Protokoll der Sitzung vom 23.03.2023

(Zuruf Freie Demokraten: Aber nicht viel!)

endlich gäbe es mal ein Open-Data-Gesetz in Hessen –, aber es wäre wesentlich mehr drin gewesen, um Hessens Wissenschaft, Wirtschaft, NGOs und Demokratie mithilfe offener Daten weiter voranzubringen. Schade, sehr schade.

(Lebhafter Beifall SPD – Beifall DIE LINKE)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun Herrn Leveringhaus das Wort.

(Manfred Pentz (CDU): Nicht, dass die Kollegin bei euch Ärger kriegt!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der freie Zugang zu und die breite Nutzung von Daten bilden eine wichtige Säule für die Digitalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft. Mit der Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen an datengetriebenen Innovationen werden übergreifende Effekte erzielt, damit sowohl unsere Gesellschaft als auch unsere heimische Wirtschaft die Herausforderungen der Digitalisierung meistern können.

… (offene Daten) in Politik und Wirtschaft sowie der freie Fluss von Daten in Behörden und Unternehmen werden die notwendige Entwicklung in allen Bereichen der Digitalisierung fördern. Wir setzen uns daher für eine weitere Ausbreitung und Nutzung von Open Data ein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

So beginnt ein Text des Branchenverbandes Bitkom, der das Thema Open Data den Menschen näherbringen und erläutern möchte. Dieser Text ist schon ein paar Tage alt, ist aber immer noch auf den Punkt formuliert und daher aktuell.

Er beschreibt als eigentliche Einleitung des Dokumentes schon kurz und prägnant die Vorteile offener Daten. Daher freue ich mich sehr, dass wir nun auch in Hessen heute nach zweiter Lesung ein eigenes Open-Data-Gesetz beschließen.

Die Anhörung, die wir nach der ersten Lesung durchgeführt haben, hat uns in großen Teilen in unserem Vorhaben bestätigt. Wir haben zwei Anmerkungen des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Roßnagel, aufgenommen und die Punkte im Gesetz gegenüber der ersten Lesung geändert.

Es gibt nun einen Zugriff statt eines Zugangs auf das Metadatenportal, und im Sinne einer Harmonisierung mit dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz ändern wir die Formulierung im Bereich der Anonymisierung, wie wir es beschreiben.

Stichwort: Harmonisierung. Im Sinne einer einheitlichen Rechtsetzung haben wir einzelne Punkte, speziell die hier schon angesprochenen Ausnahmen des Gesetzes, die kritisiert wurden, nicht übernommen.

Ja, ich kann die Kritik voll und ganz verstehen und würde mir wünschen, dass ein Gesetz, das etwas ermöglichen, das etwas öffnen soll, wie es Open Data machen soll, nicht eine längere Liste mit Ausnahmen enthält. Aber der Wunsch ist das eine, das Recht ist das andere. Letzteres, das Recht, zählt dann doch eindeutig mehr. Damit sind die Regelungen so, wie sie hier vorliegen und wie wir sie als Gesetz beschließen wollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hessen bekommt ein Open-Data-Gesetz. Für mich ist das heute ein Grund zur Freude – nicht nur heute, auch die nächsten Tage noch.

Diese Freude würde sich sogar noch steigern, wenn aus den Enthaltungen, die es im Ausschuss gegeben hat, vielleicht doch noch Zustimmung wird, auch wenn das gerade anders klang. Ihr habt ja noch ein paar Minuten Zeit. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Sie können ja noch ein paar Postkarten schreiben!)

Für die AfD-Fraktion bitte ich nun Herrn Lichert ans Rednerpult.

Frau Präsidentin! Mit Blick auf die Uhr möchte ich es in unser aller Interesse kurz machen und mich daher auf einen, allerdings aus unserer Sicht sehr entscheidenden Punkt dieses Gesetzentwurfs konzentrieren.

Meine Damen und Herren, natürlich findet diese Open-Data-Initiative nicht im luftleeren Raum statt. Sie findet wahrscheinlich nicht ganz zufällig in einer Zeit statt, in der das Onlinezugangsgesetz – seit dem Jahresende – hätte umgesetzt sein müssen. Wir wissen, damit sieht es nicht so gut aus. Mit der EU-Verordnung Single Digital Gateway kommt das nächste Megaprojekt für die öffentliche Verwaltung im Bereich der Digitalisierung hinzu.

Wenn wir uns die Stellungnahmen der Anzuhörenden ein bisschen genauer ansehen, dann stellen wir fest, dass im Prinzip durchgängig das Defizit, dass die Kommunen nicht hinreichend integriert sind, benannt ist. Das finden wir sinngemäß beim eco-Verband, bei unserem hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Roßnagel, der IHK, der Verbraucherzentrale Hessen, dem Verein für liberale Netzpolitik und, wer hätte es gedacht, der Open Knowledge Foundation Deutschland. Dieses Defizit empfinden wir ebenfalls; denn mit dem genannten Projekt Onlinezugangsgesetz etc. werden gerade auf der Ebene der Kommunen die Daten erzeugt, die wir eigentlich alle öffentlich zugänglich machen wollen.

Entscheidend ist: Wenn man die Kommunen zwänge, müsste man auch für einen finanziellen Ausgleich sorgen. Da uns die Antragsteller in der Begründung bzw. bei den finanziellen Auswirkungen geradezu selbst vorrechnen, welche enorme Wertschöpfung durch Open Data erreicht werden kann, dürften doch Kostenerwägungen hier kaum eine relevante Rolle spielen.

Sehr zu denken gibt uns ehrlicherweise, dass beim dauerhaften Betrieb der entsprechenden Plattformen und Schnittstellen sage und schreibe zwei Vollzeitäquivalente vorgesehen sind. Das klingt für unsere Begriffe doch sehr mager. Was ist denn vor allen Dingen, wenn Kommunen tatsächlich bereit sind, im Rahmen von Smart-City-Initiativen oder was auch immer freiwillig an diesem Projekt teilzunehmen? Sollen dann wirklich zwei Vollzeitäquivalente zusätzlich zu dem, was auf Landesebene verpflichtend in diesem Gesetzentwurf vorgesehen ist, ausreichend sein? Wir denken, das ist nicht der Fall.

Insofern können wir uns dem Gesetzentwurf nicht anschließen, aber wir möchten natürlich der grundsätzlich sehr sinnhaften Initiative in Richtung Open Data auch

nicht widersprechen. Insofern bleibt es für uns bei einer Enthaltung. – Danke sehr.

(Beifall AfD)

Für die FDP-Fraktion bitte ich nun Herrn Stirböck ans Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein kluger Christdemokrat, Jörg Michael Müller, hat gesagt:

(Zurufe CDU und AfD: Oh!)

Wir gehen mit dem Open-Data-Gesetz nicht so weit wie die FDP in ihrem Gesetz. Das möchten wir betonen. – Das möchten auch wir betonen.

(Beifall Freie Demokraten)

Sie haben ein Fach Digitale Welt geschaffen, das Fake ist. Sie haben ein Digitalministerium geschaffen, das Fake ist. Und Sie haben jetzt ein Open-Data-Gesetz geschaffen, das Fake ist. Ihre gesamte Digitalisierungspolitik ist voller Fake.

(Beifall Freie Demokraten – Zuruf Jürgen Frömm- rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Kein Wunder, dass Hessen in fast allen Digitalisierungsrankings bestenfalls Mittelmaß ist. Das muss sich ändern.

(Beifall Freie Demokraten)

Dieses Open-Data-Gesetz ist eines der ambitionslosesten, unverbindlichsten, schlechtesten aller Bundesländer.

(Beifall Freie Demokraten, DIE LINKE und verein- zelt SPD – Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Hört, hört!)

Von Anfang an hat Ihre Digitalministerin bei Open Data Bedenken verbreitet – Bedenken vor Technologieriesen aus USA und China, Bedenken zum Datenschutz, Bedenken wegen geringen Nutzens. Die Digitalministerin war hier nicht die Fortschrittstreiberin,

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Nein, wirklich nicht!)

sondern die Hauptbedenkenträgerin. Wir sagen: „Digitalisierung first. Bedenken second“.

(Beifall Freie Demokraten)

Mit Ihren Soll- und Kannregelungen öffnen Sie der gesamten Verwaltung Tür und Tor, offene Daten nur dort zur Verfügung zu stellen, wo es die Regierung oder die Verwaltung für richtig halten. Der Partei von Ludwig Erhard hätte ich so viel Staatsglauben nicht zugetraut.

(Beifall Freie Demokraten)

Freie Demokraten dagegen glauben, dass die Bürger, die Wissenschaft und die Unternehmer klüger als der Staat sind.

(Zuruf Holger Bellino (CDU))

Die Stellungnahmen geben unserer Einschätzung recht. Die Landesregierung verfährt bei Open Data nach dem Muster „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Das ist bezeichnend für die gesamte Digitalpolitik dieser Landesregierung.

(Beifall Freie Demokraten)

Nahezu durch die Bank wird der große Spielraum für Behörden kritisiert, auf eine Veröffentlichung der Daten zu verzichten. Der hessische Datenschutzbeauftragte kritisiert, dass die vorgesehene Ausnahmeregelung der Kommunen mit der Ausnahme aus dem Informationsfreiheitsgesetz korrespondiert. Diese Regelung, so sagt er, bringt dem Land Hessen bundesweit große Kritik ein und hat dafür gesorgt, dass das Land beim bundesweiten Transparenzranking auf Platz 13 von 16 landete.

(Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Unglaublich!)

Anstatt das im Jahr 2023 zu verbessern, ist diese Landesregierung immer nur Schlusslicht. Das ist zu wenig.

(Beifall Freie Demokraten)