Protokoll der Sitzung vom 31.03.2022

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sagen gerne, Haushaltspolitik und Haushaltswirtschaft seien der Maschinenraum der Politik; denn dort wird nicht das Inhaltliche bestimmt, aber dort wird das Inhaltliche erst möglich gemacht. Insoweit ist die LHO-Novelle bzw. das Haushaltsmodernisierungsgesetz, das wir heute beschließen wollen, so etwas wie die Bedienungsanleitung für die Geräte im Maschinenraum der Politik.

Ich freue mich sehr, feststellen zu können, dass sich eine breite Zustimmung abzeichnet. Dafür bin ich dankbar; denn daraus entnehme ich, dass diese Bedienungsanleitung nicht nur verstanden worden ist, sondern auch angewendet werden soll, und dass das weitgehend außerhalb des politischen Streits ist.

Den Kollegen Heidkamp habe ich nicht verstanden. Er hat im Ausschuss zugestimmt und heute eine Ablehnungsrede gehalten – das ist auch Ihre Sache, was Sie damit machen. Ich wollte eigentlich kurz darauf verweisen, dass leider nur DIE LINKE diesem Gesetz nicht zustimmen will – „leider“ deshalb, weil Sie damit etwas ganz anderes bezwecken. Sie wollen, sagen wir mal, eine inhaltliche, aus dem von Ihnen verhassten Kapitalismus herausführende öffentliche Haushaltswirtschaft etablieren, und das macht hier die Mehrheit nicht mit. Insoweit wird es dabei bleiben müssen, dass Sie dabei nicht mitmachen.

(Zuruf DIE LINKE)

Wir wollen mit dieser Novelle die Weiterentwicklung in Richtung der doppischen Haushaltswirtschaft erreichen. Etwas anderes ist weder je angekündigt worden, noch ist es realistisch. Ich will nur am Rande darauf verweisen, dass das derzeit gültige Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes uns auch eine komplette doppische Haushaltswirtschaft gar nicht erlauben würde. Insoweit: Der Bund mauert etwas, und deshalb setzen wir, wie es auch gut zu uns passt, auf Europa.

Wir gehen davon aus, dass EPSAS die Zukunft bringt und dass Hessen sich, wie schon bisher, mit seinen Beiträgen weiterhin voll in die Prozesse einbringt. Wir hoffen bzw. erwarten – das wird eine Aufgabe nach meiner Zeit in diesem Hause sein – für die nächste Novelle der LHO eine Umsetzung der EPSAS-Standards, und dann sind wir im europäischen Konzert dabei. Ich hoffe ein bisschen darauf, dass sich die Mehrheit im Bund jetzt in die richtige Richtung bewegt; ich hoffe, das wird gelingen.

Konkret zum Gesetzentwurf. Bei der Anhörung war Zustimmung zu hören, seitens der Kommunen gab es nur ein Bedenken: Bitte vereinheitlicht nicht mit der Gemeindehaushaltsverordnung. – Wir waren gemeinsam der Meinung und haben es auch versprochen: Nein, das tun wir nicht, weil wir durchaus wissen, dass die Spezifika der Haushaltswirtschaft auf kommunaler Ebene und auf staatlicher Landesebene unterschiedlich sind.

Gestatten Sie mir noch ganz kurz, die wesentlichen Highlights dieses Gesetzentwurfs zu benennen. Das ist zum einen die schon erwähnte Vermögensbewahrung, die schon ganz am Anfang steht, und demzufolge auch, die Abschreibung diesmal verbindlich einzuführen und damit auch die Vermögensbewahrung kontrollieren zu können.

Das Zweite ist, dass wir die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einschließlich der Folgekosten auch auf ökologische und soziale Aspekte erweitern.

Das Dritte ist, zumindest für Fachleute ganz wichtig, der Lagebericht, der jetzt zwingend immer dabei ist. Wir haben das schon praktiziert, jetzt kodifizieren wir es.

Zusammengefasst will ich sagen: ein guter, wichtiger Schritt in Richtung zeitgemäße Haushaltswirtschaft, eine gute Arbeitsgrundlage für uns alle, nicht nur für die Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss.

Also, meine Bitte an Sie alle, wenn wir das Gesetz beschlossen haben: Studieren Sie die neue Landeshaushaltsordnung sorgfältig. Sie erbringt Ihnen einen Wissensvorteil, und Sie wissen ja: Wissen ist Macht. Deswegen nehmen Sie sie alle mit unter die Bettdecke, lesen Sie sie, lernen Sie sie, dann haben wir in Zukunft viel schönere Haushaltsdebatten, und darauf freue ich mich. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. Sie können ja im nächsten Ältestenrat vorschlagen, eine Multiple-ChoiceAbfrage zu machen, um die Kollegen abzufragen, was da drinsteht.

(Zuruf Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Kollege Promny.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissen ist Macht, in der Tat, und wer nichts weiß, der muss viel glauben. Deswegen ist es schon klug, Herr Kollege Kaufmann, wenn man in der Tat den neuen Gesetzentwurf liest und kennt.

Grundsätzlich freuen wir Freie Demokraten uns darüber, dass Sie den Gesetzentwurf vorgelegt haben. Im Haushaltsausschuss hat auch meine Kollegin Marion Schardt-Sauer zugestimmt. Modernisierung, der moderne Staat, ist schließlich auch das Markenzeichen der Freien Demokraten. Deswegen begrüßen wir das natürlich. Ein modernes Haushaltssystem ist da nur folgerichtig.

Leider ist die Landesregierung mal wieder ein bisschen spät dran; denn unsere Nachbarländer haben die Doppik schon lange entsprechend umgesetzt. Aber dass die Landesregierung manchmal auch noch gerne an der Vergangenheit festhält, ist uns allen bekannt. Es werden gerne auch mal gescheiterte Modelle aus dem letzten Jahrtausend angewandt, als Stichwort will ich einmal die Grundsteuer C nennen. Umso mehr freut es uns, dass die Landesregierung an dieser Stelle die Mauern ihres gallischen Dorfes verlässt und einreißt.

Auch wir Freie Demokraten begrüßen viele der von Ihnen eingebrachten Änderungen in der LHO. Der Kollege Kaufmann sprach eben von der „Bedienungsanleitung“. Leider stellt das Haushaltsmodernisierungsgesetz für uns aber nur einen Schritt in die richtige Richtung dar. Der doppische Haushaltsausgleich ist immer noch in weiter Ferne.

Es finden sich auch immer noch sehr viele kamerale Elemente in Ihrem Entwurf. Herr Kollege Kaufmann, Sie haben eben auf den Bund und Europa verwiesen. Ich glaube, dass man da sehr mutig vorangeht und eine Fortschrittskoalition lebt, jedenfalls auf Bundesebene. Deswegen formuliere ich hier einmal eine Bitte an Sie als Landesregierung: Zeigen Sie doch ein bisschen mehr Mut, und lassen Sie Ihre Gesetzesänderung nicht gleich wieder Staub ansetzen, sondern nehmen Sie sich des Themas auch weiterhin engagiert an. Eine Zwischenlösung kann für Sie kein zufriedenstellendes Ergebnis sein.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal das Thema der Schuldenbremse ansprechen. Ich weiß, dass das Einhalten der Schuldengrenzen in der Landesregierung nicht besonders beliebt ist.

(Zuruf Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Doch wenn Sie sich irgendwann einmal wieder dazu entschließen sollten, dem soliden Haushalten den Vorzug zu geben und die Schuldenbremse einzuhalten, dann ist es wichtig, dass wir auch hier anfangen, die Schuldenbremse zu modernisieren.

(Zuruf Hermann Schaus (DIE LINKE))

Wir wollen die Schuldenbremse auf Bundesebene einhalten, das ist klar.

(Zuruf DIE LINKE: Ja, klar! – Weitere Zurufe)

Wir stehen zur Schuldenbremse, so viel steht fest – sowohl hier in Hessen wie auch im Bund. Das will ich noch einmal fett unterstreichen.

(Beifall Freie Demokraten – Zurufe)

Da bin ich sehr gespannt, wie Sie von den GRÜNEN das hier regeln. Darauf bin ich sehr gespannt.

Nichtsdestotrotz bildet der Haushalt noch viel mehr Faktoren ab, die dazugehören. Deswegen bauen Sie auch die doppische Haushaltsrechnung aus.

Dass jetzt ausgerechnet für die Schuldenbremse Erträge, Aufwendungen, Abschreibungen etc. nicht relevant sein sollen, kann eigentlich nicht sein. Hier hat nicht zuletzt – da würde ich schon sagen, dass das eine neutrale Stelle ist – der Landesrechnungshof zu Recht Verbesserungsbedarf angemahnt. Wir Freie Demokraten jedenfalls werden dem Gesetzentwurf dennoch zustimmen, da er viele Elemente enthält, die wir teilen. Für eine schnellere Entwicklung zum doppischen Haushaltsausgleich stehen wir gerne an Ihrer Seite. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Freie Demokraten)

Auch Ihnen herzlichen Dank. – Kollege Reul ist dran, und dann hat sich noch der Kollege Schalauske gemeldet, welch Überraschung. Herr Kollege Reul, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr positiv finde ich die bisherigen Redebeiträge, die doch überall auch ihre Zustimmung signalisiert haben. Sie haben die Transparenz der Erstellung gelobt, die Erarbeitung, und dass vonseiten des Finanzministeriums sehr gut gearbeitet worden ist, indem im Haushaltsausschuss und darüber hinaus auch über die Obleute jederzeit eine Einbindung gegeben war, dass man viele Fragen stellen konnte und die auch sehr kompetent beantwortet worden sind, sodass wir sagen können: Wir haben dies gemeinsam erarbeitet, das ist ein gemeinsames Werk.

Es ist sehr gut, dass es ein gemeinsames Werk ist; denn es ist, wie schon erwähnt, die Grundlage für uns Abgeordnete für den Haushalt, wo alles niedergelegt ist. Deshalb

ist es gut, wenn wir einen Haushalt haben, der jetzt in der Landeshaushaltsordnung auch sein Konzept, sein Korsett bekommt; denn wir arbeiten schon seit 2009 im doppischen Bereich mit einer Experimentierklausel. Diese Experimentierklausel wurde damals vom Bundesgesetzgeber ermöglicht, und nach dieser haben wir bisher gearbeitet. Jetzt gießen wir das noch in einen Rahmen, sodass wir diese Dinge jetzt auch in der Landeshaushaltsordnung niederlegen können.

Sie wissen aus der Diskussion, dass es kein rein doppischer Haushalt ist, sondern wir haben – um das aufzugreifen, was Herr Kollege Promny erwähnt hat – noch eine kamerale Schuldenbremse. Das hat den folgenden Hintergrund: Da man in den anderen Ländern noch nicht so weit ist wie in Hessen und die Vergleichbarkeit natürlich vorhanden sein muss, ist sie dadurch gegeben, dass wir diesen Teil noch kameral darstellen, aber die anderen Dinge schon auf einen doppischen Haushalt umstellen.

Lieber Herr Kollege Schalauske, ich versuche, in meiner Rede auch noch einmal bei Ihnen Überzeugungsarbeit zu leisten, sodass wir diesen Gesetzentwurf dann gemeinsam verabschieden können. Ich glaube, das wäre ein hervorragendes Zeichen. Ich denke, Sie können – auch wenn Sie Vorbehalte haben – diesen Weg gemeinsam mitgehen; denn er schafft mehr Transparenz, er schafft mehr Handhabbarkeit für uns als Abgeordnete, und er gibt uns die Möglichkeit, die Prozesse in den einzelnen Produkten noch viel genauer zu sehen und dadurch zu beurteilen, was in den einzelnen Bereichen passiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten eine Anhörung. Auch in der Anhörung wurden zu den meisten Punkten sehr positive Statements abgegeben. Ich erwähne da Herrn Prof. Droege. Er hat gesagt – und das ist eine ganz wichtige Aussage –: Der Gesetzentwurf ist mit dem Verfassungsrecht vereinbar. Er vereinbart auch die Vorteile von Doppik und Kameralistik. – Das ist also eine sehr gute Symbiose, die wir dort gefunden und niedergelegt haben.

Zum Transparenzgedanken habe ich schon ausgeführt, dass dieser für uns als Abgeordnete sehr wichtig ist, damit wir die Dinge im Haushalt, die manchmal sehr komplex sind, dann vereinfacht dargestellt wiederfinden und auch bewerten können.

Was natürlich in der Doppik für den einen oder anderen ein neuer Aspekt ist, ist, dass wir schon genau erkennen können, wo der Ressourcenverbrauch gegeben ist und wo er in verstärktem Maße umgesetzt wird. Wir müssen dann genau schauen, wie wir den Ressourcenverbrauch im Nachgang wieder ausgleichen für die notwendigen Dinge, die wir im Haushalt machen wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Prof. Droege habe ich schon mit seinem sehr positiven Statement erwähnt. Auch der Landesrechnungshof hat sich positiv geäußert. Er begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich, weil die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten dadurch stark verbessert werden. So hat dies zumindest Frau Bantzer ausgeführt. Ich darf zitieren:

Der Hessische Rechnungshof begrüßt die angestrebte Reform der LHO und die Stärkung der Doppik ausdrücklich.

Ein weiteres Statement vom Bund der Steuerzahler: Auch dieser hat den Gesetzentwurf begrüßt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei so einer positiven Resonanz haben auch Sie, lieber Herr Schalauske – Sie sprechen noch nach mir –, die Möglichkeit, sich in den Reigen der lobenden Befürworter mit einzureihen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie dies an der Stelle dann auch tun.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Letztes möchte ich mich noch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium bedanken, die für uns immer als kompetente Ansprechpartner da waren, die uns Auskünfte gegeben und uns die notwendigen Dinge erläutert haben, damit wir dies als ein gemeinsames Werk für uns erarbeiten konnten und als Grundlage für die Zukunft haben. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dem Dank schließen wir uns an. – Nun spricht für die Fraktion der LINKEN der Fraktionsvorsitzende. Herr Schalauske, Sie haben das Wort.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Jetzt bin ich richtig gespannt!)