dass Sie zugestehen, dass Sie der Notlage im Sommer auch zugestimmt hätten, wenn wir ein anderes Verfahren für die Beschaffung der Kredite gewählt hätten.
Nur, verehrter Herr Kollege Weiß, genau das war nicht Ihre Zuständigkeit. Genau das steht nicht im 141er-Gesetz.
Da steht drin: Die Zweidrittelmehrheit war vorgesehen; die Feststellung, ob es eine Notlage ist; und ein Tilgungsplan muss da sein. – Der Weg, wie sich die Regierung entscheidet, steht überhaupt nicht da drin, und erst recht nicht eine Regelung, wofür sie das Geld ausgibt.
Das unterliegt nicht der Zweidrittelmehrheit, das kann es auch nicht sein; denn das ist ganz normales Regierungshandeln. Wenn Sie sagen, Sie hätten die Notlage akzeptiert, finde ich das prima. Ich nehme an, dass diese Passage aus dem Landtagsprotokoll auch den Staatsgerichtshof zu gegebener Zeit interessieren wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will einmal ein bisschen überraschend anfangen. Bei zwei Punkten stimme ich mit dem Kollegen Kaufmann vollkommen überein. Dieser Gesetzentwurf ist keine weitere Debatte wert. Die Gefahr, dass mit der Verankerung der Zweidrittelmehrheit in der Verfassung dieser gesamte Vorgang in einen vollkommen falschen Zusammenhang gestellt wird, sehen wir genauso. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Als ich gerade meinen Zettel abgegeben habe, hat der Präsident gesagt: jetzt noch mehr Schuldenbremse.
Ich gestehe, ich bin stark versucht, zu den Mythen der Schuldenbremse, die ich mir gerade von vielen habe anhören müssen, auch noch eine Version hinzuzufügen. Ich werde dem nicht erliegen, sehr geehrter Herr Präsident.
Vielmehr möchte ich auf einen Vorgang hinweisen, bei dem mir vorhin fast das Herz gestockt hat. Das Wort Niedertracht ist schon gefallen.
er appelliere an die FDP und die Aufrechten in der CDU, gemeinsame Sache mit der AfD zu machen. Das erinnert mich an Thüringen und an Sachsen-Anhalt. Wenn irgendetwas niederträchtig wird,
dann ist das hier eine sehr große Gefahr auch im Hessischen Landtag. Das war mir eine Minute Redezeit wert. – Ich bedanke mich.
Und wir bedanken uns, Herr Kollege Vizepräsident Dr. Wilken. – Nächster Redner ist der Kollege Torsten Warnecke für die Fraktion der SPD.
Lieber Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kaufmann, jetzt müssen wir uns doch einmal miteinander unterhalten. Jetzt müssen wir uns gegenseitig einmal kaufen. Erstens gilt das Sondervermögen bis zum Jahr 2023, im Gegensatz zu einem Nachtragshaushalt – um einmal einen fundamentalen Unterschied zu benennen.
Zweitens hat dieser Landtag nicht nur mit absoluter Mehrheit, sondern mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, dass die Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Hessischen Landtags unter Corona-Bedingungen keine gute Idee ist, sondern eine Zweidrittelmehrheit des Landtags. Damit verbunden ist offenkundig, dass die Regierungskunst und auch die parlamentarische Diskussionskultur in anderen Ländern so sind, dass dort Zweidrittelmehrheiten gelten können. In Hessen kann das nicht sein. Das haben Sie für sich definiert. Das lässt tief blicken. Das lässt übrigens auch tief blicken, wenn Sie zu uns sagen, dass das, was dieser Landtag einstimmig beschlossen hat, nämlich eine Zweidrittelmehrheit – –
Wollen Sie wirklich darüber ziselieren? Ich kenne die Diskussion aus meiner eigenen Partei darüber, ob es einstimmig oder einmütig war. Wenn es keine Gegenstimme gibt, ist das in der Regel einmütig.
Jetzt kommt der Punkt, den Sie damit verbunden sagen müssen. Nicht die absolute Mehrheit der Mitglieder dieses Landtags hat das beschlossen. Nicht eine Zweidrittelmehrheit der gewählten Mitglieder dieses Landtags hat das beschlossen. Vielmehr hat dieser Landtag eine Zweidrittelmehrheit beschlossen.
Jetzt kommen Sie mit dem Argument, dass SPD und FDP einem Gesetzentwurf der AfD deshalb zustimmen müssen, weil das sonst ein Abweichen von unserem derzeitigen Verhalten wäre und wir daran gemessen würden. Das halte ich unter uns Parteien, die normalerweise eine klare Haltung zu manchem haben, für eine sportliche Argumentation.
Ich vermute, wenn die AfD demnächst einen Antrag vorlegt, der aus irgendeinem Parteiprogramm von Ihnen kommt, werden Sie dem zustimmen, Herr Kaufmann. Diesen Deal sind Sie jetzt selbst eingegangen.
Abschließend möchte ich an die AfD gerichtet sagen: Wir hätten eigentlich erwartet, dass Sie Klage beim Staatsgerichtshof einreichen und jetzt nicht im Vorfeld versuchen – –
Warten wir ab. Warten wir noch einmal ab. Ich hätte nicht gedacht, dass Sie einen Gesetzentwurf einbringen, mit dem die Thematik, die der Staatsgerichtshof klären soll, im Vorfeld geklärt werden soll, und zwar auf eine Art und Weise, die in der Verfassung festgeschrieben ist. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir eine Regelung hatten, die dieser Landtag mit übergroßer Mehrheit beschlossen hat.
Selbstverständlich. Sonst hätte es ja keine Mehrheit gegeben. Sie können das gerne auch noch einmal kommentieren, Herr Kaufmann. Ich wollte uns eigentlich Minuten schenken.
Die Rede von Norbert Schmitt? Die Rede von Norbert Schmitt hat etwas mit dem Zustandekommen zu tun. Interessant ist, wie diejenigen, die sich vor einiger Zeit so verhalten haben, wie sie sich verhalten haben, sich dann anders verhalten mit Begründungen, die offenkundig nicht parlamentarisch bedingt sind, sondern die taktisch bedingt sind. Es könnte durchaus sein, dass sich Grün und Schwarz übermorgen überlegen, doch wieder eine Zweidrittelmehrheit einzuführen. Warum auch nicht? Weil es eigentlich auch egal ist.
Der Umgang in Krisenzeiten war übrigens ein ganz massiver Kritikpunkt. In Krisenzeiten die Regeln zu ändern, in Krisenzeiten, wenn die Regeln angewandt werden, das ist dann schon verräterisch. Da war mein Hinweis damals: Das machen auch Regime, die insbesondere in den Zeiten die Regeln ändern, wenn es darauf ankommt, die Regeln anzuwenden, und zwar in der Regel gegen die Opposition. Darüber sollten Sie als GRÜNE nachdenken, die Sie auch
Das war unser massiver Kritikpunkt. Über die juristischen Fragen wird vor dem Staatsgerichtshof verhandelt. Vor dem Staatsgerichtshof werden wir sicherlich das eine oder andere auszutragen haben.