Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Würden wir jetzt als Vorspiel zum Gesetzentwurf der SPD etwa das Prélude von Richard Wagners Oper Lohengrin hören, wir wären uns schnell einig, weil Musik uns auf besondere Art und Weise verbindet – zumindest diejenigen, die etwas für Kultur übrig haben.

Musik lässt uns begreifen, was manchmal nur schwer in Worte gefasst werden kann. Musik ist weit mehr als bloßer Ersatz für das Nicht-Sagbare in Worten. Sie ist Nahrung für unsere Seele, und sie ist Begleiter unserer Träume. Musik bietet uns auch eine emotionale Schutzzone. Vom ersten Wiegenlied bis zum Lebensende und dazwischen bildet Musik unsere Persönlichkeit.

Anerkannte Musikschulen leisten hier einen sehr wertvollen Beitrag. Musik schärft die Sinne. Das Erlernen und Spielen eines Instruments stärkt die Persönlichkeit eines jeden Menschen. Darüber hinaus ist Musik „die Wurzel aller übrigen Künste“ – so Heinrich von Kleist.

In Hessen unterrichten 66 öffentliche Musikschulen rund 115.000 Kinder und Jugendliche in 120 Städten und Gemeinden. Gerade einmal 34 % dieser Lehrkräfte, in der Regel mit Hochschulabschluss, befinden sich in Festanstellung. Das ist gewiss kein guter Wert. Die Finanzierung der öffentlichen Musikschulen setzt sich zu 61 bis 80 % aus Beiträgen der Schüler bzw. ihrer Eltern und zu 20 bis 39 % aus Förderung durch die öffentliche Hand zusammen.

Hessen steht bei der Förderung von Musikschulen im bundesweiten Vergleich nicht vorne. Der Gesetzentwurf der SPD will hier abhelfen, und das ist gut so. Deshalb ist der Gesetzentwurf der SPD zur Anerkennung und Förderung von Musikschulen sehr zu begrüßen, damit möglichst vielen Kindern unabhängig von ihrer Herkunft die Möglichkeit zum Erlernen eines Instruments, der Entwicklung der Gesangsstimme oder des musikalischen Miteinanders eröffnet wird.

Herr Kahnt, kommen Sie bitte zum Schluss.

Gott hat uns die Zeit gegeben, aber von Eile sprach er nicht. Aber ich komme zum letzten Satz. – Ich schließe mit Beethoven, Mozart und Brahms. Sie alle haben eines gemeinsam: Ihre musikalische Ausbildung begann im frühen Kindesalter. – Wohlan, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke, Herr Kahnt. – Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Dr. Naas gemeldet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Ich muss dem Kollegen Grobe leider widersprechen. Das ist nun wirklich kein Schaufenstergesetzentwurf; denn dieser Gesetzentwurf hat Substanz.

(Beifall Freie Demokraten und SPD)

Ich glaube, es ist hier auch unbestritten, dass dieser Gesetzentwurf zu den Musikschulen einen wunden Punkt aufgreift, nämlich die Frage: Ist es eine Bildungseinrichtung, was wir glauben, oder ist es eine Freizeiteinrichtung, wie die Landesregierung manchmal glauben macht? Sie hat die Musikschulen zunächst einmal Anfang des Jahres als Freizeiteinrichtungen behandelt und dementsprechend geschlossen. Es ist der Opposition zu verdanken, dass in der Corona-Krise die Musikschulen dann wieder als Bildungseinrichtungen öffnen konnten.

(Beifall Freie Demokraten und SPD)

Es geht hier um Bildung. Es geht nicht nur darum, dass jedes Kind ein Instrument lernt, sondern es geht am Ende auch um ästhetische Bildung. Es geht damit auch um Allgemeinbildung.

Wenn Musik etwas ist, dann ist Musik international. Insofern kann ich diese Deutschtümelei wieder nicht verstehen, dass hier wieder etwas von deutscher Musik vorgetragen wird. Das ist so weit weg aus dieser Welt. Ich glaube, dass uns das immer trennen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte kurz darauf eingehen, dass natürlich die Musikschulen – das hat der SPD-Gesetzentwurf gut zutage gefördert – unterfinanziert sind. Hessen ist Schlusslicht und teilt sich den letzten Platz mit einem anderen Bundesland. Ich bin sehr dafür, dass es endlich Planungssicherheit für die Musikschulen gibt, dass es eine Transparenz gibt, dass es eine Vergleichbarkeit gibt. Auch das macht diesen Gesetzentwurf notwendig.

(Beifall SPD)

Ich muss an dieser Stelle etwas Wasser in den Wein gießen: Leider ist der SPD an der einen oder anderen Stelle dann doch wieder der Regelungsgaul durchgegangen. Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Bei Ihnen ist gleich wieder drin, dass es eine Festeinstellung sein muss, dass es eine Urlaubsregelung geben muss, dass die Gehälter denen des öffentlichen Dienstes entsprechen müssen,

(Stephan Grüger (SPD): Alles nur Arbeitnehmerquatsch?)

dass die Schulgebühren gestaffelt sein müssen, entsprechend dem Einkommen der Eltern. Hier würden wir uns den einen oder anderen Änderungsantrag vorbehalten. Insgesamt ist es aber ein sehr diskussionswürdiger Gesetzentwurf, und wir freuen uns auf die Beratung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Freie Demokraten und vereinzelt SPD)

Danke sehr, Herr Naas. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Schmidt gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor 250 Jahren notierte Mozart in seinem Tagebuch: „Gar nichts erlebt. Auch schön.“

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich wünschte, das könnten wir in diesem Jahr, dem Corona-Jahr 2020, genauso sagen. Aber leider ist das nicht so. In der Krise haben wir erlebt, wie gefährdet der gesamte Kulturbereich ist. Deshalb haben wir mit einem umfassenden Unterstützungspaket auf diese Herausforderung reagiert. Wir haben Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden das Weiterarbeiten ermöglicht. Wir haben die Verluste von Großveranstaltungen kompensiert. Wir haben Spielstätten ermöglicht, dass sie Hygienemaßnahmen umsetzen. Wir haben viele innovative künstlerische Projekte unterstützt.

Da die erneuten Schließungen ein großer Rückschlag für die Kultur sind, sind wir gerade dabei, weitere Instrumente zu entwickeln. Was haben Sie gemacht, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD? Sie haben mit Ihrer Entscheidung, das Sondervermögen abzulehnen, auch gegen die Unterstützung

(Zurufe SPD)

doch – von vielen Kulturschaffenden, Künstlerinnen und Künstlern, Festivals und Kultureinrichtungen in Hessen gestimmt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe SPD)

Umso mehr wundert es mich jetzt, dass Sie am Ende dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem Sie eine Erhöhung der Förderung der Musikschulen in den nächsten zehn Jahren um 20 Millionen € fordern, ohne einen Vorschlag zu machen, woher das Geld kommen soll.

(Turgut Yüksel (SPD): Sondervermögen!)

Aber vielleicht eines vorweg. Dass unsere Musikschulen in Hessen, sowohl die kommunalen als auch die privaten, ein essenzieller Bestandteil unserer hessischen Kultur- und Bildungslandschaft sind, steht außer Frage. Ja, Musikschulen sind keine Freizeiteinrichtungen. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen. Sie sind Bildungsund Kultureinrichtungen, Orte für Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität, Entdeckung der eigenen Fähigkeiten, Orte der Integration, des Aufzeigens, des Aufeinander-Zugehens, der Öffnung für Unbekanntes und Orte des Miteinanders.

Sie beziehen sich auf die Verfassung des Landes Hessen: Kultur als Staatsziel. Da bin ich bei Ihnen.

(Beifall Torsten Warnecke (SPD))

„Die Kultur genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“ Das haben Sie unterschlagen. So heißt es nämlich dort. Hier haben wir gleich den ersten Knackpunkt; denn, schaut man sich Ihren Gesetzentwurf genauer an, stellt man fest, dass

dort zwar von vielen Pflichten des Landes zu lesen ist, aber nichts von den Pflichten der Kommunen.

(Stephan Grüger (SPD): Im Gegensatz zum Land erfüllen die Kommunen ihre Pflichten schon!)

Auch definieren Sie im Gesetz über die Förderung der Musikschulen den Kostenanteil des Landes sehr genau, während Sie lediglich davon sprechen,

(Zurufe SPD)

dass sich die Kommunen „angemessen“ an den Gesamtkosten für die Musikschulen beteiligen sollen.

(Unruhe)

Hören Sie ruhig zu. – Damit entlassen Sie die Kommunen aus ihrer Verantwortung. Deshalb ist der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf nicht nur einseitig, sondern auch unvollständig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Unruhe)

Einen Augenblick, Frau Schmidt. – Vielleicht höre ich wegen der Uhrzeit nicht mehr so gut. Aber es wird schwieriger, die Rednerin zu hören. Ein bisschen mehr Ruhe im Raum wäre angemessen. – Bitte.

Natürlich ist es unser Ansatz, Musikschulen zu unterstützen, und das tun wir auch. Seit 2015 haben wir die Mittel kontinuierlich erhöht, genau genommen, in den Jahren 2014 bis 2017 von 1,8 Millionen € auf 2,6 Millionen € und 2020 noch einmal um 650.000 €.

Aber in erster Linie sind es die Kommunen, die für die Musikschulen zuständig sind. Das darf man an dieser Stelle nicht vergessen. Die Kommunen leisten bereits ihren Anteil, und dabei muss es auch bleiben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Deshalb gibt es bereits seit einiger Zeit Gespräche zwischen dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Hessischen Städtetag und dem Landesverband der hessischen Musikschulen; denn es genügt eben nicht, einfach nur die Mittel zu erhöhen oder das Land in die Pflicht zu nehmen. Nein, musikalische Bildung braucht Perspektiven; das haben Sie selbst gerade gesagt, Herr Degen. Ja, musikalische Bildung braucht Perspektiven, und diese Perspektiven können wir als Land nur gemeinsam mit den Kommunen schaffen.

Ein Punkt liegt mir noch besonders am Herzen. Sie suggerieren in Ihrem Gesetzentwurf, dass wir sozial schwache Kinder und Jugendliche von der Teilhabe am Musikunterricht ausschließen. Das ist so nicht richtig. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien unterstützt, um ihnen die Teilhabe an kultureller Bildung zu ermöglichen. Musikunterricht ist hier explizit erwähnt. Wenn Ihnen also die kulturelle Bildung so wichtig ist, wie es den Anschein haben soll, sollten Sie sich bei Ihren Kolleginnen und Kollegen im Bund dafür einsetzen, dass diese Leistungen endlich erhöht werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Wir nehmen die musikalische Bildung in Hessen sehr ernst. Deshalb beschränkt sich unsere Unterstützung nicht nur auf die Musikschulen, sondern wir haben auch zahlreiche Amateurverbände und ‑vereine im Blick, die für das kulturelle Leben in Hessen von besonderer Bedeutung sind. Sehr geehrter Herr Kollege, das sollten Sie als Präsident des Hessischen Musikverbands eigentlich wissen. Außerdem stärken wir unsere Jugendorchester und -ensembles bei der gezielten Begabtenförderung von Kindern und Jugendlichen. Mit unserer Landesmusikakademie haben wir einen Ort geschaffen, an dem nicht nur Tagungen und Proben stattfinden, sondern auch qualifizierte Fort- und Weiterbildung.

Nicht zuletzt liegt uns unsere Musikhochschule besonders am Herzen, die wir nicht nur im Rahmen des Hochschulpakts bei der Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und Lehre unterstützen, sondern auch mit einem Neubau. Sie sehen also, dass wir an dieser Stelle nicht wirklich Nachhilfe benötigen.