Protokoll der Sitzung vom 31.03.2022

Das Thema scheint bei Ihnen echt nicht anzukommen. Das zeigt mir nämlich auch, wie wenig Sie an der Sache fachlich interessiert sind, wie schwach Sie da sind. Das zeigen mir Ihr Verhalten und Ihre Zwischenrufe hier ganz deutlich.

(Beifall AfD – Zurufe DIE LINKE)

Wissen Sie, Sie haben gar nichts zu dem Thema beigetragen – nichts. Sie stimmen dem Gesetzentwurf von CDU,

GRÜNEN und FDP nicht zu, aber Sie haben auch keinen Änderungsantrag eingebracht; und unseren lehnen Sie ab. Das heißt, Sie haben zu diesem Thema den maximalen destruktiven Beitrag geleistet.

(Beifall AfD)

Das entspricht genau dem Thema der LINKEN.

(Zuruf Christiane Böhm (DIE LINKE) – Unruhe)

Zum Glück kommt es bei der Bevölkerung langsam an. Herr Schaus, ich freue mich, dass ich diese Truppe ab 2024 nach der Landtagswahl in diesem Landtag nicht mehr sehen muss. Die Bevölkerung draußen bekommt es nämlich langsam mit.

(Zurufe – Unruhe – Glockenzeichen)

Das entscheiden die Wähler,

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen)

übrigens in den Wahlkreisen, die dann neu zugeschnitten sind. Aber ich sage Ihnen eines: Es ist völlig egal, wie die Wahlkreise zugeschnitten sind, Sie werden eh keine 5 % bekommen. Wenn Sie in einem der 55 Wahlkreise über 5 % bekommen, dann ist das schon viel. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD – Zurufe DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Gagel. – Herr Schaus, ich wäre da vorsichtig: Herr Gagel hätte nämlich noch 24 Sekunden.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Ach du lieber Gott! – Heiterkeit – Zurufe)

Fordern Sie ihn nicht heraus. – Nächster Redner ist Günter Rudolph, Vorsitzender der Fraktion der Sozialdemokraten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wollen wir einmal das eine oder andere ganz nüchtern betrachten, um es einmal freundlich zu bewerten.

Zur AfD: Ich habe eben bei unseren Kolleginnen und Kollegen gefragt, wie oft man AfD-Abgeordnete in den Wahlkreisen sieht, auch schon vor Corona; das war übersichtlich. Sie interessiert Wahlkreisarbeit nicht, deswegen interessiert Sie auch nicht die Anzahl der Wahlkreise. Das unterscheidet uns. Wir wollen, dass die Menschen Landtagsabgeordnete demokratischer Parteien erreichen können.

(Beifall SPD)

Der Gesetzentwurf von CDU, GRÜNEN und FDP, der dann auch die Mehrheit finden wird, ist natürlich gesetzeskonform und entspricht der geltenden Rechtslage und der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs. Dann faseln Sie, es seien fünf Wahlkreise über 20 %. Und? Was hat das für eine Bedeutung? – Keine; weil das rechtlich zulässig ist. Insofern ist der Gesetzentwurf gesetzeskonform.

Kollege Heinz hat dann zwei, drei kleine Spitzen zum Gesetzgebungsverfahren gebracht. Ich gebe zwei, drei kleine Spitzen zurück. Wissen Sie, wie oft Gesetzentwürfe von Ihnen kurz vor knapp kommen? Sie lehnen Anhörungen ab. Herr Kollege Heinz, Sie sollten es an der Stelle eher

lassen, zu sagen, wie man parlamentarisch miteinander umgehen soll, und auf andere Ebenen zu zeigen. Wenn Sie es in Hessen besser machen, freuen wir uns; aber da haben Sie noch ein bisschen Luft nach oben.

(Beifall SPD)

Ja, Wahlkreisreformarbeit ist keine angenehme Tätigkeit, aber das muss sie auch nicht sein, sondern wir müssen versuchen, die verschiedenen Interessen miteinander abzuwägen. Da gibt es Partikularinteressen. Wir haben auch gemeinsam darum gerungen, eine Lösung zu finden, sodass wir dem Gesetzentwurf zustimmen können. Wir lehnen es als Oppositionsfraktion nicht pauschal ab, weil wir eben die Notwendigkeit sehen. Dort, wo Abweichungen von über 25 % bestehen, müssen wir handeln; denn das verstößt gegen das Landtagswahlgesetz. Da stellen wir uns auch der Verantwortung. Das tragen wir auch mit. Wir tragen an der Stelle aber nicht jede Veränderung oder jeden Vorschlag mit. Übrigens ist das auch nicht schlimm; denn auch das ist ein demokratischer Prozess.

Ich erwähne das explizit; denn wir hätten auch einen Kompromiss finden können. Ja, die Veränderung im Landkreis Kassel wäre auch anders darstellbar gewesen. Innerhalb des Landkreises hätte man die Wahlkreise so zuschneiden können, dass die Enklaven wegfallen; man hätte das so ordnen können, dass das auch vernünftig ist. Es wäre also machbar gewesen und hätte der geltenden Rechtslage entsprochen. Der Landkreis Kassel ist praktisch von drei anderen Landkreisen umgeben; und es ist eine besondere Situation dort. Das hätten wir uns gewünscht. Das hat die Mehrheit abgelehnt. Das nehmen wir so zur Kenntnis. Aber man sollte fairerweise auch sagen: Es hätte auch andere Lösungsansätze gegeben. Die hätten wir durchaus begrüßt.

(Beifall SPD)

Jetzt entscheiden die Wählerinnen und Wähler, wie die Größe des nächsten Landtages ausfällt. Auch darüber wurde hier schon spekuliert. Das werden wir dann in aller Ruhe und Gelassenheit sehen. Wer demnächst dem Landtag als Partei und als Fraktion angehört, das überlassen wir den Wählerinnen und Wählern. Die Wählerinnen und Wähler werden sich sicher sehr genau überlegen, ob sie einer Partei, die Verdachtsfall des Verfassungsschutzes ist, ihre Stimme geben. Da bin ich sehr beruhigt.

(Beifall SPD, vereinzelt CDU und Dr. Matthias Bü- ger (Freie Demokraten))

Denn, wenn ich mir die Umfragen der letzten Monate ansehe, stelle ich fest: Da ist eine Partei im Sinkflug. Das ist jetzt kein Mangel der Demokratie;

(Zurufe AfD)

denn wir wollen einen Landtag, der demokratisch die Mehrheit deutlich repräsentiert. Wir wollen hier keine Partei, die Hass und Hetze verbreitet. Das haben wir eben wieder gehört: auseinanderdividiert.

(Zurufe AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wahlkreisreform wird auch in der nächsten Wahlperiode Arbeit machen; denn es ist Auftrag aus dem Gesetz, zu überprüfen, ob die Zusammenhänge stimmen. Das wird möglicherweise noch ein Stück weit schwieriger, als es jetzt ist. Dann können sich auch alle einbringen, die nicht ganz zufrieden

mit dem jetzigen Reformvorschlag sind, und Alternativvorschläge machen. Das wird nicht ganz so einfach.

Entscheidend ist: Der Gesetzentwurf, der heute verabschiedet wird, entspricht der geltenden Rechtslage – um das sehr deutlich zu sagen. Die Landtagswahl wird durch diese Änderung für eine Partei auch nicht so oder so entschieden. Das will ich sehr deutlich so hinterlassen.

Jetzt arbeiten die demokratischen Parteien daran, dass sie möglichst viele Anteile holen und andere Parteien dann möglicherweise gar nicht mehr im Landtag sind. Nach dem Redebeitrag von rechts außen haben wir, glaube ich, gemeinsam festgestellt: Ein großer Verlust wäre es jedenfalls nicht. – Vielen Dank.

(Beifall SPD, Jan Schalauske und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Vielen Dank, Kollege Rudolph. – Nächster Redner ist der Abg. Hermann Schaus für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der Zeit werde ich mich auf die Sache konzentrieren.

(Heiterkeit)

Ich stelle fest, dass aufgrund der starken Abweichungen der Bevölkerungszahlen – wir haben am Dienstag ausführlich darüber diskutiert – zahlreiche Landtagswahlkreise vom Durchschnittswahlkreis abweichen und deshalb ein Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise notwendig ist, um den Vorgaben des § 7 des Landtagswahlgesetzes gerecht zu werden. Über die Notwendigkeit der Änderung ist im Übrigen auch so vom Staatsgerichtshof entschieden worden. Deshalb kam dieser Gesetzentwurf sozusagen in Bewegung.

Wir sehen also die dringende Notwendigkeit einer Änderung, um eine gültige Wahl überhaupt zu ermöglichen. In dieser Legislaturperiode werden wir aber leider keine Lösung finden, die über die Legislaturperiode hinausgehen und längerfristig halten wird. Das ist bedauerlicherweise nicht zustande gekommen. Deshalb wird sich der nächste Landtag leider wieder mit dieser Frage beschäftigen müssen und möglicherweise, hoffentlich, auch eine längerfristige Lösung finden.

In dem von CDU, GRÜNEN und FDP vorgelegten Gesetzentwurf betragen die Abweichungen vom Durchschnittswahlkreis in mehreren Fällen immer noch mehr als 15 %. Dies wiederum bedarf einer detaillierten Begründung. Die ist auch von Prof. Will – er ist schon ein paarmal zitiert worden – so bestätigt worden. Die vorgelegte Begründung für diese Abweichung im Gesetzentwurf ist nach unserer Meinung nicht ausreichend. Deswegen werden wir uns der Stimme enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Schaus. – Nächster Redner ist der Abg. Hahn für die Fraktion der Freien Demokraten.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte macht unheimlich deutlich, dass wir keine dritte Lesung gebraucht hätten,

(Beifall Freie Demokraten, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass wir um diese Uhrzeit die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten eigentlich bereits hätten abschließen können und möglicherwiese schon auf dem Wege in den wohlverdienten Feierabend wären.

Es ist nichts Neues herausgekommen, außer dass Herr Gagel noch einmal sehr ausführlich das vorgetragen hat, von dem er überzeugt ist, dass es das Weltbeste ist.

(Zuruf AfD: Ist auch so!)

Das kann man glauben, wie man will; aber es ist schon ein bisschen langweilig, wenn man es in der zweiten Lesung, in der Sondersitzung des Innenausschusses am Dienstagabend und jetzt noch einmal hört. Ich weiß, Demokratie ist anstrengend;