Protokoll der Sitzung vom 23.03.2023

Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtlagen... Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch ausgeführten Kulturgüter dauerhaft gesichert werden … Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes.

Der FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes lässt vermuten, dass die FDP-Fraktion es bei ihrer Recherche noch nicht einmal bis dahin geschafft hat; denn Denkmalschutz ist der Erhalt und Unterhalt der Denkmäler, nicht die Erweiterung oder in diesem Falle die Verunstaltung durch Fotovoltaikanlagen. Von der SPD oder den GRÜNEN hätte ich nichts anderes erwartet. Bisher war mir aber schleierhaft, wieso ausgerechnet unsere angeblichen „Liberalen“ eine weitere Gesetzesverschärfung im Bereich der grünen Fantasie wollen, doch dann habe ich mir deren Umfragewerte in Hessen angeschaut. Da wurde mir klar: Es geht gar nicht um Fotovoltaik oder Denkmalschutz, nein, es geht darum, dass Sie ein wenig am grün-kommunistischen Rand der Gesellschaft fischen wollen, damit Sie die 5-%-Hürde schaffen.

Da wir als AfD als Einzige noch für den Erhalt unserer kultur- und identitätsstiftenden Denkmäler eintreten, lehnen wir Ihren Gesetzentwurf selbstverständlich ab. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin bitte ich Frau Schmidt vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach vorn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um ehrlich zu sein, bin ich etwas irritiert. Ich bin irritiert, dass die FDP ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes nicht zurückgezogen hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Freie Demokraten: Entschuldigung, dass wir ihn gestellt haben!)

Ich kann Ihnen genau erklären, warum das so ist: Erstens. Es wundert mich, dass der FDP-Fraktion die vorliegende Fassung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes nicht weit genug geht, einer Fraktion, deren Vertreterin, Nicola Beer, sich zur Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes in der letzten Legislaturperiode, in der wir die Berücksichtigung der Belange von Ressourcenschonung und Klimaschutz in Hessen überhaupt erst verankert haben, noch wie folgt geäußert hat – ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 24. November 2016 –:

Unserer Meinung nach wird nämlich der Denkmalschutz in Hessen mit dieser Novelle geschwächt. … Ich habe bereits in der ersten Lesung vorgetragen, dass der Denkmalschutz künftig z. B. durch die wirtschaftlichen Interessen von Windkraftanlagenbetreibern ausgehebelt werden kann.

Ich denke, dieses Zitat spricht für sich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es geht der FDP hier nicht um die Sache – das wäre beim Thema Klimaschutz auch mehr als verwunderlich –, sondern um Kritik um der Kritik willen. Schließlich stehen die Landtagswahlen bevor.

Zweitens. Mich irritiert, dass die Stellungnahmen der Anzuhörenden offensichtlich kein Gehör in den Reihen der FDP-Fraktion gefunden haben. Die Stellungnahmen waren – Stefan, du warst weder bei der Anhörung noch in der Ausschusssitzung dabei, wo wir das ausgewertet haben – sehr eindeutig, nicht für, sondern gegen den Gesetzentwurf der FDP;

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Es gibt ziemlich genaue Protokolle!)

und die Anzuhörenden haben auch begründet, warum das so ist. Die wichtigsten Aussagen möchte ich an dieser Stelle gern wiederholen: Die Richtlinie und die Handreichungen, die das HMWK zuvor erlassen hat, haben die Arbeit im Genehmigungsverfahren wesentlich erleichtert. Die Genehmigungsquote von Solaranlagen bei denkmalgeschützten Gebäuden konnte hierdurch schon auf 80 bis 90 % gesteigert werden, und Hessens Weg gilt als Referenzmodell für andere Bundesländer.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein großartiger Erfolg, ein Erfolg, der beweist, dass die aktuelle Fassung des Denkmalschutzgesetzes gemeinsam mit der Richtlinie bereits ihre Wirkung entfaltet, ein Erfolg, der die Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert, ein Erfolg, der zeigt, dass Klimaund Denkmalschutz kein Widerspruch sind.

Es steht außer Frage: Unsere Baudenkmäler sind sehr wertvoll, aber nicht nur aufgrund der in ihnen gespeicherten Emissionen, sondern auch aus immateriellen, kulturellen Gründen. Ihren Wert zu sehen und zu vermitteln, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das ist nicht nur wichtig für den Klimaschutz, sondern auch für unser kulturelles Erbe und damit für unsere Identität. Grundlegend sind ein achtsamer Umgang mit den Ressourcen, der Respekt vor den Werken und Werten anderer Menschen und ein Bewusstsein für die Verantwortung, die wir alle haben. Das ist der Punkt, an dem sich Klima- und Denkmalschutz auf das Wunderbarste berühren.

Den Gesetzentwurf der FDP lehnen wir selbstverständlich ab. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Dr. Naas das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Schmidt, es ist aber auch echt schwer, es euch einmal recht zu machen. Das ist wirklich schwierig.

(Beifall Freie Demokraten)

Denn ich dachte, wir hätten das gemeinsame Thema „Fotovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden“, aber es hat wieder einmal nicht geklappt.

(Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!)

Eigentlich stimmen wir doch in dem Ziel überein, dass wir die Fotovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gemeinsam stärken wollen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das haben wir schon geregelt!)

Kollege Frömmrich, das ist ja in Ordnung. – Wir haben dazu am 4. Oktober 2022 einen Gesetzentwurf eingebracht; und jetzt einmal zum Urheberrecht. Sie haben dazu zwei Tage später durch Ihre Ministerin eine Richtlinie erlassen. Das ist in Ordnung, das kann man machen. Ich glaube, die Veröffentlichung war am selben Tag, kurz nach unserer.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil wir Angst vor eurem Gesetzentwurf hatten!)

Das Entscheidende ist doch, dass das im Ziel erst einmal ähnlich ist. Jetzt kann man noch darüber streiten, was besser ist, ein Gesetz oder eine Richtlinie.

(Zurufe)

Jetzt kann man als Regierung sagen: Na ja, wir vertrauen auch auf die Richtlinie. – Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen: Ein Gesetz ist allemal besser.

(Beifall Freie Demokraten)

Es ist deswegen besser, weil es die Sache konkretisiert, weil die Rechtsbegriffe durch die Gerichte ausgelegt werden können und weil es natürlich immer der Landtag ist, der darüber entscheidet, und eben nicht die Ministerin oder der Minister. Deswegen haben wir als Opposition mehr Vertrauen zu einem Gesetz als zur Landesregierung. Dafür werden Sie sicherlich Verständnis haben.

(Beifall Freie Demokraten)

Dann darf ich einmal mit der Anhörung aufräumen. Natürlich ist es so: In dem Moment, in dem Sie die Richtlinie erlassen haben, war es für die Anzuhörenden ein leichtes Futter, darauf hinzuweisen, dass es diese Richtlinie gibt und dass man in der Praxis dieses Gesetz nicht mehr brauche.

Trotzdem hat es Stellungnahmen gegeben, das waren der Landkreis Kassel und der Schwalm-Eder-Kreis, die darauf hingewiesen haben, dass dieser Gesetzentwurf durchaus zu begrüßen ist, weil er eben für eine rechtliche Klarstellung sorgt. Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft begrüßt diesen Entwurf auch, sodass wir dabei bleiben und an dieser Stelle sagen: Es ist doch ein gemeinsames Ziel. Warum kann man denn an dieser Stelle als Gesetzgeber nicht mutig sein und sagen: „Ja, wir wollen die Stärkung der Fotovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden; wir wollen die Freiheit der Eigentümer vergrößern und nicht verkleinern“?

Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, deswegen ist dies auch ein liberaler und ein freiheitlicher Gesetzentwurf, weil er die Freiheit des Eigentümers stärkt und natürlich nicht in die Substanz eingreift. Genau dieser Ausnahmefall ist hier nicht geregelt. Wenn in die Substanz eingegriffen wird, wenn etwas zerstört wird, dann ist das ein Ablehnungsgrund. Natürlich muss das rückbaubar sein, sonst wäre es in der Tat etwas, was gegen den Denkmalschutz gerichtet ist.

Das wollen wir nicht. Wir wollen die Freiheit des Eigentümers mit dem Denkmalschutz versöhnen. Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Ich werbe noch einmal um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Für die SPD-Fraktion bitte ich nun Frau Alex ans Rednerpult.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Erfordernissen von Klima- und Ressourcenschutz einerseits und der Erhaltung des historischen Erbes andererseits, ist die Absicht des Änderungsantrags der FDP

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Es ist ein Gesetzentwurf!)

zur Änderung des Gesetzes zum Denkmalschutz.

Schon bei der Einbringung – Sie werden sich vielleicht nicht daran erinnern, aber man kann es nachlesen – habe ich Zweifel daran gehabt, ob man mit diesen Formulierun

gen wirklich diesen Interessenausgleich stattfinden lassen kann und ob eine Handhabbarkeit und eine Vergleichbarkeit in den unteren Denkmalschutzbehörden erreicht werden kann oder nicht. Diese Bedenken wurden durch die Anhörung eindeutig bestätigt. Da muss ich Frau Schmidt ausdrücklich recht geben. Ich kann mich nicht so gut an jemanden erinnern, der überhaupt ein gutes Wort für diesen Gesetzentwurf gehabt hat.

(Zurufe: Doch, die Bäcker!)

Ich will zu Ihrem Besseren sagen, er war nicht ganz so schlecht wie die Gesetzentwürfe, die wir von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen erhalten.

(Beifall SPD – Zurufe CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

Aber er war auch längst noch nicht so gut, wie wir von unseren eigenen Gesetzentwürfen erfahren haben.

(Heiterkeit – Beifall SPD – Zurufe)

Jedenfalls wurde der Entwurf von der Mehrheit der Anzuhörenden als zu vage, in der Praxis schwer anwendbar und wenig sinnvoll bewertet.

Auf Wunsch der regierungstragenden Fraktionen wurde die entsprechende Richtlinie der Landesregierung in die Diskussion mit einbezogen. Sie gelangte etwa einen Wimpernschlag nach dem Gesetzentwurf der FDP zur Kenntnis und sollte belegen, dass dieser einfach überflüssig sei.