Bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs könnten hessische Beamtinnen und Beamte das in Anspruch nehmen, Herr Steinraths, was Beamtinnen und Beamten in vielen benachbarten Bundesländern – Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz fallen mir dazu ein – bereits zugestanden wird. In diesen Ländern bricht die Verwaltung offensichtlich nicht zusammen. Die derzeitige Beschränkung der Teilzeitbeschäftigung von hessischen Beamtinnen und Beamten auf mindestens 15 Wochenstunden ist aus unserer Sicht veraltet und muss dringend überarbeitet werden.
Für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst gibt es eine solche Begrenzung im Übrigen nicht. Es würde somit auch eine nicht akzeptable Ungleichbehandlung beendet. Mit der Streichung der Mindestgrenze würde sich im Übrigen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen. Bedauerlicherweise, das haben wir ja gehört, wollen die Koalitionsfraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Verbesserungen den hessischen Beamtinnen und Beamten nicht zukommen lassen und lehnen den Gesetzentwurf ab.
DIE LINKE aber sieht darin Verbesserungen mit Blick auf die Kinderbetreuung und die Pflege von Familienangehörigen, die leider immer noch allzu oft von Frauen geleistet
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir versuchen als Oppositionsfraktionen ein ums andere Mal, mit Gesetzentwürfen und Anträgen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern und zu verbessern, und ein ums andere Mal kommen Sie von den Regierungsfraktionen daher und lehnen unsere Anträge und Gesetzentwürfe ab. Warum eigentlich? Wo sind Ihre eigenen Vorschläge?
Wenn es um Fragen der Besoldung geht, wie heute Vormittag, auch dann lehnen Sie unsere Initiativen ab. Sie verzögern, schieben hinaus und sagen: Wir warten noch ein bisschen.
All das ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung doch nicht mehr nachvollziehbar. Warum weigern Sie sich, einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten einzuführen? Warum sagen Sie, es dürfe keinen Anspruch geben, weil es doch freiwillig gemacht werde? Nein, es machen eben nicht alle freiwillig, und gerade dann, wenn es um Fragen der Erziehung geht, wenn es um die Pflege von Angehörigen geht, ist es doch in Ordnung, wenn ein Rechtsanspruch besteht. Es muss ja immer noch gewährleistet sein, dass man in dem jeweiligen Bereich mobil arbeiten kann. Das ist doch gar keine Frage. Warum verweigern Sie sich dem so verzweifelt?
Wir werden dem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden das mittragen, weil es, glaube ich, an der Zeit ist, die Flexibilisierung des Arbeitens voranzubringen. Ich will die Diskussion zum Thema mobiles Arbeiten gar nicht wiederholen. Wir haben darüber intensiv und ausführlich diskutiert. Hier geht es aber auch um die Frage des Fachkräftemangels. Wir kämpfen um Fachkräfte; denn der Fachkräftemangel greift immer mehr um sich. Wir werden es in den nächsten Jahren erleben, ab dem Jahr 2030 ganz massiv, weil dann viele in den Ruhestand gehen, die schwer nachzubesetzen sein werden. Meine Damen und Herren, das gehen Sie nicht an, und dieses Versäumnis wird Hessen einholen. Das ist schade, das ist bedauerlich.
Wir werden dem Änderungsantrag zustimmen. Der Gesetzentwurf wird wahrscheinlich abgelehnt; ich habe zwar immer noch Hoffnung, an der Stelle aber eher nicht. Dem Gesetzentwurf, wie er am Anfang eingereicht wurde, können wir nach dem Ergebnis der Anhörung nicht zustimmen, aber den Änderungsantrag begrüßen wir sehr, und dem stimmen wir auch zu.
Völlig korrekt. Dem Gesetzentwurf können wir nicht zustimmen, aber dem Änderungsantrag hätten wir sehr ger
Vielen Dank. – Der Kollege Gaw hat sich noch zu Wort gemeldet. Ansonsten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen der Fraktionen vor, und fraktionslose Abgeordnete sind, soweit ich das sehe, nicht mehr im Raum. Herr Gaw, Sie haben das Wort.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir finden uns heute in der dritten Lesung des Gesetzentwurfs zur Erleichterung der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen wieder.
Bereits bei der zweiten Lesung bin ich ausführlich auf die Begleitumstände dieses Gesetzentwurfs eingegangen. Eine Arbeitszeit von 15 Wochenstunden zu unterschreiten, wenn notwendig und machbar, ist grundsätzlich richtig. Ich glaube, da sind wir uns einig. Es ist jedoch fraglich, ob es dafür eines Gesetzes bedarf und hierdurch womöglich ein neues Bürokratiemonster geschaffen wird, ein starres Korsett, das niemandem nützt.
Liebe Frau Hartmann, Sie haben eben selbst davon gesprochen, dass wahrscheinlich eine eher kleine Zahl von Beamten auf die Regelungen dieses Gesetzes zurückgreifen werde. Das spricht doch eher dafür, dass wir kein Gesetz brauchen, sondern vielleicht einfach nur eine vernünftige, menschliche, außergesetzliche Lösung auf den Dienststellen.
Wir alle haben vernommen, dass die Behörden an Lösungen arbeiten, und es ist doch viel besser, wenn ein Behörden- bzw. Dienststellenleiter eine passgenaue, speziell auf seine Dienststelle ausgerichtete Lösung anbieten kann, besonders dann, wenn man bedenkt, dass es große Unterschiede bei den verschiedenen Dienststellen gibt.
Leider kann in Zeiten von Nachwuchskräftemangel und Corona-Chaos nicht jedem Wunsch eines Beamten zu 100 % entsprochen werden. Insofern ist die aktuelle Sachlage nicht antiquiert, wie es in der Begründung heißt, sondern sie ist unser aller Lebensrealität. Aber man könnte meinen – das habe ich in der letzten Lesung schon gesagt –, es gehe hier vor allem um eine Imageaktion, mit der sich die SPD verkaufen will.
Wir beschäftigen uns also mit einem Gesetzentwurf, den wir für die Lösung des Problems vermutlich gar nicht brauchen. Noch einmal: Eine flexible Arbeitszeitgestaltung in bestimmten Lebenssituation ist gut und grundsätzlich zu befürworten. Allerdings wird es Lösungen auch ohne eine Änderung der Gesetzeslage geben.
Ich möchte daher weder für die Regierung noch für die SPD-Fraktion sprechen, sondern will mit gutem Beispiel vorangehen, ganz im Sinne der Vernunftpolitik; denn es folgt ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt. Insofern will ich hier ein effizientes Arbeiten ermöglichen und be
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Ende der Debatte, nachdem Herr Kollege Gaw gesagt hat, dass alle Argumente ausgetauscht sind, sage ich nur ganz kurz: Es ist schon ein bisschen absurd, dass hier am Ende sogar mit Diskriminierung argumentier wird.
Das Land Hessen ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber. Das haben wir an den unterschiedlichsten Stellen im Lande bereits unter Beweis gestellt, unter anderem bei der Frage der unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung, bei der die Kollegen von der SPD in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf die Mindestarbeitszeit auf unter 15 Stunden drücken wollten. Im Verlaufe der Diskussion haben sie erkannt, dass das gar nicht erforderlich ist. Im Gegensatz zu dem hier Vorgetragenen stehen wir mit unserer Regelung, wonach man diese unterhälftige Teilzeitbeschäftigung maximal 17 Jahre haben kann, im Vergleich mit anderen Bundesländern sogar gut da.
Beim Thema mobiles Arbeiten haben wir Ihnen an unterschiedlichen Stellen erklärt, dass wir das bereits ermöglichen, und zwar besser, als Sie es in Ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen und mit Ihrem Änderungsantrag noch verschlimmbessert haben. Wir haben nämlich in den Dienstvereinbarungen jetzt schon bis zu 50 % mobiles Arbeiten ermöglicht. Wir haben nur die Bedingung, dass der Dienstbetrieb anständig aufrechterhalten wird. Ich finde, dagegen kann man nichts haben. Ansonsten ist das bedingungslos, ganz im Gegensatz zu dem, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen. Lassen Sie uns die Lage für die hessischen Beschäftigten durch einen Gesetzentwurf der SPD nicht verschlechtern. Deswegen sollten wir den Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Beuth. – Wir sind am Ende der Aussprache zur dritten Lesung und kommen später zur Abstimmung.
Dritte Lesung Gesetzentwurf Fraktion der AfD Drittes Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucks. 20/8193 zu Drucks. 20/8100 zu Drucks. 20/6850 –
Sehr geehrter Herr Präsident! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen, mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, Freien Demokraten und DIE LINKE gegen die Stimmen der AfD. Zuvor wurde der Änderungsantrag Drucks. 20/8160 abgelehnt, ebenso mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Freien Demokraten und DIE LINKE gegen die Stimmen der AfD.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind jetzt in der dritten Lesung. In der zweiten Lesung habe ich Sie schon umfassend über unseren guten Gesetzentwurf informiert. Ich fasse hier noch einmal die Eckpunkte unseres Gesetzentwurfs zusammen.
Keiner der zukünftigen 55 hessischen Wahlkreise hat eine Abweichung über 20 % vom Durchschnittswahlkreis. Das ist ein hohes Gut. Die Beständigkeit der Wahlkreise ist erheblich höher als bei den Vorschlägen der Wahlkreiskommission und damit erheblich höher als beim Gesetzentwurf von CDU, GRÜNEN und FDP. Auf das Thema Nachhaltigkeit, das besonders von den GRÜNEN immer so gestresst wird, habe ich bereits in der zweiten Lesung hingewiesen.
Die Landkreisgrenzen des Wetteraukreises, des Main-Kinzig-Kreises, des Landkreises Fulda, des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, des Werra-Meißner-Kreises und des Vogelsbergkreises bleiben erhalten. Die Landkreisgrenzen des Landkreises Kassel und des Schwalm-Eder-Kreises bleiben mit der Ausnahme von Naumburg im Wesentlichen erhalten. Die Resolutionen der Kreistage des Vogelsbergkreises, die Positionierungen des Landrats des Schwalm-Eder-Kreises und des Bürgermeisters von Fritzlar, die Positionen der Bürgermeister von Ahnatal und Vellmar sowie die Positionen des Bürgermeisters von Rauschenberg, stellvertretend für die sechs Kommunen des Altkreises Kirchhain im Landkreis Marburg-Biedenkopf, sind enthalten.
Die Resolution des Kreistags des Main-Kinzig-Kreises, die der SPD-Landrat des Main-Kinzig-Kreises hier stellvertretend dargestellt hat; die Statements der Anzuhörenden des Landkreises Main-Kinzig, die die Notwendigkeit eines vierten Wahlkreises bestätigen; die Positionen der Städte und Gemeinden Wächtersbach, Gründau und Ronneburg im Main-Kinzig-Kreis, auch bei einer Landtagswahl im Main-Kinzig-Kreis zu verbleiben und nicht in den Wetteraukreis verlagert zu werden; die Resolutionen des Kreistags des Landkreises Fulda, Eiterfeld, Burghaun und Rasdorf im Wahlkreis 14 zu belassen, sind alle in unserem Gesetzentwurf enthalten.
Man muss sagen, dass viele dieser Resolutionen, die beschlossen wurden, von der SPD mitgetragen wurden: von der SPD im Main-Kinzig-Kreis, von der SPD im Vogelsbergkreis. Ich frage mich: Ist das die gleiche SPD, die hier sitzt, oder gibt es zwei verschiedene?
Genauso wurden die Resolutionen von der CDU mitgetragen: im Kreistag des Main-Kinzig-Kreises, im Vogelsbergkreis, im Landkreis Fulda. Ich frage mich: Ist das die gleiche CDU, die hier sitzt, oder sitzt in den Kommunen eine andere?
Wenn Herr Frömmrich uns vorwirft, wir würden Gesetzentwürfe auf Zuruf machen, sage ich: Diesen Vorwurf muss ich zurückweisen; denn wir haben uns genau angehört, was die Vertreter der Kommunen und der Kreistage gesagt haben, und nicht Sie.