Protokoll der Sitzung vom 28.04.2021

Hessen schneidet im Ländervergleich gut ab, sowohl mit dem bereits bestehenden Landesblindengeld als auch mit dem jetzt geplanten Gehörlosen- und Taubblindengeld; denn die Höhe variiert in den einzelnen Bundesländern deutlich. So hat NRW einen Ausgleich von 77 €, SachsenAnhalt von 52 € und Thüringen von 100 €, um nur einige Beispiele zu nennen. Das hessische Gehörlosengeld liegt also in einer vergleichbaren Größenordnung mit den Leistungen anderer Bundesländer, und es orientiert sich an den Kosten für ca. zwei Stunden Gebärdensprachdolmetschen für den Alltag, die bislang mit ca. 75 € beziffert werden konnten.

Das Gehörlosen- und Taubblindengeld soll entsprechend dem Blindengeld gehörlosenbedingten und taubheitsbedingten Mehraufwand unter bestimmten Voraussetzungen einkommens- und vermögensunabhängig ausgleichen. Leistungsberechtigte Personen bringen den Nachweis mittels eines Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen Gl oder TBl ein. Dies haben wir hier schon gehört; und, ich glaube, dies werden wir in den weiteren Beratungen noch näher betrachten. Das Gehörlosengeld wird auf Antrag gewährt; dieser ist beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe schriftlich zu stellen. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus und beginnt mit dem ersten Monat, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben nun um die Stellungnahmen der Verbände gebeten und sind gespannt, welche Anregungen uns noch erreichen werden. Alles in allem enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung, was das Gesetz schlussendlich erfüllen soll. Es dient dem Nachteilsausgleich für Menschen mit Sinnesbehinderungen. Es stärkt die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ist ein wichtiger Baustein hin zu einer inklusiven Gesellschaft. In diesem Sinne freue ich mich über die Einführung eines Gehörlosen- und Taubblindengeldes in Hessen und wünsche uns weiterhin eine gute Beratung. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank, Frau Brünnel. – Frau Böhm ist die Nächste. Frau Böhm, bitte schön, Sie haben das Wort.

Danke sehr, Herr Präsident. – Ich kann an Ulrike Alex anknüpfen, indem ich sage: „endlich“. Meine Damen und Herren von Schwarz-Grün, endlich haben Sie es geschafft, diesen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Seit 2011 fordert DIE LINKE im Hessischen Landtag ein Gehörlosengeld. Seitdem fordern wir dies bei jeder Haushaltsberatung; und mindestens seit 2017 diskutieren wir in diesem Haus über die Einführung eines Gehörlosen- und eines Taubblindengeldes für Hessen.

Nun, zehn Jahre später, haben Sie endlich einmal die Gelegenheit genutzt, statt warmer Worte auch einmal Taten folgen zu lassen. „Hurra“, können wir da nur sagen.

Schon 2011 haben Sie gesagt – ich habe im Protokoll nachgelesen; damals hat die FDP noch mitregiert –: Wir können durchaus nachvollziehen, dass sich Menschen benachteiligt fühlen und ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt werden muss. – Allerdings haben Sie sich dieser Erkenntnis bis zum Ende Ihrer Regierungszeit verschlossen; denn es ist nichts passiert.

Ich frage die Regierungsfraktionen, egal, welcher Couleur sie waren: Was waren denn die großen Hürden, die Ihnen nicht ermöglicht haben, darüber zu springen und endlich diesen Nachteilsausgleich für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen auf den Weg zu bringen? War es der innere Schweinehund? War es der Finanzminister? Oder über welchen Schatten mussten Sie springen, der so hoch war?

Selbst mit diesem Gesetzentwurf brechen Sie gleich Ihre nächste Ankündigung. Die Mitglieder des Sozialausschusses können sich vielleicht erinnern, dass in der kursorischen Lesung für den Sozialhaushalt 2021 im November vergangenen Jahres Frau Staatssekretärin Janz auf meine Frage, ab wann das Geld für Gehörlose und Taubblinde, das schon in den Haushalt eingestellt war, ausgezahlt werde, zugesichert hat, die Auszahlung solle zum zweiten Quartal, also zum 1. April, erfolgen. So seien die Mittel im Haushalt geplant. – Davon will dieser Gesetzentwurf jetzt nichts wissen. Minister Klose wurde in der Zeitung mit dem Zieldatum 1. Juli 2021 zitiert. Das ist schon wieder drei Monate später.

Daran schließt sich gleich meine nächste Frage an: Warum datieren Sie den Gesetzentwurf eigentlich nicht zurück, wie man das schon öfter hier im Hause gemacht hat? Warum werden die gehörlosen und taubblinden Menschen ein weiteres Vierteljahr auf ihren behinderungsbedingten Kosten sitzen gelassen?

Das passiert leider nur, weil dieser Gesetzentwurf offensichtlich in den Mühlen der schwarz-grünen Bürokratie hängen geblieben ist. Es schließen sich zahlreiche weitere Fragen an, die wir sicher in der Anhörung erörtern werden. Ich verstehe z. B. überhaupt nicht, warum wir heute einen Gesetzentwurf zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen haben, der aber nur eine Hülle für zwei Gesetze ist, nämlich das Landesgehörlosengeldgesetz auf der einen Seite und das um das Landestaubblindengeld ergänzte Landesblindengeldgesetz auf der anderen Seite. Aus meiner Sicht wäre es durchaus sinnvoll und wünschenswert gewesen, auch im Sinne der Übersichtlichkeit für die Betroffenen, wenn es ein Gesetz für alle Nachteilsausgleiche für Menschen mit Sinnesbehinderungen gegeben hätte, so, wie es andere Bundesländer auch machen.

Es ist schon darauf eingegangen worden, und wir haben auch schon öfter darüber diskutiert: Ein weiteres Thema ist die völlig unsinnige Befristung des Gesetzes. Es kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein, Gesetze zu befristen. Aber hier, das haben Sie auch schon so oft von den Betrof

fenen gesagt bekommen, sorgt das nur für eine komplett unnötige und unsinnige Verunsicherung. Das haben Ihnen die Betroffenen in der Anhörung im Jahr 2019 gesagt. Das werden sie Ihnen jetzt wieder sagen. Warum nehmen Sie diese Bedenken nicht endlich einmal ernst und weichen wenigstens einmal von Ihrer Standardbefristung ab?

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Ich begrüße ausdrücklich, dass Sie die bisherige Doppelbestrafung von Menschen, die im Gefängnis, im Maßregelvollzug und in psychiatrischen Kliniken sitzen, aufheben wollen. Das ist auch dringend notwendig, das hatten wir schon damals gefordert, weil auch diese Menschen den Bedarf für einen Ausgleich ihrer Nachteile haben. Dafür hätten Sie aber schon vor zwei Jahren die Gelegenheit gehabt. Sie hätten nur unserem Änderungsantrag zustimmen müssen. Gerade in der letzten Woche hatten wir im Ausschuss eine Petition zu diesem Thema vorliegen.

In dieselbe Richtung weist übrigens auch die Neufassung des § 6. Herr Klose hat es vorhin weit ausgebreitet und ausführlich dargestellt, dass Sie jetzt endlich auf die Erbringung der augenärztlichen Bescheinigung verzichten. Das haben wir schon damals gefordert, weil es unnötige Bürokratie ist und eine unnötige Kostenbelastung der Betroffenen bedeutet. Gut, dass Sie endlich Vernunft walten lassen, auch wenn Sie den Betroffenen diese zweijährige Episode ruhig hätten ersparen können.

(Beifall DIE LINKE)

Aber dann schaffen Sie schon wieder eine neue Ungerechtigkeit und eine neue Ungleichbehandlung. Sie behalten bei, dass beim Landesblindengeldgesetz der Betrag für unter 18-Jährige geringer ist als für Volljährige. Bei gehörlosen Kindern und Jugendlichen nehmen Sie eine solche Reduzierung aber nicht vor. Wie erklären Sie das den Betroffenen? Ich habe dafür so gar keine Idee. Warum ist ein blindes Kind mit anteilig geringeren Summen zukünftig schlechtergestellt als ein gehörloses Kind, welches denselben Betrag bekommt wie die erwachsene Person? Ich würde mich freuen, wenn ich auf meine Fragen Antworten bekäme. Ich war heute Morgen so froh, von Ministerin Dorn wirklich echte Antworten auf meine Frage zu bekommen. Ich würde mich freuen, wenn ich von Herrn Minister Klose auch diese Antworten erhalten könnte.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Ob die Unterstützungsleistungen angemessen sind, da bin ich gespannt, was die Anzuhörenden sagen. Ich bin bei dem Gehörlosengeld skeptisch, ob das ausreichend ist. Das Stundenhonorar für eine Gebärdensprachdolmetscherin ist schon relativ hoch; das ist auch eine herausfordernde Tätigkeit. Es fehlt auch die Dynamisierung des Betrags. Die Kosten steigen stetig. 150 € bleiben aber bestehen, zumindest bis zum 31.12.2026. Das ist wirklich nicht sachgerecht.

Ich möchte mich zum Abschluss meiner Rede ausdrücklich beim Ältestenrat bedanken. Auf Antrag meiner Fraktion wurde mit großer Einmütigkeit beschlossen, dass die heutige erste Lesung – und ich gehe davon aus, dass es bei der zweiten Lesung auch so ist – im Livestream mit Gebärdensprachdolmetschung begleitet wird. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Noch schöner wäre es allerdings, wenn das zukünftig generell Standard wäre, weil manche Gehörlose die Schriftsprache nicht immer so gut verstehen und nachvollziehen können. Aber es geht Schrittchen für

Schrittchen voran. Wir bleiben dran, was den Livestream mit Gebärdensprachdolmetschung betrifft und was die Nachteilsausgleiche von sinnesbehinderten Menschen betrifft. – Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Frau Böhm. Als Mitglied des Ältestenrats nehme ich Ihren Dank gerne mit und werde ihn das nächste Mal vortragen.

(Christiane Böhm (DIE LINKE): Und Sie werden dann weitergeben, dass das öfter passieren sollte!)

Ich habe das Gefühl, dass der Kollege Wilken das im Ältestenrat schon ansprechen wird. – Herr Schad ist noch nicht on the Road, ich hatte gehofft, dass er schon unterwegs ist. Aber wir haben Zeit, und ihr seid bei diesem Tagesordnungspunkt alle so schnell. – Herr Schad, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Land befindet sich mitten in einer tiefen Krise durch das Corona-Virus. Wir alle kennen die Auswirkungen auf unser Gesundheits- und unser Sozialsystem, aber auch als Haushaltsgesetzgeber auf unseren Haushalt. Schauen wir in die Welt, so erkennen wir ganz viele strauchelnde und kollabierende Gesundheits- und Sozialsysteme. Inmitten dieser Krise haben wir als Land Hessen die Kraft, eine neue pandemieunabhängige Sozialleistung einzuführen. Ich finde, das ist etwas ganz Besonderes.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist bereits angeklungen und es stimmt, wir haben uns etwas gedulden müssen, bis das Gesetz vorlag, nicht zuletzt auch wegen der Pandemie. Mit Blick auf den Gesetzentwurf finde ich: Es hat sich gelohnt.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Böhm, auch wenn Sie von Ihrer Haltung nicht herunterkommen – „mehr als eine Fünf gibt es von mir nicht“ –, muss ich sagen, es ist eine ordentliche Arbeit. Ich möchte an der Stelle dem Sozialminister und dem Sozialministerium ganz herzlich für die Arbeit danken, die geleistet worden ist.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte mich aber auch bei unserer Fraktionsvorsitzenden, Ines Claus, und bei Holger Bellino bedanken, die mit dazu beigetragen haben, das in dieser Phase möglich zu machen. Es ist eben keine Selbstverständlichkeit, neue dauerhafte Verpflichtungen einzugehen. Es gehört etwas dazu, zu dem Versprechen zu stehen, auch wenn die finanziellen Vorzeichen völlig geändert sind. Es ist ein Wert an sich, und das darf man nie vergessen, wenn man es mit haushalterischer Verantwortung ernst meint. Wir wissen es, Frau Böhm, Sie haben keine Probleme damit, Geld auszugeben. Wenn man aber am Ende für den Haushalt Verantwortung trägt, ist es nicht so einfach, die Mittel, die wir dauerhaft in den Haushalt einplanen, auch sicherzustellen.

(Ulrike Alex (SPD): Dafür haben Sie natürlich kein Geld! – Christiane Böhm (DIE LINKE): Dafür haben Sie lange gespart!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir glauben, dass wir dies den gehörlosen und taubblinden Menschen schuldig sind, die lange darauf gewartet haben. Mit dem Gesetzentwurf erreichen wir mehrere Dinge:

Erstens. Wir schaffen eine neue Leistung für gehörlose Menschen. Wir kommen dem Wunsch der Fachverbände und Interessenvertretungen nach. Frau Kollegin Brünnel hat es schon angedeutet, viele individuelle Schilderungen und Berichte von gehörlosen Menschen sind in die Erarbeitung mit eingeflossen.

Zweitens. Wir anerkennen die besondere Situation, in der sich gehörlose Menschen befinden, und das nicht nur rhetorisch, sondern jetzt auch finanziell.

Drittens. Wir bauen Ungerechtigkeiten ab. Bislang haben nur blinde bzw. sehbehinderte Menschen diesen besonderen Nachteilsausgleich erhalten. Diese unterschiedliche Behandlung hat historische Gründe – die sich, wenn man ein bisschen zurückblickt, auf die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg erstrecken. Heute ist nicht mehr vermittelbar, dass dieser Unterschied besteht. Das beenden wir.

In diesem Zusammenhang: Die SPD hat so avantgardistisch getan, als handle es sich um eine Initiative, die auf diese Richtung zurückgeht. Es ist keine neue Diskussion. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir feststellen, es handelt sich um eine Forderung, die schon seit mehreren Jahrzehnten besteht.

(Zuruf Ulrike Alex (SPD))

Ich habe eben gerade noch einmal die Gelegenheit genutzt, in Ihr Wahlprogramm, in Ihr Regierungsprogramm zu schauen. Frau Alex, Sie haben in Ihrem Regierungsprogramm kein Wort über das Gehörlosengeld verloren. Dazu steht überhaupt nichts drin.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Viertens. Wir ermöglichen mit diesem Gesetz durch die Leistungen praktische Hilfe und Unterstützung im Alltag, und das, ohne zu bevormunden und ohne Vorschriften zu machen. Die behinderten Menschen wissen am besten, was sie brauchen und was sie mit dem Geld anfangen.

Wie bereits beim Blindengeld haben wir die hier gewährte Sozialleistung im Charakter eines Nachteilsausgleichs gestaltet, der den Mehraufwand am Ende kompensieren soll, mit einem übergeordneten Ziel, nämlich die verbesserte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Sozialminister hat es gesagt: so, wie es einem modernen Politikansatz für Menschen mit Behinderungen angemessen ist.

Wie in allen anderen Bundesländern auch, gibt es finanzielle Unterschiede zwischen dem Blindengeld und dem Gehörlosengeld. Es ist auch klar, es ist noch ein Stück davon entfernt, dass durch die neuen Leistungen alle Mehraufwendungen kompensiert werden. Es ist aber ein wichtiger Einstieg. Es ist nun ein Leistungstatbestand geschaffen. Wir haben eine rechtliche Plattform, die in Zukunft dynamisiert und ausgebaut werden kann. Das ist ganz besonders wichtig, und darüber können wir uns freuen.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist bereits angeklungen, eine zweite Gruppe ist uns ein ganz großes Anliegen, nämlich die taubblinden Menschen. Auch hier haben wir durch den Gesetzentwurf ganz erhebliche Verbesserungen geplant. Auch hier wird ein neuer Leistungstatbestand geschaffen. Taubblinde Menschen erhalten zukünftig das Doppelte des Blindengeldes, mithin eine Leistungsverbesserung um bis zu 658 € pro Monat.

Wir wissen, dass diese Gruppe ganz besonders hohe persönliche Aufwendungen hat, um ihre Teilhabe zu gestalten. Hier setzen wir mit einer neuen Leistung von bis zu 1.300 € monatlich einen deutlich besseren Rahmen für diese Menschen.