Das ist in der zurückliegenden Debatte bereits angeklungen. Die Behindertenpolitik soll kein Feld für erbitterte politische Debatten sein. Deshalb hoffe ich, dass uns dieser politische Grundkonsens und nicht das Trennende in den folgenden Debatten leiten wird. Ich freue mich auf das weitere parlamentarische Verfahren. Wir sind davon überzeugt, dass wir schon bald sichtbare Erfolge werden vorweisen können, die unserem eingangs geäußerten Anspruch gerecht werden, Hessen für Menschen mit Behinderungen ein Stück weit lebenswerter und gerechter zu machen. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Schad, vielen Dank. Das war die erste Rede des Herrn Abg. Schad im Hessischen Landtag. Wir gratulieren sehr herzlich und bedanken uns.
Noch einmal zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Enners für die Fraktion der AfD. Herr Abg. Enners, bitte schön. Sie haben noch 1:09 Minuten Redezeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hinsichtlich der Barrierefreiheit sind wir uns wohl alle einig. Aber, liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, mir fehlt bei Ihnen so ein bisschen der Glaube. In Ihren Reihen wurde von Barrierefreiheit gesprochen. Aber gelebt sieht das doch anders aus. Deswegen lautet mein Appell an Sie: Den Behindertenstellplatz da unten drei Tage lang mit einem Auto zu blockieren, das keine Kennzeichnung hat, finde ich wirklich nicht richtig.
Wenn das Fahrzeug eine Kennzeichnung hat, dann geschieht das natürlich berechtigt. Wenn keine Kennzeichnung zu finden ist, finde ich das schon – –
Ich weiß nicht, wer es ist. Deswegen richte ich einen Appell an Sie. – Die Betroffene hat sich gemeldet.
Herr Enners, danke schön. – Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Abg. Gnadl für die Fraktion der SPD zu Wort gemeldet. Frau Gnadl, Sie haben zwei Minuten Redezeit. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt im Hessischen Landtag seit Kurzem einen Elternund-Kind-Parkplatz. Darüber freuen wir uns sehr. Es hat lange gedauert, bis er in diesem Landtag eingeführt und gekennzeichnet wurde. Diese Kennzeichnung befindet sich auf dem Boden.
Gleichzeitig befindet sich auf diesem Parkplatz die Kennzeichnung als Behindertenparkplatz. Es handelt sich also um einen Parkplatz, der sowohl für Menschen mit Behinderungen, die eine entsprechende Kennzeichnung am Auto haben, da ist, als auch für diejenigen in diesem Haus, die einen Eltern-und-Kind-Parkplatz benötigen, damit sie die Möglichkeit haben, einen Maxi-Cosi oder einen Kinderwagen aus dem Auto herauszubewegen.
Als Mutter von einem fünf Monate alten Kind, die einen Maxi-Cosi aus dem Auto ein- und ausladen muss, beanspruche ich mit meinem Auto diesen Parkplatz. Ich musste ihn allerdings auch schon gegenüber Dienstfahrzeugen verteidigen.
Ich musste mich schon mehrfach in der Tiefgarage rechtfertigen, mein Auto auf diesen Parkplatz gestellt zu haben, auch gegenüber Personen, die keinen Schwerbehindertenausweis haben. Ich habe mich erkundigt: Hier im Haus gibt es weder unter den Abgeordneten noch unter den Mitarbei
terinnen und Mitarbeitern eine Person, die einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis hat. Deswegen hat der Hessische Landtag entschieden, dass ein Parkplatz, der für Schwerbehinderte hier im Hause vorgesehen ist, auch für Eltern mit Kind genutzt werden kann, und ich bin froh darüber. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gnadl. – Herr Enners, Sie haben die Gelegenheit zur Erwiderung. Zwei Minuten.
Da kann jetzt das Ergebnis nur sein, da die fraktionslose Abgeordnete und Abgeordnete aus den Reihen der GRÜNEN bald Kinder erwarten, noch mehr dieser Parkplätze zu schaffen. Dafür würde ich an dieser Stelle plädieren. – Vielen Dank.
(Beifall AfD – Hermann Schaus (DIE LINKE): Nicht einmal Rückgrat für eine Entschuldigung! – Weitere Zurufe)
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Enners. – Ich darf nun das Wort Herrn Staatsminister Klose für die Landesregierung erteilen. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wenn es schwerfällt, komme ich noch einmal auf den Gesetzentwurf zurück und möchte Ihnen die Position der Landesregierung darlegen.
Endlich – ich will es wirklich betonen – können wir durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz an die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen anpassen.
Ich bin darüber wirklich froh; denn das ist überfällig. Sie wissen ja und sind auch hinreichend darauf eingegangen, dass bereits in der vorausgegangenen Legislaturperiode dazu ein parlamentarisches Verfahren auf den Weg gebracht worden ist, eine Beschlussfassung aber bekanntlich nicht mehr zustande kam. Sie werden verstehen, dass ich mir erlaube, über die Gründe dafür zu schweigen.
Auch wenn die Regelungen des alten Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes zwar im Sinne der UNBRK ausgelegt werden können, muss es im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung unser Ziel sein, die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes
unter Beachtung der Ziele der UN-BRK auch endlich für das Verwaltungshandeln der Behörden in Hessen umzusetzen. Das ist schon deshalb nötig, damit Betroffene vergleichbare Standards vorfinden können.
Die UN-BRK verpflichtet dazu, die Teilhabe ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu gewährleisten und zu fördern. Genau das ist auch unser Selbstverständnis, und darauf baut die vorgelegte Novelle des Gesetzes auf.
Dieses Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz ist ein Rahmengesetz, das sowohl allgemeine Ziele zur Herstellung von Barrierefreiheit und zur besseren Teilhabe vorgibt als auch Definitionen für das Verwaltungshandeln hessischer Behörden beinhaltet.
Die konkreten Regelungserfordernisse zur Umsetzung der UN-BRK sollen aber den fachspezifischen Normensetzungen überlassen werden; denn Inklusion erfordert ganz grundsätzlich die Einbeziehung der Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.
Aus meiner Sicht ist es grundlegend, dass sich der Geltungsbereich des Gesetzes nicht mehr nur auf die Landesbehörden beschränkt, sondern auch das Wirken der Träger öffentlicher Gewalt in den hessischen Kommunen umfasst. Die Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ist nämlich Aufgabe aller staatlichen Ebenen. Erst so setzen wir die UN-BRK wirklich um.
Das HessBGG soll und wird der weiteren Überwindung von Zugangsbarrieren, die die Teilhabe einschränken, dienen. Deshalb setzt es auf zentrale Leitprinzipien der UNBRK wie Selbstbestimmung, Zugänglichkeit und Partizipation.
Ich will deshalb auf eine ganz wesentliche Änderung des derzeitigen Entwurfs eingehen. Zukünftig wird das Amt der oder des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen hauptamtlich wahrgenommen. Das ist ein ganz wichtiger Schritt; denn der Aufgabenbereich der Beauftragten ist in den letzten Jahren stark angewachsen. Die Etablierung der oder des Hauptamtlichen betont den hohen Stellenwert, den die Politik für Menschen mit Behinderungen in der Sozialpolitik unseres Landes einnimmt.
Sie oder er soll außerdem die Kommunen bei der ihnen neu auferlegten Pflicht zur Regelung der Interessenwahrung vor Ort durch Satzung unterstützen. Ich glaube, das ist gar nicht so gering zu schätzen; denn diese Unterstützung wird nötig sein.
Außerdem wird sie oder er die Landesregierung und den Landtag, über die bisherigen Berichtspflichten deutlich hinausgehend, auch darüber unterrichten, wie sich die Interessenwahrung von Menschen mit Behinderungen auf örtlicher Ebene und ihre Partizipation an politischen Prozessen entwickelt haben.
Da die Umsetzung der UN-BRK in den Kommunen eine wichtige Aufgabe ist, kommt der oder dem Beauftragten gemeinsam mit dem Inklusionsbeirat die Rolle zu, künftig Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK anzuregen und die Zusammenarbeit mit den Verbänden und den bestehenden kommunalen Gremien zu fördern. Deshalb ist es auch
richtig und wichtig, dass die Mehrheit der Mitglieder des Inklusionsbeirats selbst Menschen mit Beeinträchtigungen sein werden; denn sie sind die besten Expertinnen und Experten in eigener Sache.
Sie sind die besten Ratgeberinnen und Ratgeber, und gleichzeitig wird so eine angemessene Vertretung ihrer Interessen gewährleistet.
Meine Damen und Herren, abschließend will ich Ihnen noch ankündigen, dass wir im Laufe dieser Legislaturperiode, unabhängig von der turnusmäßigen Berichterstattung durch die oder den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, eine Überprüfung des hoffentlich bald novellierten Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes vornehmen wollen. In diese Prüfung werden wir weitere Anregungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessenvertretungen ausdrücklich mit einbeziehen. – Herzlichen Dank.