Die Schuldenbremse zeigt gerade jetzt ihre Wirksamkeit. Sie ist nämlich kein starres Schuldenverbot, das in einer Krise diese noch vertiefen würde, sondern sie erlaubt in Zeiten wie diesen eine Ausnahme zur Krisenbewältigung, bei gleichzeitiger Verpflichtung, die dafür aufgewendeten Finanzmittel auch wieder zurückzuführen. Genau das tut die Landesregierung, indem sie bereits im nächsten Jahr mit der Tilgung des Sondervermögens beginnt und spätestens 2024 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt.
Also, liebe Kollegen von der LINKEN: Die Problembeschreibung Ihres Gesetzentwurfs ist schon falsch. Deshalb kann auch Ihr Lösungsansatz nicht richtig sein.
Ein anderer Punkt ist von der Kollegin Schardt-Sauer angesprochen worden. Man kann durchaus darüber streiten, ob es damals klug war, ein Zweidrittelmehrheitserfordernis in ein Gesetz zu schreiben, das man mit einfacher Mehrheit ändern kann.
Ich will durchaus erklären, dass ich ein großer Anhänger dieser Zweidrittelregelung war, weil diese sicherstellen sollte, dass die oben beschriebene Ausnahme von der Regel in der Schuldenbremse nicht leichtfertig erklärt wird und jede konjunkturelle Delle zur Krise erklärt wird.
Aber auch dieses Zweidrittelerfordernis kam aus den Erfahrungen der Finanzkrise und vorangegangener Krisen. Diese Krisen waren vor allem dadurch geprägt, dass man einen kurzen externen Schock hatte, z. B. den Zusammenbruch von Lehman Brothers, dem dann eine längere Wirtschaftskrise folgte. Nach dem Schock umfasste die Bewältigung der eigentlichen Krisenfolgen noch ein bis zwei Jahre. Der Rest war dann Konjunktur, sodass die Regeln der Schuldenbremse wieder eingehalten werden konnten.
Auch die Corona-Pandemie hat so begonnen: Steigenden Infektionszahlen folgte der Lockdown im März als externer Schock, und sehr schnell haben wir alle im Haus uns geeinigt und gemeinsam den ersten Nachtrag auf den Weg gebracht, um schnelle Hilfe zu ermöglichen. Für dieses Zusammenstehen bin ich allen Fraktionen hier im Haus ausdrücklich dankbar.
Aber diese Krise ist anders: Es ist kein kurzer externer Schock, der Schock dauert nun schon ein Dreivierteljahr an. Auch wenn die eigentliche Pandemie hoffentlich im nächsten Jahr beendet sein wird, werden die direkten wirtschaftlichen Krisenfolgen länger andauern. Hier zeigt sich, dass das Zweidrittelerfordernis für einen lang andauernden Schock nicht mehr passend ist, dass es implizit ein Erpressungspotenzial beinhaltet.
Eigentlich soll damit nur die Möglichkeit zur Aussetzung der Regeln der Schuldenbremse beschlossen werden. In der Praxis führt das aber dazu – das haben wir in diesem Sommer erlebt –, dass die Opposition über einen lang andauernden Zeitraum die Möglichkeit hat, für ihre Zustimmung Zugeständnisse der Regierungsmehrheit an anderer Stelle abzupressen, also indirekt mitzuregieren, ohne selbst die eigentliche Regierungsverantwortung zu tragen.
Ich gebe zu, ich war anfangs skeptisch wegen der Abschaffung der Zweidrittelregel. Wegen des lang andauernden externen Schocks dieser Pandemie bin ich aber heute überzeugt, dass es richtig war, diese im Sommer aus dem Ausführungsgesetz zu streichen, da sie nicht zu lang andauernden Krisen wie dieser passt. Es wäre deshalb auch falsch, dieses Erfordernis in die Hessische Verfassung zu schreiben, wie es die AfD in ihrem Gesetzentwurf vorsieht.
Zusammengefasst: Wir als CDU stehen voll hinter dem Prinzip der Schuldenbremse. Sie ist generationengerecht und macht unseren Staat auch in Krisen handlungsfähig; das zeigt gerade auch die Bewältigung der Corona-Pande
mie. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Landesregierung bereits 2021 mit der Tilgung des Sondervermögens beginnt
und 2024 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen wird. Die Gesetzentwürfe der beiden extremen Ränder lehnen wir ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Ruhl. – Für die Fraktion der SPD hat sich der Abg. Warnecke zu Wort gemeldet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Präsidentin! Ich bin schon ein wenig erstaunt über die Interpretation der Zweidrittelregelung und der Verhandlungen. Soweit ich das ganz intern mitbekommen habe, war es eher so, dass man der Opposition unziemliche Angebote gemacht hat – die wollten gar nicht mehr. Und da die das nicht wollten, hat man gesagt: Dann wollen wir auch nicht mehr mit euch.
Dass andere Instrumente genannt wurden, die auch in der Hessischen Verfassung verankert sind, wie beispielsweise Nachtragshaushalte, hat – ich glaube, es war im März – das ganze Haus einstimmig an einem Tag bewiesen. Aber das wird der Staatsgerichtshof klären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man der Rede von Herrn Schalauske ein wenig lauscht, hat man so den Eindruck, Schulden seien Sozialismus. Ich kann mich noch daran erinnern: Ich glaube, wir hatten in Freudenberg bei der Friedrich-Ebert-Stiftung – ich muss rekapitulieren – im Jahr 1988 eine Veranstaltung. Es war ein führender Wirtschaftsexperte, der allerdings Mitglied der SED sein musste, dort. Der hat gesagt, die DDR sei schlicht und einfach pleite. Das war eine interne Veranstaltung, und er hat gesagt: Die DDR ist pleite, sie ist überschuldet. Das Konstrukt der Überschuldung wird auch nicht lange laufen. Entweder müssen wir die Konsumgüterproduktion massiv erhöhen, um die Investitionsquote zu erhöhen, oder der Staat ist pleite. – Und die DDR hat sich damals entschieden. Sie ist nicht nur aufgrund der Weltlage zusammengebrochen, sondern aufgrund der ökonomischen Widersprüche, wie man das so schön nennt. Insofern: Wenn man sagt, Schulden seien Sozialismus, würde ich da ein bisschen vorsichtig sein.
Ich glaube auch nicht, dass Sie die japanische Gesellschaft nur deshalb als eine sozialistische betrachten, weil die Japanerinnen und Japaner offenkundig, anstelle von Steuern zu bezahlen, mittlerweile bei einer Staatsverschuldung von fast 200 % des BIP sind. Aber diejenigen, die die Schulden im wahrsten Sinne des Wortes als Gläubiger bezahlen, sind im Wesentlichen die japanischen Bürgerinnen und Bürger.
Wenn man beispielsweise daran denkt, dass die USA riesige Angst vor China hatten, weil ein nicht geringer Teil der US-amerikanischen Staatsverschuldung von Chinesen gehalten wurde – sprich: vom chinesischen Staat und dergleichen –, ist die Frage der Schulden nicht allein eine abstrakte, sondern eine sehr konkrete.
Ich bin deshalb dankbar, dass Frau Wissler am 8. Dezember um 21:08 Uhr gefordert hat, die hohen Vermögen zur Kasse zu bitten, um die Folgen der Krisen zu bewältigen. Es gibt auch Schuldenkrisen. Jetzt habe ich das Wort „Schulden“ genannt. Schulden sind nicht per se gut. Um die Krisen der Staatsverschuldung zu bewältigen, die großen Vermögen heranzuziehen – da stehen Sie nicht einmal im Widerspruch zur SPD, ganz im Gegenteil.
Der Punkt, der dabei eine Rolle spielt, ist, dass offenkundig Schulden zu Krisen führen können. Diese Vergötterung von Schulden – –
Also denjenigen, die Geld haben, zu sagen: „Ihr habt zwei Möglichkeiten; entweder ihr zahlt Steuern, dann ist ein Teil eures Vermögens weg, oder ihr gebt dem Staat einen Kredit, dann habt ihr in eurer Bilanz nach wie vor dieses Vermögen“ – vor dem Hintergrund, dass das eine mit dem anderen vielleicht zusammenhängt und dass die von Ihnen immer beschworenen Bevölkerungskreise dem Staat null Kredit geben können, wundert mich diese Idee dann schon.
Wer gibt denn in der Regel die Kredite? Das sind diejenigen, die haben. Und Sie versuchen, statt zu einem gerechten Steuersystem zu kommen, ständig als Ausweg zu sagen: Wir brauchen eigentlich noch mehr Schulden, damit diejenigen, die haben, dem Staat Kredite geben.
Das ist übrigens auch manchmal die Diskussion, die wir Sozialdemokraten innerhalb unserer Partei mit den Jusos austragen. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Auch da herrschen manchmal naive Vorstellungen von dem Gesamtsystem.
Aber damit Sie nicht glauben, dass wir hier nur hohle Debatten führen und die Landesregierung so einfach wegkommt: Man muss nun nicht behaupten, dass eine Schuldenbremse wirkt.
Wenn man sich anschaut, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Landes von 2011 bis jetzt um 50 Milliarden € gewachsen ist, dann fragt man sich schon: Was ist da passiert?
Umgekehrt wissen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir von etwas profitieren, was, wie viele sagen, einmalig in der Wirtschaftswelt ist, und zwar weltweit, nämlich, dass die Zinsen so niedrig sind wie noch nie. Noch im Jahr 2010 mussten wir 1,5 Milliarden € Zinsen im Lande Hessen zahlen, mittlerweile sind wir bei ungefähr 970 Millionen € angelangt. Vor dem Hintergrund, dass das jährlich zurückgegangen ist, darf man sich nicht vorstellen, was passiert, wenn die Schulden steigen. – Und die Schulden steigen ja in Hessen. Die Schulden sind von 37 Milliarden € im Jahre 2010 auf mittlerweile 43 Milliarden € gestiegen. Man kann also nicht behaupten, dass es keine zusätzlichen Schulden gäbe, sondern es geht – deshalb auch der Gesetzentwurf der LINKEN – um eine Schuldenbremse. Also es geht nicht darum, dass man keine Schulden aufnimmt, es geht auch nicht darum, dass Schulden per se schlecht sind, aber es geht darum, dass man das bremst.