Protokoll der Sitzung vom 31.03.2022

Beamtenbund und Tarifunion, Ablehnung durch den Hessischen Handwerkstag, Ablehnung durch den Hessischen Industrie- und Handelskammertag, Ablehnung durch den Bund der Steuerzahler, Ablehnung durch die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände. Lediglich der Hessische Landkreistag hat keine grundsätzlichen Bedenken, spricht sich aber auch nicht explizit dafür aus.

Wir folgen daher den sehr deutlichen Empfehlungen der Anzuhörenden und lehnen den Gesetzentwurf ab und eröffnen so unseren sozialistischen Kollegen links außen die Möglichkeit, am 1. Dezember künftig weiter einen Beitrag zum Bruttosozialprodukt zu leisten. Und ersparen Sie uns bitte eine dritte Lesung. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Abg. Hering das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier keine Predigt halten, ich rufe mir aber die Worte meines langjährigen Heimatpfarrers anlässlich eines Hochamtes zu Christi Himmelfahrt vor vielen Jahren in Erinnerung:

Christi Himmelfahrt, das verunglückteste Fest im ganzen Kirchenjahr: betrunkene Väter, enttäuschte Frauen am Vatertag.

Das ist vielleicht etwas überzeichnet, das gebe ich zu. Aber es ist ein Beispiel dafür, dass allein ein gesetzlicher arbeitsfreier Tag, ein Feiertag, keine Garantie für würdige Begehung, für Innehalten und Gedenken ist. Das Gegenteil ist oft der Fall, wie ich auch als Vorgesetzter bei der Dienstplanung erleben musste. Bei den Donnerstags- oder Montagsfeiertagen ging es kaum um die Bedeutung dieser Feste, sondern darum, wie möglichst oft ein verlängertes Wochenende beschert werden sollte.

Mit den Worten des Kollegen Hahn: Man sollte nicht inflationär nach neuen Feiertagen suchen. Dafür ist die Hessische Verfassung zu schade.

(Beifall CDU, Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf der LINKEN wird von meiner Fraktion abgelehnt, da er, wie bereits in erster Lesung festgestellt, der Bedeutung als wichtigster Text unseres Bundeslandes nicht gerecht wird. Denn die Hessische Verfassung, älter als die Bundesrepublik und Teilvorlage für unser Grundgesetz, sollte inhaltlich in den Blick gerückt und den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden. Viele von ihnen werden sich vielleicht erst am Tag der Volksabstimmung, am Tag der Hessenwahl, näher damit befasst haben.

Dabei gibt es so viele Möglichkeiten für würdiges und bildendes Gedenken wie im vergangenen Dezember auch hier am Landtag: zwar pandemiebedingt reduziert, aber umso kreativer und mit eindrucksvollen Formaten, ein effektiver Rahmen, ein Ausrufezeichen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf sehe auch ich die Gefahr der genannten Inflation an Feiertagen. Andererseits besteht aber auch die Gefahr der Instrumentalisierung der Debatte.

Man muss den Blick der LINKEN auf unsere Hessische Verfassung nicht teilen. Herr Schalauske hat da vorgebaut. Dennoch störe ich mich an parteipolitischen Wertungen und Attributen. Man sollte den Blick nicht auf den Kontext der Entstehungszeit beschränken. In diesem Kontext ist z. B. auch das Ahlener Programm zu sehen. Vielmehr sollte man die Verfassung universell, stets aktuell und als Fundament und Botschafterin unseres friedlichen Zusammenlebens ansehen. Denn unsere Verfassung lebt und wird in unserem Land gelebt, wie es Frau Kollegin Goldbach formulierte. Sie darf keine Grenzen haben und lässt sich nicht einengen. Sie ist ein Bekenntnis zum Frieden, zur Freiheit und zur Gleichheit der Menschen und eines gegen die Menschenverachtung und gegen die Ideologie der Unterdrückung jedweder Art.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies zu vermitteln ist unser aller Aufgabe. Das gilt gerade auch für die junge Generation. Dazu könnten Thementage und Bausteine im Schulunterricht zählen. Den Möglichkeiten sind da keine Grenzen gesetzt. Dazu braucht man aber nicht unbedingt einen freien Tag, der diesem wichtigen Anliegen vielleicht sogar entgegenstehen könnte.

Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen eines zusätzlichen freien Tags sind bereits in der schriftlichen Anhörung deutlich zur Sprache gekommen. In der Anhörung wurde übrigens die Bedeutung dieses besonderen Tags und dieser besonderen Verfassung sehr herausgestellt. Ganz überwiegend ging der Ansatz aber nicht in Richtung eines gesetzlichen Feiertags. Das Gegenteil war eher der Fall.

Mit Hinweis auf diese Erkenntnis und meine heutigen Ausführungen möchte ich mit den Worten des Herrn Prof. Dr. Roman Poseck schließen. Er schreibt:

Achtung und Würdigung der Hessischen Verfassung sind von einem Feiertag am 1. Dezember jedenfalls nicht abhängig, was auch die Verfassungsgeschichte des Landes Hessen belegt.

Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Hering, vielen Dank. – Als Nächste spricht Frau Kollegin Goldbach. Ich habe Sie gerade gesucht. Sie haben sich ganz hinten versteckt. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung unserer Hessischen Verfassung, die historische und die für unser Leben, hat Frau Kollegin Hofmann so gut dargestellt, dass dem nichts hinzuzufügen ist. Dem kann ich vollumfänglich zustimmen.

(Beifall SPD)

Herr Felstehausen, Sie haben vorhin den Satz gesagt: Wir LINKE werden uns immer für die Verfassung und gegen das Bruttosozialprodukt oder das Bruttoinlandsprodukt – das weiß ich nicht mehr – entscheiden. – Steht heute zur Debatte, dass wir uns für oder gegen die Verfassung entscheiden? Ich glaube, das ist nicht der Fall.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Ich glaube, zur Debatte steht die Frage, ob wir einen weiteren gesetzlichen Feiertag einführen. Wir alle haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir die Hessische Verfassung natürlich schätzen, dass wir sie würdigen und dass wir ihr noch mehr Leben einhauchen wollen, indem wir hinausgehen, mit der Bevölkerung reden, Veranstaltungen machen und Broschüren herausgeben. Wir müssen Erwachsenenbildung und Jugendbildung machen. Das wollen wir selbstverständlich alles machen.

Die Kolleginnen und Kollegen haben es schon gesagt: Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Niemand hat ausdrücklich die Einführung eines neuen Feiertags zum Tag der Verfassung am 1. Dezember befürwortet. Denn die Frage ist nicht, ob wir diesen Tag würdigen, sondern die Frage ist, wie wir das tun. Auch ich möchte noch einmal Herrn Prof. Roman Poseck zitieren, der schon von zwei Kollegen zitiert wurde. Ich nenne einen weiteren Abschnitt in seiner schriftlichen Stellungnahme:

Ein Feiertag kann ein Beitrag zur Würdigung besonders bedeutsamer historischer Ereignisse sein, wie es der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober dokumentiert. Gleichzeitig gibt es eine Vielzahl von Tagen mit großer historischer Relevanz, die nicht durch einen Feiertag, sondern in der Regel durch andere Aktivitäten, wie z. B. besondere Veranstaltungen, hervorgehoben werden. Nur beispielhaft seien insoweit der 8. Mai als Tag des Kriegsendes und der Befreiung, der 23. Mai als Tag des Inkrafttretens des Grundgesetzes und der 9. November, unter anderem als Tag der Reichspogromnacht, erwähnt, die allesamt bedeutsame Tage der Erinnerung und des Gedenkens, aber eben nicht gesetzliche Feiertage sind.

Ich sage es noch einmal: Die Einführung eines gesetzlichen Feiertags führt nicht zwangsläufig zu einer besseren oder angemesseneren Würdigung eines historischen Datums. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank. – Der Nächste ist Herr Kollege Müller aus Heidenrod. Er spricht für die Fraktion der Freien Demokraten. Bitte schön.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, dass wir neben der Inflation, die wir alle erleben, im Moment auch eine inflationäre Entwicklung bei den Feiertagen erleben. Dieser Eindruck ist zumindest so, wenn ich die Gesetzentwürfe der Fraktion DIE LINKE sehe.

(Beifall Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten))

Das ist sicherlich nicht zielführend.

(Zuruf)

Nein, es sind sogar 30 %. Denn Sie haben im letzten Jahr drei zusätzliche Feiertage gefordert. Von 10 Feiertagen auf 13, das sind 30 % Inflation. Das ist schon eine Menge.

(Zuruf DIE LINKE: Dann sind es noch 225 Arbeits- tage!)

Das ist genau das, was mein Kollege Hahn, der gerade präsidiert, sehr deutlich gesagt und gemeint hat. Mit dieser inflationären Forderung entwerten Sie ein Stück weit die Verfassung. Denn Sie ziehen damit die Bedeutung der Verfassung in Zweifel. Damit wird man dem Ganzen nicht gerecht.

(Beifall René Rock und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten))

Dazu haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon viel Richtiges gesagt. Wir müssen versuchen, die Verfassung wieder mehr in die Köpfe gerade auch der jungen Menschen zu bringen. Wir müssen uns an den Schulen damit beschäftigen. Das ist die Aufgabe, die wir haben.

Da ist nicht entscheidend, ob man einen Feiertag hat. Vielmehr muss man einen Feiertag oder einen Gedenktag haben, mit dem man sich entsprechend beschäftigt. Das ist mir viel wichtiger, als dass man zu Hause bleiben kann.

Der Kollege von der CDU-Fraktion hat schon deutlich gemacht, was man an einem Feiertag machen kann, der eigentlich ein christlicher Feiertag ist und an dem man an Gott denken sollte. Ich denke da an Christi Himmelfahrt und Fronleichnam. Da sollte man eben nicht nur feiern.

Das macht sehr schön deutlich, dass es darauf ankommt, wie man sich an einem solchen Tag mit dem Thema beschäftigt, und dass es nicht darauf ankommt, dass es ein freier Tag ist. Das führt nämlich häufig zu einem falschen Ergebnis.

(Beifall Freie Demokraten und vereinzelt CDU)

Ich glaube, es geht darum, einen Ideenwettbewerb zu haben, bei dem es um die Frage geht, wie wir diesen Verfassungstag noch besser gestalten können. Die Ansätze und Ideen wurden mit der Lichtershow schon beschrieben. Sie sind gut. Sie sind vorhanden. Aber man kann sicherlich noch mehr machen. Man kann zum Thema Verfassung Schulwettbewerbe ausschreiben, deren Ergebnisse am 1. Dezember in den Schulen präsentiert werden könnten, und, und, und.

Damit sollten wir uns beschäftigen, aber nicht damit, wie wir möglichst viele Feiertage in diesem Land verankern können. Das ist übrigens auch nicht entscheidend. Es gibt den Vergleich, man habe in Bayern zwei Feiertage mehr.

(Zuruf)

Man hat sogar drei Feiertage mehr. Herr Felstehausen, ziehen Sie doch einfach nach Bayern. Wie wäre es denn damit?

(Beifall Freie Demokraten)

Das wäre doch die Lösung. Dann könnten wir uns diese ganze Debatte ersparen.