Das sieht man diesem Gesetzentwurf an ein paar Stellen an. Ich wiederhole es: Es ist kein grundsätzlich schlechter Gesetzentwurf, aber in aller Ruhe hätte man es besser machen können, und wir sollten uns die Mühe geben, es besser zu machen.
Ich will mich durchaus für die freundliche Behandlung der Änderungsanträge im Ausschuss bedanken. Es tut mir auch leid, dass ich dieses Mal nicht daran gedacht habe, dass es klug wäre, einen unabgestimmten Änderungsantrag schon einmal bei den Sprecherinnen und Sprechern herumzuschicken. Das hätte vielleicht dazu geführt, dass der eine oder andere noch einmal darüber nachdenkt. Tut mir leid; das wird sicher nicht wieder passieren.
Ich wage aber eine Prognose. Die Prognose lautet, dass wir im Hinblick auf das Gesetz früher Entscheidungen werden treffen müssen – nicht wir, sondern Sie, wer immer dann auch im Landtag sitzen wird –, als es nach den anderen Novellierungen der Fall war; denn der Gesetzentwurf enthält in der Tat ein paar Punkte, die weiter gehen als all das, was wir in der bundesrepublikanischen Debatte hatten. Wir nehmen in diesem Gesetzentwurf sehr deutlich nicht nur die zu schützende Natur, sondern auch die genutzte Natur in den Blick. Das macht das Leben aber komplizierter. Ich habe an ein paar Stellen den Eindruck, dass dies das Problem dieses Gesetzentwurfs ist.
Deswegen haben wir versucht, ein paar Änderungsanträge folgendermaßen zu formulieren: Wir haben gesagt, aus einer modernen Perspektive muss man nicht rigide die Größen von Fensterscheiben vorschreiben, sondern man kann auch andere Lösungen vorschlagen. Ich glaube, dass an der Stelle die Zeit einfach darüber hinweggegangen ist. Wir werden ausprobieren müssen, ob das funktioniert.
Deswegen hoffe ich sehr – da bin ich aber ganz optimistisch –, dass der Vorschlag, über den wir nicht mehr abstimmen konnten, nämlich ein konsequentes Biodiversitätsmonitoring durchzuführen, von irgendjemandem, im Zweifel von der Ministerin, auf den Weg gebracht wird. Wenn wir nicht endlich damit anfangen, die gesamte Natur in den Blick zu nehmen, statt nur einzelne Ausschnitte zu betrachten, werden wir, glaube ich, mit diesen Naturschutzgesetzen insgesamt scheitern.
Ich denke, wir haben an der Stelle noch viel Arbeit vor uns. Ich werde sie im Parlament nicht mehr begleiten, aber die Gefahr, dass ich das in einer netten Rolle in einem Naturschutzverband weiterhin mache, ist nicht gering; denn ich finde, es ist an der Stelle ganz wichtig, dass die Leute, die wissen und darüber debattieren, wie man Gesetze macht, ihre Erfahrungen weiter einbringen können. Wir haben noch eine ganze Menge zu tun, und wir haben eine ganze Menge von unbeantworteten Fragen.
Das Kernproblem, das die Landnutzer haben – das Naturschutzgesetz ist ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen von Landnutzern und Landschützern –, ist, dass sie nicht wissen, wie sie ihren Lebensunterhalt unter den Bedingungen, die in diesem Gesetzentwurf niedergeschrieben sind, verdienen können. Ich glaube, dass diese Gefahr nicht nur eingebildet ist.
Unsere zentrale Aufgabe ist es – da bin ich bei den gleichen Debatten, die wir z. B. im Zusammenhang mit den Arbeitnehmern geführt haben –, dafür zu sorgen, dass die Menschen, die unsere Nahrungsmittel und das Holz für nachhaltiges Bauen produzieren, also die Menschen, die sozusagen die Natur anders nutzen, eine Perspektive bekommen. Eigentum an Natur ist ein Konzept, das ich faszinierend finde; man müsste darüber nachdenken. Die Menschen, die das Land nutzen, müssen von dem, was sie machen, leben können; sie müssen ihre Familien ernähren
Wir sind längst über den Punkt hinaus – da ist der Gesetzentwurf perfekt –, bei dem es darum geht, die Sachen, die wir haben, zu schützen. Nein, wir müssen wieder aufbauen, und wir müssen so wieder aufbauen, dass die Natur unseren Rahmen und ihren Eigenwert hat und dass die Menschen, die mit der Natur wirtschaften, in der Lage sind, damit zu leben. Über diesen Zwiespalt werden wir irgendwann, vielleicht in zwei Jahren, erneut diskutieren müssen; denn dafür gibt es noch keine Lösungen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind jetzt bei der dritten Lesung. Da wir beim letzten Tagesordnungspunkt in dieser Plenarwoche sind, will ich die Argumente aus der ersten und zweiten Lesung nicht wiederholen. Da haben wir uns grundsätzlich ausgetauscht. Ich werde noch einmal kurz auf den Änderungsantrag der SPD eingehen und ein paar Punkte klarstellen, die in der Debatte hier und in der Debatte draußen zu Missverständnissen geführt haben.
Die SPD fordert unter anderem, dass der Ausgleich für einen Eingriff innerhalb eines Radius von 25 km um den Ort des Eingriffs erfolgt. Das lehnen wir aus zwei Gründen ab:
Erstens. In § 13 Abs. 4 des Gesetzentwurfs haben wir festgelegt, dass der Ausgleich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Ausnahme darstellt. Wenn ich nur im Umkreis von 25 km einen Ausgleich schaffen darf und damit die verfügbaren Flächen massiv einschränke, steigt der Druck auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen, und dann gehen uns landwirtschaftliche Produktionsflächen möglicherweise zweimal verloren, zum einen durch den Eingriff, zum anderen durch den Ausgleich.
Zweitens. Die starke Verengung führt quasi zum Aussetzen des Ökopunktehandels. Die Ökopunkte vieler Kommunen im ländlichen Raum werden quasi wertlos. Das erschwert Maßnahmen des vorausgreifenden Naturschutzes, die vor Ort im Einvernehmen mit allen Beteiligten durchgeführt werden. Sie werden im Zweifel durch konfliktträchtige Maßnahmen auf landwirtschaftlicher Fläche ersetzt.
Die SPD will bei großflächigen Glasflächen technische Lösungen zur Verhinderung von Vogelschlag zulassen. Der Vogelschutz ist uns wichtig. Große zusammenhängende Glasflächen stellen eine Gefahr für Vögel dar, weil sie nicht als Hindernis erkannt werden können. Das haben wir sogar während der Anhörung erlebt, als ein Vogel gegen die Glasscheibe geklatscht ist. Wenn man sich die Glasscheibe dort drüben anschaut, sieht man, dass auch dort vor Kurzem ein Vogel dagegengeflogen ist.
Eine solche technische Lösung lässt das Gesetz aber bereits zu. Nach § 37 Abs. 3 sind großflächige Glasfassaden
dort, wo sie unvermeidbar sind, so zu gestalten, dass Vogelschlag verhindert wird. Wichtig ist, dass ein hochwirksamer Schutz gegen Vogelschlag erreicht wird, was z. B. über eine spezielle Folierung geschafft werden kann, ohne dass der Lichteinfall oder, bei Schaufensterscheiben, die Sichtbarkeit von Waren beeinträchtigt wird. Ich will aber auch klarstellen, dass die Unterbrechung der Glasfläche z. B. durch Säulen oder Streben dazu führt, dass keine zusammenhängende Glasfläche mehr gegeben ist. Wir halten die Änderung für nicht notwendig und lehnen den Änderungsantrag der SPD deshalb ab.
Ich will aber ein paar Missverständnisse aus der Debatte ausräumen. So wurde das Betretungsrecht in § 60 Abs. 1 des Gesetzentwurfs teilweise so gelesen, dass sich die Ausnahme lediglich auf die Wohnung bezieht und daher neben den Grundstücken auch Geschäftsräume und Betriebsgebäude betreten werden dürfen. Das ist ausdrücklich nicht der Wille des Gesetzgebers. Geschäftsräume und Betriebsgebäude sind in der Aufzählung mit der Wohnung Teil der Ausnahme, sodass sich das Betretungsrecht, wie bisher auch, auf Grundstücke einschließlich Straßen und Wege bezieht.
Es ist vereinzelt die Befürchtung geäußert worden, dass der Schutz der Nacht, der in § 35 des Gesetzentwurfs geregelt wird, Erntearbeiten in der Nacht oder die Beleuchtung von Sportanlagen verbieten würde. Deshalb will ich klar sagen: Die Beleuchtung von landwirtschaftlichen Geräten, z. B. im Ernteeinsatz, ist ausdrücklich keine vermeidbare Beleuchtung, sondern erforderlich. Sie unterliegt daher nicht § 35. Gleiches gilt für die Beleuchtung von Sportanlagen. Flutlichtanlagen sind für den Sportbetrieb in den Abendstunden erforderlich und fallen daher ebenfalls nicht unter die Regelungen von § 35.
Vielen Dank, Herr Abg. Ruhl. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abg. Gronemann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für den Naturschutz in Hessen.
Hessen bekommt endlich wieder ein eigenständiges Naturschutzgesetz, und vor allem bekommt Hessen ein modernes Naturschutzgesetz. Wir haben unsere Argumente bereits in der ersten und in der zweiten Lesung ausgetauscht. Aber ich möchte vor allem noch einmal daran erinnern, was in dem Gesetzentwurf steht.
Wir wollen nicht nur Lebensräume stärker schützen, sondern wir wollen auch Lebensräume wiederherstellen. Es ist, gerade vor dem Hintergrund der Biodiversitätskrise, ein wesentlicher und wichtiger Punkt, dass wir das angehen und dass wir, was das Artensterben angeht, die Grundlage für eine Trendwende schaffen.
Gesetzlich verankert wird ebenso, dass Klima- und Naturschutz gemeinsam gedacht werden. Das sind zwei Seiten einer Medaille.
Ebenso werden alle Ebenen in die Pflicht genommen, unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Das habe ich hier auch schon einmal gesagt. Das ist ein wichtiger Punkt, der auch öfter mal vergessen wird. Das ist ein Punkt, der sich unmittelbar aus unserer Landesverfassung, aus Art. 26b, ableitet, dem Schutz unserer Lebensgrundlagen.
Die besonderen hessischen Lebensräume werden unabhängig von dem, was im Bundesgesetz geregelt ist, hier geschützt. Moore sollen erhalten und entwickelt werden. Wir fördern den Wasserrückhalt in der Landschaft und die Wiederherstellung von Feuchtwiesen.
Die Naturwaldgebiete werden gesetzlich verankert. Wir schaffen Biotopverbünde. Besonders ist hier auch noch das Ziel, auf der Ebene der Landkreise 15 % des Offenlandes zu erreichen. Und wir entwickeln die Wildnisgebiete.
Ein besonderer Punkt – das habe ich hier auch schon erwähnt, aber er ist wirklich besonders, vor allem vor dem Hintergrund, dass er zumindest so, wie wir es gestalten, in Deutschland bisher einzigartig ist – ist der besondere Schutz von Insekten mit dem Verbot von Schottergärten und vor allem auch mit der Vermeidung von Lichtemissionen.
Die Artenhilfsprogramme werden gesetzlich verankert, und vor allem wird auch die Verantwortung für die Umsetzung festgeschrieben. Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage für die Fördergebiete Artenschutz. Auch das ist in dieser Form einmalig in Deutschland. An dieser Stelle liebe Grüße von Rebhuhn, Steinkauz, Feldhamster und Co.
Land- und Forstwirtschaft werden als Partner beim Naturschutz in diesem Gesetz festgeschrieben. Das möchte ich hier auch noch einmal betonen, weil es immer so dargestellt wird, als würden wir jetzt gegen die Land- oder Forstwirtschaft agieren. Ganz im Gegenteil: Es wird noch einmal explizit benannt, dass diese unsere Partner im Naturschutz sind. Natürlich findet sich das auch im Vorrang des Vertragsnaturschutzes wieder – genauso wie die Förderung der Landschaftspflegeverbände.
Einen weiteren wichtigen Punkt habe ich auch schon genannt. Wir haben um die 200.000 Ehrenamtliche, die sich im Naturschutz engagieren und die einen großen Anteil daran haben, dass viele Arten überhaupt noch in Hessen existieren. Deshalb ist es wichtig, dass wir ihre Beteiligung stärken und mehr Mitwirkung ermöglichen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen eine Trendumkehr beim Verlust der Artenvielfalt. Dieses Gesetz ist eine hervorragende Grundlage dafür.
Lassen Sie mich aber auch noch ganz kurz auf den Änderungsantrag der SPD eingehen. Ich habe im Ausschuss gesagt, dass wir keiner Abschwächung des Gesetzes zustim
men wollen. Ich möchte mich trotzdem bedanken, dass wir zumindest eine sachliche Debatte darüber führen konnten. Ich finde, das war in dieser Woche im Plenum ein bisschen rar. Deshalb noch einmal danke dafür.
Ich habe nur eine Frage. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Grumbach, haben Sie von Einschränkungen für die Landnutzenden gesprochen. Ich habe nicht ganz verstanden, woher das kommt. Ich habe gerade erklärt, wie die Kooperation an dieser Stelle aussieht. Aber das können Sie vielleicht noch einmal bei Gelegenheit erklären.
Ich möchte festhalten: Dieser Gesetzentwurf stärkt den Schutz der Lebensräume. Er stärkt den Schutz von Tierund Pflanzenarten. Er stärkt die Kooperation zwischen Naturschutz und den Landnutzerinnen und Landnutzern durch den Vertragsnaturschutz, und er stärkt die Mitwirkung und Beteiligung des Ehrenamts. Es ist ein guter Gesetzentwurf. Es ist ein modernes Naturschutzgesetz, und ich freue mich, wenn Sie dem auch zustimmen.
Vielen Dank, Frau Abg. Gronemann. – Für die Landesregierung hat jetzt Staatsministerin Hinz das Wort.
Heute kann sich … niemand mehr auf den naiven Glauben zurückziehen, dass Natur unbegrenzt regenerierbar sei. Umweltpolitik verlangt nicht nur Umdenken, sondern auch die Bereitschaft, die Lebensgewohnheiten in allen Bevölkerungskreisen zu überprüfen. … [mit diesem Hessischen Naturschutzgesetz] werden die ökologischen Belange endlich den gleichen Rang erhalten die wie ökonomischen.