Protokoll der Sitzung vom 28.04.2021

Umgangssprachlich würde ich sagen: Wie kann man nur so verpeilt sein? Denn zu allem, was er uns vorgetragen hat, findet sich – zumindest in dem Gesetz, das Sie zitiert haben, wie auch in dem Antrag, über den Sie gesprochen haben – nichts.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es erlebt – hier klang es nur leicht an, im Haushaltsausschuss war es deutlicher –: die Häme in der Stimme, mit der vorgetragen wurde, dass eine Zustimmung nach § 8 Abs. 3 GZSG nicht § 2 Abs. 2 umfassen würde, wobei einem ein Blick ins Gesetz zeigt, dass das natürlich völlig falsch ist. Vielmehr ist der gesamte § 2 unter die Vorbehaltspunkte von § 8 Abs. 3 gestellt. Das können Sie jederzeit nachlesen.

Kommen wir zu dem zweiten Punkt, den Sie uns auch mit Ihrem Änderungsantrag hier suggerieren wollen, dass nämlich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 die Tests und die Impfungen bezahlbar wären. – Verehrter Kollege Heidkamp, auch hier hilft ein Blick, in diesem Fall in den Haushaltsplan, und zwar den beschlossenen Haushaltsplan des Jahres 2021, Einzelplan 17, Seite 354, das ist die Anlage V. Dort lesen wir genau die Leistungen und Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz, das ist die Nr. 1. Sie sind in der verbindlichen Erläuterung wie folgt erläutert:

Erstattung von Verdienstausfällen, wenn Arbeitnehmer aufgrund der Kinderbetreuung oder aufgrund von Quarantäneanordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz ihren Beruf nicht ausüben können (§ 56 Abs. 1 und Abs. 1a IfSG).

Das ist die Erläuterung. Sie verlangen mit Ihrem Antrag einen haushaltsrechtlichen Bruch. Sie verlangen nämlich, eine verbindliche Erläuterung zu missachten, und behaupten stattdessen, man könne aus diesem Punkt das, was Sie hier vorgetragen haben, finanzieren. Das ist schlicht falsch. Wenn Sie gelegentlich noch ein zweites Mal in den Wirtschaftsplan hineinschauen, stellen Sie fest, dass unter Nr. 5 – um die geht es hier ja – die Bereitstellung von Mitteln z. B. für Tests vorgesehen ist, also genau das, worüber wir reden und was die Begründung dafür ist, dass es diese Verschiebung geben muss. Sie haben behauptet, da wären Sie auch mit dabei, dass Tests und Impfungen von Ihnen mit unterstützt würden. Nur, behaupten Sie hier nicht Dinge, die Sie durch Ihr konkludentes Handeln in Form von Antragstellungen genau konterkarieren.

(Beifall Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ihr Antrag ist insoweit, freundlich gesprochen, Quatsch. Man könnte auch sagen, er fordert die Mehrheit zu einem gesetzeswidrigen Verhalten auf. Dass wir ihn demgemäß ablehnen werden, wird Sie nicht weiter wundern. Die ganze Debatte hätten wir uns sparen können, wenn sich die AfD ein bisschen mehr über die Sache informieren würde, bevor sie meint, hier herumschreien zu müssen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Danke, Herr Kaufmann. – Als nächster Redner hat sich Herr Schalauske für DIE LINKE gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stehe sicherlich nicht in Verdacht, in allzu vielen Fragen einer Meinung mit der schwarz-grünen Landesregierung zu sein.

(Zurufe)

Aber dass Sie als Fraktion dort auf der ganz rechten Seite sich rechtlich auf einem Holzweg befinden, ist Ihnen gerade erklärt worden. Was mich aber noch viel mehr ärgert, ist, dass Sie sinnvolle und notwendige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz als „parteipolitisch motivierte Umbuchung“ bezeichnen. Mit Blick auf die dramatischen Auswirkungen der Pandemie finde ich, das geht ganz und gar nicht.

(Beifall DIE LINKE, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Freie Demokraten)

Wir sollten es noch einmal auf die Sache zurückführen. Hier geht es ausschließlich darum, Mittel zur Pandemiebekämpfung, worüber wir uns hier in weiten Teilen des Hauses durchaus einig sind, lediglich umzuschichten. Der Antrag, der auch Gegenstand der Berichterstattung ist, hat sich in Kürze erledigt, weil wir heute auch noch ein Gesetz zur Änderung diskutieren werden.

Aus unserer Sicht zeigt es aber auch ein bisschen, wo die Probleme bei dem Sondervermögen liegen. Darüber gibt es auch unterschiedliche Auffassungen im Parlament. Es gibt einige Fraktionen – SPD, FDP und noch eine weitere Fraktion –, die meinen, das Sondervermögen brauche man im Grundsatz gar nicht. Wir als LINKE haben immer wieder gesagt, das könne ein gangbarer Weg sein, um die Pandemie zu bekämpfen und um in Hessen einen Neustart aus der Krise zu machen. Den Weg eines Sondervermögens kann man dazu gehen.

Allerdings haben wir auch von Anfang an deutlich gemacht, dass wir die Mittel, die Sie veranschlagt haben, die Schwarz und Grün sich dafür überlegt haben, insgesamt für unzureichend halten und dass es auch im Zuschnitt Gefahr läuft, nicht zu passen. Das heißt, wir werden in den nächsten Jahren sehen, dass es an vielen Stellen auch nicht reichen wird, um einen wirklichen sozialen und ökologischen Neustart in der Krise zu ermöglichen, wie ihn mitunter sogar die grünen Vertreter in der Landesregierung im Munde führen.

Das heißt aber nicht, dass wir sinnvollen Änderungen, die sich aus einer Notwendigkeit ergeben, im Wege stehen würden. Deswegen haben wir dieser Umschichtung zugestimmt. Diese Mehrbedarfe für den Gesundheitsschutz sind aus unserer Sicht unabweisbar. Es ist aber auch so, dass diese Entscheidung demnächst obsolet wird, wenn wir das GZSG noch einmal ändern.

Wir sehen allerdings – das habe ich auch im Ausschuss wie auch in anderen Beratungen angemeldet –, dass es auch ein Problem ist, wenn bestimmte Maßnahmen weit weniger in Anspruch genommen werden, als es eigentlich einmal erwartet wurde. Klar, man kann sagen: Es liegt in der Natur der Sache einer so großen Aufgabe wie der Pandemiebekämpfung, dass man nicht alles direkt vorhersehen kann. – Das will ich wohl auch eingestehen. Aber gerade bei den Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine Menge Beiträge übrig, und das ist Geld, das eigentlich bei Menschen ankommen sollte, die richtig heftig von den Folgen des Lockdowns betroffen sind. Es geht hier nämlich um die Erstattung von Verdienstausfällen für notwendige Kinderbetreuung.

Wir haben im Landtag oft diskutiert, wie viel die Familien in der Pandemie leisten mussten, wie viel auf sie abgeladen wurde. Ich finde, da sollte es uns nicht gerade freudig stimmen, wenn diese Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Wir glauben eher, dass das Gegenteil der Fall sein sollte: Wir müssten etwas dafür tun, dass diese Leistungen in Anspruch genommen und sogar noch ausgeweitet werden.

(Beifall DIE LINKE)

Ich glaube, die Diskussion führen wir später noch einmal bei der Änderung des GZSG. Weil wir so etwas hier ein bisschen als wiederkehrendes Ritual machen, möchte ich es auch noch einmal für unsere Fraktion sagen: Wir haben uns bei der Gesetzesberatung über das GZSG wirklich dafür eingesetzt, dass es die Möglichkeit gibt, die Beschlussfassungen des Haushaltsausschusses in dem Vollzug des GZSG auch noch einmal im Parlament zu diskutieren, weil wir natürlich die Rechte des Parlaments stärken wollen.

Wir stellen fest, dass diese Möglichkeit bedauernswerterweise von einigen hier rechts außen immer wieder genutzt wird, um alles andere als sachgerecht über diese Dinge zu diskutieren. Das ist ärgerlich. Aber den Grundsatz, das Parlament zu stärken, sollten wir uns davon nicht beeinträchtigen und auch nicht madig machen lassen. – In diesem Sinne: vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Schalauske. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Ruhl das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da wir nachher noch über die Änderung des Gute-ZukunftSicherungsgesetzes beraten werden, mache ich es hier einmal ganz kurz.

Welche Maßnahmen hatten wir in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses? Wir hatten rund 3,3 Millionen € freigegeben für mobile Endgeräte für die Landesverwal

tung zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Heimarbeit, inklusive der erforderlichen Software. 65 Millionen € für die Notfallkasse – da war Hessen Vorreiter, weil wir bereits im letzten Jahr als Vorreiter diese Notfallkasse eingerichtet hatten; der Bund ist jetzt diesem Beispiel gefolgt –, von diesen 65 Millionen € sind rund 55 Millionen € als hessischer Anteil zur hälftigen Finanzierung der Bundes-Notfallkasse und rund 10 Millionen € für Notfälle vorgesehen, die trotz anderer Hilfen weiterhin bestehen. Die bereits freigegebenen 30 Millionen € gehen dann in dieser Summe auf. Bis zu 2 Millionen € sind für den ausgefallenen Hessentag 2021 in Fulda zum Defizitausgleich vorgesehen, ein ähnliches Verfahren, wie wir es 2020 in Bad Vilbel hatten. – Das waren die Maßnahmen.

Noch ein Satz zum AfD-Antrag. Da schließe ich mich vollumfänglich den Ausführungen meines Kollegen Kaufmann an: Die Umschichtung war sinnvoll.

Deswegen kann ich es jetzt auch ganz kurz machen. Wie Sie sehen, gehen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen weiterhin kraftvoll die Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen an. – Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Ruhl. – Als Nächste spricht Frau Schardt-Sauer für die FDP-Fraktion zu uns.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich war erst ein bisschen irritiert von der Rede meines Vorredners, des Kollegen Rühl.

(Zurufe: Ruhl!)

Sie sehen, Sie haben mich schon so verwirrt, dass ich anfange, mit dem Kollegen Obmann durcheinanderzukommen.

Man kann der AfD viel vorwerfen – ich komme da gleich zu ein, zwei Punkten –, wir reden aber jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt über den Antrag des Ministers der Finanzen auf Erteilung der Zustimmung des Haushaltsausschusses. Da geht es um diese Sondersitzung am 26. März. Aber ich will die herzliche Einladung von Herrn Kollegen Schalauske zur Stärkung des Parlaments nutzen und eröffne die Bandbreite der Betrachtung der Corona-Maßnahmen. Dann nehmen wir dazu einfach die Sondersitzung des Haushaltsausschusses, wir nehmen die letzte Ausschusssitzung. Und das Gebot der Stunde ist es, nur die Redezeit einzuhalten.

Von daher sei aus Sicht der Freien Demokraten nur zur Vermeidung von Wiederholungen kurz darauf eingegangen, was hier auch mit dem Dringlichen Antrag der AfD thematisiert wird oder was am 26. März Gegenstand der Sondersitzung des Haushaltsausschusses war. Es ging darum – kurz und knapp zusammengefasst –, zusätzliche Mittel für die Teststrategie freizugeben. Wir Freie Demokraten haben immer gesagt: Dort, wo Gelder notwendig sind, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen – sie ist nun einmal vielschichtig und fordert alle Akteure immer wieder; da ist vieles nicht planbar, das muss man der Redlichkeit halber sagen –, sind wir dabei. Deshalb haben wir uns nicht in den

Weg gestellt, diese Teststrategie zu unterstützen. Diese Teststrategie wird vielfältig gebraucht. Das leitet jetzt – Gott sei Dank – mit über zu dem Thema Impfen: Wo brauchen wir das Testen, wo brauchen wir das Impfen? Deshalb macht es auch keinen Sinn, sich noch länger intellektuell mit dem Antrag der AfD auseinanderzusetzen.

Aber lassen Sie mich noch zu zwei Punkten aus dem Haushaltsausschuss kommen, die der Kollege eben angesprochen hat. Wir als FDP nehmen für uns in Anspruch, dass wir der Grundkonstruktion – dazu kommen wir nachher – sehr skeptisch gegenüberstehen und mit der SPD zusammen dagegen Klage führen; das sei später ausgeführt.

Das inhaltliche Beleuchten der Maßnahmen selbst, wie sie Gegenstand der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses waren, ist etwas anderes. Da waren wir schon irritiert, dass die Landesregierung dem Gebot – sie muss ganz viel Geld haben, um schnell und zielgenau zu helfen – ausgerechnet bei einem Thema, das sozusagen in jeder Rede, in jeder Plenarrunde eine Rolle spielt, nämlich der Bildung, nicht folgt. Anstatt die Defizite auszugleichen, zieht sie einen Antrag zurück und versagt sozusagen den Förderungsbedarf. In dem Antrag waren die Maßnahmen wunderbar beschrieben: Es gibt Förderungsbedarf, es müssen diese einjährigen Defizite durch vielfältige Maßnahmen ausgeglichen werden. – Ich dachte mir, das ist gut. Dann sagt das HKM: Nein, da muss noch etwas geklärt werden. – Das erinnert total an die Luftfilter: Was ist denn nun damit? Sie müssen dann auch wirklich schnell und zielgenau helfen in den Bereichen, wo es notwendig ist. Sie dürfen da nicht auf die Bremse treten. – Vielleicht so viel an die Kollegen von den Fachministerien.

Unschön ist auch – darum würden wir bitten, weil es immer so stark proklamiert wird – die Information des Parlaments. Dabei will ich es bewenden lassen. Diesmal hat der Kollege Kaufmann vor mir geredet. Daher kann ich ihm das nervige Wort Corona-Check entgegenhalten, ohne dass er mir widersprechen kann. Man muss immer wieder das Brennglas auf die Maßnahmen fokussieren; auch das gehört zur Kommunikationspolitik der Landesregierung.

Ich komme jetzt wieder auf die Sitzung des Haushaltsausschusses am 26. März zurück – Sondersitzung, ganz wichtig, ganz schnell. Es ging um die Informations-App, die Nachverfolgungs-App. Wir haben die Frage gestellt: Welche App ist es denn? Was kann sie denn? Wie ist das mit der Gateway-Funktion, mit der Anbindung an die Gesundheitsämter? Es ging also wirklich um inhaltliche Fragen. Ich kann mich noch erinnern, wie dann der Staatssekretär sagte: Hm, alles ganz geheim wegen Vergabe usw. – Dann kommen wir aus der Sondersitzung des Ausschusses heraus, und dann gibt es eine Pressemeldung des Finanzministeriums – und alles ist öffentlich. Also, das ist nicht fein,

(Heiterkeit und Beifall Freie Demokraten und Jan Schalauske (DIE LINKE))

vor allem bei einer Maßnahme, wo Sie doch sicher sein können, dass wir uns dieser auch vonseiten der Opposition nicht verschließen. Aber das hätte nicht sein müssen. Bei den Maßnahmen, wo es notwendig ist, sind wir mit dabei. Aber informieren Sie uns bitte fair – auch das ist ein Aspekt eines Corona-Checks –, und versuchen Sie, das Parlament wirklich mitzunehmen. Wir wünschen uns, dass das ein Ausnahmefall bleibt.

Ansonsten war das heute der Corona-Check gemischt. – Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Danke, Frau Schardt-Sauer. – Für die SPD-Fraktion hat sich Herr Weiß gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist wirklich ein klarer Vorteil, wenn man am Ende redet: Man kann auf viele vorher gesagte Worte verweisen.

Ich fange mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion an. Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir das nicht tun müssen. Denn das, was wir hier jetzt alles diskutiert haben, haben wir auch schon im Haushaltsausschuss diskutiert. Da haben wir Ihnen das auch schon einmal erklärt. Ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass Sie es da schon verstehen, nämlich die rechtlichen Voraussetzungen für das Infektionsschutzgesetz, und warum man die beiden Säulen nicht einfach so tauschen kann. Warum man nicht einfach Gesundheitsschutzmittel aus der Säule 1 nehmen kann, hat Ihnen der Kollege Kaufmann eben schon gesagt. Er hat Ihnen den Gesetzestext vorgelesen.

Es geht auch schlicht und einfach darum: Diese Säule 1 – das habe ich Ihnen auch schon gesagt – ist die einzige Säule, wo es um einen Rechtsanspruch geht. Sie haben auf diese Mittel nach dem Infektionsschutzgesetz einen Rechtsanspruch. Alle anderen Säulen sind freiwillige Leistungen. Sie können hier nicht einfach Geld für freiwillige Leistungen aus der Säule herausnehmen, die für einen Rechtsanspruch vorgesehen ist. Ich verstehe nicht, dass Sie das immer noch nicht verstehen. Aber dann müssen wir das eben heute oder in der nächsten Sitzung abstimmen, wenn Sie das abgestimmt haben wollen. Dem Antrag werden wir natürlich nicht folgen können.

(Beifall SPD)

Was ansonsten die Verschiebung innerhalb dieser beiden Säulen angeht, dazu wird die Kollegin Geis gleich noch etwas sagen.