Protokoll der Sitzung vom 23.03.2023

(Beifall Freie Demokraten)

Dann nehmen wir zur Kenntnis: Mangels entsprechender Arbeit stimmen Sie dem Gesetzentwurf nicht zu. Das ist dann halt so. Damit können wir leben. Wir werden es verschmerzen.

(Stephan Grüger (SPD): Er wird ja sowieso angenommen!)

Der Gesetzentwurf? Das glaube ich nicht; er kommt ja von der Opposition. Deswegen wird er nicht angenommen. Auch das wissen wir. – Natürlich ist es mir klar, und das respektiere ich auch, dass eine CDU-Fraktion und eine grüne Fraktion heute diesem Entwurf einer Opposition nicht zustimmen können. Das nehmen wir auch so hin. Aber am Ende ist doch das Wichtige, dass wir diese Sensibilisierung schaffen, nicht nur in diesem Hause, sondern bis in die kleinste Kommune, auch in den ländlichen Raum hinein – denn dort sind die Kommunen meist besonders klein –, dass wir Europathemen haben, die sich auf die Kommunen auswirken, und dass es gut ist, dass sich die Kommunen damit beschäftigen und dass sie jemanden haben, der schwerpunktmäßig darauf schaut und schaut, wo man für eine Kommune etwas tun kann, wie man diese Verlinkung hin zu Europa und zurück aus Europa in seine eigene Kommune hinbekommen kann.

Wenn es am Ende des Tages, weil Sie es nicht wollen, nicht mit einem Gesetz passiert, sondern auf anderem Wege, soll mir das auch recht sein. Am Ende des Tages ist das, worum es uns allen gemeinsam gehen muss, diese Verknüpfung zwischen den verschiedenen Ebenen – Europa, Bund, Land, Kommune –, dass wir diese große Idee, die wir alle haben – ein vereintes Europa, das zusammen die Krisen dieser Zeit bewältigt –, gemeinsam hinbekommen und unser Land und unsere Kommunen dort weiterentwickeln.

Insofern: Stimmen Sie heute so ab, wie Sie abstimmen müssen. Aber lassen Sie uns gemeinsam diesen Grundgedanken weitertragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Freie Demokraten)

Für die AfD erteile ich nun Herrn Heidkamp das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Überschrift dieses Gesetzentwurfs der FDP lässt die Absicht tiefgreifender Veränderungen in der Rolle der Kommunen in und bei der EU vermuten, wobei es sich im Text dann konkret um eine eher beiläufige Bestellung eines grundsätzlich ehrenamtlichen Europabeauftragten in den Gremien der Gemeinden, Kommunen und Landkreise handelt, dotiert mit einem fast vernachlässigbaren Aufwand von 500 € pro Monat. Der Beauftragte soll dann auch noch sein Amt „unabhängig und parteipolitisch neutral“ ausüben und „nicht an Weisungen gebunden“ sein – mit anderen Worten: ein Neutrum in einer Welt gewaltiger Geldströme. Selig sei, wer es glaubt.

(Beifall AfD)

Bei so vielen Nebelkerzen wird man misstrauisch – zu Recht; denn der Vorgang ist suspekt. Dahinter verbirgt sich viel mehr. Er führt uns in die Niederungen der übergriffigen Auslegung der europäischen Verträge. Da kommt bei mir Begeisterung auf.

(Beifall AfD)

Als Haushälter sind einem die Prinzipien der Konnexität und der Subsidiarität heilige Kühe. Dass wir es damit auch in Deutschland auf kommunaler, Landes- und Bundesebene nicht sehr ernst nehmen, kann wohl nicht als Entschuldigung dafür herhalten, uns in der EU ebenfalls nicht an Verträge und Gesetze zu halten.

Die Konnexität, wie Sie alle wissen, ist ganz einfach: dass die Instanz, die über eine Aufgabe entscheidet, auch für ihre Finanzierung zuständig ist. Das Subsidiaritätsprinzip – viel wichtiger – bildet die institutionelle Grundlage für Staaten mit föderaler Struktur wie Deutschland. Nur wenige Länder in der EU sind so föderal aufgestellt wie Deutschland. Die EU ist sehr zentralistisch organisiert, wie Frankreich, und agiert auch so. Da sind Probleme vorprogrammiert.

(Beifall AfD)

Ein Tätigwerden einer übergeordneten Ebene ist auszuschließen, wenn eine Angelegenheit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durch einen Mitgliedstaat selbst

effizient geregelt werden kann. So steht es im Vertrag von Amsterdam, im Protokoll von 1997.

Wir haben in Deutschland und in Hessen ein fein gesponnenes Netz von finanziellen Ausgleichsmechanismen zwischen den Kommunen, den Ländern und dem Bund, welches es erlaubt, die als notwendig erachteten Aufgaben des Staates mit den per Definition beschränkten finanziellen Mitteln zu finanzieren. Wir haben uns sogar eine Schuldenbremse auferlegt, damit dem politischen Druck zu mehr Ausgaben widerstanden werden kann.

Genau da liegt der Reiz der Überweisungen aus den EUBudgets für die Kommunen. Sie sprengen das System. Sobald die Mittel des europäischen Haushalts einmal festgelegt sind, werden sie in einer Summe bereitgestellt und verteilt. Grundlage ist der vorliegende Antrag, nicht die relative Sinnhaftigkeit in einem begrenzten Haushalt. Beträge, die solch ein emsiger Europabeauftragter dann für seine Kommune, sein Land und sogar für den Bund in Brüssel auftreiben kann, dürften nicht nur in Deutschland sehr willkommen sein.

Schließlich entfällt für die jeweiligen Aufgaben die sonst notwendige Kosten-Nutzen-Abwägung, ganz zu schweigen von der mühsamen Abwehr konkurrierender Ausgabenwünsche bei einem Haushalt. Wo bleibt da die Subsidiarität? Warum muss eine Straßenbahnlinie in Frankfurt oder die neue S-Bahn-Linie von der Stadt zum Flughafen mit Geldern der Europäischen Union bezahlt werden? Ist Brüssel wirklich die richtige Ebene, um die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme zu rechtfertigen?

(Beifall AfD)

Ein ganz anderes Kapitel sind die Kosten, die durch die Gesetze und Verordnungen der Europäischen Union ausgelöst werden, zu deren Übernahme in nationale Gesetze wir uns verpflichtet haben. Das kann und das darf keine amorphe Größe darstellen, so wie das heute ist.

Die Kosten bleiben dann bei den Kommunen und den Ländern hängen. Im Sinne des Konnexitätsprinzips müssen da immer ein Preisschild und die Erstattung der Kosten der Kommunen gefordert werden. Das erfordert aber eine kompetente Buchhaltung und keinen ehrenamtlichen Beauftragten, der dafür eingesetzt werden soll, ein maximal großes Stück vom Brüsseler Kuchen für die eigene Gruppe heimzuholen.

Das geschieht mit dem Argument: Das kostet uns nichts. – Das ist eine Milchmädchenrechnung. Die Rechnung bekommt Deutschland präsentiert. Zwar erhält sie nicht die jeweilige Kommune direkt. Aber der Haushalt der Europäischen Union wächst unaufhaltsam, und der deutsche Steuerzahler zahlt.

(Beifall AfD)

Ich fasse zusammen. Wenn wir einen erfolgreichen europäischen Staatenbund wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass ein Tätigwerden und eine Finanzierung auf der Ebene der Europäischen Union ausgeschlossen bleiben, sobald eine Angelegenheit eines Mitgliedstaates auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene effizient selbst geregelt werden kann. Die Intentionen des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP und des Antrags der SPD-Fraktion widersprechen geradezu diametral dem Geist des Vertrags der Europäischen Union. Wir müssen sie deshalb ablehnen.

(Beifall AfD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich nun Herrn Bauer das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat mit dem Gesetzentwurf sicherlich etwas Gutes für die hessischen Kommunen tun wollen. Aber sie hat es völlig falsch angepackt. Das wurde bereits bei der Einbringung deutlich. Da hat Herr Dr. Hahn die entsprechenden Zweifel der Mitglieder der FDP-Fraktion hier zu Protokoll gegeben. Ich kann nur feststellen: Sie hätten damals schon auf die entsprechenden kritischen Stimmen hören sollen. Denn Ihr Gesetzentwurf ist leider ein völlig verfehlter Ansatz. Das haben wir Ihnen schon bei der Einbringung im Oktober 2022 gesagt. Die schriftliche Anhörung, die mit ihrer Kritik vernichtend war, hat das noch einmal eindrücklich bestätigt. Ihr Lösungsvorschlag bzw. Ihr Gesetzentwurf wurde da geradezu zerpflückt.

Es waren die Kommunen selbst, also diejenigen, denen Sie helfen wollten, die sich diese Hilfe unmissverständlich verbaten. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hält die Installation eines kommunalen Europabeauftragten für nicht zielführend. Die gesamte Materie sei sehr komplex und erfordere ein hohes Maß an Spezialwissen im Europarecht, sodass dies von einem ehrenamtlichen Beauftragten mit Sicherheit nicht geleistet werden könne.

Die kleinen und mittleren Gemeinden könnten es sich nicht leisten, neben den bereits existierenden Beauftragten, etwa für Gleichstellung, Antikorruption, Behinderte, Senioren, für Brandschutz, Digitalisierung und Datenschutz, noch einen weiteren für Europa zu bestellen. Beim Hessischen Städte- und Gemeindebund sieht man keine rechtliche Grundlage für das von der FDP-Fraktion initiierte Antragsrecht eines Europabeauftragten. Man will auch nicht hinnehmen, dass der Beauftragte nicht an Weisungen gebunden sein soll. Das würde, so die Stellungnahme, das Bürgermeisteramt in nicht akzeptabler Weise beschneiden.

Auch der Hessische Städtetag hält Ihren Europabeauftragten für nicht erforderlich. Das Ganze sei ein ohne Not veranlasster Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Auch die Praktiker des Hessischen Städtetags sehen ganz klar das, was die Mitglieder der FDP-Fraktion nicht sehen wollen. Für diese sehr komplizierte und bürokratische Materie wird sich keine geeignete ehrenamtliche Person mit der nötigen Fachkenntnis finden lassen. Schon das Finden der richtigen Förderprogramme und die darauf folgenden Schritte seien im Übrigen so arbeitsintensiv, dass man das nicht mit 500 € abgelten könne.

Dass ein Europabeauftragter nicht weisungsgebunden sein sollte, hält der Hessische Städtetag nicht nur für praxisfern, sondern auch für mit der Magistratsverfassung des Landes Hessen nicht vereinbar.

Auch der Hessische Landkreistag lehnt den Gesetzentwurf rundweg ab. Dass ein Europabeauftragter bestellt werden soll, hält man für einen Eingriff in die Personal- und Organisationshoheit der Landkreise. Die vorgesehenen Rechte seien nicht akzeptabel. Denn Sie wollen, dass der Beauftragte mit beratender Stimme an Kreistags- und Ausschusssitzungen teilnehmen kann. Das können sonst nur die Landräte oder die Sprecher des Kreisausschusses. Das, was Sie wollen, würde weit über die bisherigen Rechte

der Personen hinausgehen, die von dem Gremium nicht gewählt sind.

Ich kann nur feststellen: Das ist wirklich eine vernichtende Kritik durch die Praktiker unserer Kommunen. Sie haben es sicherlich gut gemeint, aber eben nicht gut gemacht.

Das Problem, das Sie mit diesem Europabeauftragten eigentlich lösen wollten, ist wohl nicht so groß, wie Sie es darstellen. Denn die angehörten Verbände weisen auf bereits bestehende funktionierende Strukturen der Beratung hin. Sie verweisen z. B. auf die Fördermittellotsen des Landes. Sie verweisen z. B. auf die eigenen Europa- und Fördermittelreferate der kreisfreien Städte. Sie verweisen z. B. auf das Europabüro des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main. Das sollte Ihnen doch zu denken geben.

Wir werden deshalb diesen völlig ungeeigneten und am Zielfeld vorbeiführenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ablehnen. Wir schließen uns den meisten kommunalen Verbänden an, die eine Stellungnahme abgegeben haben. Wir sehen die Notwendigkeit dieses Gesetzes nicht gegeben. – Besten Dank.

(Beifall CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Beuth das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf wurde in der Anhörung eigentlich alles gesagt. Die Kommunalen Spitzenverbände brachten die erwarteten Einwände vor.

Erstens. Die Kommunen brauchen keine Europabeauftragten. Sie möchten schon gar nicht einen Pflichtbeauftragten vom Land vorgeschrieben bekommen.

Zweitens. Die konkrete Ausgestaltung der Funktion, wie sie im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vorgesehen ist, wird als mit der Kommunalverfassung nicht vereinbar angesehen.

Herr Schäfer, den kennen Sie sicherlich auch. Es gab einmal einen Abgeordneten der FDP-Fraktion, Wolfgang Greilich, der in diesem Plenarsaal immer wieder einmal erklärt hat: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Dem schließe ich mich heute ausdrücklich an. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Freien Demokraten, Drucks. 20/10722 zu Drucks. 20/9252, den wir eben beraten haben. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs stimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktion der Freien Demokraten. Wer stimmt gegen die Annahme dieses Gesetzentwurfs? – Das sind die restlichen Mitglieder des Hauses. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion der SPD, Drucks. 20/8354, soll zur weiteren Beratung dem Europaausschuss – –

(Zuruf)

Nein, er soll auch abgestimmt werden?

(Dr. Daniela Sommer (SPD): Ja!)

Gut, dann stimmen wir über ihn direkt ab. – Wer dem Antrag der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der AfD, der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der FDP und DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.