Wir konnten bis dahin stolz sein, dass Hessen als erstes Land die Schuldenbremse in der Verfassung verankert hatte. Inzwischen haben – wir hatten eben schon begonnen, das zu skizzieren – alle Bundesländer Regelungen mit ganz unterschiedlichen Quoren getroffen. Insoweit kann man sich technisch damit befassen – das ist Aufgabe eines Gesetzentwurfs –, welche Quoren festgehalten werden: zwei Drittel der Mitglieder des Landtags in Schleswig-Holstein, „Mehrheit der Mitglieder des Landtags“, wie im Bundestag übrigens: Kanzlermehrheit. Baden-Württemberg hat „Naturkatastrophen“ als Wortdefinition verankert. Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen reichen dort – ebenso bei Notsituationen. Es gibt eine große Spanne von Regelungsmöglichkeiten. Aus Sicht der Freien Demokraten ist es so und sollte es so bleiben – wir werden dafür eintreten und ziehen dafür vor den Staatsgerichtshof –: eine möglichst hohe Hürde für die Ausnahme von der Schuldenbremse.
Bis zum Sommer waren wir noch davon ausgegangen, dass der Schutzzaun hoch genug sei und dass die Regelungen des 141er-Gesetzes eine hohe Hürde seien. Dann hat aber die CDU gezeigt: Machterhalt und Machtstreben sind stärker als politische Grundsätze. Deshalb sind wir losgezogen und klagen gemeinsam mit der SPD vor dem Staatsgerichtshof, unter anderem wegen der rechtswidrigen Änderung.
Der werte Herr Kaufmann und der eine oder andere Redner der CDU haben vielleicht zu spätabendlicher Zeit suggeriert – –
Sie haben vorhin auch gesprochen, Herr Kollege Kaufmann. Ich möchte niemanden unterschlagen. – Liebe Kollegen der CDU – –
(Michael Reul (CDU), auf sich selbst und die beiden anderen Abgeordneten deutend: Ruhl, Reul, Kaufmann! – Weitere Zurufe)
Lassen Sie doch die Albernheiten mit den Namen. Es bleibt dabei, dass Sie zum Machterhalt die Schuldenbremse geopfert haben, um die Einstimmenmehrheit zu wahren.
Wenn Sie – wer auch immer aus dieser Regierungskoalition – so tun, als sei gar nichts passiert, frage ich mich, was Sie eigentlich geändert haben und warum die Opposition so lästig ist.
Warum haben Sie die Gesetze geändert? Wir stellen das auf den Prüfstand. Wir Freie Demokraten sind an jeder Erkenntnis interessiert – das ist die Aufgabe von Gesetzesberatungen –, die uns hilft, der Schuldenbremse wieder zu alter Kraft zu verhelfen. Dafür werden wir uns einsetzen. Mag doch der Staatsgerichtshof darüber befinden, ob Sie – angeblich – gar nichts gemacht haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schardt-Sauer. – Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU der Kollege Ruhl.
Ich habe vorhin meine Rede damit begonnen: „Die Zeit läuft“. – Das gilt auch für die Uhrzeit. Ich habe beim letzten Tagesordnungspunkt eigentlich alles gesagt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Deswegen schenke ich uns weitere sieben Minuten. – Vielen Dank.
Kollege Ruhl ist gerade einer der beliebtesten Kollegen hier geworden und hat gut Zeit aufgeholt. Danke schön, Herr Kollege Ruhl. – Ich darf dem nächsten Redner, dem Kollegen Frank-Peter Kaufmann, das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie kennen mich ja. Mir traut man die Freundlichkeit, jetzt hier nicht zu reden, nicht zu. Insoweit werde ich doch ein paar Bemerkungen machen,
die zum Thema Zweidrittelmehrheit insbesondere aus meinem Mund schon Tradition haben. Da stehe ich ein bisschen unter dem Eindruck, dass der verehrte Kollege Weiß uns bei der Einbringung des Gesetzentwurfs, mit dem wir Art. 141 mit der Zweidrittelmehrheit im Sommer dieses Jahres geändert haben, in freundlicher, aber sehr massiver Weise beschimpft hat – mit „schamlos“ usw. Ich bin nicht viele Komplimente gewohnt.
Die Zweidrittelmehrheit in dem 141er-Gesetz wurde gegen massiven Widerstand von SPD und GRÜNEN formuliert und beschlossen. Seinerzeit hat der verehrte Kollege Schmitt deutlich auf Art. 88 der Hessischen Verfassung hingewiesen.
Super Mann, genau. – Er hat festgestellt, dass die einfachgesetzliche Einführung einer Zweidrittelmehrheit diesem Artikel der Verfassung widerspricht. Ich hatte mir erlaubt, den zweiten Gesichtspunkt hinzuzufügen, dass nämlich eine Regierung in einer Notsituation logischerweise handlungsfähig sein muss und dass das eine große Verführung für die Opposition darstellt, diesen Bedarf, dass sie mitstimmen muss, zu nutzen, um damit irgendetwas anderes zu bezwecken.
Ja, wirklich. – Genau dies wurde vom damaligen Kollegen Alexander Noll von der FDP als „niederträchtig“ bezeichnet.
(Stephan Grüger (SPD): Das ist die Verquickung von zwei verschiedenen Sachen! Das ist nicht Art. 88 HV!)
So niederträchtig sei man nicht, dass man in diese Richtung überhaupt nur denke. Leider hatte der Kollege Noll unrecht; denn im Sommer dieses Jahres haben wir etwas anderes erlebt. Das will ich Ihnen jetzt vorführen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Marius Weiß (SPD): Herr Kollege Kaufmann, jetzt ist es aber mal gut! Wollen Sie uns Niedertracht unterstellen, oder was? – Weitere Zurufe)
Wie alle schon berichtet haben, wurde im März 2020 der erste Nachtragshaushalt und – damit verbunden – die Feststellung der Notlage sogar einstimmig hier im Landtag beschlossen.
(Marius Weiß (SPD): Wollen Sie uns hier Niedertracht unterstellen? Das haben Sie gerade gemacht! Jetzt ist es aber gut! – Weitere Zurufe)
Mehr als zwei Drittel; alle waren dafür. – Nur, meine Damen und Herren, die Notlage, um die es ging, war im Sommer exakt dieselbe wie im März.
sondern Sie der Meinung waren, jetzt müsse man noch etwas beifügen. Nicht mitregieren zu wollen – das hat uns der Kollege Weiß auch in der letzten Plenarrunde deutlich gemacht,
Das hat die Koalition nicht zugelassen. – Demzufolge haben Sie gesagt: Ja, dann stimmen wir der Feststellung einer Notlage nicht mehr zu.
Daher machen Sie sich alle die Gedanken, an welcher Stelle man denn jetzt zumindest gegen den Geist verstoßen hat. Denn die Pandemie und die Notsituation waren im März exakt dieselben wie im Sommer.