Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Wenn digitale Bildung verstärkt curricular berücksichtigt werden soll, … ist es Voraussetzung, dass man sich über eine definitorische Klärung auf verbindliche Unterrichtsinhalte verständigt, damit Lehrkräfte befähigt werden, die geeigneten Methoden und Medien einzusetzen.

(Unruhe)

Herr Kollege, wenn ich einen kleinen Moment unterbrechen darf. – Ich würde sehr darum bitten, dass es auf der linken Seite ein wenig ruhiger wird und dass dem Kollegen Gehör geschenkt wird. Danke schön. – Bitte schön, Herr Kollege.

Denn die Lehrkräfte sind diejenigen, die über die Methoden, Lernformen entscheiden müssen, und es ist eben nicht die Politik. Aus pädagogischer Sicht sollen die digitalen Werkzeuge die Bildungsentwicklung nicht dominieren.

Der Hessische Philologenverband stützt insofern den gegen Ende meiner Ausführungen zur ersten Lesung unterbreiteten Vorschlag, die rechtliche Regulierung digital gestützten Unterrichts über dessen Verankerung in den Kerncurricula bzw. in Form von Bildungsstandards als digitale Kompetenzen vorzunehmen. Die konkrete Ausgestaltung bliebe dann den Schulen vorbehalten.

Digital gestützter Unterricht ist lediglich eine von vielen Möglichkeiten der Beschulung. Seine explizite Berücksichtigung im Hessischen Schulgesetz bedarf daher einer

sorgfältigen Begründung. Diese fehlt in Ihrem Gesetzentwurf.

(Beifall AfD)

Die dadurch entstehende Ungleichgewichtung der Unterrichtsmethoden birgt Konfliktpotenzial bezüglich der pädagogischen Autonomie. Die Verankerung digitaler Lehrund Lerninhalte in den schulischen Curricula hätte kein derartiges Konfliktpotenzial und würde viel eher der Einheitlichkeit der Unterrichtsinhalte in allen Schularten dienen.

Meine Damen und Herren, grundlegendes Verständnis für die Möglichkeiten und Begrenzungen bei der Anwendung digitaler Instrumente setzt fundierte Kenntnisse über ihre Funktionsweise voraus. Diese sind logischer, mathematischer als auch physikalischer Natur und erschöpfen sich keineswegs im Wissen um die praktische Handhabung der digitalen Endgeräte. Die Einführung eines Pflichtfaches Informatik, welches inhaltlich mit dem Fach Mathematik curricular eng verzahnt werden sollte, würde die Basis für eine pädagogisch sinnvolle fachübergreifende Nutzung digitaler Lernsysteme bilden. Davon sind wir in Hessen leider noch sehr weit entfernt.

(Beifall AfD)

An Haupt-, Real- und Gesamtschulen findet planmäßiger Informatikunterricht überhaupt nicht statt – außer vielleicht für einige Schüler in Wahlpflichtkursen und Arbeitsgemeinschaften. Chancen- und Bildungsgleichheit sieht anders aus.

Meine Damen und Herren, die vorgelegte Novellierung des Hessischen Schulgesetzes bringt uns keinen Schritt weiter. Vielmehr benötigen unsere Schulen dreierlei: erstens eine neu einzuführende inhaltlich eng verzahnte Fächerkombination aus Mathematik und Informatik für alle Schularten ab Klasse 5 – diese sind curricular als Schlüsselfächer zum Verständnis der modernen Welt auszugestalten –, zweitens hinreichend viele grundständig qualifizierte Lehrkräfte für diese Fächerkombination und die Bereitstellung besonderer Vergütungsmodelle als Anreizsysteme für potenzielle Studieninteressenten, drittens eine digitale Infrastruktur für unsere Schulen, welche die vollumfängliche Umsetzung der Lehr- und Lerninhalte dieser Fächerkombination gewährleistet.

(Beifall AfD)

Hierdurch soll klar geworden sein, dass unsere Fraktion sich für einen pädagogisch zielführenden Einsatz digitaler Lehr- und Lernformate zur Bereicherung des Präsenzunterrichtes ausspricht. Beim Erwerb von Bildung im dargelegten Sinn kommt diesen eine unterstützende Funktion zu – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Unsere Fraktion lehnt den unverändert vorgelegten Gesetzentwurf der FDP in der zweiten Lesung ab. Wir freuen uns auf eine dritte Lesung, bei der es vielleicht einen Änderungsantrag geben wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Scholz. – Nächster Redner ist der Abg. Armin Schwarz für die Fraktion der CDU.

Hochverehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Lieber Kollege Promny, Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf die digitale Bildung im Hessischen Schulgesetz stärken. Das ist zunächst einmal redlich und auch schön. Dazu möchte ich drei Feststellungen machen.

Alles, was Sie an Regelungen dort einbauen, ist bereits mit dem bestehenden Hessischen Schulgesetz möglich. Alles, was Sie sich wünschen, können wir machen. Ich möchte ein paar Beispiele dazu geben, was im Hessischen Schulgesetz hinterlegt ist. Beispielsweise werden in § 10 die regulären Schulbücher den digitalen Lehrmitteln gleichgestellt. Ganz entscheidend – die Vorredner haben es angesprochen – ist die durch § 86 gegebene pädagogische Freiheit der Lehrkräfte, die pädagogische Eigenverantwortung. Die Lernmittelfreiheit in § 153 bezieht ausdrücklich digitale Lernmittel mit ein. Ich könnte weiter darauf eingehen. Es ist ganz wesentlich.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In § 5 und § 6 wird Medienkompetenzbildung, was die Kollegin Geis anmerkte, ausdrücklich beschrieben. All das gibt es.

Herr Kollege Promny, ich schätze Sie ausdrücklich, das möchte ich sagen. Ihr Gesetzentwurf ist nicht falsch, aber er nützt nichts. Er nützt schlicht nichts.

(Heiterkeit – Beifall Daniel May (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Als Reaktion auf das pandemische Geschehen ist er nicht wirklich tauglich.

Deswegen eine zweite Bemerkung. Hessen ist und bleibt das erste Bundesland, das digital gestützten Fernunterricht ermöglicht. Nach meinem Kenntnisstand hat das bisher kein anderes Bundesland nachgemacht: digital gestützter Fernunterricht auch ohne Schulschließung immer im gemeinsamen Miteinander von Schulträgern und Schulgemeinden, dass man das auch so möchte.

Abgesehen davon – das muss man auch betonen – waren digitales Lernen und digital gestütztes Lernen auch ohne pandemische Entwicklung immer ein Megathema der schwarz-grünen Koalition. Das haben wir uns von vornherein auf die Agenda geschrieben. Das ist ein bildungspolitischer Schwerpunkt, und mit dem Programm „Digitale Schule Hessen“ binden wir ein Paket, bestehend aus technischer Infrastruktur, Lehrerfort- und Weiterbildung sowie mit allen pädagogischen Unterstützungsmöglichkeiten, die wir im Angebot haben. Abschließend dazu: Wir sind das einzige von 16 Ländern, das bei diesem großen Digitalpaket Mittel in Höhe von 25 % drauflegt. Das macht sonst niemand. Das kann man gelegentlich auch einmal erwähnen.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Freunde, jetzt kommt es. Wir haben hoch aufmerksam und interessiert zugehört. Anhörungen sind immer spannend. Wir nehmen die Anzuhörenden ernst. Wir nehmen auch ihre Hinweise ernst. Wenn es einmal so weit ist, dass wir wieder eine große Schulgesetznovelle anpacken, dann können wir Aspekte, die wir in den Anhörungen gehört haben, gerne einbauen. Nur, als Reaktion auf die Pandemie ist dieser Gesetzentwurf leider untauglich, lieber Kollege Promny.

Weil auch ich versöhnlich schließen möchte – Jörg-Uwe Hahn ist leider nicht mehr da –, möchte ich ihn zitieren. Er hat bei der Verabschiedung von Prof. Ronellenfitsch ein Zitat von Herrn Prof. Ronellenfitsch vorgetragen. Es lautet: Die erste Gewalt soll sich nicht zum Sklaven der technischen Entwicklung machen. – Ich übersetze einmal das, was der Kollege Jörg-Uwe Hahn an der Stelle gemeint haben könnte: Wir brauchen nichts zu regeln, was bereits geregelt ist.

Deswegen können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Bleiben Sie munter und heiter. Ich darf Ihnen sagen: Die Rede hätte eigentlich der Kollege Joachim Veyhelmann gehalten. Der ist heute leider krank. Von hier aus wünsche ich ihm alles Gute und Gottes Segen. – Bleiben Sie gesund, einen schönen Abend.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Schwarz. – Nächste Rednerin ist die Abg. Kula für die Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Kula, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich halte mich daran, was der Herr Präsident vorhin gesagt hat, und mache es ganz kurz. Wir können in der dritten Lesung noch einmal ausführlicher darüber diskutieren.

Zwei Sätze möchte ich vielleicht sagen. Ich finde es ganz pfiffig, was die FDP vorhatte, nämlich digitales Lernen explizit in das Schulgesetz aufzunehmen. Dadurch wäre es für das Land und für Herrn Lorz etwas schwieriger, sich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkräfte immer herauszureden. Jetzt tut man immer so, als sei das eine gönnerhafte Haltung gegenüber den Schulträgern. Das würde dann ein bisschen schwieriger werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten)

Generell finde ich das relativ pfiffig – jetzt kommt das Aber –, aber in der Anhörung wurde genannt, dass die Formulierung in Ihrem Gesetzentwurf schon eine Gleichsetzung von Präsenzunterricht und digitalem Unterricht zulassen oder nahelegen würde. Da muss ich sagen: Da können wir nicht mehr mitgehen. Es kann eine Ergänzung sein, aber es sollte nicht gleichwertig sein. Deswegen gibt es da eine inhaltliche Unterscheidung. Daher werden wir uns enthalten.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kula. – Nächste Rednerin ist die Abg. Anders für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon spät, und auch ich möchte meine Rede ein bisschen kürzen. Vielleicht kann ich einfach Herrn Armin Schwarz danken, dass er eigentlich schon

sehr genau ausgeführt hat, dass die Grundlagen für digitales Lernen und für digitalen Unterricht in Hessen bereits gegeben sind. Die Paragrafen wurden alle genannt, deswegen fasse ich es einfach einmal so zusammen: Den Gesetzentwurf braucht es nicht. – Die Grundlage ist da, und ich bin froh, dass auch die Anhörung ergeben hat, dass sich zu den vielen Problembeschreibungen, die seitens der SPD gemacht wurden, keine Lösung im Gesetzentwurf wiederfindet. Es findet sich dort keine Lösung für das, was beschrieben wird.

Natürlich gibt es noch ganz viel zu tun. Das wollen wir nicht leugnen. Alle sind mit großen Kräften dabei, das zu tun. Dieser Gesetzentwurf löst die Probleme aber nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Ich bin aber schon ein bisschen enttäuscht darüber, dass, wenn man eine zweite Lesung hat und eine dritte Lesung beantragt, sich kein Erkenntnisgewinn bei der antragstellenden Fraktion eingestellt hat.

(Tobias Eckert (SPD): Das bedauern wir bei Ihnen jedes Mal! Da kommt auch keine neue Erkenntnis zustande!)

Besonders wurde nämlich kritisiert, dass Präsenzunterricht ersetzt werden soll und dass es zeit- und ortsunabhängigen Unterricht geben soll. Ich möchte für die schwarz-grüne Koalition ganz klar sagen, wie unsere Haltung dazu ist. Das haben wir gerade in den letzten Monaten gemerkt. Der Ort des Lernens ist die Schule.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Der Ort des Austauschs und der Auseinandersetzung ist auch die Schule. Der Ort der Begegnung und des sozialen Miteinanders ist auch die Schule. Wir bekennen uns ganz klar zu unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag. Den kann man eben nicht weit weg an irgendwelchen Bildschirmen erfüllen. Das muss man präsent vor Ort machen. Deswegen ist es wichtig, dass der Präsenzunterricht auf jeden Fall so, wie er ist, erhalten bleibt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Wir brauchen die digitalen Ergänzungen. Wir brauchen eine Weiterentwicklung. Wir brauchen mehr Chancengerechtigkeit. Die Digitalisierung bietet wunderbare Möglichkeiten. Was wir nicht brauchen, ist dieser Gesetzentwurf. – Danke schön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)