Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Der Schutz des Sonntags ist rechtssicher und hat Verfassungsrang. Wie gesagt, das HLöG lässt es zu: Sie können Abendshoppings durchführen, z. B. jetzt in Fulda. Das ist zwar in der Corona-Zeit zeitlich ein bisschen unglücklich gewählt, aber solche Events, die in der Regel von einem Quartier, also einer Einkaufsstraße oder einem Einkaufsverband, durchgeführt werden, sind durchaus sinnvoll, weil

sie Werbung für das Quartier machen. Zumindest war das vor der Corona-Zeit so, und es wird hoffentlich auch nach der Corona-Zeit wieder so sein.

Herr Dr. Naas, da Sie am Dienstag offensichtlich die Presse gelesen und mitbekommen haben, dass die „Frankfurter Rundschau“ Ihren Gesetzentwurf völlig zerrissen hat, haben Sie schnell noch einen Antrag entworfen, der auch nicht sehr viel besser ist. Wir werden ihn aber mit Sicherheit im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss noch einmal besprechen können oder auch im Sozialausschuss. Ja, das wars für mich. Der Gesetzentwurf ist, so leid es mir tut, einfach aus der Zeit gefallen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat der Abg. J. Michael Müller für die Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Naas, selbstverständlich habe ich mir meine Karteikärtchen angeschaut, und selbstverständlich habe ich auch wieder eine Lösung aus diesen Karteikärtchen hervorgeholt. Ich glaube aber, ich habe die nie benutzt, auch im Studium nicht. Das war mir zu irgendwie – aber egal.

(Zuruf)

Herr Kollege, das weiß ich nicht. Jedenfalls habe ich sie nicht benutzt.

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Da wird mir einiges klar!)

Es wird Ihnen einiges klar, na ja, gut. Ich bin – – Nein, das will ich jetzt nicht sagen. – Herr Kollege Naas, wenn Ihnen einiges klar wird, dann fangen wir jetzt genauso an: Meinen Sie diesen Gesetzentwurf ernst? Meinen Sie ihn wirklich ernst?

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!)

Warum haben Sie ihn dann so schlampig formuliert? Warum haben Sie ihn so unerträglich schlampig formuliert?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE)

Wenn Sie so anfangen, dann bekommen Sie jetzt genau das. Haben Sie schon einmal § 6 Abs. 2 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes gelesen? Den haben Sie nicht verändert. Den haben Sie gelassen. Da steht wörtlich drin:

Die Freigabeentscheidung ist durch Allgemeinverfügung zu treffen. … Die Freigabeentscheidung ist einschließlich ihrer Begründung spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung öffentlich bekannt zu machen.

Sie wissen, welchen Dezember wir haben; einen Adventssonntag haben wir schon hinter uns, drei haben wir noch vor uns. Es sind noch drei Monate bis zur Entscheidung. Es ist ein großes Schaufenster, das Sie hier gerade aufgebaut haben.

(Holger Bellino (CDU): Zwei! – Zurufe)

Zwei. Danke schön, Kollege Bellino. – An dieser Stelle: Sie meinen das nicht ernst. Wissen Sie, hätten Sie es damals ernst gemeint – –

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Nur heiße Luft!)

Ich möchte das Ziel persönlich gar nicht konterkarieren. Das meine ich jetzt wirklich sehr ernst. Ich finde es richtig und gut, dass Sie die Initiative ergreifen, dass wir uns um die Innenstädte kümmern müssen. Deshalb finde ich es auch prima, dass Sie den zweiten Antrag gestellt haben. Über den werden wir mit Ihnen gemeinsam – darauf freue ich mich auch schon – im Ausschuss intensiv diskutieren.

Aber zu dem Ladenöffnungsgesetz. Ich habe mir damals vorgestellt: Okay, Sie haben diese Schlacht verloren, die wir hier geführt haben. Jetzt machen Sie Folgendes: Sie gehen zu Ihrer Bundestagsfraktion, stellen einen Antrag und sagen: Liebe Bundestagsfraktion, ihr seid so gut, ihr habt so tolle Leute. Jetzt stellt doch einmal einen Antrag, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu ändern, nämlich den Art. 140 zu streichen.

Der Art. 140 ist gestrichen. Dann haben wir die Kirchensonderrechte, die Sie im Übrigen auch stören – mich in Teilen auch, was die Steuersituation und vor allem die Alimentation der Kirchen aus altem Recht betrifft. Aber sei es drum. Die hätten Sie jetzt streichen können. Das heißt, wir hätten schon einmal eine breite Diskussion in Deutschland darüber geführt, ob wir das aus der Verfassung streichen oder nicht.

(Zuruf)

Dann hätten Sie die Länder zusammenrufen können, in denen Sie mitregieren. Dummerweise hätten die jetzt auch nicht mitgestimmt, weil die auch kein Interesse daran haben, es zu ändern. Wir hätten eine Diskussion. Das haben Sie also nicht ehrlich gemeint.

Wir haben das Ladenöffnungsgesetz damals – ich sage einmal – reformiert, weil wir gesagt haben: Okay, wir wollen ein paar Erleichterungen, aber wir kommen um die Rechtsprechung nicht herum. – Sie können sagen: In Berlin geht es doch auch. – Das stimmt nicht. Auch in Berlin sind zahlreiche Maßnahmen gestoppt worden.

(Zuruf: So ist es!)

Es gibt – das ist zurzeit das Glück der Berliner – keine Beantragung beim Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen, auch in den wechselnden Bezugnahmeentscheidungen, immer wieder gesagt: Das ist der Sonntagsschutz, ob er uns nun gefällt oder nicht. – Wir haben eine differenzierte Auffassung, auch untereinander in der Koalition haben wir möglicherweise eine differenzierte Auffassung, aber wir versuchen, den gemeinsamen Weg zu finden, der den Bürgerinnen und Bürgern – und in diesem Fall den Geschäftsleuten – am meisten bringt.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns ganz enge Leitplanken gesetzt. Ich stimme dem Kollegen Decker an dieser Stelle ausdrücklich zu – was das betrifft; nicht, was die Arbeitnehmerromantik betrifft. Die sehe ich völlig anders.

(Zuruf Wolfgang Decker (SPD))

Ich sage es, wie ich denke. – Bei alldem: Der Gesetzentwurf wird an dieser Stelle nicht wirklich überleben; denn, was gar nicht geht, ist, dass der Gesetzgeber in diesen Verfassungsanspruch unmittelbar so eingreift, wie Sie es tun.

Jetzt können Sie eine unterschiedliche Auffassung haben – das ist in Ordnung. Da kann man klagen; da kann man versuchen, dass die Rechtsprechung uns irgendwann die Möglichkeit gibt. Sie gibt sie uns aber zurzeit nicht. Und da sie sie uns zurzeit nicht gibt, ergibt es doch keinen Sinn, hier so einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Unabhängig davon, welcher Auffassung ich bin: Bringt es jetzt, in der aktuellen Pandemielage, tatsächlich etwas? Da habe ich eine ganz differenzierte Auffassung, weil sehr viele Menschen in der Pandemielage – Kollege Decker, Sie haben es auch gesagt, und das teile ich an dieser Stelle – sehr viel vorsichtiger sind, als sie es sonst sind. Gleichzeitig sind sie aber durchaus sehr verrückt. Das muss man auch sehen. Wir haben auch Überfüllungssituationen gehabt, die von der Polizei unterbunden worden sind, weil einfach die Situation so war, wie sie war.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich finde Ihren zweiten Ansatz, den Sie aufgeführt haben, viel interessanter und besser. Da kann man noch streiten, ob das die richtigen Mittel sind – wie auch immer. Aber wir müssen uns darum kümmern: Was passiert mit unseren Städten? Was passiert mit unseren Gemeinden? Deshalb freuen wir uns auch auf diese Diskussion. Aber Ihr Gesetzentwurf zum Ladenschluss – bei aller Sympathie für das Endziel – ist einfach nicht redlich,

(Zuruf Christiane Böhm (DIE LINKE))

weil er die Rechtsprechung ignoriert. Er ignoriert die Verfassung, und er ignoriert vor allem das Gesetz, das besteht. Denn Sie haben diesen Punkt nicht geändert. Sie werden jetzt sagen: Meine Karteikärtchen waren wieder völlig falsch. – Das kann alles sein. Sie mögen es anders sehen. Aber, wissen Sie, Karteikärtchen brauche ich nicht. Ich brauche das, was es in diesem Hause für diesen Gesetzentwurf gibt, nämlich keine Mehrheit. Damit ist alles gesagt. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Müller. – Der Kollege Dr. Naas hat sich noch einmal gemeldet. Er hat noch ein bisschen Redezeit zur Verfügung, er war ja am Anfang sehr sparsam. Sie haben noch 2:26 Minuten, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war klug, noch ein bisschen Redezeit aufzuheben. Ich hatte eigentlich nicht vor, noch einmal zu reden, aber ich muss es tun nach den rechtlichen Ausführungen des Kollegen Müller.

Ich weiß nicht, was Sie für ein Kurzzeitgedächtnis haben, Herr Kollege Müller, aber ich muss Sie daran erinnern, dass wir in diesem Land bis zum 22. Juni Sonntagsöffnungen hatten. Wir hatten sie durch Ihre Regierung.

(Beifall Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten) – Zurufe J. Michael Müller (Lahn-Dill) und Holger Bellino (CDU))

Anfang dieses Jahres konnte sonntags eingekauft werden, und zwar aufgrund der Corona-Verordnung. Das Einzige, was hier nicht gesetzes- und verfassungskonform war, war

diese Corona-Verordnung, die Sie am 22. Juni haben auslaufen lassen. Also reden Sie nicht über unseren Gesetzentwurf und dessen Unzulässigkeit. Sie selbst haben das zugegeben. Der Kollege Kasseckert hat es in der Presse doch gesagt: Rechtlich war es nicht mehr zu halten. – Es gab nämlich schon Klagen.

(Zuruf: Diese Verordnung hat doch keinem genützt! – Weitere Zurufe)

Warum gab es die Klagen? – Weil man in einer Verordnung ein geeignetes Mittel braucht. Es war eben kein geeignetes Mittel zur Entzerrung im Rahmen einer Verordnung. Das brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Das einzige Instrument, das Sie gewählt haben – bis zum 22. Juni –, war rechtlich nicht zu halten. Das werfen Sie uns und unserem Gesetzentwurf vor. Das ist unredlich, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall Freie Demokraten – Stephan Grüger (SPD): Netter Versuch, aber: Äpfel und Birnen!)

Danke, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Hessische Minister für Soziales und Integration, Herr Kollege Kai Klose.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will anfangen mit der Situation, in der sich der Einzelhandel befindet. Die ist ähnlich wie das, was wir auch in der Gastronomie und in ganz vielen anderen Wirtschaftsbereichen erleben. Das, was aufgrund von Corona an Schutzmaßnahmen ergriffen werden muss, und das veränderte Einkaufsverhalten – es ist bereits dargestellt worden – treffen weite Bereiche, gerade des stationären Einzelhandels, zusätzlich empfindlich – zusätzlich zu den Herausforderungen, vor denen sie sowieso stehen – und stellt sie vor wirklich große wirtschaftliche Herausforderungen. Das ist selbstverständlich eine schwierige Situation. Ich finde aber, Herr Dr. Naas, Sie sollten nicht mit solchen Schaufensteranträgen – das passt hier wirklich zum Kontext – so tun, als würden Sie irgendeinem mit einem solchen Gesetzentwurf einen Gefallen tun.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Dieser Gesetzentwurf – bei allen Sorgen um die Menschen – ist erkennbar verfassungswidrig. Ich werde auch nicht müde, das zu betonen: Das Rechtsstaatsprinzip bindet auch den Gesetzgeber an die verfassungsrechtlichen und höchstrichterlich mehrfach geklärten Grenzen verkaufsoffener Sonntage.

Auch wenn in der jetzigen Situation bestimmt viele von uns gerne ein Signal senden würden, ist das nun einmal der Rahmen, in dem wir uns bewegen. Weder dem Handel noch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder den Menschen, die am Sonntag einkaufen wollen, wäre mit einer Regelung geholfen, die völlig absehbar – da bin ich ganz beim Kollegen Decker; Herr Müller hat es genauso betont – anschließend gerichtlich für unwirksam erklärt werden würde.

Deshalb: Ihr Gesetzentwurf will die bisher vorgesehenen Sonn- und Feiertagsöffnungen erweitern. Er will bis zu