Protokoll der Sitzung vom 21.12.2022

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Frau Abg. Gronemann, zur Steuerung der Förderung wurde eine Förderrichtlinie erarbeitet, die zum 1. September 2020 in Kraft getreten ist. Für die Förderung nach der Landschaftspflegeverbände-Förderrichtlinie stehen jährlich bis zu 4,3 Millionen € zur Verfügung.

Alle gegründeten Landschaftspflegeverbände werden bereits im Rahmen der Richtlinie gefördert. Bei den neu gegründeten Landschaftspflegeverbänden steht die Förderung kurz bevor. Die Arbeits- und Maßnahmenpakete werden derzeit zwischen den Bewilligungsbehörden und den Verbänden final abgestimmt.

Zudem wurde im Herbst 2019 eine Koordinierungsstelle des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege in Hessen geschaffen. Ziel ist es, verschiedene Initiativen bei der Gründung der Landschaftspflegeverbände zu beraten, die Verbände zu vernetzen, sie gezielt zu informieren und aktuelle Themen, wie beispielsweise die Fortbildung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu koordinieren und zu unterstützen.

Außerdem wird auch der regelmäßige Austausch unter anderem mit dem Umweltministerium, aber auch den Regierungspräsidien und anderen Verbänden sichergestellt. Wir informieren auf dem jährlich stattfindenden Hessischen Landschaftspflegetag gemeinsam mit der Koordinierungsstelle über Neuerungen und auch über die Weiterentwicklung der Landschaftspflegeverbände.

Außerdem erfolgt eine Förderung im Rahmen der Projekte unter anderem für Maßnahmen der Hessischen Biodiversitätsstrategie. Das geschieht z. B. hinsichtlich der Brutplätze der Steinschmätzer in den Streuobstwiesenbeständen im Main-Taunus-Kreis, bei der Vermehrung und Auspflanzung der Arnika auf den Magerrasenwiesen im Lahn-DillKreis oder bei Maßnahmen für die Bechsteinfledermaus in den Streuobstbeständen bei Witzenhausen.

Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Nachfrage der Frau Abg. Schardt-Sauer von den Freien Demokraten. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre umfassenden Ausführungen über die organisatorischen Strukturen. – Da drängen sich mir die Fragen auf, wie die Abgrenzung zu der bestehenden Fachverwaltung erfolgt und wie hoch der finanzielle Aufwand dafür ist.

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Der Vorteil der Landschaftspflegeverbände ist, dass sie drittelparitätisch organisiert sind. Dort arbeiten die Landwirtschaft, die Mitglieder der ehrenamtlichen Naturschutzverbände oder die Naturschützerinnen und Naturschützer, die vor Ort ansässig sind, die Vertreter des hauptamtlichen Naturschutzes und die der Kommunen zusammen, die den jeweiligen Landschaftspflegeverbänden beitreten und sie auch vor Ort aufrechterhalten. So sieht die Trägerstruktur eines Landschaftspflegeverbandes in einem Landkreis aus.

Dort werden dann gemeinsam die Maßnahmen im Rahmen von Natura 2000 im jeweiligen Gebiet ausgeführt. Es wird gemeinsam beraten, wie das am besten vonstattengehen kann. Gleichzeitig werden z. B. Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen zusammen mit den Kommunen vor Ort ausgeführt.

Was besonders wichtig ist: Die Landnutzer werden immer mitgenommen. – Das heißt Folgendes: Wenn z. B. Braunkehlchen auf landwirtschaftlichen Gebieten besonders erhaltenswert sind, weil die Population in Hessen sehr stark zurückgegangen ist, dann wird gemeinsam mit den Landwirten ein Projekt aufgelegt, um die Grünflächen und die Ackerflächen, die man dafür braucht, entweder als Ausgleichs- und Kompensationsflächen festzulegen, oder aber um einen Erschwernisausgleich über Natura-2000Maßnahmen zu finanzieren. Das sind die wesentlichen Kernaufgaben dieser Landschaftspflegeverbände.

Das Hervorragende daran ist, dass die unterschiedlichen Interessen gebündelt werden. Sie kommen dabei zusammen. Die Kommunen funktionieren dabei nicht auf Kosten des Naturschutzes und der Naturschutz nicht auf Kosten der Landwirtschaft. Vielmehr gibt es dann für jeden Kreis eine gemeinsame Vereinbarung.

Nun darf ich Frau Abg. Gronemann noch einmal das Wort erteilen.

Vielen Dank. – Ich will auch noch einmal nachfragen, was gerade aktuell die Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit der Landschaftspflegeverbände sind.

Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Über die Zusammensetzung habe ich berichtet. Die Arbeitsschwerpunkte sind regional durchaus unterschiedlich. Im Rahmen der Landesförderung liegt der Fokus auf der Umsetzung der Maßnahmen für das Schutzgebietsnetz Natura 2000. Das geschieht in Zusammenarbeit mit den Landkreisen. Denn wir brauchen die Naturschutzverwaltungen. Teilweise sind auch die unteren Wasserbehörden mit dabei. Sie setzen die Natura-2000-Maßnahmen um.

Die Landkreise sind aber auch bei naturschutzgerechter Grünlandnutzung mit dabei. Da sind auch die Landnutzer mit dabei, um die Vielfalt der Pflanzen, der Insekten und der Vögel zu erhalten. Es geht aber auch um die Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen, wie die Pflege der Streuobstbestände.

Was inzwischen zusätzlich immer mehr stattfindet, ist die Förderung aufgrund des Klimaschutzplans Hessen. Es geht aber auch um vom Bund kofinanzierte Projekte. Dafür können von den Landschaftspflegeverbänden Mittel eingeworben werden, damit diese Maßnahmen entsprechend umgesetzt werden können.

Über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und die Eingriffs- und Ausgleichsplanung habe ich schon bei der Beantwortung der Frage der Frau Schardt-Sauer berichtet.

Dann gibt es noch eine letzte Nachfrage der Frau Abg. Schardt-Sauer. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Da sind viele wichtige Dinge umfassend gebündelt. Wer hat denn die Fachaufsicht über diese Landschaftspflegeverbände, die, wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, im Grunde genommen ein Stück weit die Arbeit der Kreisverwaltungen und teilweise auch ein Stück weit die Arbeit der Regierungspräsidien übernehmen? Da ist es klar. Aber wenn man ein Anliegen hinsichtlich eines Landschaftspflegeverbandes hat, an wen wendet man sich dann auf der nächsten Ebene?

Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Die Landschaftspflegeverbände sind keine Fachbehörden. Vielmehr sind sie Zusammenschlüsse auf regionaler Ebene, um die Interessen zu bündeln und den Naturschutz nicht auf Kosten der Landnutzung durchzuführen. Vielmehr soll das mit der Landnutzung vereinbar durchgeführt werden.

Es geht dann darum, was an Maßnahmen umgesetzt wird. Entweder geschieht das in Ausführung dessen, was die unteren Naturschutzbehörden als fachlich notwendig erachten, oder es geht um Natura-2000-Maßnahmen, bei denen die Finanzierung über die Regierungspräsidien erfolgt. Da sind die jeweiligen Fachbehörden zuständig, zu überprüfen, ob das fachgerecht funktioniert. Denn am Ende muss über das Monitoring sichergestellt werden, dass bei Maßnahmen im Rahmen von Natura 2000 der günstige Erhaltungszustand der jeweiligen Arten tatsächlich erhalten bleibt und weiterentwickelt wird.

Vielen Dank. – Damit kommen wir jetzt zu Frage 806.

Ich darf Frau Abg. Feldmayer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung:

Welchen Umsetzungsstand hat das von Hessen initiierte und geförderte Netzwerk Re-Use?

Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Frau Abg. Feldmayer, die GWR gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling mbH wurde durch das Umweltministerium und die Stadt Frankfurt mit der Umsetzung des auf zwei Jahre angelegten Projekts beauftragt.

Ziel ist der Aufbau eines hessenweiten Re-Use-Netzwerks, um die Wiederverwendung von Gebrauchsprodukten attraktiv und praktikabel zu machen. Hierzu gehören Elektrogeräte, Möbel, Kleidung, Geschirr, Kinderspielzeug und Bücher. So wird die Kreislaufwirtschaft gefördert, und Ressourcen werden geschont. Mit dem Netzwerk soll der Informationsaustausch zwischen Recyclern und Wiederverwendern in Hessen gefördert werden, damit sich gute Praxisbeispiele schnell innerhalb Hessens verbreiten.

Im Rahmen des Projekts sind Akteure aus 15 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten und aus allen Regierungsbezirken Hessens aktiv. Dabei handelt es sich vor allem um Reparaturzentren, Secondhand-Warenhäuser und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

In den bisherigen zwei Jahren Laufzeit des Projekts gab es unter anderem drei Arbeitstreffen zum Aufbau des Netzwerks mit Teilnehmenden von 17 hessischen Secondhand-Warenhäusern und öffentlichen Entsorgungsträgern sowie vier Betriebsbesichtigungen von Re-Use-Einrichtungen und Reparaturzentren in Nord-, Mittel- und Südhessen. Diese haben z. B. aufgezeigt, dass Zusammenarbeit notwendig ist bei der Durchführung von logistischen Pilotprojekten zur Sammlung von geeigneten Re-Use-Waren an Wertstoffhöfen oder beim Onlinevertrieb dieser Waren. Es wurde eine Website aufgebaut, und es gibt inzwischen

einen Newsletter für die landesweite Öffentlichkeitsarbeit. Im letzten September hat das zweite Symposium stattgefunden, und mit fast 90 Teilnehmenden aus ganz Hessen wurden viele Interessierte erreicht und für den Austausch gewonnen.

Derzeit wird im Rahmen des Projekts eine langfristige Organisations- und Finanzierungsstruktur für das Re-UseNetzwerk Hessen entwickelt. Um Erfolge und Strukturen zu verstetigen, ist eine Verlängerung des Projekts beabsichtigt. Ziel hierbei ist es auch, mit dem Netzwerk zukünftig weiter in die Fläche zu gehen, um den ländlichen Raum verstärkt einzubeziehen. Dazu soll ein Ankerpunkt des Netzwerkes in Mittelhessen geschaffen werden. Der Landkreis Gießen hat hier bereits sein konkretes Interesse bekundet.

Vielen Dank.

Ich rufe Frage 808 auf und darf Frau Abg. Alex von der SPD-Fraktion das Wort erteilen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung:

Welche organisatorischen Voraussetzungen, mit welchem zeitlichen Verlauf, muss die Landesseniorenvertretung für die Finanzierung von Veranstaltungen durch das Land erfüllen?

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Verehrte Frau Abgeordnete, wie alle Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger muss die Landesseniorenvertretung Hessen e. V., wenn sie eine Landeszuwendung beantragt, einen Kosten- und Finanzierungsplan mit der genauen Beschreibung aller vorgesehenen Maßnahmen – dazu zählen auch Veranstaltungen – und Ausgaben vorlegen. Hierbei sind alle einschlägigen Bestimmungen des Haushalts-, Vergabe- und Reisekostenrechts sowie mögliche Auflagen zu beachten.

Mit der Landesseniorenvertretung Hessen e. V. wurde vereinbart, den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung jeweils bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen.

Vielen Dank.

Ich komme zur Frage 809 und darf Herrn Pürsün von der Fraktion der Freien Demokraten das Wort erteilen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bitte, meine späte Einreichung der Frage zu entschuldigen. – Ich frage die Landesregierung:

Wann rechnet sie mit dem Abschluss der Korrektur der wegen des Cum-Ex-Skandals zu überarbeitenden Gewerbesteuerbescheide?

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Pürsün, herzlichen Dank für die Frage. – Die hessische Steuerverwaltung hat bislang zahlreiche CumEx-Fallgestaltungen mit bundesweiten bzw. internationalen Strukturen aufgegriffen. Um alle Fallkomplexe abschließend steuerrechtlich bewerten zu können, sind vielschichtige und umfangreiche Sachverhaltsermittlungen erforderlich. Wie auch der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen ist, sind zahlreiche steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren anhängig, bei denen die umfangreichen Sachverhaltsermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Einerseits sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zur Ermittlung der Höhe des Gewinns festzustellen, und andererseits müssen die Fälle einer steuerstrafrechtlichen Beurteilung zugeführt werden. Ob und in welchem Umfang sich in diesen Verfahren letztendlich Auswirkungen auf den Gewinn aus Gewerbebetrieb und damit auf die Höhe der Gewerbesteuer ergeben, muss der Prüfung im jeweiligen Einzelfall vorbehalten bleiben.

Herr Abg. Pürsün, Sie haben eine Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die Frage der Überarbeitung ist für die betroffenen Kommunen von erheblicher Bedeutung. Können wir aus Ihrer Antwort schließen, dass Sie mit Hochdruck daran arbeiten, dass ein Bescheid, sobald er überarbeitet werden kann, auch überarbeitet wird und dass es dabei keine Verzögerungen gibt, die vermeidbar wären?