In diesem Zusammenhang sind auch die Änderungsanträge von SPD und DIE LINKE einzuordnen, die eine Teilnah
me des Gesundheitsministeriums an den Gesundheitskonferenzen als Sollvorschrift erhalten möchten. Wir werden uns einer dieser Forderungen anschließen, wenngleich es Meinungen gibt, diese Konferenzen seien enttäuschend. Dabei sollte ein Ministerium, das laut gestriger Aussage von Staatsminister Klose durch das geplante Landesgesundheitsamt entlastet wird, durchaus auf der lokalen Ebene im Kontakt mit den dortigen Akteuren bleiben. Nur der ständige Dialog und eine qualitativ hochwertige Bedarfsplanung führen zu Verbesserungen.
Insgesamt glauben wir nicht daran, dass die geänderte Zusammensetzung des Landesgremiums schnelle Abhilfe bei Problemen schaffen kann. Wir begrüßen aber sehr das Stimmrecht für die Hebammen. Die Kritik der Kassenärztliche Vereinigung an diesem Punkt können wir nach Gesprächen gut nachvollziehen, sie wurde aber harsch, wenn auch begründet, vorgetragen. Wir sehen hier noch weiteren dringenden Verbesserungsbedarf bei der Versorgung von Schwangeren und Müttern. Wir nehmen selbstverständlich die Kritik aus der Anhörung ernst, dass das Landesgremium einen bestimmten Auftrag bei der Bedarfsplanung hat und arbeitsfähig bleiben muss. Dennoch sehen wir nach vielen Überlegungen die Stellung der Hebammen als enorm wichtig an und schließen uns insofern der Landesregierung an.
Anzumahnen bleibt, dass es auf vielen anderen Entscheidungsebenen dringend eine Verbesserung der Hebammenversorgung, der Situation der flächendeckenden Versorgung mit Geburtsstationen und auch mit Kinderärzten geben muss.
In Gesprächen stoße ich oft auf Unverständnis für die Wichtigkeit von Entbindungssituationen für die Mutter und die Geburtssituation für das Kind. Auch hier muss zwingend aufeinander zugegangen werden.
Orientierung muss auch bei den in einem Landesgremium diskutierten Themen immer eine patientenbezogene sektorenübergreifende Versorgung sein. Notfallversorgung, Angebote von ambulanter und stationärer Versorgung, Fachärzte in der Fläche, Ausweitung von Pflegeangeboten, insbesondere der Tagespflege, usw. müssen in der Fläche garantiert werden. Ich erinnere daran, dass das gerade für den ländlichen Raum eine Standortfrage ist. Für Patienten sind Barrieren zwischen ambulanter, stationärer, rehabilitativer und pflegerischer Situation eine Belastung. Entsprechend müssen noch eventuelle Schranken zwischen den Sektoren schnell überwunden werden.
Insgesamt sind die Anforderungen an die Bedarfsplanung und alle Akteure der sektorenübergreifenden Versorgung enorm hoch. In diesem Kontext muss jede kleine Verbesserung, z. B. auch ein Stimmrecht für Hebammen und eventuell für Psychotherapeuten, begrüßt werden, und das tun wir. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen der Faktionen liegen nicht vor, sodass Herr Staatsminister Klose nun das Wort erhält.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bitte gestatten Sie mir, dass ich aus aktuellem Anlass ein bisschen grundsätzlicher beginne. Der Kontext zum Thema wird dann sicher sehr schnell klar.
Unser System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und damit auch die Sicherstellung der Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Menschen in Hessen sind unter ganz erheblichem Druck. Wir stehen unmittelbar vor hohen Defiziten bei den Krankenkassenfinanzen und damit auch vor steigenden Beitragssätzen für die meisten Bürgerinnen und Bürger im nächsten Jahr, und zwar – da schließt sich ein Stück weit der Kreis zu manch anderer Debatte in dieser Woche – zusätzlich zu den Punkten, die die Lebenshaltungskosten überdies nach oben treiben. Deshalb müssen wir uns gewahr sein, dass dieses über viele Jahrzehnte gewachsene System einer ganz grundlegenden Reform bedarf, damit sich das nicht ins Uferlose auswächst. Dieser Aufgabe müssen wir uns gemeinsam stellen.
Ja, da ist auch die sektorenübergreifende Versorgung, die Überwindung der Sektorengrenzen ein wichtiges Element für eine zukunftsweisende Versorgungsreform. Das geschieht auch beispielsweise in Form einer stärkeren Ambulantisierung von Krankenhausleistungen oder eben durch den Aufbau regionaler Versorgungszentren in ländlichen Gebieten, die ambulante, stationäre und Notfallmedizin unter einem Dach verbinden.
Im Gegensatz zu dem, was mancher Redner der Opposition vorhin gesagt hat, ist Hessen gerade im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung bundesweit beispielgebend. Ich will mich bei allen Beteiligten – das betrifft die Ärzteschaft genauso wie die kommunale Seite, die Kassen und auch die Krankenhäuser und die Rettungsdienste – bei dieser Gelegenheit ausdrücklich für diese beispielhafte Rolle Hessens bedanken.
Es gehört aber auch dazu, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Gesetzgebungskompetenz für Reformen im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung beim Bund liegt. Der Bundesgesetzgeber hat uns mit § 90a SGB V die Möglichkeit gegeben, Beratungs- und Empfehlungsgremien zur Befassung mit sektorenübergreifenden Versorgungsfragen einzurichten. Davon haben wir in Hessen Gebrauch gemacht mit der Errichtung des Landesgremiums und auch der Gesundheitskonferenzen. Das sind wichtige Beratungsund Empfehlungsgremien. Sie setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller relevanten Versorgungsbereiche zusammen. Sie haben einen positiven Aspekt. Da, wo früher jeder einzelne Sektor nur seine spezifischen Problemfelder gesehen und bei der Durchsetzung eigener Interessen die Folgen für andere Beteiligte gerne ausgeblendet hat, hat das dazu geführt, dass die Kommunikation und damit auch das wechselseitige Verständnis sich deutlich verbessert haben. Das ist unser gemeinsamer Erfolg.
Welche Verbesserungen gehen also mit dieser Novelle konkret einher? Die Vorredner haben sie bereits benannt. Erstmals erhält die Berufsgruppe der Hebammen einen festen Platz. Das ist übrigens auch grundsätzlich wichtig; denn damit öffnet sich das Gemeinsame Landesgremium
erstmals für nicht akademische und nicht verkammerte Heilberufe. Zudem stärken wir die Heilberufskammern, die ein einheitliches Stimmrecht im Gemeinsamen Landesgremium erhalten. Die bisherige Rechtslage hat sich zu sehr daran orientiert, wer rein formal nach SGB V als Leistungserbringer anzusehen war. Das hat das große Engagement der Heilberufskammern in Hessen gerade in Fragen der sektorenübergreifenden Versorgung bisher nicht ausreichend aufgegriffen. Deshalb ändern wir auch das.
Weitere Verbesserungen sind eher organisatorischer Natur. Wir verschlanken Arbeitsabläufe. Wir vermeiden Doppelstrukturen. Wir sorgen dafür, dass sich das Gemeinsame Landesgremium in Fragen der Bedarfsplanung nicht noch einmal mit bereits getroffenen Entscheidungen des Landesausschusses befassen muss.
Dieser Gesetzentwurf ist eine sehr gute Grundlage für die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit im Landesgremium und auch der Gesundheitskonferenz in Hessen. Beide setzen wichtige Impulse, auch wenn das Gesundheitssystem insgesamt – damit meine ich insgesamt in der Republik – noch nicht ausreichend auf sektorenübergreifende Versorgung ausgerichtet ist. Die Arbeit dieser Gremien wird aber noch wichtiger werden, je mehr die sektorale Trennung in Planung und Versorgung überwunden wird. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das der Weg, den wir alle beschreiten wollen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Punktlandung. – Weitere Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 16 liegen uns nicht vor.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Bildung von Gremien zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung, Drucks. 20/9110 zu Drucks. 20/8768. Außerdem stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 20/9199, sowie über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 20/9202.
Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag der Sozialdemokraten, Drucks. 20/9199. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Sozialdemokraten, DIE LINKE und die AfD. Wer ist dagegen? – Die GRÜNEN, die CDU und der Kollege Kahnt. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen nun ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 20/9202. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind DIE LINKE und die Sozialdemokraten. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU, die GRÜNEN und Herr Kahnt. Wer enthält sich der Stimme? – Die AfD und die FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag auch abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung. Wer ist dafür? – Das sind die GRÜNEN, die CDU, die FDP, die AfD und der Kollege Kahnt. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich der Stimme? – DIE LINKE und die Sozialdemokraten. Damit ist der Gesetzentwurf mit großer Mehrheit beschlossen worden und wird hiermit zum Gesetz erhoben. Vielen herzlichen Dank.
Ich habe vorhin Kollegen gesagt, dass wir das bis 20:59 Uhr schaffen. Ich hoffe, dass ich diese Aussage halten kann.
Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Sechzehntes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 20/9112 zu Drucks. 20/8657 –
Für Frau Goldbach übernimmt der Kollege Jürgen Frömmrich die Berichterstattung. Ich bedanke mich und gebe ihm das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD, der AfD, der Freien Demokraten und der Fraktion DIE LINKE gefasst.
Mir liegen keine Wortmeldungen vor, weder von den Fraktionen noch von der Landesregierung, sodass wir zur Abstimmung kommen.
Wer stimmt dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der CDU sowie der Kollege Kahnt. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die AfD, die Freien Demokraten, die SPD und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf mit der Mehrheit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU beschlossen worden und wird hiermit zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung Dringlicher Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten Zweites Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes – Drucks. 20/9113 zu Drucks. 20/8834 –
Herr Präsident! Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 20/9089 anzunehmen. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Vielen herzlichen Dank. – Auch hierzu liegen uns keine Wortmeldungen vor, weder aus dem Plenum noch von
Wer stimmt dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zu? – Das ganze Haus. Damit wird auch dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der AfD Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer – Drucks. 20/9154 zu Drucks. 20/8601 –
Herr Präsident! Die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses lautet: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der Freien Demokraten und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD gefasst.
Vielen Dank. Damit ist die Berichterstattung erfolgt. – Uns liegt bisher eine Wortmeldung vor, die des Kollegen Vohl. Es ist eine Redezeit von 7:30 Minuten vorgesehen. Herr Vohl, Sie denken aber bitte an die Schlusszeit: 20:59 Uhr.
Ich denke daran, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Angesichts der fortgeschrittenen Stunde werde ich mich wirklich kurzfassen.