Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Aber die Realität der Kulturfinanzierung in Hessen wird diesem Staatsziel bisher nicht gerecht. Kultur in Hessen ist unterfinanziert, nicht nur im Bereich der Musik oder der Musikschulen, auch in zahlreichen anderen Bereichen. Aber bei den Musikschulen sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Deswegen bringen wir unter anderem diesen Gesetzentwurf ein.

Wir wollen, dass musikalische Bildung gestärkt wird, weil sie die Kreativität fördert, weil sie den Teamgeist fördert; denn wenn junge Menschen und auch ältere gemeinsam musizieren, lernen sie, sich aufeinander abzustimmen, und stellen fest, was sie gemeinsam Schönes erreichen können, wenn sie das im Team tun – oder auch alleine.

Wir stärken damit Integration; denn musizieren kann jede und jeder, selbst unabhängig von der Sprache, die sie oder er spricht. Wir wollen, dass Nachwuchs gefördert wird, vielleicht für die Amateurmusik, für die großen Bühnen oder einfach auch nur für das Musizieren zu Hause.

(Beifall SPD)

Wir wollen damit Bildung stärken und die kulturelle Vielfalt absichern.

Meine Damen und Herren, musikalische Bildung darf kein Luxus sein.

(Beifall SPD)

Das ist sie aber zum Teil in Hessen; denn gerade bei den Musikschulen sind die Elternbeiträge viel zu hoch.

(Beifall SPD und Elisabeth Kula (DIE LINKE))

Außerdem sind die Arbeitsbedingungen zum Teil prekär – nicht, weil die Musikschulen es wollten oder gut fänden. Im Gegenteil, aus der Not heraus, weil Elternbeiträge nicht noch weiter gesteigert werden können oder sollen, weil leider von Landesseite die Finanzierung bundesweit mit am schlechtesten ist, können oft nur Honorarverträge vergeben werden und keine vollen Stellen. Das führt dazu, dass Menschen, die zum Teil 40 Jahre lang Musik unterrichten, am Ende mit 700 € Rente herausgehen, auf Grundsiche

rung angewiesen sind, weil sie mit ihren vielfältigen Beschäftigungsverhältnissen oft überhaupt nur einmal sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

(Stephan Grüger (SPD): Skandalös!)

All das führt dazu, dass wir einen Fachkräftemangel im Bereich der Musik haben, gerade weil auch an Schulen Musiklehrer fehlen und die Konkurrenz sehr groß ist. Denn manch einer sagt: Dann nehme ich lieber den TV-H-Vertrag an der öffentlichen Schule als eine Beschäftigung an der Musikschule. – Das ist ein großes Problem.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, all dies wollen wir ändern. Ich will durchaus anerkennen, dass das Land Hessen mit dem Haushalt 2020 etwas draufgesattelt hat. Aber den Musikschulen fehlt die Perspektive. Auch wenn es jetzt ein bisschen besser sein wird, kann man das wunderbar an den Zahlen von 2019 festmachen, die das „Statistische Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland 2019“ nennt. Da ist ganz klar zu sehen, dass Hessen im Jahr 2019 die Eltern bei den Unterrichtsgebühren mit fast 60 % belastet hat. Kein anderes Bundesland in Deutschland hat eine Elternbeteiligung in so hohem Maße. Das muss sich ändern für die Chancengleichheit, für die Teilhabe.

Gleichzeitig war 2019 der Anteil der öffentlichen Mittel, d. h. vom Land, aber auch von den Kommunen, wobei die Kommunen einen deutlich höheren Anteil leisten, mit 34,77 % der zweitschlechteste in Deutschland. In anderen Ländern, z. B. in Sachsen-Anhalt, liegen die öffentlichen Mittel bei 71,9 %. In vielen anderen liegt es über dem, was wir in Hessen haben. Deswegen ist der Handlungsbedarf sehr groß.

(Beifall SPD und Elisabeth Kula (DIE LINKE))

Mit diesem Gesetz wollen wir einen Pfad definieren, einen Rechtsanspruch schaffen; denn bisher gibt es in Hessen keinen Rechtsanspruch. Am Ende hängt alles vom Haushalt und der Verfügbarkeit ab. Wir wollen einen Rechtsanspruch schaffen, und wir sagen: Wir wollen eine Perspektive aufzeigen – wohl wissend, dass immer sorgsam mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umzugehen ist.

Deswegen definieren wir einen Pfad über zehn Jahre. Wir wollen, dass am Ende dieser zehn Jahre der Landesanteil bei einem Drittel liegt, damit optimalerweise sich das Land zu einem Drittel, die Kommunen zu einem Drittel und die Eltern zu einem Drittel an der Finanzierung der musikalischen Bildung beteiligen. Diesen Pfad wollen wir jetzt definieren, und dazu legen wir diesen Gesetzentwurf mit dem Bereich der Förderung vor.

(Beifall SPD)

Es geht in diesem Gesetzentwurf für ein Musikschulgesetz aber nicht nur um Geld. Es geht auch um die Absicherung von Qualität. Wir wollen eine staatliche Anerkennung von Musikschulen schaffen, indem wir deutlich machen: Es muss ein breites Angebot da sein an Instrumenten und überhaupt an musikalischen Angeboten. Es muss Früherziehung stattfinden. Es muss auch Gesangsunterricht dabei sein. Es muss Ensemblefächer geben. All das wollen wir festschreiben für die staatliche Anerkennung, genauso wie Mindeststandards für das Personal, in der Leitungsfunktion, wo gewisse Standards vorhanden sein müssen, bei den Lehrkräften und ihrer Ausbildung, aber auch bei

dem Gehalt und den Arbeitsbedingungen, den Regelungen für Urlaub. Das alles wollen wir damit festschreiben und damit für gute Arbeitsbedingungen an den hessischen Musikschulen sorgen.

(Beifall SPD)

Wir haben erst gestern über den Haushalt und die Einzelpläne beraten. Ich will ein Beispiel nennen. Bei den Ersatzschulen ist es ganz selbstverständlich, dass im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung die Förderung um mehrere Millionen Euro im nächsten Jahr steigen soll. Das machen wir deswegen, weil wir uns einmal mit einem Gesetz gebunden haben, aber auch aufgrund des Sonderungsverbots, das die Verfassung vorsieht.

Solch ein Sonderungsverbot gibt es für die Musikschulen nicht – nicht formal. Aber ich halte es für richtig, dass wir auch da unserer Verantwortung nachkommen und mit der Verpflichtung des Landes, ordentlich mitzufinanzieren, dazu beitragen, dass es eine Sonderung auch bei den Musikschulen nicht gibt. Mit diesem Gesetz würden wir dazu einen guten ersten Schritt leisten.

Ich freue mich auf die Beratungen dazu und glaube, dass wir ein gutes Zeichen für mehr Chancengleichheit in Hessen, für mehr kulturelle Teilhabe an der Bildung, für gute Arbeitsbedingungen, auch für musikalische Grundversorgung in der Stadt und auf dem Land und für musikalischen Nachwuchs setzen können. Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Beratungen und Ihre Unterstützung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall SPD)

Danke schön, Herr Degen. – Für die AfD-Fraktion hat sich Herr Dr. Grobe gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Derzeit liegen Corona-bedingt praktisch alle kulturellen Angebote danieder. Dies scheint auch der Grund dafür zu sein, dass die SPD diesen Gesetzentwurf gerade jetzt einbringt. Es geht wieder einmal um einen Schaufenstergesetzentwurf zur Ruhigstellung der noch verbliebenen Restklientel, mehr nicht.

(Beifall AfD)

Denn dass die Situation der Musikschulen und Musiklehrer nicht sonderlich gut ist, ist seit Langem bekannt. Doch weder die Regierung noch die alten Oppositionsparteien haben dem bislang in Hessen einen hohen Stellenwert beigemessen. Wir selbst sehen hier Unterstützungsbedarf; denn auch der Alternative für Deutschland geht es um den Erhalt und den Ausbau der deutschen Musikkultur.

(Beifall AfD)

Dies gilt neben der Stärkung des Status der Musikschulen auch für die Verbesserung der Vergütung ihrer Lehrkräfte sowie die Präzisierung ihrer Aufgaben. Nicht von ungefähr hat bereits die thüringische AfD-Fraktion im März 2019 einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht und Vorschläge unterbreitet. Denken Sie, dass Ihre Genossen ihn unterstützt haben? – Natürlich nicht. Hier zeigt sich Ihre Dop

pelmoral, und dass es Ihnen nur um kurzfristige Aufmerksamkeit geht.

(Beifall AfD – Tobias Eckert (SPD): Falsch, wie so wie vieles, was Sie sagen, falsch ist!)

Zur Stärkung der Musikkultur würden wir bei einem anderen Punkt ansetzen, und zwar beim Musikunterricht. Die Musikschulen sollten stärker mit den Schulen kooperieren, indem sie ihre Lehrkräfte an Schulen abordnen bzw. ihre sächlichen Mittel in Form von Musikinstrumenten, Räumen usw. in stärkerem Maße als bisher zur Verfügung stellen.

(Beifall AfD)

Dafür wäre es zielführend, die Musikschulen aus dem Zuständigkeitsbereich des Wissenschaftsministeriums in den des Kultusministeriums umzusiedeln. Dies dürfte kein Problem darstellen, da Musikschulen keinen erkennbaren wissenschaftlichen Anspruch erheben. Sie dienen vielmehr primär dem Erwerb manuell-praktischer Fertigkeiten. Insgesamt wäre es sinnvoller, wenn man die Musikschulen im Rahmen eines allgemeinen Kulturförderungsgesetzes berücksichtigen würde.

Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der SPD enthält nicht wenige formale und inhaltliche Mängel, sodass wir ihn nur ablehnen können. Lassen Sie mich daher einige offene Fragen aufwerfen.

Wie lautet die sachliche Begründung für die angegebene Untergrenze für erteilte Unterrichtsstunden als eine der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Status „Staatlich anerkannte Musikschule“?

Warum wird für das Amt des Leiters einer Musikschule nicht explizit ein erworbener akademischer Abschlussgrad in einer hierfür einschlägigen wissenschaftlichen Disziplin vorausgesetzt?

Wie kommt der zusätzliche Förderbetrag von 2 Millionen € pro Jahr ab 2021 zustande, und wie wird der grundständige Förderbetrag in Abhängigkeit von den angemeldeten Schülern und erteilten Unterrichtsstunden ermittelt?

Welchem Umfang an der Gesamtförderung bzw. den Gesamtkosten der Musikschulen entsprechen die Mittel für die Förderung von Projekten für sozial benachteiligte Kinder?

Es bleibt völlig unbestimmt, anhand welcher Kriterien die Höhe des Niveaus für die Monats- und Jahresgebühr zur Gewährleistung demokratischer Chancengleichheit zu ermitteln ist.

Ich könnte noch weitere Punkte auflisten, die zeigen, dass der SPD-Gesetzentwurf ein Schnellschuss ist. Letztlich zeigt sich, dass die rechtliche Ausgestaltung unzureichend ist, weil wesentliche Formulierungen des Gesetzentwurfs unbestimmt sind.

Uns kommt es zudem so vor, dass die SPD – hier Kollege Degen als Präsident des Hessischen Musikverbands – die Partikularinteressen eines Verbands unter dem Deckmantel seiner besonderen Förderwürdigkeit zu einem hierfür taktisch günstigen Zeitpunkt parlamentarisch auf den Schild heben möchte.

(Beifall AfD – Lachen SPD – Marius Weiß (SPD): Sie wissen gar nicht, was der Musikverband macht!)

Kurz gesagt, es stinkt nach Klüngelei. Aus diesem Grund werden wir diesen Gesetzentwurf nicht unterstützen. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Grobe. – Als Nächster hat sich Herr Kahnt, fraktionslos, zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Würden wir jetzt als Vorspiel zum Gesetzentwurf der SPD etwa das Prélude von Richard Wagners Oper Lohengrin hören, wir wären uns schnell einig, weil Musik uns auf besondere Art und Weise verbindet – zumindest diejenigen, die etwas für Kultur übrig haben.