Protokoll der Sitzung vom 31.03.2022

Dritte Lesung Gesetzentwurf Fraktion der SPD Gesetz zur Erleichterung der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen – Drucks. 20/8098 zu Drucks. 20/7692 zu Drucks. 20/6031 –

Die Berichterstattung liegt bei Frau Kollegin Hartmann. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Beschlussempfehlung lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen. CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten gegen SPD bei Enthaltung AfD und DIE LINKE. Zuvor wurde der Änderungsantrag Drucks. 20/8071 abgelehnt von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen SPD, Freie Demokraten, DIE LINKE bei Enthaltung der AfD.

Vielen Dank. – Damit ist die Berichterstattung erfolgt. Ich eröffne die Aussprache. Die erste Meldung ist ebenfalls von Ihnen, Frau Kollegin, deshalb haben Sie nun erneut das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Anders als in anderen Bundesländern gilt für hessische Beamtinnen und Beamte nach wie vor eine Mindestwochenarbeitszeit von 15 Stunden. Dies ist generell nicht viel, aber in manchen Lebenssituationen zu viel, um Beruf und Familie in Einklang zu bringen. In anderen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg oder auch Rheinland-Pfalz wurde dies erkannt und verändert, in Hessen leider nicht. Deshalb haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir wollten damit eine Reduzierung der Mindestwochenarbeitszeit erreichen.

(Beifall SPD)

Da dies in der ersten und zweiten Lesung abgelehnt wurde, haben wir im Innenausschuss einen Kompromiss im Sinne der Beamtinnen und Beamten eingebracht, um den Gesetzentwurf so abzuändern, dass zwar die 15 Mindestwochenstunden, von denen Schwarz-Grün partout nicht abrücken will, erhalten bleiben, dass aber wenigstens die Hälfte der Arbeitszeit über mobiles Arbeiten erbracht werden könnte. Doch auch das haben die Regierungsfraktionen leider abgelehnt. Begründet wird das damit, dass kein Bedarf bestünde. Angeblich gibt es in einigen Landesbehörden jetzt schon fast genau diese Vereinbarungen, die die von uns geforderte Flexibilität zur Vereinbarung von Familie und Beruf ermöglichen.

Rückmeldungen von Beamtinnen haben aber ergeben, dass es wohl nicht in allen Landesbehörden der Fall ist. Deshalb wollen wir im Gegensatz zu Schwarz-Grün keine Politik nach Gutsherrenart, die Beamtinnen und Beamte zu Bittstellern gegenüber ihren Dienstvorgesetzten macht. Wir wollen eine gesetzliche Regelung, dass, wenn keine dienstlichen Belange entgegenstehen und ein Kind oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen sind, zeitlich begrenzt ein Anspruch auf eine Reduzierung oder Flexibilisierung der Arbeitszeit besteht

(Beifall SPD)

oder wenigstens ein Teil durch mobiles Arbeiten erbracht werden kann.

Ich möchte nochmals betonen, dass unser Gesetzentwurf nicht dazu führen würde, dass eine große Zahl an Landesbediensteten davon Gebrauch machen würde; aber für eine kleine Zahl wäre unser Gesetzentwurf eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt durchgängig berufstätig bleiben zu können. In den Fällen, um die es hier geht, stehen hinter dem Wunsch nach einer weiter gehenden Reduzierung der Arbeitszeit fast immer mangelnde Kinderbetreuungsangebote oder belastende Erkrankungen von Familienangehörigen. Wir reden deshalb von einer kleinen Anzahl an Beamtinnen und Beamten, denen unser Gesetzentwurf viele Sorgen in einer schwierigen Situation erleichtern könnte.

(Beifall SPD)

Den Gesetzentwurf mit der Begründung abzulehnen, dass ein geregelter Dienstablauf nicht mehr möglich wäre oder die Möglichkeit einer weiteren Arbeitszeitreduzierung aus feministischer Sicht nicht sinnvoll ist, geht völlig an der Realität vorbei.

Werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und GRÜNEN, Sie haben unseren Gesetzentwurf in der ursprünglichen Form abgelehnt, Sie haben den Gesetzentwurf der FDP auf mobiles Arbeiten abgelehnt, Sie haben den Änderungsantrag, den wir eingebracht haben, der sich an dem Vorschlag des Beamtenbundes orientierte, abgelehnt, und Sie werden aus parteipolitischen Überlegungen unseren Gesetzentwurf voraussichtlich auch heute ablehnen.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist wieder mal etwas Neues! – Tobias Eckert (SPD): Weil sie es nicht wollen!)

Was die Familienfreundlichkeit der schwarz-grünen Landtagsmehrheit anbelangt, ist dieses Verhalten ein Offenbarungseid, mit dem die Mehrheitsfraktionen ihr wahres Gesicht zeigen.

(Beifall SPD, Stefan Müller (Heidenrod) und Moritz Promny (Freie Demokraten))

Sie waren und sind nicht gesprächsbereit, was eine pragmatische überparteiliche Lösung einer definitiv bestehenden Problematik anbelangt. Im Gegenteil, Sie akzeptieren, dass Beamtinnen und Beamte in Notsituationen weiterhin Bittsteller bleiben und auf Notlösungen für Übergangszeiten nach Gutdünken der Behördenleitung angewiesen sind. Ich halte dies für arrogant und alles andere als familienfreundlich. – Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. – Frau Goldbach ist die nächste Rednerin.

Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über das Thema und den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion hier schon mehrmals gesprochen.

Ich möchte nur kurz wiederholen, dass das Land Hessen ein familienfreundlicher Arbeitgeber ist, dass aber die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege noch viele andere Facetten hat. Dazu gehört, wenn wir über Frauen reden, ganz besonders die Kinderbetreuung, vom Vorkindergartenalter an und über die Schulzeit hinaus. Es gehört dazu, dass die Pflege von Angehörigen verlässlich und zuverlässig durch Pflegedienste gewährleistet ist;

(Lachen SPD und DIE LINKE)

denn es kann nicht sein, dass wir immer noch davon ausgehen, dass Frauen die Hauptlast der Erziehungs- und Pflegearbeit in der Gesellschaft und in den Familien leisten müssen. Das ist antiquiert.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD)

In § 63 des Hessischen Beamtengesetzes ist geregelt – Frau Kollegin Hartmann hat das zu Recht gesagt –, dass Beamtinnen und Beamte ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Da steht auch, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Zum einen dürfen selbstverständlich keine zwingenden dienstlichen Belange dem entgegenstehen, und die zweite Bedingung ist: entweder ein Kind unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige.

Die SPD hat einen Änderungsantrag eingereicht. Den haben wir im Innenausschuss besprochen. Man kann den Änderungsantrag nur als eine Verschlimmbesserung bezeichnen, weil Sie nämlich auf einmal davon abkommen, die Grenze nach unten zu streichen, sondern es bei der 15Stunden-Grenze belassen, aber eine einschränkende Bedingung einführen. Telearbeit bis zu 50 % der regulären Arbeitszeit ist nämlich schon jetzt möglich, und zwar ohne konkrete Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Dadurch wird also nichts besser. Es tut mir sehr leid: Es geht nicht darum, dass wir diesen Antrag aus parteipolitischen Gründen ablehnen, sondern wir tun das aus fachlichen, sachlichen Erwägungen und Gesichtspunkten heraus.

(Lachen DIE LINKE)

Weil er eine reine Verschlimmbesserung gebracht hätte, konnten wir im Innenausschuss diesem Änderungsantrag nicht zustimmen und werden dem ursprünglichen Gesetzentwurf, wie er nun zur Beschlussfassung vorliegt, ebenfalls nicht zustimmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Günter Rudolph (SPD): Die Quintessenz war: Egal, was die SPD vorschlägt, wir lehnen es sowieso ab!)

Danke schön. – Kollege Steinraths hat das Wort.

Verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Hessen ist ein familienfreundliches Land, Hessen ist ein arbeitnehmerfreundliches Land, und Hessen ist ein attraktiver Arbeitgeber – sowohl für Beamte als auch für Angestellte des öffentlichen Dienstes.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Land Hessen trägt die Fürsorgepflicht für seine Angestellten und Beamten. Das heißt, dass wir alles Nötige unternehmen, um sowohl den Erhalt der Gesundheit als auch das familiäre und berufliche Leben miteinander in Einklang zu bringen. Wir sind gegenüber den Bürgern aber auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung, die Ämter und die Ministerien arbeits- und dienstfähig sind.

Die Reduzierung auf eine 15-Stunden-Woche ist für eine Dauer von 17 Jahren möglich; das ist eine sehr lange Zeit. Das wollen wir unseren Beamtinnen und Beamten aber ermöglichen. Wir wollen aber auch, dass wir als Dienstleister für die Hessinnen und Hessen stets erreichbar sind. Es gilt nun, diese beiden Aspekte in Einklang zu bringen. Ich bin der Meinung, das gelingt uns schon seit vielen Jahren sehr gut. Wir sind familienfreundlich, wir sind arbeitnehmerfreundlich, und wir sind bürgerfreundlich.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sah vor, dass die 15-Stunden-Regelung wegfallen sollte. Die letzten beiden Lesungen sowie die Anhörung haben gezeigt, dass dies kontraproduktiv und nicht zielführend wäre. Nun hat die SPD ihren Gesetzentwurf dahin gehend geändert, dass sie die 15-Stunden-Regelung zwar im Gesetz lässt, diese aber zur Hälfte als Telearbeitszeit vorsieht. Mal so und mal so – mir erscheint das recht willkürlich;

(Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn im Jahr 2020 forderten Sie noch eine Reduzierung der möglichen Wochenarbeitszeit auf zehn Stunden. Ich weiß, dass aus der Opposition heraus Forderungen immer schnell gestellt werden können, aber, einmal ehrlich, man sieht doch, wie populistisch das Ganze ist.

(Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie erklären nicht einmal, wie die fehlende Arbeitszeit durch Beamtinnen oder Beamte bei einer 15-Stunden-Woche ausgeglichen werden soll. Durch die Einstellung weiterer Mitarbeiter? Da freuen sich der Rechnungshof, der Steuerzahlerbund und alle Bürger. Wir wollen einen funktionalen und keinen aufgeblähten Verwaltungsapparat, der mit der benötigten Beamtenzahl auskommt.

Das ist aber nicht der einzige Grund, weshalb wir gegen Ihren Gesetzentwurf sind; denn Sie wollen hier etwas mit Gewalt durchsetzen, ohne die Lage in den einzelnen Ämtern und Behörden genau zu kennen.

(Beifall CDU)

Aus der Anhörung ging hervor, dass Ihr Vorhaben nicht zielführend ist. Der Landkreistag, der Deutsche Beamtenbund und andere Verbände haben Ihren Entwurf klar abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, dass die Personallage weiterhin planbar sein muss. Ob jemand in Telearbeit gehen kann, muss man vor Ort, von Lage zu Lage und je nach Tätigkeit entscheiden. Vorgesetzte und Mitarbeiter sind mittlerweile doch viel pragmatischer unterwegs; denn

sie wissen genau, welche Lösungen man vor Ort braucht. Wir brauchen hier kein starres Konzept, das viele Dinge nur verschlechtern würde.

(Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das käme nämlich bei Ihrem absoluten Rechtsanspruch heraus. Das geht einfach nicht. Hessen ist bundesweit führend bei der Entlastung von Beamten im Bereich der Pflege von Angehörigen und der Betreuung der eigenen Kinder. Es ist uns wichtig, auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzugehen. Wir müssen aber auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung garantieren. Mit einer 15-Stunden-Woche kommen wir den Beamtinnen und Beamten bereits sehr entgegen. Darüber hinaus lässt sich im Einzelfall vieles planen und besprechen. Aber unter diese 15 Stunden zu gehen oder eine rechtlich bindende Telearbeit hinzuzufügen, ist nicht leistbar und nicht tragbar. Das kann man niemandem erklären, weder den Beamtinnen und Beamten noch den Steuerzahlern, noch den Personalern.

Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf daher ab. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es an diesem späten Abend kurz machen. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion hat das Ziel, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere aber von Pflege und Beruf in den Blick zu nehmen. Das ist gut und richtig so.

Bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs könnten hessische Beamtinnen und Beamte das in Anspruch nehmen, Herr Steinraths, was Beamtinnen und Beamten in vielen benachbarten Bundesländern – Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz fallen mir dazu ein – bereits zugestanden wird. In diesen Ländern bricht die Verwaltung offensichtlich nicht zusammen. Die derzeitige Beschränkung der Teilzeitbeschäftigung von hessischen Beamtinnen und Beamten auf mindestens 15 Wochenstunden ist aus unserer Sicht veraltet und muss dringend überarbeitet werden.