Protokoll der Sitzung vom 25.05.2023

Vielen Dank, Frau Abg. Gronemann. – Als Erster hat sich Herr Abg. Schenk zu Wort gemeldet.

(Zuruf SPD: Heinz Schenk wäre mir lieber gewe- sen!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Mängel des Gesetzentwurfs zum Schutz der Natur und zur Landschaftspflege hatte ich in der zweiten Lesung anhand einzelner Paragrafen schon aufgezeigt. Damit werden falsche Rahmenbedingungen gesetzt. Natur- und Artenschutz kann es nach grüner arroganter Belehrungsrhetorik nur in unberührter Natur geben. Land- und Waldnutzer sind Störenfriede, die weitgehend aus der Natur herausgedrängt werden müssen.

Die Arbeitsleistung von Bauern und Waldbesitzern zum Wohlergehen und zum Wohlstand unserer Gesellschaft erfährt nicht nur keine wertschätzende Anerkennung, sondern sie werden auch noch an den Pranger gestellt, gegängelt und für Artenrückgang und Klimaveränderungen und vieles andere mehr verantwortlich gemacht. Verachtung schlägt vielen von ihnen entgegen.

Das sind Belastungen, die die Niedergeschlagenheit und Verzweiflung dieser Berufsstände erklärlich machen. Diese Nutzungsbeschränkungen sind für land- und forstwirtschaftliche Betriebe existenzbedrohend und ein elementarer Eingriff in deren Eigentumsrechte.

(Beifall AfD)

Es ist zudem wettbewerbsverzerrend und ein Verstoß gegen das Prinzip der freien Marktwirtschaft. Die Minderversorgung der Bevölkerung mit heimischen Nahrungsmitteln und dem Rohstoff Holz wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gezielt herbeigeführt. Auf 10 % der Staatswaldfläche ist schon jetzt der Einschlag des Holzes verboten. Dadurch werden die heimische Landwirtschaft und die Steuerzahler geschädigt. Bewusst ausgeblendet wird, dass fehlende Nahrungsmittel und Holz von globalen Märkten importiert werden müssen aus Ländern, die unseren Naturschutzstatus nicht haben. Die Abhängigkeit wird dadurch wachsen.

Sie feiern das Kooperationsabkommen mit der Landwirtschaft. 15 % der hessischen Agrarflächen dürfen dann nicht mehr bestellt werden und fehlen zur Nahrungsmittelerzeugung. Hier geht es um rund 120.000 ha. Gegen heftigsten Widerstand haben Sie das Naturdenkmal „Grünes Band Hessen“ mit 8.200 ha durchgesetzt.

Weitere Erfolge, derer sich die grüne Regierungskoalition rühmt, sind die Nitratdüngebeschränkungen in sogenannten roten Gebieten. Als violette Gebiete sind geschätzt rund 35 bis 40 % der Agrarflächen als Pflanzenschutzverbotszonen von Ministerin Hinz an die EU nach Brüssel vorgeschlagen worden. Sieht so unsere CO2-freie grüne Zukunft aus? Werden diese Brachflächen dann mit PV-Anlagen zugebaut und uns als Klimaschutz verkauft?

Naturschutz und gigantische Windkraftanlagen in Tausenderstückzahl in Wäldern und auf Bergen sind offensichtlich kein Gegensatz. Haben Sie sich schon einmal in der Nähe von Windkraftanlagen unter Volllast aufgehalten? Dann ist es vorbei mit der Ruhe. Man kommt sich vor wie im Maschinenraum einer Schiffsturbine. Das hat natürlich keine Auswirkungen auf die Tier- und Vogelwelt und natürlich auch nicht auf die Insekten.

Sie feiern sich auch für die Wiederansiedlung der Wölfe und sind der Überzeugung, dass wir in Deutschland Platz für ca. 1.400 Wolfsterritorien hätten. Ich lade Sie ein, sich in meinem Heimatwahlkreis von Bürgern über ihre Erfahrungen im Zusammenleben mit einem Rudel Wölfe berichten zu lassen. In diesem Wolfsterritorium von etwa 300 km2 leben ca. 40.000 Menschen. Lieb gewonnene Gewohnheiten werden sich bei diesen Bürgern ändern und haben sich mittlerweile auch schon geändert.

Das ist aber auch Stress für die Wölfe. Das kann ich Ihnen versichern. Diese Wölfe sollen lernen. Sie sollen lernen, nicht durch Dörfer bzw. durch Wohngebiete zu patrouillieren. Sie sollen keine Haustiere, Schafe, Rinder oder Pferde reißen. Sie sollen Angst vor dem Menschen haben und sich am besten unsichtbar machen. Da hat der Leitwolf wirklich eine Herkulesaufgabe vor sich, wenn er diese bewältigen will.

Die Bürger werden aber nicht so naiv sein und lassen sich nicht dauerhaft für dumm verkaufen.

(Beifall AfD – Zuruf Stephan Grüger (SPD))

Sie werden das grüne trojanische Pferd entlarven, das ihren Wohlstand vernichtet sowie die innere und äußere Sicherheit bedroht, und dann die richtige Wahlentscheidung treffen.

In Richtung CDU kann ich nur feststellen: Sie sind nicht nur Mehrheitsbeschaffer grüner Politik und damit hauptverantwortlich für die heutigen Zustände in Deutschland. Auch das werden die Bürger bald erkennen und das an der Wahlurne mit entscheiden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als Nächste hat die Abg. Scheuch-Paschkewitz für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In meiner Rede zur zweiten Lesung habe ich versucht, herauszuarbeiten, dass der Naturschutz kein Heimatschutz ist und dass der Naturschutz nicht der Reparaturbetrieb für unsere umweltzerstörende Lebensweise sein kann.

Mit diesem Gesetz wird es nicht gelingen, den Biodiversitätsverlust zu stoppen. Das ist keine Kritik am Gesetz und auch keine Kritik an den Ergänzungen, die die SPD-Fraktion vorgelegt hat. Die Entwicklung der Biodiversität standardisiert zu kontrollieren sollte schon seit Jahren Inhalt des Biodiversitätsberichts sein. Die Umweltministerin legt aber eine Werbebroschüre für ihre Maßnahmen vor, nicht aber über deren Wirkung.

Meine Damen und Herren, auch das beste Naturschutzgesetz wird unsere natürlichen Lebensgrundlagen nicht schützen können, wenn wir in allen anderen Bereichen so weiter wirtschaften wie bisher. Das wissen eigentlich alle in diesem Raum. Unsere Kritik ist, dass Sie das nicht sagen und erst recht nicht danach handeln.

Deshalb erheben wir den Vorwurf, dass die GRÜNEN und die CDU mit diesem Gesetz Greenwashing betreiben. Da ist die Rede von „entschlossenem Handeln“ und davon, dass das Naturschutzgesetz „Antworten auf das Artensterben“ gebe. Dass das so nicht ist und dass die vordringliche Aufgabe des schwarz-grünen Klima- und des Naturschutzgesetzes die Simulation von Handlungsfähigkeit ist, wissen alle.

Die GRÜNEN und die CDU scheuen sich, die für den Biodiversitätsverlust wirklich zentralen Themen – wie Siedlungs- und Autobahnbau, Flächenversiegelung, Ressourcenverbrauch und radikaler Umbau der Intensivlandwirtschaft – anzupacken. Diese Themen sind in der Koalition allerdings so strittig, dass man darüber lieber schweigt.

Für die Freien Demokraten ist es einfacher. Die Bundesund die Hessen-FDP sehen den Fortschritt noch immer da, wo Autobahnen gebaut werden. Allerdings versucht die oppositionelle Hessen-FDP, sich als Waldversteherin zu gerieren und mit Technologieoffenheit und der Hinwendung zum Wasserstoff eine neue Klientel zu erschließen.

Abenteuerlich ist, dass sich sowohl die Wälder als auch die Ökosysteme viel besser schützen ließen, wenn der Staat nicht in Eigentumsrechte eingreifen würde. Es stellt sich die Frage, geschätzte Kollegin Knell, was bei der privaten Aneignung der Natur und bezüglich ihrer Zerstörung und Ausbeutung in den letzten 200 Jahren schiefgelaufen ist, dass wir jetzt von einer ökologischen Krise in die nächste kommen. Das ist zumindest schlechter Besitzstandspopulismus, eher aber völliger Quatsch.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, es muss uns gelingen, den Naturschutz in allen Politikfelder so mitzudenken, dass wir eine echte Kreislaufwirtschaft etablieren. Selbstverständlich gibt es Widersprüche und Interessenkonflikte zwischen dem Naturschutz und der Waldnutzung, zwischen dem Naturschutz und dem Klimawandel oder zwischen dem Naturschutz und der Nahrungsmittelproduktion. Diese Konflikte dürfen aber nicht immer zugunsten einer privaten Reichtumsproduktion entschieden werden, wie das bisher der Fall ist.

Das Argument, wenn wir den Specht schützen, den Fluss nicht versalzen oder die Häuser aus nachwachsenden Rohstoffen bauen müssen, lohnten sich der Waldbau, der Kalibergbau oder der Wohnungsbau nicht, funktioniert ja nur in einer Ökonomie, die die gesellschaftlichen Kosten der Umweltzerstörung außen vor lässt. Die Schäden müssen in Wert gesetzt werden. Wirtschaftsweisen, die ökologische Leistungen, Wälder, Äcker und Flüsse schützen, müssen honoriert werden. Auch das nimmt das Naturschutzgesetz nicht in den Blick.

Daraus, dass wir der Überzeugung sind, dass zur Weltrettung ein Systemwandel notwendig ist, haben wir nie ein Geheimnis gemacht. Ein gemeinwohlorientierter, radikaldemokratischer, sozial-ökologischer Gesellschaftsumbau, das ist unser Ansatz. Bevor Sie jetzt wieder den Ideologiehammer auspacken, „Sozialismus und Kommunismus“

rufen und allen da draußen erklären, dass mit der LINKEN das Haus weg und die Freiheit zu Ende sei und das Abendland untergehe, sagen Sie doch bitte einmal, wie Sie die Welt retten wollen, ohne etwas grundlegend zu verändern.

Frau Kollegin, ich hole jetzt den Redezeithammer heraus.

(Heiterkeit)

Das ist allerdings bis dato Ihr Geheimnis. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abg. Scheuch-Paschkewitz. – Für die Fraktion der Freien Demokraten hat jetzt die Abg. Knell das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt nicht auf die Äußerungen der Kollegin Scheuch-Paschkewitz eingehen. Das wäre, glaube ich, Lebenszeitverschwendung.

(Beifall Freie Demokraten)

Wir haben das wichtige Thema Hessisches Naturschutzgesetz in dritter Lesung zu behandeln. Mir fehlt allerdings der Glaube, dass die Landesregierung die Argumente, die wir vorgetragen haben, überhaupt noch zur Kenntnis nimmt.

Ich will deswegen etwas Grundsätzliches zu diesem Gesetzentwurf und zum Verfahren sagen. Gesetzesinitiativen aus diesem Umweltministerium von Ministerin Hinz haben inzwischen den immer gleichen Werdegang: Es wird ein Gesetzentwurf formuliert und im Kabinett abgestimmt, dann führt die Landesregierung eine Verbändeanhörung durch, und die betroffenen Verbände können sich schriftlich zu dem geplanten Gesetzentwurf äußern. Aus Gründen, die sich mir nicht erschließen, finden diese Anhörungen wahlweise kurz vor Weihnachten oder mitten in der Haupterntezeit statt. Wenn weder Weihnachten noch Erntezeit verfügbar sind, wählen Sie die Fristen so kurz, dass sich keiner der Verbände ausreichend mit den Gesetzentwürfen auseinandersetzen kann. So machen Sie das schon seit Jahren. So war es auch bei dem Entwurf des Hessischen Naturschutzgesetzes. In vielen schriftlichen Stellungnahmen stand schlicht und ergreifend, dass man keine Zeit hatte, sich in der Tiefe mit dem Gesetzentwurf zu beschäftigen. Das ist also wieder einmal ein unrühmliches Verfahren, und es ist einfach auch ganz schlechter Stil.

(Beifall Freie Demokraten)

Meine Damen und Herren, wenn man schlechte Verfahren wählt, dann kommen am Ende eben auch schlechte Gesetze heraus. Das kann man beim Hessischen Naturschutzgesetz und bei vielen weiteren Gesetzen aus dem Umweltministerium ganz gut beobachten. Der Bauernverband, der Jagdverband, der Waldbesitzerverband, die Familienbetrie

be und andere Vertreter der Land- und Forstwirtschaft haben in der Anhörung deutliche Kritik geäußert. Die Landesregierung interessiert sich für diese Kritik nicht einmal ansatzweise. Das interessiert sie einfach nicht.

(Beifall Freie Demokraten)

Das besonders Problematische daran ist, dass das genau die Verbände sind, die Partner der Politik beim Naturschutz sind. Das ist ja nicht irgendjemand, sondern das sind die Forstwirte, die Sie brauchen, wenn Sie auch in Zukunft gesunde und artenreiche Wälder haben wollen. Die stoßen Sie vor den Kopf, weil Sie weiterhin in Richtung Flächenstilllegungen gehen. Das sind die Landwirte, die Sie für jedes Artenschutzprojekt im Offenland brauchen. Auch die stoßen Sie mit ausgiebigen neuen Vorkaufsrechten des Landes vor den Kopf. Auch die Jägerschaft, ohne die Sie sich sämtliche Rebhuhn- und andere Projekte sparen könnten, stoßen Sie mit überzogenen Horstschutzzonen, z. B. beim Schwarzstorch, vor den Kopf. Das sind Regelungen, die an Unsinnigkeit kaum zu überbieten sind. Ich habe das in drei Lesungen in großer Ausführlichkeit vorgetragen, aber Sie sind beratungsresistent.

(Beifall Freie Demokraten)

Das ist auch der Grund dafür, dass wir jetzt ein Naturschutzgesetz bekommen, das sicherlich gut gemeint ist, aber in Wirklichkeit falsche Anreize setzt, nämlich diejenigen bestraft, die sich schon seit langer Zeit für den Naturund Artenschutz einsetzen. Allen diesen Menschen treten Sie gegen das Schienbein. Das können wir nicht unterstützen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank, Frau Abg. Knell. – Für die Fraktion der SPD hat jetzt der Abg. Grumbach das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich neige in der Frage der Verfahren nicht zur gleichen Schärfe wie die Kollegin Knell; aber an dem, was sie gesagt hat, ist was dran. Ich würde gern an die Rede zur zweiten Lesung anschließen. Wir haben uns ein bisschen angewöhnt, zuzulassen, dass die Verfahren in diesem Landtag immer kürzer werden, als es lange Zeit der Fall war.

Der Kollege Ruhl hat mit freundlichem Spott gesagt, die SPD kann nichts vorlegen. Das Problem ist: Wenn wir etwas vorlegen, haben wir vorher mit einer ganzen Reihe von Menschen, die nicht im Parlament sitzen, geredet; denn wir wollen, dass das, was wir vorlegen, auch außerhalb des Parlamentes ein Stück weit Unterstützung findet. Wenn wir also bei diesen Ritualen bleiben – Anhörungen, das Protokoll ist noch nicht da, Änderungsanträge werden eingebracht, dann gibt es Di-Do-Lesungen –, werden wir, glaube ich, keine guten Gesetze machen.

Das sieht man diesem Gesetzentwurf an ein paar Stellen an. Ich wiederhole es: Es ist kein grundsätzlich schlechter Gesetzentwurf, aber in aller Ruhe hätte man es besser machen können, und wir sollten uns die Mühe geben, es besser zu machen.