Protokoll der Sitzung vom 25.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren, wir gehen also mit der weiteren Änderung der Bauordnung – die zweite in der Legislaturperiode – und nun auch des Hessischen Straßengesetzes den nächsten, gleichzeitig maßvollen und sinnvollen Schritt, den Mobilfunkausbau in Hessen weiter voranzubringen. Davon profitieren die Betreiber, die Anlagen schneller bauen oder mobile Anlagen auch länger betreiben können. Es profitieren die Verwaltungen, die mehr Ressourcen haben, die sie anderweitig einsetzen können. Davon profitieren vor allem am Ende die Menschen in ganz Hessen beim Mobilfunkausbau.

Ganz am Ende will ich doch noch einmal zu einem anderen Thema kommen. Wir haben Donnerstag. Am Donnerstagmorgen hören wir immer ganz viel vom Fußball. Es gibt aber auch noch andere Sportarten, die meistens ein bisschen zu kurz kommen. Aktuell läuft die Eishockey-WM. Da sind wir vor wenigen Minuten ins Halbfinale eingezogen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und DIE LINKE)

Das muss auch einmal erwähnt werden. Der Mannschaft weiterhin alles Gute jetzt auf dem Weg gegen die USA und vielleicht dann auch im Finale. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Leveringhaus. – Als Nächste hat die fraktionslose Abg. Papst-Dippel das Wort. Dann kommt noch der Abg. Gerntke und dann die Digitalministerin.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): So geht das schnelle Internet!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Mensch lebt in einer Umwelt mit natürlichen Strahlenquellen und kommt damit klar. Die heutige Strahlendichte durch Funk und die Spektren haben dieses Umfeld innerhalb kurzer Zeit extrem verändert. Ich werde ebenfalls wie der Kollege Schulz an die Gefahren erinnern, die regelhaft ignoriert werden.

Eines ist sicher: Gepulste Mikro- und Millimeterwellen sind gesundheitsschädlich. – Stichworte dazu: Von über 36.000 Veröffentlichungen des EMF-Portals der Bundesregierung sind knapp unter 2.000 biologische und epidemiologische Veröffentlichungen zum Frequenzbereich Mobilfunk und damit für die Fragestellung relevant. Zu 5G gibt es ganze sieben nicht analysierte Studien. Das ist

traurig. Von den 1.911 Studien zeigen 1.000 biologische Effekte wie Schädigung von Embryonen und Spermien, mutagene Wirkungen und Bildung freier Radikale sowie oxidative Schädigung bereits tausendfach unterhalb der Grenzwerte. Ein Review von 223 Studien benennt die negativen gesundheitlichen Auswirkungen für Vorerkrankte, z. B. bei Diabetes oder degenerativen neurologischen Erkrankungen. Über 100 Peer-Reviews zeigen Gefährdungen durch genetische und neurologische Effekte usw. Vermutlich sind Mobilfunkrisiken deswegen nicht versicherbar.

Die Bundesregierung hätte auch die Pflicht, die Naila-Studie zur Erhöhung des Krebsrisikos zu verfolgen. Das tut sie meines Wissens nicht. Da es sich letztendlich um Zwangsbestrahlung im privaten Wohnbereich handelt, fordert unter anderem der BUND, den Grenzwert auf 100 Mikrowatt pro Quadratmeter zu senken und einen Vorsorgewert auf 1 Mikrowatt pro Quadratmeter zu begrenzen. EUDokumente fordern ein Umsteuern in der Strahlenschutzpolitik, und die Drucksache 20/5646 des Bundestages, Technikfolgenabschätzung, aus dem Februar 2022 fordert ebenfalls zur Aufarbeitung auf.

Frau Abg. Papst-Dippel, Sie müssen zum Schluss kommen.

Meine Damen und Herren, es gibt technologische Möglichkeiten, die Risiken zu senken. Der Gesundheitsschutz darf den Interessen der Mobilfunkindustrie nicht unterliegen. Eine Dichte von 5G wie vorgesehen ist strikt abzulehnen. – Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall AfD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt der Abg. Gerntke das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beide vorliegenden Gesetzentwürfe sollen es einfacher machen, Funklöcher zu schließen, indem die Abstandsregelungen zu unbewohnten Gebäuden und zu Landesstraßen gelockert werden. Dafür sollen die Bauordnung und das Straßengesetz entsprechend geändert werden.

(Hartmut Honka (CDU): Bei Gebäuden ändert sich nichts!)

Dagegen spricht aus unserer Sicht auch nach den Anhörungen grundsätzlich nichts. Wir bleiben aber dabei, dass dieses Gesetz nur ein kleiner Baustein ist und das Grundübel beim Netzausbau woanders liegt. Ob beim Mobilfunk oder bei der Glasfaser, bauen die Privaten eben fleißig da, wo es profitabel ist, und halten die Hand auf. Wenn es in die undankbare Fläche geht, wird es eben kompliziert. Jedes Funkloch ist ein Beweis dafür, dass es der Markt eben nicht regelt. Das muss uns als Politik interessieren; denn Teilnahme an digitaler Kommunikation – egal ob über Breitband oder mobil – ist heute unverzichtbar. Wer diese Form der Kommunikation nicht nutzen kann, ist

von wesentlichen Teilen gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen.

(Beifall DIE LINKE)

Kommunikation ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Deshalb ist es für DIE LINKE so wichtig, dass alle Menschen unabhängig von ihrem sozialen Status oder ihrem Wohnort an dieser Kommunikation teilhaben können. Bereits 2013 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in Sachen Internetanschluss ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Demnach gehört der Anschluss ans weltweite Netz zur Lebensgrundlage und ist eben nicht mehr als Luxusgut anzusehen.

Dabei gibt es schon jetzt rechtliche Vorgaben, denen zufolge müssen 98 % der Haushalte über einen LTE-Anschluss mit mindestens 100 MBit/s verfügen. Dieses Ziel wird in Hessen heute schon von zwei der drei Anbieter nach eigenen Angaben nicht erreicht. Das sind Telefónica und Vodafone. Ich begrüße den Vorschlag außerordentlich, das tatsächlich zu kontrollieren und sich nicht nur auf die Angaben der jeweiligen Konzerne zu verlassen. Selbst wenn das Ziel erreicht wäre, würde das bedeuten, dass heute immer noch 2 % der Hessinnen und Hessen – also über 100.000 Menschen – zu Hause nicht mit schnellem Mobilfunk versorgt wären, von unterwegs einmal ganz zu schweigen. Es gibt keine Anreize, dort auszubauen, wo niemand wohnt. Das ist nicht nur tief im Wald, sondern z. B. auch in Gewerbegebieten, auf einigen Verkehrswegen oder auf Bahnhöfen der Fall. Dass da nichts geschieht, ist eben Marktversagen.

Es geht auch um gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Zwar sind die meisten Orte auf dem Papier halbwegs erschlossen, auf der Straße hat man ein gutes Netz, aber wenn der Funkmast im Nachbardorf hinterm Hügel steht, hat man am Ende im Gebäude doch nur am Fenster Empfang. Das ist immer noch Alltag in vielen Orten in Hessen. Das sind dann oft formal nicht einmal erfasste Funklöcher. Dann haben wir den Raum außerhalb der Ortschaften noch nicht betrachtet. Auf Schienenstrecken ist der Mobilfunkempfang ein Komfortmerkmal. An Radwegen und im Wald ist Handyempfang auch schlichtweg sicherheitsrelevant.

Meine Damen und Herren, die beiden Gesetzentwürfe sind sehr ähnlich, aber wir halten den der SPD für den besseren. Daher stimmen wir für ihn. Beim Entwurf der Koalition werden wir uns enthalten. Den Änderungsantrag der FDP werden wir auch unterstützen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abg. Gerntke. – Jetzt hat für die Landesregierung Staatsministerin Prof. Dr. Sinemus das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Ziel eint uns. Wir wollen den Mobilfunkausbau beschleunigen. Mit unserem Mobilfunkausbaubeschleunigungsgesetz – kurz: MoBeG – werden wir in Hessen zukunftsweisend Weichen für die Mobilfunkversorgung stellen. Bereits im Januar 2022 haben wir gemeinsam mit den Netzbetreibern den Zukunftspakt „Mobilfunk für Hessen“

beschlossen, auf dessen Meilensteine ich kurz eingehen möchte.

Verabredet wurde, dass bis Ende 2024 in Hessen durch die drei Netzbetreiber rund 4.000 Mobilfunkstandorte errichtet oder ertüchtigt werden sollen. Bereits nach einem Jahr nach Abschluss des Paktes wurden über 1.900 Maßnahmen – heißt, knapp die Hälfte – umgesetzt. Mit unseren beiden Pakten konnten seit Mitte 2019 in fast 670.000 Haushalten die grauen Flecken in der Mobilfunkversorgung geschlossen werden. Zu diesen positiven Entwicklungen – Herr Leveringhaus ist bereits darauf eingegangen – hat ganz sicherlich auch unsere letzte Novellierung der Hessischen Bauordnung beigetragen.

Heute beraten wir zum zweiten Mal Erleichterungen zum Ausbau des Mobilfunks in Hessen. Dazu haben wir im Anhörungsverfahren eingebrachte Rückmeldungen berücksichtigt und haben auch hier die Rückmeldung bekommen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Lassen Sie mich auf die Änderungen, die im Gesetzentwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten sind, kurz eingehen. Es sind genau drei:

Erstens. Als Folge der Anhörungsverfahren werden wir in Hessen die Abstandsflächen für Mobilfunkantennen und zugehörige Versorgungseinheiten im Außenbereich, wo es keine angrenzende Wohnnutzung gibt, auf 0 m setzen. Mit diesem Entfallen der Abstandsflächen für Antennenanlagen wird auf eine zentrale Herausforderung des Mobilfunkausbaus gezielt, die Standortsuche. Die regierungstragenden Fraktionen bieten damit eine Lösung für das von den Branchenvertretern geschilderte Problem. Der Pool an grundsätzlich infrage kommenden Flächen wird damit erheblich vergrößert. In Zukunft können die Masten ressourcenschonend am Rand des Geländes statt in der Mitte platziert werden, was nicht zuletzt bei landwirtschaftlichen Flächen von großem Vorteil ist. Das Mobilfunkausbaubeschleunigungsgesetz wird damit den Mobilfunkausbau insbesondere auch im ländlichen Raum enorm erleichtern.

Zweitens. In Zukunft wird die bisherige straßenrechtliche Anbauverbotszone entlang von Landes- und Kreisstraßen für Antennenlagen entfallen. Auch mit dieser Änderung soll die Standortsuche vereinfacht werden.

Drittens. Die baugenehmigungsfreien Standzeiten von temporären Antennenanlagen werden von drei auf 24 Monate verlängert. Damit soll der Einsatz von mobilen Masten erleichtert werden. Mit diesem Schritt wird ein sinnvoller Beitrag zu einer resilienten digitalen Infrastruktur geleistet, die in Katastrophenfällen wie im Ahrtal zukünftig eine längere Zeit eine Mobilfunkversorgung übergangsweise herstellen wird.

Mit diesen drei wichtigen Änderungen werden zum zweiten Mal in einer Legislaturperiode Verfahren beschleunigt und vereinfacht. Hessen packt als eines der ersten Bundesländer aktuell Bedarfe des Mobilfunkausbaus gleich zum zweiten Mal an. Damit wird Hessen im Wettbewerb um digitale Investitionen zwischen den Bundesländern attraktiv bleiben.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zum Schluss. Mit dem Mobilfunkausbaubeschleunigungsgesetz wird Bürokratie weiter abgebaut und konsequent für günstige Rahmenbedingungen gesorgt, die

in Hessen den dynamischen Ausbau der digitalen Infrastruktur ermöglichen. – Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin Sinemus. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 20/11083, abstimmen. Wer für den Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der SPD. Wer ist dagegen? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die CDU und die AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der Freien Demokraten. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Nun lasse ich über den Gesetzentwurf der SPD abstimmen. Dies ist Drucks. 20/11034 zu Drucks. 20/9762. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und der Freien Demokraten. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen nun zum Gesetzentwurf der Koalition bzw. zunächst zum Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten, Drucks. 20/11119. Wer für den Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der Freien Demokraten und DIE LINKE. Wer ist gegen den Änderungsantrag? – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Nun lasse ich über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die CDU und die Freien Demokraten. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in zweiter Lesung angenommen.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 20:

Dritte Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz − HeNatG) – Drucks. 20/11117 zu Drucks. 20/10998 zu Drucks. 20/10374 –

Die Berichterstattung übernimmt Frau Abg. Gronemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zwei

ten Lesung in dritter Lesung anzunehmen. CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen AfD, Freie Demokraten bei Stimmenthaltung SPD und DIE LINKE.

Vielen Dank, Frau Abg. Gronemann. – Als Erster hat sich Herr Abg. Schenk zu Wort gemeldet.