Vielen Dank, Frau Kollegin Anders. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Prof. Lorz.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn schon die antragstellende Fraktion mit Blick auf die Uhr auf eine nähere inhaltliche Auseinandersetzung mit ihrem eigenen Gesetzentwurf verzichtet und das auf die dritte Lesung vertagt, dann will ich Ihrer Intention, die Debatte noch vor Mitternacht zu beenden, nicht im Wege stehen. Ich möchte auch der Versuchung widerstehen, näher auf Frau Kollegin Geis einzugehen, die zu allem geredet hat, nur nicht zu dem Gesetzentwurf.
Eine Bemerkung dazu möchte ich mir aber doch gestatten. Einen aktuellen Zeitungsausschnitt möchte ich ansprechen, liebe Frau Kollegin, weil ich den bei der dritten Lesung nicht mehr zitieren kann, da es bis dahin aktuellere Zahlen gibt. Die Zahlen sind von dieser Woche. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat festgestellt: Das digitale Lernen hat Corona-bedingt einen kräftigen Schub bekommen. So kommunizierten im ersten Quartal dieses Jahres 59 % der Schülerinnen und Schüler zwischen zehn und 15 Jahren mit Lehrern oder Mitschülern über digitale Lernplattformen oder ähnliche Portale. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es nur 8 %. Bei den älteren Schülerinnen und Schülern sowie den Studierenden verdoppelte sich der Anteil sogar auf 72 %. Das ist nur das Ergebnis des ersten Quartals von 2020 gewesen. Mittlerweile sehen die Zahlen ganz anders aus, wie uns die nächste Statistik zeigen wird. – Über all diese Dinge können wir gerne im Rahmen der dritten Lesung noch einmal vertieft diskutieren.
Für heute nur den einen Satz: Die Digitalisierung unserer Schulen – das sieht man exemplarisch an dieser Meldung, die ich zitiert habe, weil sie aktuell war – ist bereits Wirklichkeit und schreitet voran. Das findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern auf der Grundlage des geltenden Schulgesetzes. Was wir jetzt in der Pandemie tun müssen, können wir tun. Insofern ist der Gesetzentwurf überflüssig.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Allerdings haben wir doch noch eine Wortmeldung des Kollegen Promny, der anfangs so großzügig mit seiner Redezeit war.
(Tobias Eckert (SPD): Wenn wir es ernst nähmen! – Jan Schalauske (DIE LINKE): Was bleibt ihm übrig, wenn alle anderen reden?)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte ein großzügiges Angebot gemacht. Bedauerlicherweise ist es von den anderen Fraktionen nicht angenommen worden.
Ja, Kollege Schwarz, in der Anhörung gab es Uneinigkeit. Zum Beispiel gab es Uneinigkeit bezüglich der Frage, was zuerst kommen muss: die gesetzliche Grundlage oder die notwendige Ausstattung. Wir halten es mit der AGD, deren Vorsitzende in der Anhörung gesagt hat, „erst alles darunter zu basteln und dann das passende Gesetz zu formulieren,“ sei nicht der richtige Ansatz. Dieser Überzeugung schließen wir uns an.
Richtig ist auch, dass der Begriff „Bedarfsfall“ für Unruhe gesorgt hat. Hier ist mein Angebot mit Blick auf die regie
rungstragenden Fraktionen, aber auch auf die anderen Fraktionen: Machen Sie einen besseren Vorschlag, dann können wir das gerne im Rahmen der dritten Lesung diskutieren.
Ich halte es nämlich in einer sachlichen Diskussion für notwendig, sich auch mit Argumenten auseinanderzusetzen. Sich einfach hierhin zu stellen und – wie es Schwarz-Grün gemacht hat – zu sagen, dass der Gesetzentwurf überflüssig sei, ist nicht wirklich eine sachliche Auseinandersetzung, meine Damen und Herren.
Unser Gesetzentwurf ist im Kern eine Konkretisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Dass das Ihrer Meinung nach überflüssig ist, dazu möchte ich hier dann doch fragen: Was ist denn das für ein Verständnis von Bildung?
Bei unserem Gesetzentwurf geht es nicht darum, dass Schulen Lehr- und Lernplattformen irgendwie eigentlich nutzen dürfen. Es geht auch nicht darum, dass in irgendeiner Verordnung irgendwie irgendetwas geregelt wird. Meine Damen und Herren, die digitale Transformation ist die Medienrevolution nach dem Buchdruck. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum Ihre Fraktion die digitale Bildung überhaupt nicht ins Schulgesetz aufnehmen will. Das ist schlicht und ergreifend nicht nachzuvollziehen.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Promny. – Damit sind wir am Ende der Aussprache zur zweiten Lesung.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung zurück an den Kulturpolitischen Ausschuss. – Ich bedanke mich sehr herzlich.
Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Hessischen Wohnraumfördergesetzes – Drucks. 20/4167 zu Drucks. 20/3460 –
Ich darf zur Berichterstattung die Kollegin Barth nach vorne bitten. Frau Kollegin, wollen Sie dann auch gleich weitersprechen? – So machen wir es. Dann bitten wir um die Berichterstattung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 20/4161 in zweiter Lesung anzunehmen.
Vielen Dank. – Nun habe ich heute zum ersten Mal die Ehre, zur Geisterstunde reden zu dürfen, obwohl Geisterstunde eher zu den Herren hier ganz rechts passt.
Ich fange jetzt einfach an. Jetzt wird es noch einmal ernst. Bei dieser Gesetzesinitiative, die die SPD erst Anfang September eingebracht hat, ist nun etwas sehr Schönes passiert. Ich möchte unumwunden sagen, dass ich mich sehr darüber freue, dass am Ende des Jahres 2020, zu dem uns allen eigentlich ein Happy End fehlt, die Koalition mir, der wohnungspolitischen Sprecherin der SPD, wenigstens ein kleines Weihnachtswunder beschert hat, indem sie auf unsere Initiative eingegangen ist und wir nun gemeinsam diesen Änderungsantrag stellen.
Damit haben Sie allerdings auch etwas sehr Vernünftiges getan. Ob Wohnungsbindungsgesetz oder Wohnraumfördergesetz – der SPD geht es darum, dass der Ausverkauf von Sozialwohnungen in Zeiten, in denen diese in einem knappen Markt wirklich benötigt werden, gestoppt wird. Es geht uns darum, die aktuelle Praxis zu verhindern, dass Wohnungsbaugesellschaften in der derzeit vorteilhaften Lage auf dem Kapitalmarkt einfach Geld umschichten und damit den Kommunen dringend benötigte Belegungsrechte früher als vereinbart und durch einseitige Vertragskündigung entziehen. Das ist eigentlich absurd. Bei Privatdarlehen, die man vorzeitig ablöst, zahlt man Vorfälligkeitszinsen, und hier passiert genau das Gegenteil. Dieser Praxis ein Ende zu machen, ist absolut richtig.
48.536 Haushalte waren im Jahr 2019 auf der Suche nach einer geförderten Wohnung – und das bei nur 79.728 hessischen Sozialwohnungen insgesamt. 581 Sozialwohnungen gab es weniger als im Jahr 2018. Der Bestand sinkt, obwohl intensiv versucht wird – das spricht Ihnen auch niemand ab –, neue Wohnungen zu bauen und Belegrechte zu erwerben. Solange mehr Wohnungen aus der Bindung herausfallen, als neue Sozialwohnungen entstehen, gibt es keine Trendumkehr. Deswegen ist diese Gesetzesänderung ein wichtiger Schritt.
In den Jahren 2020 bis 2024 werden erneut – das steht jetzt schon fest – 8.812 Sozialwohnungen in Hessen aus der Sozialbindung herausfallen. Herr Staatsminister Al-Wazir, in Ihrer Pressemeldung vom vergangenen Donnerstag zum geförderten Wohnungsbau weisen Sie stolz darauf hin, dass dieses Jahr in Hessen 1.255 Förderungen für neue Sozialwohnungen angemeldet wurden. Sie sehen aber selbst, dass leider auch diese Zahl, die höher als üblich ist, viel zu niedrig für eine Trendumkehr ist.
Insofern ist es heute ein höchst vernünftiger Schritt, dass wir die Nachwirkungsfristen wieder auf zehn Jahre hochsetzen. Das macht es für Wohnungsgesellschaften ziemlich unattraktiv, allein wegen des schlecht zu überblickenden Zeitraums, Belegrechte wieder vorzeitig abzulösen. Das ist ein wichtiger Punkt, wenn man den Ausverkauf der Sozialwohnungen stoppen möchte.
Es ist wichtig, damit nicht weiter zu warten. Frau FörsterHeldmann, ich habe in diesem Jahr Druck gemacht. Sie haben gefragt, ob man nicht noch ein bisschen warten kann. Ich habe Nein gesagt; denn es ist wirklich so: Jeder Monat zählt.
Das klingt nicht nur dramatisch, sondern das ist auch dramatisch. Die Anhörung hat das auch noch einmal eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht. Die kürzere Nachwirkungsfrist hat allein in Frankfurt zum Wegfall von bisher 4.692 vorzeitig abgelösten Wohnungen geführt. Das sind 20 % des Altbestandes. Das Frankfurter Wohnungsamt hat sogar eine Modellrechnung aufgemacht, wie teuer das die Stadt kommt. Das so entstandene Defizit beläuft sich auf sage und schreibe 65 Millionen €, würde man es mit neuen Belegrechten ausgleichen wollen. In Wiesbaden wurden bis zum Jahr 2020 für rund 970 Wohnungen mit Belegbindung die Darlehen vorzeitig getilgt – und damit für 10 % aller öffentlich geförderten Wohnungen.
Somit zeigt sich ganz klar, dass die Reduzierung der Nachwirkungsfrist auf fünf Jahre deutlich zu dieser negativen Entwicklung für den sozialen Wohnungsmarkt beigetragen hat. Allein deshalb haben bei etlichen Wohnungsbauunternehmen vermutlich die Sektkorken geknallt, als der damalige Wirtschaftsminister Florian Rentsch von der FDP im Jahr 2012 die Nachwirkungsfrist auf fünf Jahre verkürzt hat.
Ich freue mich daher über die heutige Gesetzesänderung. Wir müssen weiter alles unternehmen, vor allem natürlich neue Wohnungen bauen. Wir müssen aber auch an anderen Stellschrauben drehen, damit sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt endlich wieder verbessert. Bau und Erhalt von sozialem Wohnungsbau haben für die SPD allerhöchste Priorität. – Vielen Dank.
Aus besonderem Anlass darf ich jetzt den Innengong betätigen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit zwei Minuten hat unser Kollege Jörg Michael Müller das 59. Lebensjahr vollendet.