normen“ erhebt … [sie] Anspruch … für das gesamte staatliche Leben. Sie soll … von Bestand und Dauer sein, …

Meine Damen und Herren, sie ist es, und darauf können wir verdammt stolz sein.

(Beifall SPD und Torsten Felstehausen (DIE LIN- KE))

Das ist das eine, dass wir alle – da brauchen wir noch einige Kraftanstrengung – die Bedeutung der Hessischen Verfassung in unserer Gesellschaft tagtäglich, wenn möglich, würdigen sollten. Wir müssen diese Erinnerungskultur und diese Gedenkkultur in unserem Land ausbauen, etwa im Bereich der Bildung, an unseren Schulen. Das umfasst vor allem die politische Bildung. Aber ich denke insbesondere auch an die Erwachsenenbildung.

Als wir 75 Jahre Hessen und Hessische Verfassung gefeiert haben, haben wir gute Veranstaltungsformate entwickelt. Mit umfasst war auch die fulminante Lichtershow des Hessischen Landtages.

Aber ich muss Ihnen zu dem, was wir am 1. Dezember bei der Verleihung der Wilhelm-Leuschner-Medaille begehen, für die SPD-Landtagsfraktion sehr deutlich sagen: Um der Würde des Verfassungstags gerecht zu werden, wäre es angebracht, diese Verleihungspraxis zu überdenken.

(Beifall SPD, DIE LINKE und vereinzelt Freie De- mokraten)

Wir sollten das nicht im parteipolitischen Klein-Klein tun, sondern durch ein breit aufgestelltes Gremium – wir könnten uns ein Kuratorium vorstellen – die Preisträgerinnen und Preisträger überparteilich auswählen, die der Verleihung der Wilhelm-Leuschner-Medaille würdig sind.

Der zweite Punkt ist – das ist das, worauf wir hinauswollen –:

Frau Abg. Hofmann, ich dachte, Sie kämen zum Schluss. Das müssen Sie nämlich jetzt.

Ja, das mache ich. – Muss das wirklich ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag sein? Dazu gab es in der Anhörung sehr kritische Stimmen. Deshalb sage ich zum Schluss: Ja, eine Würdigung, ein Festtag – aber einen zusätzlichen Feiertag sehen wir eher als bedenklich an.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abg. Hofmann. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt der Abg. Dr. Grobe das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Machen wir die Behandlung des Gesetzentwurfs der Fraktion der sozialistischen Planwirtschaft kurz und schmerzlos: Ablehnung durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund, Ablehnung durch das Kommissariat der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen, Ablehnung durch den Hessischen Städtetag, Ablehnung durch die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Hessen, Ablehnung durch das Evangelische Büro Hessen, Ablehnung durch den dbb

Beamtenbund und Tarifunion, Ablehnung durch den Hessischen Handwerkstag, Ablehnung durch den Hessischen Industrie- und Handelskammertag, Ablehnung durch den Bund der Steuerzahler, Ablehnung durch die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände. Lediglich der Hessische Landkreistag hat keine grundsätzlichen Bedenken, spricht sich aber auch nicht explizit dafür aus.