Protokoll der Sitzung vom 23.03.2023

Gut, dann stimmen wir über ihn direkt ab. – Wer dem Antrag der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der AfD, der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der FDP und DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 84 auf:

Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessisches Gesetz über offene Daten der Träger der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Open Data-Gesetz – HODaG) – Drucks. 20/10776 zu Drucks. 20/10379 –

Für die Berichterstattung bitte ich Herrn Honka nach vorne. Herr Honka, Sie kommen wie gerufen. Das ist sehr schön. Sie erhalten das Wort zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Digitales und Datenschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung mündlich eingebrachter Änderungen – und damit in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen. – Danke schön.

Vielen Dank. – Als ersten Redner bitte ich nun Herrn Felstehausen von der Fraktion DIE LINKE ans Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen von CDU und GRÜNEN, für die super Problembeschreibung im Einleitungstext des von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfs. Teil A der Gesetzesbegründung können wir vollumfänglich zustimmen; zumindest steht nichts Verkehrtes darin.

Das, was Sie dann als Lösung zum Bereich Open Data präsentieren, lässt sich aber unter der Überschrift „Müssen, sollen, können – minimale Ambitionen und maximale Unverbindlichkeiten“ zusammenfassen. Mit dem, was Sie regeln wollen, was im Gesetzestext steht, werden Sie Ihrem eigenen Anspruch in keiner Weise gerecht.

(Beifall DIE LINKE)

Alle Anzuhörenden, mit Ausnahme der dankbaren Kommunen, die Sie von jeglicher Verpflichtung freigestellt ha

ben, fordern Sie auf, die über ein Dutzend Ausnahmen und Einschränkungen in dem Open-Data-Gesetz zu reduzieren.

Schauen wir uns das Gesetz etwas genauer an: Zukünftig sollen beim Land Hessen anfallende, nicht personenbezogene oder -beziehbare Daten maschinenlesbar und interoperabel für jede und jeden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Das hört sich richtig gut an.

Dann beginnen Sie mit Ihren Einschränkungen, die am Ende kaum etwas übrig lassen. Auskunft sollen nach diesem Gesetz nur Behörden mit Verwaltungsaufgaben geben. Nicht unter die Bereitstellungspflicht fallen demnach Daten von Verbänden oder öffentlichen Unternehmen, z. B. Mobilitätsdaten der Verkehrsbetriebe. Nicht darunter fallen Beteiligungsgesellschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie fassen die Legaldefinition von „Behörde“ wahnsinnig eng.

Dann schränken Sie weiter ein. Sie sagen, Daten nicht bereitstellen sollen die Gerichte, die Strafverfolgungsund -vollstreckungsbehörden, die Polizei, die Schulen und selbstverständlich auch das Landesamt für Verfassungsschutz. Selbst ausgenommen von Ihrem Gesetz, welch Ironie, ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Auch er soll Daten nicht bereitstellen müssen.

Der größte Fehler Ihres Gesetzes ist es, dass Sie einen Riesenbogen um den eigentlich verfügbaren Datenschatz der öffentlichen Hand machen. Sie nehmen die gesamte kommunale Familie aus der Verpflichtung der Datenbereitstellung heraus. Kommunen, so formulieren Sie es, „können“ – sie können – „Daten bereitstellen“. Was heißt das in der Praxis? Wir haben es in vielen anderen Bereichen gesehen: Es wird nicht umgesetzt.

(Hartmut Honka (CDU): Na, na, na!)

Für diese Kannregelung hätten wir wirklich kein Gesetz gebraucht.

(Beifall DIE LINKE – Hartmut Honka (CDU): Schelte der Kommunen!)

Nein, nein, überhaupt nicht. Dass Sie das, was Sie mit Ihrem Gesetz adressieren, eigentlich gar nicht wollen, zeigt sich in der von Ihnen vorgesehenen personellen Ausstattung. Der Chaos Computer Club bescheinigt Ihnen in seiner Stellungnahme – ich zitiere –:

Die vorgesehenen 2 VZÄ für Koordination, strategische Steuerung, Standards und obendrein noch den Betrieb und die Betreuung des Metadatenportals werden der Relevanz des Themas Open Data nicht gerecht …

Mit diesem Open-Data-Gesetz ist es wie mit dem Gesetz zur Informationsfreiheit. Die Überschrift und die Problembeschreibung stammen von den GRÜNEN. Herzlichen Glückwunsch dazu. Die CDU konterkariert dann aber mit dem eigentlichen Gesetzestext sämtliche progressiven Ansätze. Liebe GRÜNE, mal ganz ehrlich: Warum lassen Sie sich das immer gefallen? Warum klatschen Sie auch noch, wenn Sie so öffentlich vorgeführt werden? Das ist doch nicht zum Aushalten.

(Beifall DIE LINKE – Manfred Pentz (CDU): Hey, hey!)

Das, was dabei herauskommt, haben wir beim Gesetz zur Informationsfreiheit gesehen. Hessen liegt im Bundesran

king auf Platz 13, wenn es um Informationsfreiheit geht. Noch schlechter sind nur die Bundesländer, die überhaupt kein Gesetz haben. Das zur Qualität dessen, was Sie hier unter Open Data oder dort unter Informationsfreiheit verstehen. Sie produzieren Mogelpackungen, neudeutsch würde man von Fake-Gesetzen sprechen, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt werden.

Einem solchem Gesetz können wir als LINKE nicht zustimmen. – Trotzdem bedanke ich mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion bitte ich nun Frau Gersberg ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Veröffentlichen Bundesländer ihre Daten, fördert das nicht nur die Demokratie, denn Entscheidungen werden nachvollziehbarer, sondern auch Forschung, NGOs und Wirtschaft werden vorangebracht. Das haben andere Bundesländer längst erkannt. Vor mehr als zehn Jahren schon waren einige ganz vorne dabei.

(Tobias Eckert (SPD): Aber nicht Hessen!)

Das gilt auch für die Bundesregierung. Besonders unter der Ampelkoalition wurden die Bereitstellungspflichten für Open Data erweitert, und weitere Ergänzungen sind aktuell geplant.

Ist der uns vorliegende Gesetzentwurf also jetzt ein Zeichen dafür, dass Schwarz-Grün in Hessen endlich aufholen will?

(Tobias Eckert (SPD): Nein!)

Vor fünf Jahren hatte schließlich die Landesregierung zugesagt, die Open-Data-Kultur zu fördern. Passiert ist seitdem aber so gut wie nichts.

(Manfred Pentz (CDU): Jetzt loben Sie uns doch mal! – Gegenruf Günter Rudolph (SPD): Warum?)

Doch leider bleibt der hessische Gesetzentwurf weit hinter den Gesetzen anderer Länder zurück. Er ist ambitionslos.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Herr Pentz, ich werde Sie ganz zum Schluss auch noch loben, okay? Sie müssen noch ein bisschen warten.

(Manfred Pentz (CDU): Da bin ich sehr gespannt!)

Gut, gut.

Dieser Entwurf, der uns jetzt gegen Ende der Legislaturperiode noch eben vorgelegt wird, trieft nicht gerade vor Überzeugung für Open Data. Damit wird lediglich eine EU-Richtlinie erfüllt, die in Hessen noch immer nicht umgesetzt wurde. Hessen ist beim Thema Open Data im Vergleich zu anderen Bundesländern ganz weit hinten auf der Liste. Bei den führenden Ländern wie Hamburg und Rheinland-Pfalz finden sich auch in der Präambel der Gesetze ganz klare Bekenntnisse zu Open Data, in diesem Entwurf nicht wirklich.

Sieht man sich die genaue Ausgestaltung des Gesetzentwurfs an – das haben auch viele Anzuhörende bemerkt –, dann ist nicht davon auszugehen, dass viele Daten veröffentlicht werden. Diese Annahme möchte ich an fünf Beispielen festmachen:

Erstens. Die genannten Ausnahmen sind viel zu umfangreich; es wurde gerade schon genannt. Das geht auch weit über den Schutz persönlicher Daten und der datensensiblen Infrastruktur hinaus. In § 1 Abs. 4 werden mehr als ein Dutzend Ausnahmen aufgelistet. Ausgenommen werden z. B. Verbände und öffentliche Unternehmen. Gerade die Mobilitätsdaten bekommen die Menschen nicht. Dann bleiben praktische Apps aus, die viele Menschen brauchen könnten, um verschiedene Verkehrsmittel gut miteinander zu kombinieren.

Zweitens. Die Bereitstellung kann teilweise entfallen – ich zitiere –, „soweit aus technischen oder sonstigen gewichtigen Gründen eine Bereitstellung nicht möglich ist“. Das ist so breit formuliert, dass eine dauerhafte Blockade der Veröffentlichung der Daten möglich ist. Denn was genau soll „sonstige gewichtige Gründe“ bedeuten? Das wird im Gesetz nicht definiert.

(Beifall SPD und Torsten Felstehausen (DIE LIN- KE))

Drittens. In diesem Gesetzentwurf fehlen die Daten der Kommunen. Damit werden 70 % der vorliegenden Daten nicht berücksichtigt. Es mag sinnvoll sein, dass man die Kommunen nicht dazu verpflichtet, ihre Daten zu öffnen. Mir fehlt aber die Motivation, die Kommunen ganz intensiv dabei zu unterstützen und anzuregen, das zu tun, ihnen die Vorteile und Entwicklungschancen aufzuzeigen. Vor allen Dingen brauchen die Kommunen – wir haben das schon in einer früheren Anhörung vor ein paar Jahren gehört – unbedingt eine finanzielle Förderung für mehr Personal und Weiterbildung, damit sie die Möglichkeit bekommen, ihre Daten zu öffnen.

(Beifall SPD und Torsten Felstehausen (DIE LIN- KE))

Viertens. Zu den Einschränkungen kommt die sehr lange Übergangszeit von vier Jahren. Das heißt, in vier Jahren wird es erst so richtig losgehen. Einen Rechtsanspruch auf offene Daten wird es auch nicht geben, dieser wird ausgeschlossen.

(Stephan Grüger (SPD): Pfui!)

Fünftens. Auch der angedachte Evaluierungszeitraum ist sehr lang. Erst nach drei Jahren soll evaluiert werden. Viele Expertinnen und Experten sind sich sicher, dass man das gerade in der Anfangszeit jedes Jahr machen und ständig mit den Nutzerinnen und Nutzern im Gespräch sein sollte, damit es wirklich etwas bringt und sich die Wirkung entfaltet.

Jetzt komme ich zum Lob für den Entwurf. Dieser Gesetzentwurf ist natürlich besser als nichts –

(Zuruf Freie Demokraten: Aber nicht viel!)