Protokoll der Sitzung vom 28.04.2021

Vielen Dank. – Herr Schalauske, Sie können schon einmal den für Sie nicht ganz so weiten Weg antreten. Ich habe das Gefühl, dass sich der Finanzminister danach noch zu Wort melden möchte.

(Minister Michael Boddenberg: Ich will auch etwas Intelligentes sagen!)

Herr Staatsminister, ich kommentiere das nicht. – Herr Schalauske, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach § 101 Landeshaushaltsordnung obliegt dem Landtag die Prüfung der Haushaltsrechnung des Hessischen Rechnungshofs. Die Rechnung wurde geprüft. Es gab keine Beanstandungen. Deswegen werden die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE der Beschlussempfehlung folgen.

Da wir das heute aus meiner Sicht ohne eine tiefer gehende Begründung im Hessischen Landtag debattieren, stelle ich für unsere Fraktion fest, dass auch wir dem Hessischen Rechnungshof für seine Arbeit danken. Insbesondere danken wir ihm für seine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Hessen. Da geht es um die hier bereits erwähnten jährlichen Berichte.

Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass die Prämissen und Herangehensweisen des Hessischen Rechnungshofs nicht immer mit denen der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag identisch sind. Als Stichwort nenne ich einmal die überörtliche Prüfung. Dennoch ist der Hessische Rechnungshof ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit. Er bereichert unsere Arbeit. Es handelt sich um eine unabhängige Institution, die das Parlament berät. Er prüft die Haushaltsführung des Landes Hessen und steht mit Kritik und Rat zur Seite. Auch wenn wir nicht immer alle Prämissen teilen, bedanken wir uns für seine Arbeit.

(Beifall DIE LINKE)

Wir bedanken uns für Ihren Beitrag.

Der Herr Staatsminister hat sich ein hohes Ziel gesetzt. Er kann jetzt versuchen, das zu erfüllen. – Herr Kollege Boddenberg, Sie sind dran.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie mich an das Ziel erinnern. Ich habe das in Anlehnung an die Aussage von Frau Schardt-Sauer dazwischengerufen, dass auch ich jetzt etwas Intelligentes sagen muss. Ich werde das gerne versuchen.

Im Ernst: Es wäre außergewöhnlich, wenn ich, der die Exekutive vertritt, für den Kollegen Dr. Worms und für unser Haus dem Rechnungshof nicht Danke für die Zusammenarbeit sagen würde. Es ist natürlich nicht so, dass das immer konsensual erfolgt. Hin und wieder gibt es durchaus viele Gesprächsrunden. Das führt häufig am Ende doch noch zu gemeinsamen Einschätzungen hinsichtlich bestimmter Sachzusammenhänge.

Die Derivate wurden angesprochen. Ich könnte auch die Leo-Immobilienverkäufe ansprechen, mit denen wir uns in der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses sicherlich intensiver befassen werden. Da geht es um große Zahlen. Insofern bin ich für die sehr konstruktive Begleitung dankbar. Das meine ich nicht nur, weil ich als siebter Redner dem folgen sollte, was die Redner der Fraktionen vorgetragen haben. Vielmehr sage ich das aus Überzeugung.

Neben dem, was das – ich darf das so sagen – Tagesgeschäft anbelangt, werden wir mit dem Rechnungshof und auch mit dem Parlament sicherlich weiterhin über grund

sätzliche Fragen häufig zu reden haben. Vielleicht werden wir demnächst auch wieder mehr zu reden haben.

Ich will Sie informieren. Ich war gestern Abend auf einer zweistündigen Veranstaltung, die mit einem europäischen Thema aufgeladen war. Es ging um das Thema Rechnungslegung. Sie wissen, dass es ein Board gibt, das sich mit der Frage der Standards der Rechnungslegung der öffentlichen Haushalte beschäftigt. Das ist in Anlehnung an IFRS zunächst einmal IPSAS. Ich sage das für die Fachleute, die sich damit beschäftigen. Das ist eine Rechnungslegung, die sich an IFRS orientiert. Das wird dann auf die Besonderheiten der öffentlichen Haushalte heruntergebrochen.

Herr Kollege Gatzer aus dem Bundesfinanzministerium war in der Runde mit dabei und durchaus aufgeschlossen. Denn wir haben von der Europäischen Kommission im Jahr 2013 die Aufgabenstellung bekommen, also wir als Europäer in den jeweiligen Regierungen, eine europäische Variante, EPSAS – es steht also ein E statt ein I vorne –, zu diskutieren und voranzutreiben.

Ich will dazu nur sagen: Ich finde es sehr spannend und auch notwendig, dass wir zunächst einmal zu diesen Standards kommen, und zwar unabhängig davon, ob jetzt jeder gleich die Doppik nutzt oder nicht. Sie wissen, dass wir, das Land Hessen, sicherlich sagen können, dass wir dort gemeinsam mit dem Stadtstaat Hamburg Vorreiter sind.

Ich wollte Sie nur informieren. Das ist ein Thema, das auch die Rechnungshöfe stark tangiert. Teilweise haben sie eine sehr eigene Meinung, über die wir streitig werden diskutieren müssen. In den meisten Rechnungshöfen der Bundesrepublik gibt es eine Präferenz zum Abschluss nach dem Handelsgesetzbuch. Das ist auch in Ordnung.

Ich gehöre zu denen, die sagen: Ich glaube, dass sich die doppische Haushaltsführung am Ende des Tages als besser erweisen wird. Wir haben eben auch über die Transparenz und die Aussagekraft der Haushalte in Verbindung mit dem Rechnungshof gesprochen. Wir haben mit dem Instrument des testierten doppischen Abschlusses durchaus sehr viel mehr Informationen, als man das bei einem rein kameralistischen Abschluss hat. Darüber werden wir sicherlich unter anderem mit dem Rechnungshof in Zukunft streiten und reden, um am Ende hoffentlich gemeinsam zu guten und klugen Überlegungen zu kommen.

Ich sage vielen Dank an das Haus für die gute Zusammenarbeit, auch wenn wir hin und wieder, wie gestern, über die Schuldenbremse streiten. Ich glaube, sagen zu dürfen, dass im Haushaltsausschuss ein sehr konstruktives Klima herrscht, um das Land Hessen auf Kurs zu halten, wenn es um haushaltspolitische Fragen geht. Das gilt, auch wenn wir hin und wieder sehr unterschiedlicher Auffassung sind. – Danke sehr.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Staatsminister, vielen herzlichen Dank. – Damit wurde die Debatte zu Tagesordnungspunkt 51 geführt. Die entsprechenden Beschlüsse werden am Ende der Sitzung gemeinsam gefällt.

Ich darf jetzt Tagesordnungspunkt 17 aufrufen:

Bericht Haushaltsausschuss Antrag Minister der Finanzen auf Erteilung der Zustimmung des Haushaltsausschusses gemäß § 8 Abs. 3 GZSG – Drucks. 20/5461 –

Gemeinsam damit wird Tagesordnungspunkt 100 aufgerufen:

Dringlicher Antrag Fraktion der AfD Keine Überschreitung des unter § 2 Abs. 1 Nr. 5 GZSG festgelegten Betrags – Drucks. 20/5604 –

Wir sind der Auffassung, dass der Dringliche Antrag eingebracht werden soll, bevor es weitergeht. Aber ich sehe, dass der Ausschussvorsitzende dort steht. Wollen Sie zunächst den Bericht abgeben? – Dann geht das natürlich vor.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um den Bericht des Haushaltsausschusses zu dem besagten Antrag. Das ist Drucks. 20/5461. Hierzu verweise ich auf das Schreiben des Finanzministers vom 23. März 2021.

Der Haushaltsausschuss hat zu dem vorliegenden Antrag folgenden Beschluss gefasst: Der Haushaltsausschuss nimmt den Antrag an. Das geschah mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion der Freien Demokraten.

Ich bedanke mich für den ausführlichen Bericht. – Wir alle sind uns einig, dass zunächst der Antragsteller das Wort zur Begründung des Dringlichen Antrags erhält. Für die antragstellende Fraktion hat sich Herr Kollege Heidkamp zu Wort gemeldet. Er hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich über das erneute Wiedersehen.

Die Alternative für Deutschland legt großen Wert auf die Feststellung, dass wir den Maßnahmen der Regierung im Rahmen der Bekämpfung der von der Regierung als Naturkatastrophe bezeichneten Corona-Pandemie zugestimmt haben und zustimmen werden, soweit ein Corona-Bezug klar ersichtlich ist und sich die Regierung strikt an die Bestimmungen des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes, insbesondere an § 2 Abs. 1 Nr. 1 GZSG, „Zweck und Mittelverwendung des Sondervermögens“, hält.

(Beifall AfD)

Wir bleiben aber bei unserer Kritik an dem Gesetzgebungsverfahren. Das konkretisiert sich in unserer Normenkontrollklage beim Staatsgerichtshof. Wir haben erhebliche Zweifel an der Zweckmäßigkeit und der wissenschaftlichen Begründung einer Vielzahl der Maßnahmen und Aus

gaben. Nach 15 Monaten fällt es uns zunehmend schwer, das Argument der ungeheuren Komplexität dieser von der Regierung als Jahrhundertereignis dargestellten Herausforderung für schwere Managementfehler und Versäumnisse akzeptieren zu müssen.

(Beifall AfD)

Wir werden überhaupt nicht akzeptieren, wenn hinter einer Nebelwand ein 12 Milliarden € schweres Sondervermögen zum Ausgleich politischer Fehler der Vergangenheit oder zur Anlage einer Kasse für den Wahlkampf kaschiert werden soll. Dafür muss die Regierung die Verantwortung übernehmen. Eine einfache Entschuldigung und die Bitte um Verzeihung, wie es rund um die Ostertage geschah, werden nicht ausreichen.

(Beifall AfD)

Um diesen Verdacht gar nicht erst aufkommen zu lassen, und mit dem Ziel eines fairen Umgangs mit diesem Landtag sollte die Regierung gar nicht versuchen, sich unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Folgen der CoronaPandemie parteipolitisch motivierte Freiräume bei den Ausgaben zu verschaffen – durch Umbuchungen von 500 Millionen € aus der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 eindeutig den Leistungen im Rahmen des Infektionsschutzes zuzuordnenden Maßnahmen des Einkaufs von Tests in die Nr. 5 von § 2 Abs. 1 mit der sehr flexiblen Beschreibung „Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur“. Unter dem Deckmantel von 70 Millionen € für den Kauf der Tests sollen hier 500 Millionen € für Ausgaben freigeschaufelt werden, die nur bedingt mit dem Infektionsgeschehen in Verbindung gebracht werden können.

(Beifall AfD)

Für die restlichen 430 Millionen € sind, jedenfalls bisher, weder die Begründung noch die Beträge bekannt. Der Einkauf der Tests für 70 Millionen € ist ohne jedes Problem und ohne die hier veranstalteten buchhalterischen Klimmzüge im Rahmen von § 2 Abs. 1 Nr. 1 zu bewerkstelligen.

Der Finanzminister selbst stellt in seinem Schreiben vom 23. März 2021 den direkten Bezug her zwischen dem Antrag für die Überschreitung des Ansatzes bei der Position – ich wiederhole es – § 2 Abs. 1 Nr. 5 um 10 % und dem heute noch zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des GZSG, dessen Gegenstand die Verschiebung von 500 Millionen € zwischen den Positionen 1 und 5 von § 2 Abs. 1 ist.

Bei Vorliegen eines Antrags, der nicht nur einen Bericht über, sondern eine Abweichung von den Beschlüssen des Haushaltsausschusses verlangt, ermächtigt das parlamentarische Verfahren bei Anträgen des Ministers der Finanzen gemäß § 8 GZSG die Landesregierung eben nicht zur Bewilligung und zur Ausgabe von Mitteln, solange der Landtag den Antrag nicht abgelehnt hat. Das können Sie ja heute machen.

(Beifall AfD)

Wir bitten daher die Regierung um eine sofortige Klarstellung, ob sich das Finanzministerium bei der erst heute in zweiter Lesung anstehenden Entscheidung über den grundlegenden Gesetzentwurf über die Verschiebung von 500 Millionen € aus Position 1 von § 2 Abs. 1 in die Position 5 gemäß dem oben spezifizierten parlamentarischen Verfahren verhalten hat. Die Handlungsermächtigung im parla

mentarischen Verfahren bezieht sich ausdrücklich nicht auf § 8 Abs. 3 des GZSG.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Heidkamp. – Als nächster Redner hat sich Herr Kaufmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollten wir alle gemeinsam die Pandemie bekämpfen und nicht uns gegenseitig. Der Kollege Heidkamp hat gerade das Gegenteil vorgeführt und verkämpft sich dabei, wie nicht anders zu erwarten.

(Zuruf Erich Heidkamp (AfD))

Umgangssprachlich würde ich sagen: Wie kann man nur so verpeilt sein? Denn zu allem, was er uns vorgetragen hat, findet sich – zumindest in dem Gesetz, das Sie zitiert haben, wie auch in dem Antrag, über den Sie gesprochen haben – nichts.