Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich, diesen Gesetzentwurf heute einbringen zu können, weil es ein weiterer Beitrag ist, der zeigt, dass wir für ein Hessen stehen, das niemanden ausgrenzt, für ein Hessen, in dem jeder und jede seinen oder ihren Platz finden kann: für die gleichberechtigte Teilhabe aller an der Gesellschaft.
Ein ganz wichtiger Schritt dazu war die Einführung des Blindengeldes vor inzwischen mehr als 70 Jahren: angefangen bei dem Gesetz über die Gewährung von Pflegegeld an Zivilblinde aus dem Jahr 1950 über das Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde von 1977 bis hin zum heutigen Landesblindengeldgesetz, das seit 2011 in Kraft ist.
Blinde Menschen, blinden Menschen gleichgestellte und hochgradig in ihrer Sehfähigkeit behinderte Menschen haben erhebliche Mehraufwände bei ihrer täglichen Lebensführung. Um dieser gleichberechtigten Teilhabe näher zu kommen, müssen sie mehr Geld und Zeit aufwenden als andere. Das Blindengeld gleicht diesen Mehraufwand zum Teil aus.
Einen vergleichbaren, teils sogar erhöhten Mehraufwand haben auch Gehörlose und ganz besonders taubblinde Menschen. Für sie gibt es aber bisher keinen Ausgleich. Sie müssen ihr Geld und ihre Zeit aufwenden, um auszugleichen, was andere nicht ausgleichen müssen, beispielsweise technische Hilfsmittel anschaffen oder kurzfristig und möglichst unbürokratisch Dolmetscherleistungen organisieren.
Damit ihnen die gleichberechtigte Teilhabe erleichtert wird, müssen diese Mehraufwendungen ausgeglichen werden. Dazu legen wir Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen vor. Mit diesem Gesetzentwurf führen wir zum einen ein Gehörlosengeld ein, dessen Grundlage ein eigenes hessisches Landesgehörlosengeldgesetz sein wird. Zum anderen führen wir ein Taubblindengeld ein, und wir erleichtern das gesamte Verfahren. Dafür ändern und verbessern wir das Landesblindengeldgesetz.
Die Einführung eines Gehörlosengeldes ist seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen der Fachverbände und der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen. Hessen ist zwar nicht das erste Bundesland, das entsprechende Leistungen einführt, aber mit beidem – mit der Einführung eines Gehörlosen- und eines Taubblindengeldes – gehören wir durchaus zu den Vorreitern unter den Ländern. Wir werden im Ländervergleich mit einem Gehörlosengeld in Höhe von 150 € pro Monat und einem monatlichen Taubblindengeld in doppelter Höhe des Blindengeldes – das sind rund 1.300 € im Monat – viel leisten.
Meine Damen und Herren, bei Taubblindheit handelt es sich um eine Behinderung eigener Art. Taubblind zu sein, heißt, dass man den einen fehlenden Sinn nicht durch einen
anderen ausgleichen kann. Taubblindheit ist deshalb nicht die bloße Summe von Gehörlosigkeit und Blindheit. Sie ist eine eigenständige Behinderung und sollte deshalb auch so behandelt werden. Die logische Konsequenz daraus ist: Es wird kein Blindengeld für Taubblinde, sondern ein eigenes Taubblindengeld geben. Und das ist genau richtig so.
Denn bisher brauchen blinde Menschen, um ihre Leistungsberechtigungen nachzuweisen, eine augenfachärztliche Bescheinigung, vereinfacht gesagt, einen Nachweis darüber, dass sie blind sind. Gehörlose Menschen bräuchten also eine andere Bescheinigung einer anderen Ärztin bzw. eines anderen Arztes. Taubblinde Menschen bräuchten beide Bescheinigungen. Sie waren aber fast alle schon einmal bei einer für sie zuständigen Ärztin oder bei einem für sie zuständigen Arzt und sind als Ergebnis im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, der nachweist, ob jemand schwerbehindert ist und welchen Grad der Behinderung sie oder er hat. Um zu vermerken, ob sie oder er blind, gehörlos oder taubblind ist, gibt es die entsprechenden einzutragenden Merkzeichen: ein Bl für blind, ein Gl für gehörlos und das noch recht neue TBl für taubblind.
Nach unserem Gesetzentwurf soll das künftig ausreichen. Daneben besteht beim Blindengeld die Möglichkeit genauso fort, die eigene Leistungsberechtigung durch eine augenfachärztliche Bescheinigung nachzuweisen. So vereinfachen wir das Verfahren im Interesse der betroffenen Menschen, und das ist gut so.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung gleichberechtigter Teilhabe aller am Leben in unserer Gesellschaft und damit einen wichtigen weiteren Schritt für ein Hessen, in dem niemand ausgegrenzt wird und jede und jeder ihren bzw. seinen Platz finden kann. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Beratung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Klose. – Für die Fraktion der SPD hat sich die Abg. Alex zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man kann sich im Hessischen Landtag oftmals nicht freuen, wenn man der Opposition angehört. Aber ich muss Ihnen sagen: Heute freuen wir uns als SPD-Fraktion – und ich mich im Besonderen –, dass wir uns endlich mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen dürfen.
Aber es ist vor allem ein guter Tag für Menschen mit Sinnesbehinderungen, für ihre Angehörigen und für die Organisationen, die sich für sie einsetzen.
Die Landesregierung legt nun einen Gesetzentwurf zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen vor. Er enthält sowohl ein Taubblindengeld als auch ein Gehörlosengeld – spät, aber besser spät als nie. Leider muss ich diese Floskel anwenden. Frau Kollegin Bächle-Scholz hat sich vorhin mit der Bemerkung diskreditiert: Na ja, für die
Oppositionsfraktionen sei immer alles zu wenig und zu spät. Was „zu wenig“ betrifft, würde ich sagen: Nein, denn das entspricht unseren Anträgen, die wir in der Vergangenheit gestellt haben. Dies müssten dann die Diskussion und die Anhörung ergeben, wenn sich diesbezüglich entscheidend etwas ändern sollte. „Zu spät“ kommt es allerdings. Es ist traurig, dass das Leid der Menschen, die hier in der Anhörung gesessen haben, welches uns alle beeindruckt hat und uns so eindrucksvoll vorgetragen wurde, bei Ihrer Entscheidung damals, unsere Anträge grundsätzlich abzulehnen, nur, weil sie von uns kamen, keine Rolle gespielt hat.
Sie müssen sich einfach einmal eine Minute lang durch den Kopf gehen lassen, wie viel Lebenszeit in der Zeit verloren gegangen ist, in der Sie nicht tätig geworden sind, und wie viel Lebensqualität die Menschen dadurch verloren haben – diese wird ihnen nicht wiedergegeben werden –, dass ihnen nicht die Möglichkeit zur Teilhabe gegeben wurde. Nichtsdestoweniger liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor, und das ist gut so. Diesbezüglich stimme ich dem Minister vollkommen zu.
Wir fordern aber schon seit Jahren – das habe ich bereits gesagt – ein Taubblinden- sowie Gehörlosengeld. Wir haben den interessierten Organisationen und den Betroffenen in Gesprächen leider immer wieder vermitteln müssen, dass ein guter Oppositionsvorschlag im besten Fall den Weg über eine Ablehnung und eine eigene Einbringung der Regierungsparteien nehmen muss, damit er zur Geltung kommt. Das ist jetzt offenbar geschehen. Es ist nicht sehr nett, so vorzugehen, aber geschenkt. Es ist wichtig, dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt auf dem Tisch haben; und daher wird es, glaube ich, kein Zurück mehr geben. Unabhängig vom Ausgang der Beratungen müssen wir sehen, was weiterhin zu tun ist.
Ein Detail, über das ich jetzt wieder gestolpert bin, das immer wieder Thema ist und nicht den Bedürfnissen der Betroffenen entspricht, ist die Befristung. In diesem Zusammenhang haben wir eine besondere Diskussion. Dies kann man nicht mit anderen Gesetzen vergleichen; darüber werden wir sicherlich noch einmal sprechen müssen.
Wir freuen uns darüber, dass Sie unsere Argumentation bis in die Formulierung der Präambel übernommen haben. Wir freuen uns, dass Sie auch unsere Forderung von der Verdoppelung des Blindengelds zur Feststellung der Höhe des Taubblindengeldes übernommen haben. Die Summe in Höhe von 150 € für gehörlose Menschen hatten wir in unserem damaligen Haushaltsantrag auch schon angesetzt. Also sind wir damit wirklich auf einer guten Linie.
Was die Planung der Beratungen betrifft, die ich jetzt vor Augen habe, kann ich mir vorstellen, dass wir recht zügig vorankommen werden. Ich wünsche mir auch, zügig und intensiv zu beraten. Wir haben als SPD-Fraktion eine Große Anfrage zum Thema „Lage der behinderten Menschen in Hessen“ gestellt. Wenn ich mir überlege, wie lange es dauert, bis das Sozialministerium in ordnungsgemäßer Form antworten kann, dann muss ich allerdings sagen: Dann werden wir mit dem Gesetzentwurf wahrscheinlich früher durch sein. Dies hat wiederum zur Folge, dass der Sozialminister schon einmal zwei Fragen, die wir zu dem Taubblinden- und Gehörlosengeld gestellt haben, beantworten können wird.
Zusammengefasst: Wir freuen uns auf die Beratungen und hoffen auf ein sinnvolles Gesetz im Sinne der Betroffenen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als Nächster ist Herr Kollege Pürsün an der Reihe. Herr Kollege, Sie haben jetzt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! 2019 haben wir hier über die Novellierung des Landesblindengeldgesetzes debattiert. Damals haben wir bereits angeführt, dass es bedauerlich sei, dass keine Regelung für schwerhörige oder ertaubte sowie taubblinde Menschen geschaffen worden sei. Ich glaube, sagen zu können, dass darüber Konsens bestand – Konsens, dass Handlungsbedarf besteht. Daher begrüßen wir es, dass die Landesregierung ihren Entwurf nun, eineinhalb Jahre später, vorlegt. Wir halten es für essenziell, dass Menschen mit einer Behinderung die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um teilhaben zu können. Teilhabe bedeutet auch, selbstbestimmt leben zu können. Das hier vorgesehene Geld kann dazu zumindest einen kleinen Beitrag leisten.
Wir sind auf die Bewertungen und Anregungen der anzuhörenden Expertinnen und Experten im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss gespannt. Wir haben Anzuhörende benannt und hoffen auf eine rege Beteiligung. Wir möchten der Anhörung nicht vorweggreifen; das macht für gewöhnlich nur die Landesregierung selbst. Insofern halten wir uns mit der Bewertung des vorliegenden Entwurfs zurück.
Lediglich eine Frage drängt sich uns zunächst auf; denn § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des vorliegenden Entwurfs des Landesgehörlosengeldgesetzes definiert Taubheit mit einem Grad der Behinderung von 100. Allerdings kann Taubheit nur zu einem Grad der Behinderung von maximal 80 führen. Wie soll das Gesetz daher jemals zum Einsatz kommen? – Wir freuen uns auf die Antwort hierauf sowie auf die Anhörung. Wir unterstützen eine möglichst zügige Verbesserung der Situation der Betroffenen.
Vielen Dank. – Kollegin Brünnel ist als Nächste notiert. Ich habe das Gefühl, dass man sich verabredet hat, hier ein bisschen Zeit zu erarbeiten. Frau Brünnel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt der Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen vor. Damit setzen wir erneut ein Signal hin zu einem inklusiven Hessen.
Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal ein Gespräch mit einem Gebärdensprachdolmetscher geführt haben. Ich erinnere mich noch gut an mein erstes Gespräch, das simultan von einem Gebärdensprachdolmetscher übersetzt wurde. Ich war fasziniert, wie unkompliziert ein Gespräch stattfinden kann – ein ganz normales Gespräch. Aber leider wurde unser Gespräch abrupt unterbrochen. Es war Mittagszeit; und jeder kennt es: Die wunderbaren Glocken der gegenüberliegenden Marktkirche haben absolut ihr Bestes gegeben. Es war wunderschön anzuhören, aber es ist auch wahnsinnig laut, wenn man direkt gegenüber versucht, sich bei offenem Fenster zu unterhalten. Ich ging also schnell zum Fenster mit den Worten: „Sorry, ich verstehe gerade gar nichts mehr. Ich mache schnell das Fenster zu, dann können wir uns wieder unterhalten.“ Mein gehörloser Gesprächspartner konnte sich das Lachen nicht verkneifen und scherzte direkt: „Das war jetzt einmal kein Problem für mich.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies hat mir erneut gezeigt, dass nicht der Mensch behindert ist, sondern dass die gesellschaftliche Wirklichkeit den Menschen behindert.
Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben weiter zu fördern und zu entwickeln hin zu einer inklusiven Gesellschaft, ist und bleibt ein stetiger Prozess und ein elementarer Baustein sowie Bestandteil unseres politischen Selbstverständnisses. Die Schwierigkeiten im Alltag, die gehörlose und taubblinde Menschen zu bewältigen haben, können wir uns nicht wirklich vorstellen. Und ja, Corona hat die Situation noch einmal deutlich verschlechtert.
Wir brauchen die Fachverbände und Interessenvertretungen, die immer wieder beratend zur Seite stehen und nicht müde werden, auf die Problematik aufmerksam zu machen. Deshalb geht mein Dank an dieser Stelle an sie; denn es ist ihrem Engagement zu verdanken, dass sie die Einführung eines Gehörlosengeldes seit Jahren als ihr Anliegen vorgetragen haben.
Wir haben es im Koalitionsvertrag vereinbart: Mit der Zahlung eines Gehörlosengeldes soll ein Ausgleich zur Bewältigung alltäglicher Herausforderungen geschaffen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden. Wir haben dies vereinbart; und wir werden es umsetzen. Bei der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes hat Staatsminister Klose erklärt, dass das Gehörlosengeld in einem eigenen Gesetz umgesetzt werden soll; und nun hat er seinen Worten Taten folgen lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 6 Millionen € stehen für die Einführung eines Gehörlosen- und Taubblindengeldes einmalig in diesem Jahr sowie 8 Millionen € in den darauffolgenden Jahren bereit. Hessen bringt dieses Gesetz in einer Zeit auf den Weg, in der der Bund und die Länder gerade gewaltige finanzielle Anstrengungen unternehmen, um der Corona-Pandemie begegnen zu können. Dass dieser Gesetzentwurf nun trotzdem in die Umsetzung gehen soll, zeigt den Stellenwert und die Bedeutung, die dieses Vorhaben für das Land Hessen einnimmt. An dieser Stelle geht mein Dank auch an die Hessische Landesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns das Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen nun im Detail an. Menschen mit Sinnesbehinderungen – dabei geht es insbesondere um gehörlose, blinde und taubblinde Menschen – haben Mehraufwendungen, die ausgeglichen werden müssen, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Einige Bundesländer haben dies bereits landesgesetzlich geregelt und entsprechende Gelder für Gehörlose und Taubblinde bereitgestellt. In Hessen soll es nun für ca. 3.900 Betroffene einen Ausgleich geben. Das Gehörlosengeld – wir haben es schon gehört – soll monatlich 150 € und das Taubblindengeld soll das Doppelte des Blindengeldes betragen. Also, das Landesblindengeld wird 658 € und das Taubblindengeld wird ca. 1.300 € betragen.
Hessen schneidet im Ländervergleich gut ab, sowohl mit dem bereits bestehenden Landesblindengeld als auch mit dem jetzt geplanten Gehörlosen- und Taubblindengeld; denn die Höhe variiert in den einzelnen Bundesländern deutlich. So hat NRW einen Ausgleich von 77 €, SachsenAnhalt von 52 € und Thüringen von 100 €, um nur einige Beispiele zu nennen. Das hessische Gehörlosengeld liegt also in einer vergleichbaren Größenordnung mit den Leistungen anderer Bundesländer, und es orientiert sich an den Kosten für ca. zwei Stunden Gebärdensprachdolmetschen für den Alltag, die bislang mit ca. 75 € beziffert werden konnten.