Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE machen sich das etwas zu einfach. Sie schlagen die Änderung des Art. 141 Hessische Verfassung vor, und zwar dergestalt, dass der Art. 141 Hessische Verfassung wieder seine Fassung erhält, wie sie vor 2011 war.

Eine schriftliche Begründung des Gesetzentwurfs, die man in diesem Hause generell erwarten könnte, fehlt. Sehr geehrte Damen und Herren der LINKEN, Sie übersehen die Tatsache, dass der gesetzgeberische Rahmen ein anderer als im Jahr 2010 ist. Denn die Neuregelung des Art. 109 Grundgesetz verpflichtet die Länder, ab dem Haushaltsjahr 2020 die Regelung einzuhalten. Art. 109 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz ist der entscheidende Satz. Er sollte das Credo für jede solide Haushaltspolitik sein. Er lautet:

Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.

(Beifall Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Das ist die Schuldenbremse, die Bund und Länder im Zuge der Föderalismuskommission II vereinbart hatten. Diese Regelung wurde im August 2009 in unser Grundgesetz aufgenommen. Seit dem 1. Januar 2020 gilt diese Schuldenbremse für alle Bundesländer. Sie gilt für alle, also auch für die, die sich nicht auf den Weg gemacht haben. Werte Kollegen der LINKEN, Ihre Regelung würde dem Grundgesetz widersprechen und wäre wirkungslos.

Der Hessische Landtag hat sich nach der Änderung des Grundgesetzes 2009 aufgemacht, die hessischen Bestimmungen zur Kreditaufnahme den bundesrechtlichen Regelungen und den Verhandlungsergebnissen der Kommission anzupassen. Das geschah nicht nur, weil es geboten war, sondern auch, weil wir, die Fraktion der Freien Demokraten, aber auch andere Fraktionen – auf deren inhaltliche Rolle komme ich gleich noch zu sprechen – der festen Überzeugung waren – wir waren das und sind es noch immer –, dass eine Begrenzung der Neuverschuldung sinnvoll ist.

(Beifall Freie Demokraten)

Lieber Herr Schalauske, da haben wir eine andere Betrachtungsweise. Die Frage der Neuverschuldung ist unserer Ansicht nach eine Frage der Generationengerechtigkeit. Gerade deshalb war es erfreulich, dass 70 %, also Menschen vieler Generationen, bei der Volksabstimmung für die Änderung der Hessischen Verfassung gestimmt haben. Hessen war seinerzeit das erste Land, das eine eigene rechtliche Regelung verabschiedet hat. Die steht dann auch noch in der Verfassung. Die wirksame Begrenzung der fortwährenden Neuverschuldung bleibt notwendig, um die Staatsfinanzen solide zu gestalten.

(Beifall Freie Demokraten)

Die Regelungen gewähren auch ausreichende Flexibilität in Krisenzeiten. Das ist schon interessant. Ich habe eben einige Daten genannt, die auf das Jahr 2020 zeigen. Dieses Jahr hat uns mit einigem konfrontiert. Den ersten Bewährungstest, den Praxistest, haben der Art. 141 Hessische Verfassung und das dazugehörige Ausführungsgesetz im März dieses Jahres bestanden. Einmütig und sehr zügig hat dieser Hessische Landtag zur Abwehr einer Notsituation eine Ausnahme festgestellt und einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 2 Milliarden € mit dem Nachtragshaushalt I zugestimmt.

Herr Kollege Kaufmann, ich komme jetzt auch auf die Debatte aus dem Jahr 2010 zu sprechen. Ich habe mir die Protokolle auch sehr genau angeschaut. Leider haben sich die Mitglieder der CDU und der GRÜNEN dann gedacht, dass es ihnen zu mühsam ist, immer wieder mit den Mitgliedern der Opposition reden zu müssen. Unter Umständen hätten sie auch noch erklären müssen, wofür die zusätzlichen kreditfinanzierten Mittel benötigt werden. Dann muss es auch noch einen direkten Zusammenhang zwischen der Kreditaufnahme und der Beseitigung der Notsituation geben. Das war Ihnen zu viel Transfer. Das wollten Sie nicht.

(Beifall Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Sie haben das Ausführungsgesetz einfach geändert und das Quorum auf eine einfache Mehrheit gesenkt. Mit Ihrem Sondervermögen und dessen Ausgestaltung haben Sie die Schuldenbremse des Art. 141 Hessische Verfassung entwertet.

(Beifall Freie Demokraten und Robert Lambrou (AfD))

Deshalb klagen FDP und SPD nun gemeinsam vor dem Staatsgerichtshof, um diese Schuldenbremse des Art. 141 und die engen Vorgaben des Grundgesetzes wieder in Kraft zu setzen – entgegen dem, was Sie behaupten, ist sie nämlich sozusagen entkräftet – und dem Haushaltsgesetzgeber – der sitzt hier und nicht in irgendwelchen Ausschüssen – wieder seine jährliche Entscheidungsbefugnis zurückzugeben. Nur so sind solide Staatsfinanzen dauerhaft garantiert.

Diese Debatte – danke, dass Sie sie angestoßen haben – vom 15. Dezember 2010 ist schon sehr spannend, das zeigt ein Blick in die Landtagsprotokolle. Es gibt ein sehr schönes Wortgefecht zwischen Tarek Al-Wazir – jetzt ist er leider gegangen – und Florian Rentsch. Die GRÜNEN haben sich eher auf die sogenannten fünf E konzentriert – fünf Maßnahmen der Einnahmenerhöhungen. Die Hessinnen und Hessen bzw. die Steuerzahler machen das immer noch: Die erhöhen dauernd ihre Einnahmen, damit sie auch weiter ihre Ausgaben erhöhen können. Damals hatte Herr AlWazir aber etwas anderes gesagt. Er hat das sehr gelobt, das sei ein wichtiger Schritt zur Haushaltskonsolidierung. Das ist schon spannend:

Aber ab heute ist Schluss mit lustig. Wenn Ihnen bestimmte Punkte nicht gefallen, sagen Sie bitte ab morgen, wo Sie zusätzlich einsparen wollen.

Es würde mich freuen, das einmal von den GRÜNEN zu hören.

(Beifall Freie Demokraten und AfD)

Insofern glauben wir, dass die Schuldenbremse eine sehr segensreiche Wirkung entfalten wird.

Warum entwerten und entkräften Sie sie dann?

Oder, vielleicht in Richtung der Kollegen der CDU, das Statement des seinerzeitigen Finanzministers Dr. Thomas Schäfer und dessen vorausschauender Satz:

Uns geht es in besonderer Weise darum, dass es jedenfalls keine Auslagerungseinheiten von Verschuldung gibt.

Da gibt es ein Konstrukt, je nach Beliebtheit nennt man es Schattenhaushalt, Sondervermögen oder Corona-Schatzkiste, all dieses. Wir wollen, dass die Schuldenbremse a) auf jeden Fall bleibt, klares Nein, und b) zu alter Kraft zurückkehrt. Dafür werden wir Freie Demokraten uns im Sinne der Generationengerechtigkeit einsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten und Robert Lambrou (AfD))

Vielen Dank, Frau Abg. Schardt-Sauer. – Als Nächster hat der fraktionslose Abg. Kahnt das Wort.

(Lukas Schauder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit er nicht mehr in der AfD-Fraktion ist, hat er richtig Redelaune!)

Das ist gut, nicht wahr? Ich genieße diese Freiheit.

(Jan Schalauske (DIE LINKE): Das nehmen wir interessiert zur Kenntnis!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! 70 % der Stimmberechtigten haben seinerzeit bei der Kommunalwahl im Jahr 2011 für die Aufnahme der Schuldenbremse in die hessische Landesverfassung votiert. In Art. 141 der Hessischen Verfassung heißt es seitdem, dass der Haushalt „grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen“ sei.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abmildern zu können, wurde am 4. Juli dieses Jahres mit den Stimmen der Regierungsmehrheit von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, das Verbot der Neuverschuldung ausnahmsweise auszusetzen, um den Aufbau eines Sondervermögens in Höhe von 12 Milliarden € zu ermöglichen.

DIE LINKE strebt nun an, per Volksabstimmung zur ursprünglichen Fassung von Art. 141 vor dem Jahr 2011 zurückzukehren. Das ist nicht notwendig und auch überflüssig; denn Abs. 3 und Abs. 4 in Art. 141 bieten der Landesregierung hinreichend Möglichkeiten, auf unvorhersehbare Ereignisse wie die Corona-Krise zu reagieren, was ja inzwischen auch geschehen ist. Deshalb: Bleiben wir realistisch und besonnen. Jene 70 % der Wahlberechtigten haben sich seinerzeit aus vernünftigen Gründen für die Schuldenbremse entschieden, auch aus einer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen, denen es nicht zumutbar ist, weitere Schuldenberge vor sich herzutragen.

Als einzige Fraktion war DIE LINKE bereits im Jahr 2010 kein Freund der Schuldenbremse, und sie ist es bis heute nicht. Immerhin: Sie bleibt ihren Grundsätzen treu. Doch ausgerechnet die Corona-Krise mit bis an die Grenze gehenden Steuerausfällen muss für DIE LINKE nun herhalten, die Begrenzung des Schuldenmachens aufzuheben. Meine Damen und Herren, das ist wirtschaftlich unseriös und unvernünftig; denn wir sind heute an einem Punkt, an dem wir uns keine neuen Schulden leisten können; das ist unverantwortlich. Der Antrag der LINKEN ist aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank.

(Beifall Walter Wissenbach (AfD))

Vielen Dank, Herr Abg. Kahnt. – Als Nächster hat der Abg. Ruhl von der CDU-Fraktion das Wort.

(Unruhe)

Ich bitte darum, die PGF-Besprechung nach draußen zu verlegen, es stört den Redner.

(Zuruf DIE LINKE: Er ist nicht mehr PGF! – Heiter- keit)

Entschuldigung, dann eben Ihre Besprechung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Woche hatten wir Wintereinbruch im Vogelsberg, und da ist mir dieses gute Stück wieder in die Hände gefallen.

(Der Redner hält eine Parkscheibe mit Eiskratzer hoch.)

Ich will einmal die Rückseite zeigen und es gerne vorlesen. Dort steht drauf: „Die Zeit läuft – Schulden bremsen. Junge Union Hessen“.

(Vereinzelter Beifall – Zurufe)

Ich war damals im Landesvorstand der Jungen Union, und wir haben damals massiv dafür gekämpft – übrigens gemeinsam natürlich mit der CDU, aber auch der FDP, den GRÜNEN und der SPD –, dass die Schuldenbremse in die Hessische Verfassung kommt. Es ist eine Frage der Generationengerechtigkeit. Es geht darum, ob auch künftige Generationen politischen Handlungsspielraum genießen. Es geht auch um die Frage, ob man den Staatshaushalt krisenfest macht. Insofern hat sich die Schuldenbremse, die in einer Volksabstimmung von über 70 % der Hessen bestätigt wurde, bewährt.

Die Haushaltsdisziplin der vergangenen Jahre, in denen wir über die Regeln der Schuldenbremse hinaus nicht nur eine schwarze Null geschrieben, sondern sogar Altschulden getilgt haben, versetzt uns heute gerade erst in die Lage, diese Krise zu bewältigen.

(Zuruf Marius Weiß (SPD))

Kollege Rock hat am Dienstag zum Einzelplan 02 – neben vielem, was ich nicht kommentieren möchte – in einer Sache etwas Richtiges gesagt, nämlich, dass es auch eine Lehre aus der Finanzkrise gewesen sei, dass von zu hohen Staatschulden eine Gefahr ausgehe. Es hat uns gezeigt, dass zum Schuldenmachen immer auch eine zweite Seite gehört, nämlich der Gläubiger, der das Geld bereitstellt. Sie können gerne einmal den Kollegen Tsipras fragen, wie schwer es ist, wenn man so viele Schulden hat und einem niemand mehr Geld leihen möchte, eine solche Krise zu bewältigen.

(Zurufe Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) und Jan Schalauske (DIE LINKE))

Sie können einen Schuldenschnitt einem Gläubiger nicht aufzwingen. – In guten Zeiten ist es in der Regel kein Problem, einen Gläubiger zu finden, der das Geld bereitstellt. Schwierig aber wird es in Krisenzeiten, wenn der Staat nicht vorgesorgt hat und die Staatsfinanzen in Schieflage geraten. Wenn überhaupt, können Kredite dann nur noch mit hohen Risikoaufschlägen, sprich: besonders hohen Zusatzkosten, aufgenommen werden.

Ich sage noch etwas, gerade als junger Abgeordneter: Ich investiere lieber in die Infrastruktur als in den Schuldendienst.

(Lachen Hermann Schaus (DIE LINKE))