Protokoll der Sitzung vom 31.03.2022

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Jetzt bin ich richtig gespannt!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt hat der Kollege Reul vorgeschlagen, dass wir uns in den Reigen der lobenden Befürworter dieses Gesetzentwurfs einreihen sollten. Ich habe an dieser Stelle auch schon das eine oder andere Mal darauf hingewiesen, dass wir – wenn die schwarz-grüne Landesregierung aus unserer Sicht vernünftige Dinge tut – uns gern in den Reigen von lobender Befürwortung einreihen. Ich möchte daran erinnern: Wir haben Ihnen gerne dabei geholfen, das Quorum für die Schuldenbremse zu senken. Wir hielten es sogar auch für denkbar, den Weg eines Sondervermögens, um diesen Begriff einmal zu nennen, zu gehen. Da gab es durchaus an der einen oder anderen Stelle Lob für die Landesregierung.

Jetzt, in dieser Debatte, wo wir in der zweiten Lesung des Haushaltsmodernisierungsgesetzes sind – einer Debatte, die nun wirklich etwas für Feinschmecker oder für Experten ist; wobei ich durchaus zustimmen würde, dass es eine sehr wichtige Debatte ist –, geht es um das Königsrecht des Parlaments. Es ist von einer „Bedienungsanleitung“ gesprochen worden.

Wir bleiben aber schon bei unserem Standpunkt, dass wir die grundsätzliche Überlegung, betriebswirtschaftliche Rechnungslegungsstandards in die öffentliche Haushaltswirtschaft einzuführen, und den Weg, der schon vor einigen Jahren begonnen hat, grundsätzlich skeptisch sehen. Ein Beleg, den ich jetzt nicht weiter abendfüllend ausführen möchte, ist doch die Diskussion um den doppischen Haushaltsausgleich. Sie sagen selbst, Sie könnten ihn eigentlich nicht erreichen. Gleichwohl müsste das, wenn man die Doppik zu Ende denkt, das Ziel sein. Dann wollen Sie ihn aber eigentlich doch auch anstreben.

Aber die gesamte Debatte zeigt, dass Sie da Rechnungslegungsstandards und Überlegungen aus der privatwirtschaftlichen Unternehmensführung einführen, die überhaupt nicht sachgemäß auf das Haushaltsrecht des Landes Hessen – zumindest aus unserer Sicht – angewendet wer

den können, weil ein doppelter Haushaltsausgleich nicht möglich ist. Sie wissen, dass das wegen der zukünftigen Pensionslasten, die auf das Land zukommen, nicht geht. Die sollten aus unserer Sicht nicht in einen solchen Haushaltsausgleich einfließen.

Ich wollte aber eigentlich meine Zeit dafür nutzen – die ist jetzt schon zur Hälfte vorbei –, etwas zu unserem Änderungsantrag zu sagen, zu dem Sie alle sich leider gar nicht geäußert haben. Denn, verehrter Kollege Kaufmann, uns ging es in dieser Debatte weniger um die Abschaffung des Kapitalismus als um eine Reihe von kleinen, aber feinen Änderungen, mit denen man das vorliegende Gesetz aus unserer Perspektive deutlich verbessert hätte.

Zum einen wollten wir erreichen, dass der Erhalt des Landesvermögens – der jetzt als Sollvorschrift drin ist; das finden wir durchaus richtig – in eine Mussvorschrift umgewandelt wird. Uns ist klar, dass das erhebliche finanzielle Folgen hätte und erhebliche Investitionen notwendig machen würde. Aber wir finden, das wäre auch ein verantwortlicher Umgang mit den von den Steuerzahlern geschaffenen Werten. Wir wollen gleichzeitig, dass die Veräußerung von Grundstücken des Landes grundsätzlich unabhängig von dem Wert mit der Zustimmung des Landtages erfolgt. Sie wissen, dass der Landtag erst bei Geschäften ab einer bestimmten Summe darüber beraten muss. Wir wollen, dass das grundsätzlich passiert.

Wir wollen weiterhin dem Land die Möglichkeit geben, bei Bedarf, und falls notwendig – jetzt wird es ganz kritisch –, gegebenenfalls sogar in Konkurrenz zur Privatwirtschaft, wirtschaftlich tätig zu sein. Denn – das haben auch einige Debatten am heutigen Tage gezeigt – die Idee überall und immer „Markt vor Staat“ hat uns nicht überzeugt, auch nicht in einem solchen Gesetzentwurf.

(Beifall DIE LINKE)

Und – auch das ist nicht ganz unwichtig – wenn man auf die Geschichte des Landes Hessen schaut, dann wollen wir weiter konkretisieren, in welchen Fällen der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen der Zustimmung des Landtages bedarf. Denn wir wollen, dass Veräußerungen von Unternehmen oder Beteiligungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Landtages möglich sein sollen. Wir wollen damit sicherstellen, dass die Privatisierung öffentlichen Eigentums, die wir grundsätzlich nicht so dufte finden, überhaupt nur mit Zustimmung des Landtages ermöglicht wird. So gesehen, wollen wir eine Privatisierungsbremse. Ich glaube, die Geschichte des Landes Hessen zeigt auch, dass wir diese nötig hätten.

(Beifall DIE LINKE)

Das alles sind kleine, aber feine Änderungsvorschläge, die noch gar nichts mit der Abschaffung des Kapitalismus zu tun haben. Leider sind Sie in der Debatte überhaupt nicht darauf eingegangen. Sie haben unseren Änderungsantrag abgelehnt. Deswegen muss ich sagen: Bei aller lobenden Wertschätzung kann ich mich heute nicht einreihen. Ich schlage vor, Sie nehmen unseren Änderungsantrag an. Überdenken Sie das noch einmal; und dann überdenken wir, ob wir nicht auch Ihrem Gesetzesentwurf zustimmen können. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Schalauske. – Weitere Wortmeldungen aus dem Plenum liegen nicht vor, sodass nunmehr der Staatsminister der Finanzen das Wort hat. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es auch kurz machen. Frau Kalveram, erst einmal herzlichen Dank. Ich glaube, das war eine gute Zusammenarbeit zwischen den Regierungsfraktionen und den Sozialdemokraten, aber auch der FDP, weil wir der Meinung sind, dass man bei solch grundlegenden Fragen und Weichenstellungen für die Zukunft nicht nur auf die Regierungsmehrheit setzen sollte. Schön, dass das offensichtlich gelungen ist, und danke dafür, dass Sie das auch erwähnen.

Zu den Beiträgen will ich nur so viel sagen: Herr Promny, Sie haben für mich etwas Neues vorgetragen – Sie sollten das vielleicht doch noch einmal überdenken –, weil Sie eben angesprochen haben, dass um Hessen herum alle schon viel weiter seien. Das ist eine glatte Fehlinformation, der Sie da aufgesessen sind. Denn wir sind – neben der Hansestadt Hamburg – das einzige Land, das überhaupt auf Landesebene einen doppischen Haushaltsabschluss hat. Wenn Sie das durch Zustimmen korrigieren, dann ist das in Ordnung. Ich glaube, uns vorzuwerfen, dass wir hintendran seien, geht fehl.

Ich erinnere mich daran – ich war schon einmal Mitglied des Kabinetts –, dass ich in Berlin jährlich versucht habe, damals noch mit dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs, andere Länder davon zu überzeugen. Denn ich glaube, wenn man so etwas wie unseren doppischen und kameral verknüpften Haushalt hat – ich nenne das jetzt einmal so –, dass es dann sinnvoll, wichtig und gut wäre, wenn wir Benchmarks unter den Ländern hätten, um schlichtweg einzelne Produkte und die dagegenstehenden Budgets zu definieren, um zu schauen: Wo stehen wir im Vergleich zu anderen Ländern, was Kosten-Nutzen-Relation, administrative Kosten, Verwaltung und all diese Dinge anbelangt? Das ist damals leider nicht gelungen, weil die anderen Länder durch die Bank, übrigens auch der Bund, die Kosten der Umstellung scheuen. Das hat bei uns in den letzten 20 Jahren sehr viel Kraft und Geld gekostet.

Auch das will ich noch einmal sagen: Dr. Martin Worms sitzt hier; er ist sehr viel näher dran an der Genese dieses doppischen Haushalts, als ich das, jedenfalls phasenweise, war. Das ist schon eine Grundidee der damaligen rot-grünen Landesregierung gewesen, die dann von uns aufgegriffen, konkretisiert und umgesetzt worden ist. Insofern müssen wir, glaube ich, über die Sache – jedenfalls in einigen Punkten – nicht streiten.

Herr Schalauske, dass Änderungsanträge Ihrer Fraktion, jedenfalls von den Regierungsfraktionen und wahrscheinlich auch von anderen, nicht angenommen werden, führen Sie bitte darauf zurück, dass Sie einen Teil des Wunschkonzerts der LINKEN in Ihrem Antrag hinterlegt haben und dass Sie die grundsätzliche Ausrichtung dieses doppischen Haushalts, die Veränderung und die Komplettierung von Doppik durch alle seine Schichten – vom Produkt über Kapitel, über den Einzelplan bis hin zum Gesamthaushalt –, aus den bekannten und von Ihnen immer wieder vorgetragenen Gründen ablehnen. Sie können nicht erwarten, dass

man ernsthaft die Einbringung Ihres Antrags in dem Zusammenhang prüft und überlegt, ihm zuzustimmen.

(Zuruf Jan Schalauske (DIE LINKE))

Ich will noch einen letzten Punkt ansprechen. Kollege Kaufmann hat das Thema EPSAS angesprochen. Eine der großen Aufgaben wird es jetzt sein, international – übrigens hinkt Deutschland da in der Europäischen Union hinterher – zu gemeinsamen Bilanzierungsstandards zu kommen. Darüber reden wir. Wir haben, so glaube ich, sehr viel Expertise. Das darf ich hier ohne Arroganz vortragen und behaupten, weil das nicht auf meinem Mist gewachsen ist: In der Mitarbeiterschaft des Ministeriums hat sich dazu über viele Jahre eine Kompetenz entwickelt und aufgebaut. Wir sind mittendrin und gehören zu denen, die auch international auf europäischer Ebene versuchen, die Standardisierung für Jahresabschlüsse und Bilanzen weiterzuentwickeln, sodass wir am Ende des Tages – ich glaube, der liegt allerdings noch in sehr weiter Ferne – zu einem Ergebnis kommen, dass sich die Vorteile, die sich durch Vergleichsmöglichkeiten ergeben, wie ich es eben angesprochen habe, tatsächlich auch realisieren lassen.

Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit. Ich bin dankbar dafür, dass es offensichtlich eine sehr breite Mehrheit geben wird. Alle anderen Details werden wir dann sicherlich bei den konkreten Haushaltsberatungen besprechen, die wir im Herbst haben werden. Dadurch, dass wir das jetzt umsetzen, können wir das dann noch an dem einen oder anderen Fallbeispiel diskutieren, damit das auch für diejenigen etwas konkreter wird, die nicht jeden Tag mit Haushaltstechnik befasst sind. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir bedanken uns, Herr Staatsminister, und nehmen den Tagesordnungspunkt 14 auf die Liste der am Ende der Sitzung zu entscheidenden Punkte.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Dritte Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes – Drucks. 20/8094 zu Drucks. 20/6499 zu Drucks. 20/6405 –

Ich darf den Kollegen Stirböck um Berichterstattung bitten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen: CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD gegen AfD, Freie Demokraten bei Stimmenthaltung DIE LINKE.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank, Herr Stirböck. – Eine erste Wortmeldung liegt mir vom Kollegen Lambrou vor. Danach spricht Matthias Büger.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Unseres Erachtens wurde bereits in der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs ausführlich über das Thema diskutiert. Die Fronten sind hierbei relativ klar. Das haben auch die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen – sie ist zugegebenermaßen schon etwas länger her – und insbesondere die dortige mehr als kurze Diskussion gezeigt, zumal es nicht einmal eine Diskussion gegeben hat. CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren gegen den Gesetzentwurf der FDP, AfD und FDP waren dafür. DIE LINKE hat sich enthalten.

Nun möchte ich auf einen Punkt eingehen, den man in der Form so nicht stehen lassen kann. Es wurde sowohl der FDP als auch uns von der AfD in der ersten Lesung insbesondere vom lieben Herrn Kaufmann von den GRÜNEN vorgeworfen, es gehe hier ausschließlich ums Geld. Ich sage Ihnen, dass es hierbei nicht nur um die finanzielle Ausstattung geht, sondern aus unserer Sicht um eine grundsätzliche Entscheidung, um Mitwirkungsrechte und – salopp gesagt – auch um eine gewisse Logik.

Auch hierüber haben wir schon in der ersten Lesung debattiert; ich will es aber noch einmal vorbringen. Die Regionalversammlung Mittelhessen wird mit ihren gerade einmal 31 Mitgliedern behandelt – der Kollege Hahn hat es auch bereits in der ersten Lesung ausgeführt – wie die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung mit ihren insgesamt 93 Stadtverordneten. Die Regionalversammlung Mittelhessen hat also dreimal so wenige Mitglieder wie die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt.

(Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dreimal so wenige?)

Wenn Sie in einem Entscheidungsgremium wie der Regionalversammlung Mittelhessen ein Zehntel der Mitglieder benötigen, um überhaupt eine Fraktion bilden zu können, widerspricht das in unseren Augen jedweder Logik und sorgt für ein gewisses Maß an Ungleichbehandlung. Offenbar hat man diesen Umstand bei der Novellierung der HGO außer Acht gelassen – deshalb auch der Gesetzentwurf der FDP. Errare humanum est; Irren ist menschlich. Daher wäre es nach unserem Dafürhalten ein wichtiges Zeichen, diesen Fehler hier und jetzt zu beheben.

Die AfD-Fraktion bleibt jedenfalls dabei: Auch den Mitgliedern der kleineren Regionalversammlungen muss die Möglichkeit der Fraktionsbildung mit weniger als drei Mitgliedern zugebilligt werden.

Zum Schluss möchte ich etwas auf das entgegnen, was Herr Minister Al-Wazir zum Thema „umfassende Gestaltungsmöglichkeiten“ in der Geschäftsordnung der jeweiligen Regionalversammlung gesagt hat, dass nämlich ganz autark entschieden werden könne, wie viele Rechte ein einzelnes Mitglied hat. Das ist zwar zweifellos rein technisch möglich, lieber Herr Al-Wazir – das bezweifelt niemand –, aber wenn hierüber konkret im entsprechenden Gremium gesprochen und beschieden wird, bin ich gespannt, wie

sich die größeren Fraktionen in den Regionalversammlungen verhalten werden.

Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der FDP zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. – Dr. Matthias Büger ist der nächste Redner. Danach spricht Herr Kollege Grüger von der SPD.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr viele Jahre lang war es in der Geschäftsordnung der Regionalversammlung Mittelhessen üblich, dass man bei 31 Mitgliedern dieser Regionalversammlung eine Fraktion bilden konnte, wenn sie mindestens zwei Personen umfasste. Nun hat das neue Landesplanungsgesetz, das für die Regionalversammlung im letzten Herbst wirksam wurde, plötzlich diese Geschäftsordnung quasi überstimmt und das nicht mehr an dieser Stelle möglich gemacht, sondern die Mindestzahl auf drei Personen festgelegt.

Ich habe mich heute ganz bewusst entschieden – man könnte sagen: als Betroffener oder als der, dem das aufgefallen ist –, an dieser Stelle zu Ihnen zu sprechen, nämlich als ein Mitglied der Regionalversammlung Mittelhessen, als Mitglied einer Zweiergruppe von FDP-Abgeordneten, die seit dieser Periode keine Fraktion mehr sein darf, weil sie nur zwei Personen umfasst. Das ist der wesentliche Punkt, den unser Gesetzentwurf ändern will.

Jetzt könnte man fragen: Welche Nachteile hat das? Wir haben inzwischen Änderungen der Geschäftsordnung durchgeführt. Es gab auch die Hinweise, was dort geschehen könnte. Ich kann Ihnen sagen, was geschehen ist.

Das Thema Finanzen steht immer im Raum. Bei einer Gruppe gibt es nur eine ganz kleine Entschädigung. Das ist im Prinzip, was einem einzelnen Mitglied oder sonst einem Fraktionsvorsitzenden zustehen würde. Ansonsten gibt es keinerlei Fraktionsmittel. Dabei ist der Aufwand für Koordination und insbesondere für Bürgerinformation – das führen wir aktuell eher durch – fast ähnlich hoch, unabhängig davon, ob es zwei oder drei sind. So bekommen Sie ein Gefühl dafür, um wie viel Geld es geht.

Wenn es nach der Geschäftsordnung gehen würde – Fraktion mit zwei Personen –, wären das Mittel im Umfang von weniger als 150 € im Monat. Das sind keine wirklichen Reichtümer oder große Summen, für die allein man einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen würde.

Auch die Mitwirkung ist unterschiedlich. Auch nach der neuen Geschäftsordnung ist jemand, der nur einer Gruppe angehört oder der von der Gruppe benannt ist, zwar im Präsidium vertreten, aber nicht mehr mit eigenem Stimmrecht. Das Präsidium ist ganz wesentlich, weil es viele Abläufe festlegt. Im Übrigen sieht man es auch bei der Anhörung: Das wäre anders ausgegangen, wenn dort ein Stimmrecht bestanden hätte.

(Robert Lambrou (AfD) nickt.)

Wenn man die Anhörung betrachtet, sieht man, dass etliche Anzuhörende gesagt haben: Da sind wir gar nicht betroffen; deswegen ist das für uns nicht relevant. – Deswegen