Protokoll der Sitzung vom 31.03.2022

Das kann man glauben, wie man will; aber es ist schon ein bisschen langweilig, wenn man es in der zweiten Lesung, in der Sondersitzung des Innenausschusses am Dienstagabend und jetzt noch einmal hört. Ich weiß, Demokratie ist anstrengend;

(Zuruf Hermann Schaus (DIE LINKE))

aber wenn man weiß, dass man damit nicht gewinnen kann, hat es etwas mit einer besonderen Art von „Kopf durch die Wand“ zu tun.

(Beifall Freie Demokraten)

Ich sage das hier sehr deutlich; denn wir alle können unsere Reden aus der zweiten Lesung natürlich noch einmal halten. Man kann sie auch einfach nachlesen, so, wie sie gehalten worden sind. Ich sage deshalb nur drei Sätze für die FDP-Fraktion.

Für uns ist die Rechtssicherheit das oberste Kriterium.

(Beifall Freie Demokraten)

Wir wollen, dass die Landtagswahl im Herbst des kommenden Jahres nicht anfechtbar ist mit der Begründung, dass die Wahlkreise verfassungswidrig eingeteilt worden sind. Deshalb haben wir auch an der Arbeit teilgenommen, obwohl wir, wie Sie wissen, eine andere Wahlkreisanzahl haben wollen. Wir wollen, dass die Rechtssicherheit kommt.

Es war relativ schnell klar gewesen, dass die Regierungsfraktionen von CDU und GRÜNEN keine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise und damit eine Verhinderung eines XXL-Landtages vornehmen wollen. Da musste mitgearbeitet werden, dass wenigstens die Wahl im Herbst nächsten Jahres rechtmäßig ist.

Wenn sogar der besonders gute Jurist sagt – Herr Schaus und Herr Rudolph haben es gesagt –, dass der Gesetzentwurf an sich verfassungsgemäß ist, dann bin ich sehr beruhigt. Ich glaube, das ist auch verfassungsgemäß. Deshalb machen wir als FDP mit.

Wir prognostizieren aber auch – das ist der dritte Punkt –, dass es in der nächsten, in der 21. Legislaturperiode eine erneute Einrichtung einer Wahlkreiskommission geben wird. Natürlich wissen wir nicht – eine Glaskugel gibt es nicht –, wie die Landtagswahl im Herbst nächsten Jahres ausgehen wird und ob der Landtag kleiner – von 137 aus gerechnet – oder größer wird. Aber bei einem Punkt würde ich schon jetzt eine Wette eingehen: Er wird auf alle Fälle bei weit über 110 Mandaten liegen. Das wollen wir

nicht, und das brauchen wir auch nicht. Deshalb wird es in der nächsten Legislaturperiode diese Debatte noch einmal geben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herr Präsident, um 20:58 Uhr übergebe ich an Sie zurück.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Eva Goldbach für die Fraktion DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gagel, Sie haben den Ball irgendwie auf den Elfmeterpunkt gelegt. Danke schön. Sie haben vorhin gesagt, die Wähler würden entscheiden, dass DIE LINKE demnächst dem Landtag nicht mehr angehört. Ich sage Ihnen: Die Wählerinnen werden entscheiden, dass die AfD dem nächsten Landtag nicht mehr angehören wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und DIE LINKE)

Wir haben alle Fakten, Zahlen und Daten schon gehört. Wir können keine Abweichungen von über 25 % von der durchschnittlichen Größe der Wahlkreise tolerieren. Deswegen ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Die Wahlkreiskommission hat knapp zwei Jahre lang beraten.

Ich möchte nur noch einmal betonen, was das vorrangige Ziel war – nämlich, so wenig wie möglich an den bestehenden Wahlkreisgrenzen zu ändern. Das ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf auch umgesetzt worden. Das halte ich persönlich auch für richtig.

Wir haben in nur ganz wenigen Wahlkreisen, nämlich in vier, eine Abweichung von mehr als 20 %: Eschwege-Witzenhausen, Rotenburg, Gießen I und Gießen II – und genau 20 % bei Bad Hersfeld.

Die Frage ist, wie es in Zukunft weitergehen wird. Manche Kollegen, zuletzt Herr Kollege Dr. Hahn, haben gesagt, es werde weitere Anpassungen geben müssen. Wir wissen aber nicht, wie diese aussehen. – Ja, das ist genau das Problem. Das ist jetzt wirklich eine kleine Anpassung bei, wie gesagt, weitgehender Beibehaltung der Wahlkreisgrenzen. Das halte ich für richtig und wichtig.

Wir haben die statistischen Daten, die dem Bericht der Wahlkreiskommission als Anlage beigefügt sind, z. B. die Prognose der Bevölkerungsentwicklung, in der Landtagsdrucksache. Dass der Wahlkreis Vogelsberg den größten Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen habe, stimmt überhaupt nicht mehr; denn schon die Zahlen aus der Periode 2018 bis 2020 zeigen einen Anstieg der Bevölkerungszahl; und wir haben gerade im ländlichen Raum eine leichte Trendumkehr. Das ist unterschiedlich; in manchen ländlichen Landkreisen ist es mehr, in anderen weniger, aber das könnte sich noch drastisch verändern. Die Stärkung des ländlichen Raums ist im Übrigen von den Regierungsfraktionen gewollt: dass die Leute bleiben oder dort hinziehen. Wir stärken den ländlichen Raum mit vielen Maßnahmen.

Also, wir wissen noch nicht, wie sich die Bevölkerungszahlen konkret entwickeln werden. Deswegen wird es sicherlich noch einmal eine Anpassung geben müssen. Aber

jetzt und heute haben wir eine gute Lösung gefunden, die verfassungsrechtlich nicht angreifbar sein wird und die die Wahlkreise, wie gesagt, in ihren bisherigen Grenzen erhält und sich weitgehend an den Kreisgrenzen orientiert. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank, Frau Goldbach. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Beuth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen bereits am Dienstag gesagt, dass ich mich zu diesem höchst eigenen Recht des Landtages als Vertreter der Landesregierung zurückhalte. Ich will nur eines machen – Herr Dr. Kanther, der Landeswahlleiter, sitzt auf der Tribüne –: Ich will mich daher sehr herzlich bei Ihnen und den Mitstreiterinnen und Mitstreitern in der Wahlkreiskommission, die die Vorarbeit geleistet hat, bedanken.

(Beifall)

In diesem Sinne freue ich mich, wenn der Gesetzentwurf nun durch entsprechende Annahme seinen Abschluss findet. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir sind damit am Ende der Aussprache zur dritten Lesung.

Damit sind wir auch in dem positiven Zustand, dass wir uns der Abstimmung insgesamt widmen können. Ich habe den Gong mehrfach betätigt; und alle nicken und signalisieren mir, dass ich jetzt mit den Abstimmungen beginnen kann. Können wir loslegen? – Ja, dann wollen wir das auch tun.

Ich rufe daher Tagesordnungspunkt 88 auf: Dringlicher Antrag der Freien Demokraten, Messestandort Frankfurt. Wer stimmt dem Dringlichen Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? – Das sind AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die SPD. Damit ist der Dringliche Antrag abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 95: Dringlicher Entschließungsantrag von CDU und GRÜNEN, Zielvereinbarungen zum Hessischen Hochschulpakt. Wer stimmt dem Dringlichen Entschließungsantrag zu? – Das sind die CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich der Stimme? – Die FDP, die SPD und DIE LINKE. Damit ist der Dringliche Entschließungsantrag angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 47 auf. Das ist der Dringliche Entschließungsantrag der AfD, wider das Vergessen. Wer stimmt dem Dringlichen Entschließungsantrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist der Rest des Hauses. Zur Sicherheit frage ich, ob sich jemand der Stimme enthält. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Dringliche Entschließungsantrag abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 11 ist die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Feiertagsgesetz. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das ist DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die CDU, die FDP und die AfD. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die SPD. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 14 ist die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Haushaltsmodernisierungsgesetz. Wer stimmt dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD, die FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist DIE LINKE. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Insoweit darf ich feststellen, dass der Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben worden ist.

Tagesordnungspunkt 15: dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der Freien Demokraten für ein Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die FDP und die AfD. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Die SPD und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 16: dritte Lesung des Gesetzentwurfs der SPD, Gesetz zur Erleichterung der Teilzeitbeschäftigung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die SPD und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – Die CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Die AfD. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 17. Das ist die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD zur Änderung des Landtagswahlgesetzes. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die FDP, die CDU, die GRÜNEN, die SPD und DIE LINKE. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 18. Das ist die dritte Lesung des Gesetzentwurfs von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freien Demokraten zur Änderung des Landtagswahlgesetzes. Wer stimmt dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Zweiten Berichts zu? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die CDU und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Wer enthält sich der Stimme? – Die SPD und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben worden.

(Beifall)

Wir sind damit am Ende der Abstimmungen. Ich darf zur Sicherheit noch die parlamentarischen Geschäftsführer fragen, was wir mit den Tagesordnungspunkten machen. – Frau Dr. Sommer.

Die SPD-Fraktion würde gerne drei Drucksachen in den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss schieben, und zwar die Drucks. 20/6592, 20/7910 und 20/7826. – Vielen Dank.

Alles klar, ich bedanke mich. – Die Drucks. 20/6592, 20/7910 und 20/7826 gehen in den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss. So machen wir das.

Ich bitte jetzt noch um ein wenig Ruhe. Gibt es noch weitere Verschiebungen oder weitere Dinge? – Nein, dann geht alles ins nächste Plenum.

Ich bedanke mich und freue mich, wenn wir uns im Mai wiedersehen.

Ich schließe die Sitzung und wünsche alles Gute.

(Schluss: 21:07 Uhr)