Protokoll der Sitzung vom 31.03.2022

Wenn Herr Frömmrich uns vorwirft, wir würden Gesetzentwürfe auf Zuruf machen, sage ich: Diesen Vorwurf muss ich zurückweisen; denn wir haben uns genau angehört, was die Vertreter der Kommunen und der Kreistage gesagt haben, und nicht Sie.

(Beifall AfD)

Sie haben sich von Ihrer Parteibasis so weit entfernt, dass Sie im Landtag genau das Gegenteil von dem machen, was Ihnen vor Ort in den Kommunen gesagt wird.

(Zuruf AfD: Wo ist denn der Herr Frömmrich?)

Der Herr Frömmrich ist heute wohl nicht da. – Es ist nicht nur das, meine Damen und Herren. Wir wagen es tatsächlich – wir sind parteipolitisch vielleicht nicht so abhängig wie Sie –, in den bevölkerungsschwachen Landkreisen Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg einen Wahlkreis wegzunehmen. Das ist sicherlich schmerzhaft, aber wir werden spätestens in der nächsten Wahlperiode bei den Wahlkreiszuschnitten nicht umhinkommen, uns den Fakten zu ergeben und anzuerkennen, dass dort die Bevölkerungszahl sehr gering ist.

Um die Wahlkreise wieder vernünftig zuzuschneiden, muss dort ein Wahlkreis weggenommen werden. Man kommt nicht umhin; es sei denn, man macht die Augen zu und doktert weiter so herum, wie es jetzt die Wahlkreiskommission getan hat. Die Konsequenz ist, dass im Main-Kinzig-Kreis ein vierter Wahlkreis entstehen muss. Die Genossen vor Ort sind da schon schlauer als Herr Rudolph; denn die haben in der Anhörung des Innenausschusses ganz deutlich bestätigt, dass das notwendig ist.

(Beifall AfD)

Herr Prof. Will hat unsere Position auch bestätigt. Er hat gesagt, es gibt keinen Nordhessenbonus. Die Gleichheit der Wahl und die Gleichheit der Wahlkreise werden durch die Verfassung Hessens und das Grundgesetz garantiert. Ich könnte weitere Positionen ausführen, aber es ist schon spät.

Ich komme zum Fazit. Unser Gesetzentwurf ist dem Gesetzentwurf von CDU, GRÜNEN und FDP haushoch überlegen. Er ist leistungsfähiger, und er ist demokratischer.

(Beifall AfD)

Die Wahlkreiszuschnitte sind erheblich gleichmäßiger und damit erheblich beständiger. Ich appelliere an Sie: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, und wagen Sie mehr Demokratie. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Gagel. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Gesetzentwurf.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Dritte Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten Drittes Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucks. 20/8194 zu Drucks. 20/8101 zu Drucks. 20/6858 –

Jürgen Frömmrich ist heute entschuldigt. Wer macht die Berichterstattung? – Herr Gagel, machen Sie das bitte schön. Danke schön.

Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 20/8153 in dritter Lesung anzunehmen, mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freien Demokraten gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der SPD und der LINKEN.

Herr Gagel, vielen Dank für die Berichterstattung. – Als erstem Redner in der Debatte erteile ich jetzt dem Kollegen Heinz für die Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute Abend geht ein sehr langer Gesetzgebungsprozess zu Ende. Er kommt aus unserer Sicht zu einem sehr guten Ende. Wie man Entscheidungsprozesse auch organisieren kann, haben wir am Dienstagabend im Landtag gehört, als der Sozialminister und auch der Ministerpräsident berichtet haben, dass es Verfahren gibt, bei denen sie um 2 Uhr nachts einen Entwurf zur Stellungnahme bekommen und sich bis 10 Uhr morgens äußern können.

Wir haben uns für diesen Prozess über zwei Jahre Zeit gelassen und noch vor dem COVID-19-Ausbruch damit begonnen. Die Arbeit der Wahlkreiskommission wurde dann aufgenommen. Wir haben dort 15 Monate intensiv darüber beraten. Ich danke an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich den Nicht-Abgeordneten, die dort mitgewirkt haben: der Präsident des VGH, der Landeswahlleiter und die Präsidentin des Hessischen Statistischen Landesamtes.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist schon in der zweiten Lesung zu Recht gesagt worden: Es wurde ein Vorschlag erarbeitet, der breit getragen werden konnte. Am Ende der Arbeiten haben sich CDU, GRÜNE und Freie Demokraten in die Hand versprochen, dass sie diesen Gesetzentwurf gemeinsam einbringen würden. Um die Mitwirkung und Mitantragstellung der SPD haben wir lange geworben. Leider war das vergeblich. Wir hatten damals das Gefühl, dass die SPD inhaltlich eingebunden und mit im Boot war. Das hat leider nicht geklappt.

Es gab andere Vorstellungen von der AfD, die Herr Gagel vorgetragen hat. Sie sind rechtlich machbar und korrekt; aber wir haben uns eben für den Weg entschieden, alle 55 Wahlkreise zu erhalten. Die Modelle, die etwas grundlegend anders regeln wollen – auch zugunsten des MainKinzig-Kreises, dessen Landrat eine andere Auffassung ge

äußert hat, in der Anhörung und auch gestern Abend noch einmal in der „hessenschau“ –, und ihre Fürsprecher unterschlagen eines: Wenn man irgendwohin etwas geben will, muss man woanders etwas wegnehmen. Jede grundlegende Änderung wäre zulasten des ländlichen Raums gegangen, und das wollten wir ausdrücklich nicht.

Wenn man sagt, man ändert nur so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich, kommt man fast zwangsläufig zu dem Modell, das wir heute gemeinsam verabschieden wollen. Ich halte es auch nach der Anhörung und nach drei Lesungen im Ergebnis immer noch für richtig; denn wir als Abgeordnete des Hessischen Landtages müssen schauen, was für das ganze Land gut ist. Wir können gerade in einer solchen Frage, bei der es um regionale Zuordnungen geht, nicht auf partikulare Interessen einzelner Landkreise oder Gemeinden Rücksicht nehmen. Vielmehr müssen wir schauen, was strukturell für das ganze Land gut ist. Das ist aus meiner Sicht mit diesem Gesetzentwurf gelungen.

Ich danke auch den beiden anderen Fraktionen, die den Gesetzentwurf gemeinsam mit uns eingebracht haben. Deshalb soll es aus unserer Sicht bei der gefundenen Regelung bleiben. Sie ist breit getragen, und sie ist in einem breiten, transparenten Verfahren entwickelt worden. Es ist ein Gesetz, das nicht jede und nicht jeden in diesem Land hundertprozentig zufriedenstellen wird, aber es ist ein Gesetz, das eine rechtskonforme Landtagswahl im Herbst 2023 ermöglicht und das möglichst viele, wenn natürlich auch nicht alle, Interessen aufgenommen hat. Es ist ein sehr gutes Gesetz. Es ermöglicht uns eine transparente, faire, freie und demokratische Wahl, auch wenn andere das in Abrede stellen wollen. Wir sollten das heute unverändert gemeinsam annehmen. – Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

Vielen Dank, Herr Heinz. – Nächster Redner ist der Kollege Gagel für die Fraktion der AfD.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Es ist immer das Gleiche!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt das letzte Mal zu dem Thema.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Es ist noch einmal das Gleiche!)

Nein, es ist nicht noch einmal das Gleiche. Ich beleuchte das von verschiedenen Seiten, Herr Schaus. Ich gehe schon ein bisschen in die Tiefe – was uns im Übrigen von Ihnen unterscheidet.

(Beifall AfD)

Den vorliegenden Gesetzentwurf von CDU, GRÜNEN und FDP, der heute Abend für die Landtagswahl im Herbst 2023 beschlossen wird, muss man, wenn man in Schulnoten spricht, mit einer Vier minus bewerten. Vier minus bedeutet: nicht unter dem Strich, aber fast unter dem Strich. Ich hätte tatsächlich gedacht, dass nach der Anhörung im Innenausschuss, in der viele Vertreter der Gemeinden und der Kreistage und auch Prof. Will anwesend waren und

vorgetragen haben, was nicht gut ist, ein Änderungsantrag von Ihnen kommt, dass man doch irgendwie zusammenfindet, indem man die Wahlkreise ein bisschen besser zuschneidet, als es die Wahlkreiskommission vorgeschlagen hat.

Das haben Sie aber nicht gemacht. Das hat mich, ehrlich gesagt, gewundert. Nach den Stellungnahmen und auch nach dem, was Prof. Will gesagt hat, hätte das nämlich von Ihnen kommen müssen. Offenbar hat man sich nicht die Mühe gemacht, mehr Demokratie zu wagen. Es ist jedenfalls so, wie es ist.

Der Hauptpunkt, der hier zu kritisieren ist, ist tatsächlich – das wird zur Landtagswahl im nächsten Jahr Fakt –: Wir haben fünf nebeneinanderliegende Wahlkreise mit einer Abweichung vom Durchschnittswahlkreis von mehr als 20 %. Das sind in Ihrem Gesetzentwurf die Wahlkreise 9, 10 und 11 mit einer Abweichung von mehr als 20 % nach unten, und daran angrenzend der Vogelsberg-Wahlkreis 20 und Gießen II, Wahlkreis 19, mit über 20 % Abweichung. Da können Sie nicht hingehen und sagen – vor dem Hintergrund der verfassungsmäßig garantierten Gleichheit der Wahl –, das sei ein guter Gesetzentwurf.

(Unruhe)

Herr Schaus, wollen Sie weitersprechen?

(Christiane Böhm (DIE LINKE): Nein!)

Das können Sie gerne machen.

(Beifall AfD – Zurufe DIE LINKE)

Herr Schaus, Sie können gerne ans Pult kommen, wenn das unheimlich wichtig ist, was Sie zum Thema – –

Nein, nein, das entscheide immer noch ich, wer hier ans Rednerpult kommt.

(Heiterkeit – Beifall DIE LINKE und vereinzelt Freie Demokraten)

Deswegen würde ich Sie bitten, einfach fortzufahren. Danke schön.

Ich stelle halt nur fest, wie das Demokratieverständnis bei der Truppe auf der ganz linken Seite, bei der sozialistischen Truppe, ist,

(Zurufe DIE LINKE)

da sie sich scheinbar nicht wirklich für ein Thema wie die Zuschnitte der 55 hessischen Wahlkreise interessiert – absolut nicht.

(Beifall AfD)

Das Thema scheint bei Ihnen echt nicht anzukommen. Das zeigt mir nämlich auch, wie wenig Sie an der Sache fachlich interessiert sind, wie schwach Sie da sind. Das zeigen mir Ihr Verhalten und Ihre Zwischenrufe hier ganz deutlich.