Nach den Beratungen zur aktuellen Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer ergeben sich für mich zwei Resümees. Das erste Resümee betrifft die Ausgangslage. Alle Beteiligten in diesem Hause sind mit dem Status quo unzufrieden und sehen einen nicht unerheblichen Veränderungsbedarf. Deswegen brauche ich heute die bestehenden Missstände nicht mehr zu skizzieren und die Argumente für eine Reform nicht zu wiederholen.
Das zweite Resümee erleichtert die Probleme leider nicht. Die von der Ampelkoalition in Berlin in Aussicht gestellte Lösungsmöglichkeit einer Öffnungsklausel für die Länder wird in absehbarer Zeit nicht realisiert werden. Finanzminister Boddenberg hat in der letzten Woche im Haushaltsausschuss mitgeteilt, dass damit auch in der ersten Hälfte des nächsten Jahres nicht zu rechnen ist. Daraus ergeben sich faktisch drei Möglichkeiten:
Erstens. Wir legen die Hände in den Schoß, erzählen den Bürgern, dass wir das Problem mit der Grunderwerbsteuer zwar erkannt haben, aber lieber auf eine Lösung aus Berlin warten, anstatt selbst zu handeln; denn die Leute in Berlin haben uns ja eine Lösungsmöglichkeit versprochen. Bis
dahin kassiert das Land Hessen aber weiterhin ungeniert die Übergewinne ein, die inzwischen bei der Grunderwerbsteuer anfallen.
Zweitens. Wir nutzen die Übergewinne aus der Grunderwerbsteuer und legen damit ein eigenes Landesförderprogramm auf, das insbesondere junge Familien in Hessen beim Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie entlastet. Das wäre ein Vorschlag, der sich für mich richtig gut anhört und dem ich gerne sofort meine Zustimmung geben würde, wenn die Landesregierung ihn in Kürze umsetzen würde.
Leider habe ich daran erhebliche und wohl auch berechtigten Zweifel. So hat Finanzminister Boddenberg die Möglichkeit, ein entsprechendes Förderprogramm aufzulegen, zwar im Haushaltsausschuss und auch in der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs angesprochen, aber ein Umsetzungswille war dabei nicht herauszuhören. Ich zitiere nur zwei Sätze – sie sind in öffentlicher Sitzung gefallen, deshalb darf ich das tun – des Finanzministers aus einem Plenarprotokoll:
Deswegen will ich nur als Stichwort für heute hinterlassen, dass ich mir vorstellen kann, dass wir zu gegebener Zeit auch über Alternativen reden können, beispielsweise über Förderprogramme für den Eigentumserwerb von jungen Familien, …
Es ist überhaupt nicht zu Ende gedacht, weil wir, wir gesagt, zunächst einmal den Gesetzentwurf abwarten müssen.
Meine Damen und Herren, die Zeit, auf eine Änderung des Bundesgesetzes zu warten, welche möglicherweise Ende nächsten Jahres kommen könnte, haben wir nicht. Wenn uns die Landesregierung heute zusagt, ein eigenes Landesförderprogramm für junge Familien umgehend umzusetzen, könnten wir uns diese Diskussion sparen.
Da sie das aber nicht tun will oder nicht tun kann, sondern damit wahrscheinlich bis kurz vor der Wahl wartet – wie es die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen getan hat –, bleibt nur die dritte Möglichkeit: Wir senken sofort die Grunderwerbsteuer in Hessen für alle, bis entweder nach Öffnung des Bundesgesetzes durch eine Länderklausel eine gezieltere Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes eingeführt oder durch ein entsprechendes Landesprogramm die aufgezeigte Entlastung, beispielsweise für junge Familien, eingeführt wird.
Damit Sie, meine Damen und Herren, diese Möglichkeiten noch einmal abwägen können, beantragen wir heute die dritte Lesung unseres Gesetzentwurfs und bringen zwecks Anpassung des Zeitpunkts des Inkrafttretens ergänzend zu unserem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag ein.
Ich möchte Sie angesichts der einvernehmlichen Anerkennung und der Dringlichkeit des Problems bitten, die dargelegten Lösungsmöglichkeiten noch einmal gründlich zu überdenken, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, insbesondere zu dieser späten Stunde.
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen aus dem Kreis der Fraktionen liegen uns nicht vor. Dem schließt sich die Landesregierung bestimmt an. – Damit können wir die Debatte beenden.
Es ist der Antrag auf eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs gestellt worden. Daher überweisen wir den Gesetzentwurf an den Haushaltsausschuss zurück. – Damit ist der Tagesordnungspunkt 86 erledigt.
Am gestrigen Tag ist der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Raumfahrt in Hessen stärken, Raumfahrtstandort Hessen sichern, Drucks. 20/9136, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen überwiesen worden. Leider ist die Ausschusszuweisung nicht korrekt. Die antragstellenden Fraktionen bitten nun darum, den Entschließungsantrag statt an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen an den Hauptausschuss zu überweisen. Diese Antragstellung liegt uns hier vor. Sehe ich irgendjemanden, der sich dagegen ausspricht? – Dann ist die Ausschusszuweisung hiermit verändert.
Zum Zweiten. Die Fraktion der SPD hat mir mitgeteilt, dass sie den unter dem Tagesordnungspunkt 41 aufgeführten
Antrag Lisa Gnadl (SPD), Ulrike Alex (SPD), Nadine Gersberg (SPD) , Dr. Daniela Sommer (SPD), Turgut Yüksel (SPD) , Fraktion der SPD Bedarfsgerechte Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes sicherstellen, der Landesverantwortung gerecht werden, Kommunen nicht weiter belasten – Drucks. 20/7303 –
an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überweisen möchte. – Wir sehen keinen Widerspruch, und ich hoffe, dass ich auch bei Ihnen keinen Widerspruch sehe. – Dann überweisen wir den Antrag an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss.
Dann darf ich darüber hinaus noch einmal bitten, dass wir zu einer Abstimmung eine Erklärung zur Kenntnis nehmen und diese damit auch gleich zu Protokoll geben. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beim Tagesordnungspunkt 15, zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der Freien Demokraten, „Schnelle Schiene Hessen“, haben wir uns verstimmt. Das kann zu diesem Zeitpunkt schon einmal passieren.
Das kann sein, aber ich sehe das so locker. – Ich war zu langsam, ich gebe es unumwunden zu. Wir möchten bitten,
(Allgemeine Heiterkeit und Beifall – Jürgen Frömm- rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schöne Grüße an Hermann! – Weitere Zurufe)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Das Präsidium ist nicht verstimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, von Ihnen ist auch keiner verstimmt, sodass wir bitte im Protokoll aufnehmen, dass die Fraktion DIE LINKE dem Gesetzentwurf „Schnelle Schiene Hessen“ zugestimmt hat.
Jetzt sind wir fast fertig. Auf meinem Zettel steht noch, dass ich mich freue, Sie zum Tag der offenen Tür am kommenden Wochenende einzuladen; wir würden uns dort alle wiedersehen.