Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Das war unser massiver Kritikpunkt. Über die juristischen Fragen wird vor dem Staatsgerichtshof verhandelt. Vor dem Staatsgerichtshof werden wir sicherlich das eine oder andere auszutragen haben.

Herr Kaufmann, Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie künftig AfD-Anträgen zustimmen werden, wenn Sie inhaltlich die Meinung teilen. Chapeau. Ich bin gespannt, wie das in Ihrer Partei ausgeht.

(Anhaltender Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Warnecke. – Mir liegen zwei Kurzinterventionen vor. Wie wollen wir es machen? Wollen wir die Kurzinterventionen hintereinander machen? – So würden wir es machen. Herr Kollege Heidkamp, fangen Sie doch an.

Frau Wissler, ich danke Ihnen, dass Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben.

(Zuruf Janine Wissler (DIE LINKE) – Weitere Zurufe)

Ich rede jetzt gleich zum Vorredner. – Vorhin ist der Begriff Normenkontrollklage gefallen. Wir haben uns rechtliche Informationen eingeholt. Die Normenkontrollklage ist nicht an eine Zeit gebunden. Die rechtliche Einschätzung war, dass wir keine Paragrafenreiter sind, sondern dass wir abwarten sollten, was die Regierungskoalition mit diesen 12 Milliarden € macht.

(Beifall AfD)

Wir sind jetzt beim fünften Maßnahmenpaket. Es türmt sich auf, meine liebe Regierungskoalition. Ein Fakt kommt zum anderen. Die Akte wird immer besser.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Heidkamp. – Herr Kollege Kaufmann hat ebenfalls eine Kurzintervention angemeldet. Sie haben das Wort, Herr Kollege.

(Unruhe)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Warnecke, es tut mir leid. Ich habe nicht so ganz verstanden, was Sie uns erzählen wollten. Um es noch einmal klar zu sagen, damit es auch im Protokoll steht: Die seinerzeitige Einführung der Zweidrittelmehrheit war in diesem Landtag beschlossen worden von der Mehrheit von CDU und FDP gegen den Widerstand von SPD und uns. Ich glaube, auch die LINKEN waren damals dagegen. Wir waren anderer Meinung. Sie kamen mit dem Verfassungsargument. Ich kam mit dem Argument der möglichen Erpressbarkeit einer Regierung, die eine Mehrheit braucht.

Diese Befürchtung nannte der Kollege Noll seinerzeit „niederträchtig“. Insoweit war das ein Zitat.

Jetzt habe ich die Feststellung zu treffen – und das hat der Kollege Weiß dankenswerterweise vorhin bestätigt –, dass Sie in diesem Sommer durchaus der Meinung waren, dass die Notlage weiterhin gegeben ist. Trotzdem haben Sie Ihre Zustimmung verweigert mit der Begründung, das Verfahren, nämlich ein Sondervermögen, sei nicht Ihr Weg. Vielmehr haben Sie gefordert, einen weiteren Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen.

Aus unserer Sicht macht das keinen Sinn, weil damit die Problematik der Überjährigkeit überhaupt nicht eingefangen werden kann. Nach meiner Wahrnehmung haben Sie nichts Überzeugendes dazu beigetragen. Demzufolge haben wir gesagt, dass wir das aber so machen müssen.

(Zuruf Robert Lambrou (AfD))

Im Übrigen war Ihr Argument: Wir sind dafür, aber ihr müsst es anders machen. – Das war kein Argument, das von Art. 141 gedeckt ist. Da steht nicht, dass die Zweidrittelmehrheit dafür gebraucht wird. Das ist der Vorbehalt. Folglich mussten wir damals – wie ich es formuliert habe – den Blockadebolzen ziehen.

(Unruhe)

Genau das haben wir gemacht, damit wir Hessen weiter helfen können. Ich finde das sehr erfolgreich. – Warum schreien Sie eigentlich so viel?

Verehrter Kollege Heidkamp, wir werden heute nicht über das Maßnahmenpaket reden. Dazu besteht morgen noch Gelegenheit. Dann merken Sie nämlich, dass Ihr Argument völlig falsch war. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Herr Kollege Warnecke, wenn Sie Lust haben, können Sie jetzt das Wort ergreifen. – Danke schön.

Dann darf ich Herrn Staatsminister Boddenberg für die Landesregierung das Wort erteilen.

Herr Präsident, bitte nehmen Sie mir das nicht übel. Ich habe Ihren sehr missmutigen Blick sehr wohl registriert.

Ich kann mich fast dem anschließen, was Kollege Ruhl gesagt hat, ohne dass ich die gleichen Sympathiebekundungen erwarte, wie er sie erfahren hat. Ich will nur so viel sagen: Ich glaube, man kann über die Rhetorik und Tonalität am heutigen Abend durchaus streiten. Das aber, was Herr Kollege Kaufmann zur Geschichte der Entwicklung des Art. 141 und zur Verfassungsänderung vorgetragen hat, ist unstreitig. Wenn man das weiß, sollte man zumindest um diese Uhrzeit nicht darüber streiten. Es hat nun einmal damals unterschiedliche Auffassungen gegeben zwischen einerseits CDU und FDP und andererseits SPD und GRÜNEN. Das kann man auch nachlesen.

Michael Müller hat vorhin einen Zwischenruf gemacht, als es darum ging, was der Landtag beschlossen hat. Das ist einer seiner Kritikpunkte. Ich will durchaus einräumen,

auch in der CDU-Fraktion haben wir selbstverständlich diese rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Debatten geführt. Es ist einer seiner Einwände, dass er sagt: Diese Mehrheit von zwei Dritteln in einem Einfachgesetz für eine solche Notlagenfeststellung habe ich jedenfalls in der Legislaturperiode, in der ich Verantwortung trage, nicht beschlossen. Insofern fühle ich mich in meinen Rechten als Abgeordneter, der einige Jahre später diesem Landtag angehört, ungerecht bzw. rechtsstaatsprinziplich mit Blick auf die Mehrheitsbildung in einem Parlament nicht adäquat behandelt. – Ich formuliere das jetzt einmal unjuristisch. Ich glaube, ich könnte es sogar halbwegs juristisch ausdrücken.

Das ist ein Streit, den man ohne Zögern stundenlang führen kann. Im Kontext der Klageschrift stellt sich diese Frage. Dass das, bezogen auf den aktuellen Ablauf, von Ihrem Gutachter kritisch gesehen wird, das kann man auch so formulieren. Ich bin gespannt, was beim Staatsgerichtshof herauskommt. Ich bin übrigens ziemlich zuversichtlich, was da herauskommen wird, in dem Sinne, in dem wir das Gesetz seinerzeit geändert haben. Wie gesagt, den Streit müssen wir heute Abend nicht noch einmal führen. – Danke fürs Zuhören. Jetzt wenden wir uns anderen Themen zu.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Damit sind wir am Ende der Aussprache in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD.

Wir überweisen den Gesetzentwurf an den Haushaltsausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur befristeten Flexibilisierung der Sonntagsöffnung in der Corona-Pandemie – Drucks. 20/4201 –

gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 83:

Dringlicher Antrag Fraktion der Freien Demokraten Hessens Innenstädte attraktiv halten – Verödung stoppen – Strukturwandel konstruktiv begleiten – Drucks. 20/4243 –

Lieber Kollege Dr. Naas, Sie haben das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfs.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist spät, aber hoffentlich nicht zu spät für Hessens Innenstädte. Wir haben sehr schöne historische Innenstädte. Ich denke, es ist auch eine kulturelle Leistung, dass es ein Zentrum gibt, das man fußläufig erreichen kann, wo es viele Geschäfte gibt, wo vielleicht auch noch Verwaltung angesiedelt ist und wo es eine hohe Aufenthaltsqualität gibt.

Diese hohe Aufenthaltsqualität wollen wir erhalten. Diese ist aber im Moment in den hessischen Innenstädten in Not. Im Moment ist die Gastronomie geschlossen. Es besteht ein hoher Grad an Verunsicherung, was die Kontaktreduzierungen angeht. Dementsprechend sind die großen Profiteure dieser Krise im Moment Amazon und andere große Dienstleistungs- und Versandhändler, die als Onlinehändler davon profitieren.

Nicht jedes Geschäft in der Innenstadt verfügt über einen Onlinehandel. Insofern ist es eine große Herausforderung, jetzt für die hessischen Innenstädte zu kämpfen. Es ist gut – diese Aussage wird Sie vielleicht überraschen –, dass der Wirtschaftsminister das erkannt hat und in den nächsten Tagen, was man so hört, dazu auch etwas vorstellen wird. Ich habe ihn gestern gelegentlich kritisiert, aber das ist etwas, wo wir, glaube ich, ein gemeinsames Ziel haben.

Wir werden, da die hessischen Kommunen finanziell sehr schlecht ausgestattet sind und deswegen an der Stelle nicht alleine gelassen werden dürfen, auch an dieser Stelle über Investitionen und Zuschüsse des Landes reden müssen. Damit sind die wesentlichen Programme schon genannt. Wir müssen das Programm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ stärken, und wir müssen das Programm „Ab in die Mitte!“ stärken – Programme, die es seit vielen Jahren gibt.

(Beifall Freie Demokraten)

Wir sind auch der Auffassung, deshalb haben wir einen Begleitantrag gestellt, dass die 40 Millionen €, die der Wirtschaftsminister avisiert hat, an der Stelle nicht reichen werden. Ich glaube, dass das Land hier mit mehr Geld einsteigen muss, um die Probleme, die in den nächsten Jahren auftreten werden, abzuwenden. Das ist eine ganz große Herausforderung. Deswegen müssen wir die Dinge neu denken, wir müssen neue Wege gehen, wir müssen flexibilisieren. Zu dieser Flexibilisierung gehört für uns auch, nochmals über die Ladenöffnungen an Sonntagen nachzudenken.

(Beifall Freie Demokraten)

Wir haben es nämlich mit neuen Situationen zu tun, und es ist eine neue Zeit.

Man kann selbstverständlich die alten Streitstände bedienen. Der Kollege Müller wird das gleich tun; er wird seine alten Jura-Karteikarten auspacken. Die stimmen aber nach wie vor nicht; denn in Berlin ist das, dessen Existenz er gleich in Abrede stellen wird, ohne Einschränkungen möglich. Wir sollten aber nicht über die alten Streitstände sprechen. Wir haben akzeptiert, dass es einen Anlassbezug geben muss. Dieser Bezug ist zwar nicht nötig, man hätte das auch mit dem Grundsatz des öffentlichen Interesses lösen können – wir haben im letzten Jahr lange darüber diskutiert –, aber wir haben jetzt akzeptiert, dass es nach dem geltenden Gesetz einen Anlassbezug geben muss.

Ich glaube, wir sollten die Möglichkeit nutzen, konzentriert und befristet auf ein Jahr auf den Anlassbezug zu verzichten, weil es in diesem und im nächsten Jahr faktisch keinen Anlassbezug geben kann.

(Beifall Freie Demokraten)

Es wird keinen Anlassbezug für die „Caravaning Tage“ in Bad Vilbel, für den „Kartoffelmarkt“ im Odenwald oder das Stadtfest „3 Tage Marburg“ geben. Deshalb ist es richtig und sinnvoll, dass wir für ein Jahr auf den Anlassbezug verzichten und es an vier zusätzlichen Sonntagen im Jahr

ermöglichen, dass der Einzelhandel in Hessen wieder Kraft schöpfen kann.

(Beifall Freie Demokraten)