Protokoll der Sitzung vom 23.03.2023

(Lachen Günter Rudolph (SPD))

Die Rechtswissenschaftler, die dort aufgetreten sind, haben unisono gesagt: Ihr habt einen politischen Ermessensspielraum, wo ihr das ansetzt. – Die 16 bis 21 Jahre haben Sie selbst genannt, das war die Einschätzung eines sehr klugen Rechtswissenschaftlers, dass sich der Gesetzgeber irgendwo in diesem Korridor festlegen kann.

Wenn man dann Anknüpfungspunkte für ein kluges Wahlalter sucht, glaube ich, ist es klug, es so zu machen, wie die Koalition es für diese Wahlperiode miteinander vereinbart hat. Wir haben Altersgrenzen gesenkt, wir haben mit einer Verfassungsänderung das passive Wahlalter für diesen Landtag gesenkt, schon in der vergangenen Wahlperiode. Wir haben die Altersgrenze für die Wählbarkeit zum Bürgermeister und zur Bürgermeisterin von 25 auf 18 Jahre gesenkt. Das war ein richtiger Schritt.

(Manfred Pentz (CDU): So ist es, das haben wir gemacht!)

Wir haben in Hessen jetzt ein durchgängiges Wahlalter, aktiv und passiv, von 18 Jahren, was aus meiner Sicht ein kluger Entschluss ist, der an die Geschäftsfähigkeit anknüpft.

(Beifall Manfred Pentz (CDU))

Man kann viele Anknüpfungspunkte wählen: Einige haben die Religionsmündigkeit genannt, andere die Frage, wann man Autofahren kann, wann man dies und das darf. Aber die einzige Norm in ganz Deutschland, die daran anknüpft, wann eine Bürgerin oder ein Bürger voll und frei in der Lage sein soll, über seine Angelegenheiten zu entscheiden, ist eben die Geschäftsfähigkeit, und die liegt aus guten Gründen bei 18 Jahren, die volle Verantwortbarkeit für das eigene Tun und Unterlassen.

Aus unserer Sicht sollten wir es dabei belassen. 18 Jahre ist ein sehr guter Wert. 18 Jahre ist ein ganz wichtiges Referenzalter, es ist ein großer Schritt, aus der Kindheit ins Erwachsenenleben. Das sollte auch fürs Wahlalter gelten. Daher halten wir an unserer Position fest und werden Ihren Gesetzentwurf heute ablehnen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. – Als Nächste hat die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Frau Kula, das Wort.

Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Herr Heinz, es ist schon immer wieder spannend, dass gerade diejenigen politischen Kräfte, die am meisten nach Strafrechtsverschärfungen für Jugendliche schreien, auch diejenigen sind, die ihnen das Wahlrecht vorenthalten wollen: Das passt irgendwie nicht zusammen.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Aber sei es drum. Die Argumente, es wurde schon gesagt, haben wir in dieser Legislaturperiode schon häufig ausgetauscht. Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem bei diesem Thema in Hessen. Das Argument war oft, die Einheitlichkeit der Wahlen sollte nicht gefährdet werden. Ich darf nur einmal daran erinnern, dass die Jugendlichen mittlerweile in ganz vielen Bundesländern schon wählen können, sowohl auf Kommunalebene als auch auf Landesebene. Mittlerweile dürfen sie daneben auch bei den nächsten Europawahlen mitwählen. Ich würde einmal sagen: Diejenigen, die jetzt die Absenkung auf 16 Jahre blockieren wollen, sind diejenigen, die eben auch einer Vereinheitlichung in diesem Sinne im Weg stehen. Also ist auch dieses Argument der Vereinheitlichung Quatsch.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt eine Mehrheit für die Absenkung des Wahlalters auch schon in diesem Landtag. Es wurde gerade schon gesagt: DIE LINKE ist dafür, die SPD ist dafür, die GRÜNEN sagen zumindest immer, dass sie dafür seien, und die FDP ist auch dafür. Allerdings wird diese Mehrheit einfach nicht genutzt, weil sich die GRÜNEN jetzt nicht aus der Umklammerung der CDU in der Koalition lösen wollen.

Ich meine, Sie könnten so kurz vor der Landtagswahl auch einmal ein Signal senden, dass Sie für die Jugendlichen etwas tun wollen und als GRÜNE auch einmal ein Zeichen setzen wollen nach dem Motto: „Auch wir haben ein Interesse daran, einmal eine eigene Duftmarke jenseits der Union zu setzen“. Es ist schade, aber das machen Sie nicht. Wir hätten die Volksabstimmung ja mit der Landtagswahl machen können. Fassen Sie sich ein Herz – aber ich befürchte, das grüne Herz ist hier leider schon längst nicht mehr am Schlagen.

(Beifall DIE LINKE – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schlimmer geht nimmer!)

Vielen Dank. – Als Nächstem darf ich Herrn Dr. Jörg-Uwe Hahn von den Freien Demokraten das Wort geben.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns inhaltlich wirklich sehr intensiv über dieses Thema ausgetauscht: erste Lesung, Anhörung, zweite Lesung. Jetzt sind wir heute noch einmal zusammengekommen. Ich

will jetzt aber in keiner Weise mehr auf die inhaltlichen Argumente eingehen, weil sie jedem bekannt sind.

Es hat sich in den letzten zehn, 15 Jahren etwas geändert. Es gibt keinerlei wissenschaftliche Begründung mehr dafür, dass man – jetzt bitte aufpassen – den Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren das Wahlrecht entzieht. Es ist ein Recht – und wenn man ein Recht nicht gewährt, muss man gute Argumente haben. Kollege Heinz hat kein Argument vorgetragen, sondern er hat nur gesagt: Nee, das wäre alles ganz schön, 18 Jahre wäre ein klasse Datum für das Wahlrecht, und alles ist Friede, Freude, Eierkuchen. – Das ist aber nicht wissenschaftlich, und das hat nichts mit einer Begründung zu tun.

(Beifall Freie Demokraten, SPD und DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will kurz vor Ende der Sitzung noch einmal ein bisschen die Stimmung würzen. Eigentlich, lieber Herr Kollege Heinz, haben Sie eine historische Rede gehalten.

(Christian Heinz (CDU): Das tue ich immer!)

Sie haben deshalb eine historische Rede gehalten, weil sich die CDU zum letzten Mal im Hessischen Landtag gegen die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen hat. Ihnen ist es vorbehalten, dass Sie die Fahne hier als Letzter noch einmal vor sich hergetragen haben. Ich wette einen sehr hohen Einsatz – z. B. eine schuldenfreie Immobilie im Rhein-Main-Gebiet –, dass in der nächsten Legislaturperiode auch die CDU in Hessen das Wahlalter von 18 auf 16 reduziert,

(Günter Rudolph (SPD): Ich setze 1 Cent dagegen!)

weil es keine klugen Gründe dafür gibt, diese Entscheidung anders zu treffen. – Herzlichen Glückwunsch, lieber Herr Kollege Heinz.

(Beifall Freie Demokraten)

Zum Zweiten weiß ich, dass die GRÜNEN jetzt wieder sagen werden, was sie alles für die Jugend getan haben. Okay, dann werden Sie wieder sagen, dass Sie in Mannschaftsstärke bei einer Veranstaltung des Hessischen Jugendrings hier gewesen sind. Das habe ich mir ja schon in zwei Lesungen anhören dürfen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde dazu sagen: Nehmen Sie bitte einmal Ihre linke Hand, und packen Sie sich an die Nase – ich habe nämlich keinen GRÜNEN bei der Eröffnung der Woche der Brüderlichkeit in diesem Hause gesehen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank. – Als Nächstem darf ich Herrn Abg. Vohl von der AfD-Fraktion das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieses Thema sollte eigentlich nicht in aller Kürze und so spät am Abend abgehandelt werden. Aber wir haben unsere Positionen schon zur Genüge in zwei Lesungen austauschen können.

Natürlich ist es legitim, in der dritten Lesung alle schon zigmal angeführten Argumente noch einmal vorzutragen,

auch wenn die Fronten in der Diskussion klar abgesteckt wurden. Natürlich ist es legitim, wenn die SPD-Opposition die noch regierungstragenden Fraktionen trotzdem erneut auffordert, ihr Abstimmungsverhalten zu überdenken – auch wenn sie keine neuen oder zwingenden Argumente dafür vorbringen kann. Und natürlich ist es legitim, wenn diese Oppositionsfraktion an diesem Fallbeispiel die Zerrissenheit der Regierungskoalition aufzeigt, auch wenn sie selbst nicht davon überzeugt ist, dass das Vorhaben bei der notwendigen Volksabstimmung eine Mehrheit finden würde.

(Beifall AfD)

Man könnte dies auch zu Recht als ein politisches Spielchen bezeichnen, das weniger der Sache dient, sondern eher als ein wahltaktisches Manöver einzuschätzen ist.

(Tobias Eckert (SPD): Man sollte nicht immer von sich auf andere schließen!)

Aber, wie gesagt, auch das ist natürlich legitim.

Das Ergebnis ist aber auch klar: Die Regierungsfraktionen werden – wie die AfD – gegen den Gesetzentwurf stimmen, da es hierfür keine Notwendigkeit gibt und ohne eine fraktionsübergreifende Mehrheit auch keine Zustimmung in der Volksbefragung zu erwarten ist.

Allen Beteiligten hier ist doch im Grunde bewusst – und die Debatten haben es auch gezeigt –, dass dieses Reformvorhaben eigentlich im Rahmen einer größeren Verfassungsmodernisierung in einer Enquetekommission beraten werden sollte. Auch würden wir es begrüßen, wenn der nächste Hessische Landtag sich darauf verständigen könnte, eine grundlegende Verfassungsüberarbeitung inklusive der Wirtschafts- und Sozialverfassung vorzunehmen. Dies – und nicht Plenardebatten im Vorfeld eines Landtagswahlkampfes – wäre der angemessene Rahmen für entsprechende Änderungsvorschläge zu unserer Landesverfassung.

(Beifall AfD)

Dass aber entsprechende Reformen im Endeffekt leider doch nicht im wünschenswerten Format verlaufen, zeigen die jüngsten Vorkommnisse in unserem Nachbarland NRW. Wie in Hessen bestanden auch dort die Abgeordneten der CDU im Düsseldorfer Landtag zu Recht lange Zeit auf der Kopplung des Wahlalters an die Volljährigkeit. Gerne verwies man auf den Zusammenhang von voller Geschäftsfähigkeit und Wahlrecht, auf das Zusammenfallen von Rechten und Pflichten und auch auf die Einheitlichkeit des Mindestalters beim passiven und aktiven Wahlrecht. Überrascht hat mich dann aber schon, wie schnell die CDU-Vertreter ihren Standpunkt aufgaben. Kaum trat der noch frische Frontmann Hendrik Wüst in seine ersten Regierungsverhandlungen ein, räumte er die über Jahre verkündete Überzeugung ab, erst Volljährige sollten den Landtag wählen.

Ich bin mir auch sicher – da bin ich mit dem Kollegen einverstanden –, dass unser Ministerpräsident Boris Rhein nach der Wahl bei den Koalitionsverhandlungen kundtun würde, dass auch seiner Auffassung nach die Möglichkeit geschaffen werden sollte, dass 16-Jährige den Landtag wählen können. Und seine Getreuen würden nicht einmal mit den Zähnen knirschen.

Aber in Hessen, meine Damen und Herren, muss darüber zum Glück die Bevölkerung abstimmen. Unsere Aufgabe ist es, eine Abstimmung über die Verfassung gründlich

vorzubereiten und für jeden Punkt das Pro und Kontra deutlich zu machen. Bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfs überwiegen für uns eindeutig die Nachteile. Deswegen werden wir, die AfD-Fraktion, dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. – Als Nächstem darf ich Herrn Abg. Martin vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jugendliche sind diejenigen, die mit den politischen Entscheidungen von heute am längsten leben müssen und die dennoch oft nicht mitentscheiden dürfen. Wir GRÜNE halten das für falsch. Wir trauen ihnen zu, dass sie eine fundierte Wahlentscheidung treffen können. Deshalb wollen wir GRÜNE, dass junge Menschen ihre Meinung nicht nur auf der Straße kundtun können, sondern auch an der Wahlurne.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

In unserer parlamentarischen Demokratie ist es gelebte Praxis, dass mehrere Parteien nach einer Wahl eine gemeinsame Regierung bilden, sich dafür auf gemeinsame Ziele verabreden. In den vergangenen Debatten habe ich begründet, warum wir GRÜNE für ein Wahlalter 16 sind; die Kollegen der CDU haben begründet, warum sie für ein Wahlalter 18 sind. Und ja, in den Koalitionsverhandlungen ist es uns nicht gelungen, dieses Ziel zu verankern. Ich bedauere das.

Aber es gibt auch einen guten Ausgleich dafür, nämlich Hunderte andere Erfolge, die wir seitdem umsetzen konnten,