Protokoll der Sitzung vom 21.12.2022

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die Frage der Überarbeitung ist für die betroffenen Kommunen von erheblicher Bedeutung. Können wir aus Ihrer Antwort schließen, dass Sie mit Hochdruck daran arbeiten, dass ein Bescheid, sobald er überarbeitet werden kann, auch überarbeitet wird und dass es dabei keine Verzögerungen gibt, die vermeidbar wären?

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

So, wie Sie die Frage gestellt haben, erwarten Sie jetzt wahrscheinlich von mir, dass ich sage, was ich Ihnen auch antworte, nämlich, dass wir a) immer mit Hochdruck arbeiten und b) vermeidbare Verzögerungen vermeiden.

(Vereinzelte Heiterkeit)

Ich denke, das war jetzt ungefähr das, was Sie von mir hören wollten.

Herr Abg. Pürsün, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Könnten Sie uns hinsichtlich des Bereichs, der für die Kommunen relevant ist, sagen, über wie viele Verfahren wir sprechen und bei wie vielen Sie davon ausgehen, dass es eine Auswirkung auf den steuerrelevanten Bescheid hat?

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Letzteres wäre Spekulation von meiner Seite aus. Ich bin aber gerne bereit, tatsächlich einmal konkret zu sagen, über wie viele Fälle wir reden. Irgendwann im Frühjahr, im ersten Halbjahr 2021, habe ich die Öffentlichkeit – also auch Sie und die Medien – informiert, dass seinerzeit 35 oder 36 Fälle in Bearbeitung gewesen sind, mit durchaus hohem dreistelligem Potenzial.

Das ist also ein Thema, mit dem wir uns nicht nur aus Gründen der – ich sage es einmal so – strafrechtlichen wie auch moralischen Aspekte in unserer Gesellschaft befassen. Genauso ist es ein Erfordernis, weil das Hinterziehen von Steuern inakzeptabel ist und am Ende wahrscheinlich auch häufig eine Straftat darstellt, wie es von vornherein immer wieder auch um die Frage der moralischen Integrität der handelnden Personen geht für den Fall, dass es nicht strafrechtlich, aber steuergestalterisch ein Ausloten von Grenzregionen und -bereichen ist.

All das vorausgeschickt, würde ich Ihnen vorschlagen, wenn Sie gerne nur mit zwei, drei Sätzen schriftlich fixieren, was Sie konkret wissen möchten, dass ich es Ihnen auch gerne etwas konkreter beantworte als jetzt aus dem Stegreif.

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Nachfragen vor.

Wir kommen zu Frage 810, und ich erteile erneut Herrn Abg. Pürsün von den Freien Demokraten das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung:

Warum hat sie bzw. die Landespolizei vor der Initiative der Fahrradstaffel zur Ahndung neuerlicher Parkverstöße im Frankfurter Marbachweg keine – wie in anderen Fällen erfolgt – vorhergehende Hinweisaktion durchgeführt, besonders angesichts der erst jüngsten Entfernung der das Parken gestattenden Beschilderung in dieser Straße, die nicht nur von Anwohnern genutzt wird?

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Pürsün, das Polizeipräsidium Frankfurt am Main teilt mit, dass durch die dort ansässige Fahrradstaffel in den vergangenen Monaten keine anlassbezogenen und gezielten Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen im Bereich des Marbachwegs durchgeführt wurden.

Darüber hinaus haben Nachfragen des PP Frankfurt beim Straßenverkehrsamt Frankfurt ergeben, dass bereits im Februar 2022 die Regelbreiten für Radwege und Gehwege an verschiedenen Örtlichkeiten im Bereich des Marbachwegs im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern baulich angepasst wurden. Dies hatte zur Folge, dass in der Höhe der Hausnummern 232 bis 234 und 331 bis 345 ca. 22 Pkw-Parkflächen für Anwohner weggefallen sind.

Eine Beteiligung der Polizei erfolgte bei dieser Gelegenheit nicht. Inwieweit die Anwohner bzw. der zuständige Ortsbeirat von den Maßnahmen informiert wurden, ist hier nicht bekannt.

Die neue Parkregelung im Marbachweg sollte nach Auskunft des Polizeipräsidiums Frankfurt auf Antrag vom 03.02.2022 von CDU und FDP im Ortsbeirat 9 der Stadt Frankfurt am Main thematisiert werden. In seiner Sitzung am 5. Mai lehnte der Ortsbeirat die Vorlage, die sowohl die fehlende Einbeziehung der Anwohner als auch mangelnde Ausweichparkmöglichkeiten thematisierte, ab.

Es gibt eine Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden.

(René Rock (Freie Demokraten): Nein!)

Ah, die wird zurückgezogen. – Dann gibt es eine Nachfrage des Abg. Pürsün.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Sie haben jetzt gesagt, dass es keine Aktivitäten der Fahrradstaffel der Polizei gab. Aber das war genau die Auskunft des Frankfurter Verkehrsdezernenten. Gab es denn irgendeine andere Einrichtung der Landespolizei, die da aktiv war? Oder glauben oder wissen Sie, dass da nur die Stadt aktiv war?

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Ich kann mich im Moment nur auf das verlassen, was das Polizeipräsidium Frankfurt mir hierzu aufgeschrieben hat. Deswegen will ich nicht spekulieren. Aber danach hat die Fahrradstaffel in den vergangenen Monaten keine anlassbezogenen Maßnahmen durchgeführt.

Dann rufe ich Frage 811 auf – womöglich hatte sich deswegen der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten bereits zu Wort gemeldet. Herr Rock, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

Kann sie sicherstellen, dass innerhalb des ersten Quartals 2023 eine Kita-Landeselternvertretung gewählt wird?

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Abgeordneter, es gilt das Gleiche wie in meiner Antwort zu Ihrer mündlichen Frage am 6. Dezember: Damit die Landeselternvertretung ihre Arbeit aufnehmen kann, muss sie demokratisch legitimiert sein. Gewählt wird sie durch die Delegierten der Landeselternversammlung, die ihrerseits aus der Elternschaft im jeweiligen Jugendamtsbezirk gewählt werden. – Genau daran arbeiten wir.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Rock, Sie haben das Wort.

Herr Staatsminister, wie sieht konkret die Unterstützung bei dieser Maßnahme aus?

Herr Staatsminister, Sie haben erneut das Wort.

Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass wir die technischen Voraussetzungen schaffen müssen, um eine entsprechende Wahlplattform zu schaffen. Wir hatten uns in dem im Dezember beschlossenen Gesetz auch darauf verständigt, dass wir die Tagespflegepersonen mit einbeziehen wollen. Genau das ist das, was wir im Moment mit vorbereiten. Dann müssen natürlich auch die formalen Voraussetzungen für eine solche Wahl geschaffen werden.

Herr Rock, Sie haben noch einmal das Wort.

Herr Staatsminister, wenn Sie diese Plattform initiieren und wenn Sie den Umsetzungsprozess als Ministerium begleiten, warum können Sie dann nicht sagen, wann ein Wahltermin in Aussicht gestellt wird?

(Vereinzelter Beifall Freie Demokraten)

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Abgeordneter, wir haben diese Diskussion im Dezember schon einmal geführt. In jedem Fall rechne ich damit, dass wir in der ersten Jahreshälfte – genau das hatte ich auch Ihrem Kollegen Dr. Naas bereits auf seine Nachfrage im Dezember geantwortet – diese Wahl durchführen werden. Das ist dann übrigens deutlich früher der Fall, als das nach Ihrem Gesetzentwurf der Fall gewesen wäre, in dem vermeldet war, dass die Wahl nur vom 16. Oktober bis zum 30. November stattfinden kann.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Ich darf der Abg. Gnadl von der SPD das Wort erteilen.

Ja, vielen Dank. – Ich habe jetzt doch noch eine Nachfrage aufgrund der soeben gegebenen Antwort. Ist jetzt die erste Jahreshälfte oder das erste Quartal 2023 gemeint?

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Frau Gnadl, genauso wie ich es im Dezember gesagt habe – Sie können es im Protokoll nachlesen –, habe ich auch da schon von der ersten Jahreshälfte gesprochen. Der andere Zeitraum, den Sie eben genannt haben, kommt nur in den Fragen der FDP vor.

Wir kommen jetzt zur letztmöglichen Nachfrage. Die hat Herr Dr. Naas von den Freien Demokraten. Sie haben das Wort.

Herr Staatsminister, wir sind uns aber einig, dass es die erste Jahreshälfte 2023 ist und dass die bis zum 31.06. geht?

(Zurufe: 30.06.!)

Ich hätte ihm noch einen Tag mehr gegeben.

(Zuruf: Da ist Zahltag!)

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Dr. Naas, wenn ich ausführe, dass es die erste Jahreshälfte dieses Jahres ist – und das habe ich getan –, dann