Das Beispiel Frankfurt hat uns aufgeweckt. Wir sollten jetzt wirklich auch diese Konsequenzen daraus ziehen. Mit großer Verwunderung habe ich diesbezüglich die Äußerungen des Kollegen Frömmrich zur Kenntnis genommen, dass er keinen Änderungsbedarf beim kommunalen Wahlrecht sehe, obwohl Frankfurt eindeutig ein Problem hat.
Ich frage mich, wann bei Ihnen, Herr Frömmrich, die Grenze überschritten ist, tätig zu werden. Offenbar reicht es nicht aus, dass beispielsweise die „FAZ“ feststellt, dass wegen des zu hohen Quorums das Risiko groß sei, dass sich die Stadt insgesamt am Ende bis auf die Knochen blamiere und ihr dann quälende Monate des Stillstands und der Unsicherheit bevorstünden. Wir, die AfD, haben diesen Gesetzentwurf eingebracht, damit so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt.
Das müsste eigentlich Motivation genug sein, um diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das gilt übrigens auch für die Kollegen von der CDU, für die das Thema nach einem Bericht der „FAZ“ derzeit nicht auf der Agenda steht. Aber ich denke, auch für Sie wird das Thema aktueller, je näher der 6. November rückt. Dann wird es auf Ihrer Agenda stehen; das wird so sein.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Fraktion der SPD nach den Worten ihres Vorsitzenden einer konstruktiven Diskussion über das Thema nicht verweigern will – sehr interessant. Den Vorschlag der SPD, im Gegenzug zur Quorensenkung für die Wahl der Bürgermeister eine Min
Während unser Gesetzentwurf lediglich eine Anpassung an die bestehende Systematik bei den Regeln für Bürgerentscheide vorsieht, will die SPD ein ganz neues Kapitel aufschlagen. Wir können gern darüber diskutieren, und wir können viel diskutieren – auch darüber, das Quorum ganz abzuschaffen. Aber das sollte dann in den Ausschüssen geschehen.
Besonders freut mich, dass die Kollegen von der FDP einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt haben. Ich frage mich nur, warum sie dazu einen Antrag eingebracht haben, der die Landesregierung auffordert, dies entsprechend zu regeln. Nach meinem Verständnis ist dies einzig und allein Aufgabe des Parlaments. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen in diesem Haus! Natürlich müssen wir, wie es einmal hieß, mehr Demokratie wagen. Und natürlich müssen wir intensiv darüber diskutieren, wie sich demokratische Prozesse verändern und wie wir als Gesetzgeber damit umgehen.
Aber diese Diskussion beginnt doch nicht bei der Diskussion um die Abwahl eines Bürgermeisters. Da zäumen wir das Pferd doch von der völlig verkehrten Seite auf. Gern diskutieren wir mit allen demokratischen Fraktionen darüber, ob die Absenkung der Quoren bei Volksbegehren oder Volksentscheiden sinnvoll ist, wie demokratische Strukturen in der Zivilgesellschaft gestärkt werden können oder wie wir ein echtes Transparenzgesetz hinbekommen, sodass es ein Recht auf Information gibt, um das Handeln der Regierung für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und kontrollierbarer zu machen. Das alles sind Sachen, über die man reden kann und über die man auch reden muss.
Aber dieser Antrag von der AfD? Ich erinnere mich und ich möchte den Antrag des Verdachtsfalls AfD zum Volksbegehren Verkehrswende in Erinnerung rufen. Darin haben Sie Ihre antidemokratische Grundhaltung doch offengelegt,
indem Sie demokratische Beteiligungsformen verächtlich gemacht haben, indem Sie darüber hergezogen haben, dass Menschen demokratische Rechte wahrnehmen.
Daher – das wird mein letzter Satz sein; dann können Sie wieder brüllen – ist die AfD der denkbar ungeeignetste Partner in einer Diskussion über die Veränderung demokra
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In Hessens größter Stadt amtiert ein Oberbürgermeister, der es zu bundesweiter Bekanntheit gebracht hat, zu unrühmlicher Bekanntheit. Nachdem Peter Feldmann die Abwahl durch die Frankfurter Stadtverordneten nicht annahm, haben nun die Bürgerinnen und Bürger das letzte Wort in der Mainmetropole. Am 6. November soll bekanntlich ein Bürgerentscheid stattfinden.
Viele befürchten, dass angesichts der schon bei der Wahl Peter Feldmanns erschreckend niedrigen Wahlbeteiligung das zur Abwahl nötige Quorum verfehlt wird. Das ist – wir haben es eben gehört – der Hintergrund und der aktuelle Anlass dieses Gesetzentwurfs der AfD. Etwa in die gleiche Richtung geht der Antrag der Kollegen von den Liberalen.
Meine Damen und Herren, es wäre sehr bedauerlich, wenn das Treiben des besagten Oberbürgermeisters, der sich vor Gericht auch wegen des Verdachts der Vorteilsnahme zu verantworten hat und dem Ansehen seines hohen Amtes mit unsäglichen Auftritten in Serie großen Schaden zugefügt hat, ohne Konsequenzen bliebe. Aber jetzt eine Lex Feldmann zu verabschieden, wäre unverhältnismäßig. Wir würden damit Herrn Feldmann dann so wichtig nehmen, wie er selbst glaubt, dass er es sei.
Es ist nicht so, dass in Hessen sich als ungeeignet erweisende Bürgermeister nicht vorzeitig ihr Amt verlieren könnten. In der Hessischen Gemeindeordnung haben wir die Möglichkeit eines gesichtswahrenden freiwilligen Abgangs vorgesehen: Wenn der Betroffene eine mit Zweidrittelmehrheit des Parlaments erfolgte Abwahl akzeptiert, kann er gehen. Der Frankfurter Oberbürgermeister hat dies nicht genutzt und seinem Ansehen damit weiteren Schaden zugefügt. Danach haben die Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden; das wird in Frankfurt passieren. Aber Frankfurt ist nicht überall. Es gab bereits 21 solcher Abwahlverfahren in Hessen. In 18 Fällen führten sie zum Ausscheiden des Amtsträgers. Mit Hanau war übrigens eine große Stadt dabei. So weit ist alles gut geregelt und eigentlich in Ordnung.
Was ist denn das eigentliche Problem? Das ist offensichtlich die sehr niedrige Wahlbeteiligung in Großstädten. AfD und FDP wollen nicht grundsätzlich die Hürden für Abwahlen senken. In den größeren Städten soll es künftig einfacher sein; nur in den großen Städten soll es künftig einfacher sein. Darum geht es hier.
Damit stellen Sie meiner Meinung nach den Großstädterinnen und Großstädtern ein Armutszeugnis aus nach dem Motto: Ihr seid schon zu schwer zu motivieren, überhaupt
Meine Damen und Herren, haben Sie sich denn schon mit der katastrophalen Wahlbeteiligung von unter 30 % bei Oberbürgermeistern abgefunden? Wir dürfen das nicht; wir wollen uns damit nicht abfinden. Es darf deshalb auch kein Entgegenkommen oder keine Belohnung für Desinteresse geben.
(Robert Lambrou (AfD): Na, mal schauen, ob Sie einen solchen Gesetzentwurf nicht selbst einbringen in einem Jahr!)
Kollege Rudolph von der SPD ist da wenigstens konsequent. Er hat nämlich gefordert: Wenn man das Quorum für die Abwahl senkt, müsste man wahrscheinlich ein Quorum für die Wahlen selbst einführen. – Der Gedanke liegt nicht fern.
Wir können doch nicht allen Ernstes in Form eines Gesetzes amtlich machen, dass das demokratische Verfahren, das demokratische Prinzip in den kleineren Gemeinwesen noch funktioniert, in den großen Gemeinwesen aber nicht mehr so richtig. Das wäre übrigens auch ungerecht gegenüber den größeren Gemeinden; denn diese hätten einen Vorteil, da sie leichter das Stadtoberhaupt abwählen könnten. Für sie läge im Vergleich die Latte unwesentlich höher. Für sie wäre es schwerer, einen schlechten Bürgermeister früher loszuwerden. Wir sollten bei aller Empörung über den konkreten Einzelfall im Blick haben, dass es nicht zu einfach sein sollte, einen vom Volk legitimierten Amtsinhaber vorzeitig des Amtes zu entheben.
Wir von der CDU-Fraktion werden diese Vorstellungen von AfD und FDP, die in der Causa Feldmann sowieso zu spät kommen, ablehnen. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir sind als FDP ein bisschen sprachlos über den, positiv ausgedrückt, Mut – man könnte es auch anders nennen – der Kollegen der AfD, einfach unseren Antrag abzuschreiben und in Gesetzentwurfsform zu gießen. In der Schule ist das ein Verhalten, das mit einer Sechs zu beurteilen ist.
Wenn man noch nicht einmal sagt, dass man abgeschrieben hat – wenigstens das, Herr Kollege, hätte man in der Begründung sagen können –, dann zeigt das, wie weit Sie auch in diesem Hause von der Realität entfernt sind.
Der Fraktionsvorsitzende, René Rock, hat, wie Sie wissen, gemeinsam mit unserem Kollegen Yanki Pürsün bei der Pressekonferenz gesagt, dass wir bewusst einen Antrag gestellt haben. Wir haben das bewusst nicht in Form einer Gesetzesinitiative gemacht, weil – das hat Kollege Bauer,
dem ich nicht immer zustimme, vollkommen zu Recht gesagt – es keine Lex Feldmann geben darf. Wir blamieren uns vor uns selbst, wenn wir wegen eines Menschen, den ich auf keinerlei Weise mit Adjektiven versehen will, ein Gesetz verabschieden. Wo leben wir denn? Ich finde, Peter Feldmann hat es auch nicht verdient, dass wir ein Gesetz schaffen, in dem später steht: Das war die Lex Feldmann. – Deshalb haben wir ganz bewusst politisch gesagt, wie wir das finden, und haben das in den Antrag gegossen. Wir haben aber sehr bewusst keinen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Abgesehen davon, ist das auch alles viel zu spät. Das wäre auch schon zu spät gewesen, als wir unseren Antrag gestellt haben. Er datiert auf dem 24. Juni 2022.