Protokoll der Sitzung vom 25.05.2023

Heute kann sich … niemand mehr auf den naiven Glauben zurückziehen, dass Natur unbegrenzt regenerierbar sei. Umweltpolitik verlangt nicht nur Umdenken, sondern auch die Bereitschaft, die Lebensgewohnheiten in allen Bevölkerungskreisen zu überprüfen. … [mit diesem Hessischen Naturschutzgesetz] werden die ökologischen Belange endlich den gleichen Rang erhalten die wie ökonomischen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein Zitat, und zwar aus der Debatte zum ersten Hessischen Naturschutzgesetz im Jahr 1980. Die Rednerin war damals Frau Dr. Engel von der FDP-Fraktion.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Oh! – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!)

Liebe Damen und Herren von der FDP, leider ist Frau Knell gar nicht im Saal.

(Wiebke Knell (Freie Demokraten): Hallo!)

Ach doch, da ist sie. Ich hoffe, Sie haben zugehört.

(Wiebke Knell (Freie Demokraten): Ja, immer!)

Es ist schade, dass die FDP diese Haltung nicht über die Jahre hinweg beibehalten hat. Stattdessen hat sie sich schlichtweg in das Gegenteil verkehrt. Das ist außerordentlich schade.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In den letzten Jahren hatte der Naturschutz eher einen schweren Stand, und in der Folge erleben wir damit auch den Schwund der Artenvielfalt. Deswegen ist dieses neue Naturschutzgesetz die wichtigste Reform seit 1980. Wir schreiben mit dem Gesetz den Insektenschutz fest, indem

wir Lichtverschmutzung vermindern und Schottergärten – diese Gärten des Grauens – vermindern wollen; der Vogelschutz wird ausgeweitet, genau wie Moorschutz und Auenrenaturierung; Naturwälder werden im Staatswald – und nur dort – festgeschrieben – entgegen allen Gerüchten, die ansonsten verbreitet werden. Trotzdem gilt der Vorrang des Vertragsnaturschutzes.

Ich will an dieser Stelle deutlich sagen: Wir stehen nicht erst seit dem Kabinettsbeschluss und der schriftlichen Anhörung der Verbände in Diskussionen mit den Verbänden. Wir haben monatelang, eineinhalb Jahre zuvor, mit den landwirtschaftlichen Verbänden und mit den Naturschutzverbänden über viele einzelne Punkte der Vereinbarkeit zwischen landwirtschaftlicher Praxis und Naturschutz gerungen und eine Vereinbarung getroffen. Diese findet sich jetzt in diesem Gesetz wieder. Dafür hat sich übrigens der Bauernverband ausdrücklich bedankt in den Stellungnahmen zur Anhörung im Landtag.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist selbstverständlich, dass wir nur kooperativ und gemeinsam das Ziel erreichen können, Lebensräume für Arten, die zurückkommen sollen, wiederherzustellen. Dafür verankern wir auch die Landschaftspflegeverbände, wo die Verbände der Landnutzenden mit dem Naturschutz und den Kommunen auch wieder quasi an einem Tisch sitzen und Naturschutzmaßnahmen gemeinsam planen.

Wir haben viele Förderprogramme auf den Weg gebracht, die Ausgleich schaffen für Land- und Forstwirtschaft, z. B. die Feldflurprojekte für die wunderbaren Feldhamster,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

das LIFE-Projekt Rhön, das Waldwiesenprogramm, das Niedermoorprojekt, das Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg und nicht zuletzt die Artenhilfsprogramme für die windenergiesensiblen Arten. Auch dafür haben wir lange vor dem Gesetzentwurf schon gemeinsam mit dem Waldbesitzerverband darüber diskutiert, wie das gehen kann. Genau so steht es jetzt auch im Gesetz mit dem Vorrang des Vertragsnaturschutzes.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer das Gegenteil behauptet, der hat kein Interesse am Naturschutz und an einem Ausgleich zwischen Naturschutz und Land- und Forstwirtschaft.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Meine Damen und Herren, berechtigte Interessen und Ziele finden Beachtung. Deswegen ist dieses Gesetz ein gutes Gesetz für die Stärkung der biologischen Vielfalt und für die Lebensgrundlagen und unsere Zukunft. – Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin Hinz. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen können wir über den Gesetzentwurf in dritter Lesung abstimmen – in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Zweiten Berichts.

Ich frage, wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt. Den bitte ich um das Hand

zeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der AfD und der Freien Demokraten. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind jetzt am Ende der Tagesordnung und auch der Plenarwoche, aber wir sind noch nicht ganz am Ende, weil die SPD-Fraktion netterweise mitgeteilt hat, was sie von der Tagesordnung in die Ausschüsse schieben will. Das müssen wir jetzt noch kurz miteinander abklären. Ich lese nur den Tagesordnungspunkt und die Drucksachennummer vor.

Tagesordnungspunkt 41, Drucks. 20/10584, wird abschließend an den Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen.

Tagesordnungspunkt 51, Drucks. 20/10968, wird abschließend an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überwiesen.

Tagesordnungspunkt 57, Drucks. 20/11072, wird ebenfalls abschließend an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überwiesen.

Tagesordnungspunkt 58, Drucks. 20/11073, wird abschließend an den Innenausschuss überwiesen, mit Beteiligung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses.

Tagesordnungspunkt 59, Drucks. 20/11074, wird abschließend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen überwiesen. Das war es.

Ich frage die parlamentarischen Geschäftsführer, ob die nicht behandelten Tagesordnungspunkte ins nächste Plenum überwiesen werden. – Das sollen sie. Das sehe ich an der Handbewegung. Dann machen wir das so.

Damit ist die Sitzung geschlossen. Ich wünsche allen einen guten Heimweg. Bis zum nächsten Mal.

(Schluss: 20:12 Uhr)