Protokoll der Sitzung vom 28.04.2021

Was ansonsten die Verschiebung innerhalb dieser beiden Säulen angeht, dazu wird die Kollegin Geis gleich noch etwas sagen.

Zum Maßnahmenpaket. Vier Anträge waren ursprünglich drin; einer aus dem Kultusbereich ist von der Landesregierung zurückgezogen worden. Bei den anderen drei Anträgen, die in dem Maßnahmenpaket drin waren, ging es zum Ersten um Notebooks und Laptops für Landesbeschäftigte. Das ist ein Teil, wo man durchaus auch kritisieren kann, dass es da in den letzten Jahren Versäumnisse gab, was die Ausstattung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeht, und dass man das jetzt aus Mitteln des Sondervermögens nachholen muss.

Man muss bei dieser Vorlage auch die mangelnde Transparenz kritisieren, weil sich die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer auf die Fahne schreiben, dass dieses Maßnahmenpaket und die Beratungen dazu im Haushaltsausschuss so megatransparent seien.

Dann gehört aber auch dazu, dass man zu den einzelnen Maßnahmen eine ordentliche Begründung schreibt und sich nicht auf ein oder zwei Sätze beschränken sollte, wenn es um mehrere Millionen Euro geht. Wenn man hier schon von Transparenz redet, dann erwarten wir auch eine transparente Begründung. Bei diesem Maßnahmenpaket war sie jedenfalls nicht dabei.

(Beifall SPD)

Das gilt auch für das nächste Maßnahmenpaket, den Hessentag in Fulda. Natürlich ist der Hessentag ein Landesfest. Wenn sich eine Stadt bereit erklärt, Austräger zu sein, und sie durch die Corona-Pandemie Ausfälle hat, dann muss das Land da in die Pflicht gehen und helfen. Aber auch hier hätten wir für 2 Millionen € etwas mehr erwartet – ich glaube, es sind zwei oder drei Sätze. Da hätte man schon ein bisschen detaillierter darstellen können, wofür denn das Geld tatsächlich sein soll und was die Ausfälle der Hessentagsstadt Fulda sind. Wenn sie berechtigt sind, werden wir dem natürlich nicht im Wege stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall SPD)

Der letzte und wichtigste Punkt. In diesem Maßnahmenpaket ist die Notfallkasse. Wir haben es eben schon gehört. Der Bund hat hier kräftig in die Tasche gegriffen: eine Dreiviertelmilliarde – 750 Millionen € –, um eine eigene Notfallkasse zu machen. Davon sind nach dem Königsteiner Schlüssel 55 Millionen € für das Land Hessen. Herzlichen Dank, Olaf Scholz. Der Dank ist an Berlin gerichtet; das kann man nicht oft genug sagen. Das Land Hessen hat sich eine eigene Notfallkasse mit 50 Millionen € überlegt, wovon der Haushaltsausschuss schon 30 Millionen € freigegeben hat. Diese gehen im Prinzip darin auf. Die Mittel werden dafür verwendet – und man stockt das dann noch um etwa 9 Millionen € auf –, dass man diesen Betrag noch überschüssig hat für die Fälle, die nicht von der BundesNotfallkasse umfasst werden. Die hessische Notfallkasse hat da etwas andere Anspruchsvoraussetzungen. Deswegen legt man da noch extra etwas drauf. Das ist eine vernünftige Regelung. – An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an die Bundesregierung für die 55 Millionen €.

(Beifall SPD)

Es bleibt dabei: Auch dieser Notfallkasse haben wir im Haushaltsausschuss zugestimmt, weil der Corona-Bezug zweifelsohne da war. Es bleibt dabei, was die Oppositionsarbeit der SPD angeht: Bei allen Maßnahmen, die die Landesregierung braucht, für nötig hält und wo sie uns nachweisen kann, dass sie dem Gesundheitsschutz dienen, dass sie schnelles und effektives Testen und Impfen beschleunigen und umsetzen, haben Sie uns an Ihrer Seite. Bei allen Maßnahmen, die dafür da sind, um in Not geratene Betriebe zu retten, um Arbeitsplätze zu retten, haben Sie uns an Ihrer Seite. In dem Fall ist das eine verantwortungsvolle Oppositionsarbeit, die die SPD hier anbietet. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Weiß. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Boddenberg das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den konstruktiven Teil, Herr Weiß, will ich ausdrücklich Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtages danken.

Ich will eines anfügen. Was mich immer wieder ein bisschen verwundert, ist, dass Sie die Frage der Transparenz

und der Beteiligung des Parlaments und des Haushaltsausschusses hier doch mit einem kritischen Begleitton intonieren.

Ich mache das einmal an dem Beispiel mit den 2 Millionen € für Fulda fest. Sie könnten hier auch gesagt haben: Es kann diese Transparenz darüber, was mit den 2 Millionen € passiert, noch gar nicht geben; und zwar deswegen – wie der Staatssekretär es Ihnen ausdrücklich erläutert hat –, weil es am Ende eine Abrechnung mit der veranstaltenden Stadt Fulda geben wird, so wie es bei Bad Vilbel auch war. – Wenn Sie dann im Haushaltsausschuss wissen wollen: „Was ist denn von den 2 Millionen € überhaupt gebraucht worden, und wofür sind die Mittel verwendet worden?“, dann werden Sie das lückenlos bekommen. Mehr geht dann nicht; wir können jetzt natürlich auch ein bisschen spekulieren und raten, wofür wir die 2 Millionen oder 1,5 Millionen € brauchen.

Noch einmal für alle: Am Ende des Tages wird nur das überwiesen, was der Stadt Fulda an Kosten entstanden ist. Ich glaube, es macht einfach Sinn, dass man bei solchen Beträgen die Endabrechnung abwartet und dann hier darüber entsprechend berichtet.

Zur AfD will ich nur so viel sagen: Meistens ignoriere ich sie. Das wird auch zukünftig so sein. Aber manche vergessen es ja: Da ist immer das Mäntelchen, das Sie sich umhängen, wenn Sie versuchen zu sagen, dass Sie nichts gegen Impfungen und Tests und andere Dinge haben. Das ist völliger Blödsinn, das ist schlichtweg die Unwahrheit, die Sie hier verbreiten.

(Robert Lambrou (AfD): Das stimmt doch gar nicht!)

Ich weiß nicht, ob Sie Ihre Bundesparteitage verfolgen oder ob Sie das ignorieren. Heute Morgen haben wir, so glaube ich, schon über die Frage gesprochen, dass Sie die Europäische Union verlassen wollen. Dann müssen wir hier darüber reden, dass Ihr Bundesparteitag beschlossen hat, dass Sie die Pflicht zum Tragen von Masken und die Testpflicht beispielsweise schlichtweg ablehnen.

(Widerspruch AfD)

Wenn man das alles nicht will, ist man Hochrisikopartei und nicht die Alternative für Deutschland. Sie sind Hochrisikopartei für Deutschland – Sie bekommen dann irgendwann ein neues Kürzel –,

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE – Fortgesetzte Zurufe AfD)

und das nicht nur, was unsere Verfassung anbelangt, sondern vor allem auch, was die aktuelle Situation anbelangt. Man kann es festmachen an dem Beitrag von Herrn Höcke – das ist dieser Rechtsextremist in der AfD –,

(Dr. Frank Grobe (AfD): Oh, oh, oh!)

der es dann auch noch auf den Punkt bringt und von „herbeigetesteter Pandemie“ spricht. – Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Mir fallen gar keine Worte ein, die parlamentarisch dem angemessen wären, wie wir hier normalerweise miteinander umgehen, um zu sagen, was ich davon halte. Also sage ich besser gar nichts; aber Sie können es sich sicher denken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, alles, was von der AfD im Zusammenhang mit dieser Pandemie kommt, ist von

vorn bis hinten Lug und Trug. Ich muss das so deutlich sagen. Da kann am Ende auch der Präsident zur Rüge greifen, damit es dann möglicherweise auch in der Zeitung steht.

(Zuruf AfD: Macht der auch!)

Mit Ihnen werde ich über all diese Dinge kein ernsthaftes Wort reden – nur, dass das heute auch noch einmal hier hinterlegt ist. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende dieser Tagesordnungspunkte angelangt.

Der Dringliche Antrag geht an den Haushaltsausschuss. Dann müssen wir hier jetzt nichts weiter machen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 68 auf:

Antrag Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der SPD, Fraktion der Freien Demokraten Geschäftsordnung des Hessischen Landtags – Drucks. 20/5541 –

Hierzu ist jetzt keine Aussprache vorgesehen. Wir werden also im späteren Verlauf des Tages zur Abstimmung kommen.

Ich gehe deswegen sofort über zu Tagesordnungspunkt 9:

Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zum Verbot von Totschlagfallen und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Jagdgesetzes – Drucks. 20/5545 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 104:

Dringlicher Antrag Fraktion der Freien Demokraten Fangjagd praxisnah gestalten – moderne Technik fördern – Jagdverordnung anpassen – Drucks. 20/5612 –

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Müller (Witzenhausen) für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Rederecht. Die vereinbarte Redezeit ist fünf Minuten. Herr Müller, bitte.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Aus meiner Sicht wird das heute ein sehr guter Tag für den Tierschutz in Hessen. Das muss man eindeutig sagen; denn wir bringen heute etwas auf den Weg, was wir uns als GRÜNE schon lange gewünscht haben. Es ist auch ein guter Tag für die Regierungskoalition; denn wir arbeiten gemeinschaftlich eine weitere Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag ab.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um es vorwegzunehmen: Eine entsprechende Regelung zum Verbot von Totschlagfallen im Bundesjagdgesetz hätten wir GRÜNE lieber gesehen. Aber da die Bundesregierung dieses Thema nicht angefasst hat und nicht tätig geworden ist, müssen wir dieses Verbot auf Landesebene auf den Weg bringen und es hier regeln. Wir machen es jetzt ähnlich wie die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Saarland, die ebenfalls diesen Weg beschritten haben.

Selten sind in der kurzen Zeit, seit ich im Hessischen Landtag bin, Gesetzentwürfe eingebracht worden, die so kurz und bündig das Wesentliche zum Ausdruck bringen. Der Kernsatz unseres Gesetzentwurfs lautet:

Abweichend von § 19 Abs. 1 Nr. 9 des Bundesjagdgesetzes ist die Verwendung jeglicher Fanggeräte mit tödlicher Wirkung [bei der Jagd] verboten.

Damit ist eigentlich schon fast alles gesagt, und jeder versteht, was gemeint ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fallenjagd ist eine sehr alte Jagdform, wahrscheinlich sogar die älteste Form der Jagdausübung überhaupt. Aber die Fallenjagd hat heute nur noch eine marginale Bedeutung, z. B. bei der Jagd auf nachtaktive Beutetiere, etwa auf Waschbären oder andere invasive Arten.

Insbesondere hat sich der Einsatz von Totschlagfallen längst überholt. Er ist nicht mehr zeitgemäß, nicht mehr notwendig und entspricht aus mehreren Gründen nicht mehr den Vorgaben des Tierschutzes.

Die Gefahr, dass bei dieser Form der Jagdausübung Tieren unnötig Leid zugefügt wird, ist zu groß. Die Gefahr, dass Tiere gefangen und getötet werden, die gar nicht bejagt werden dürfen, ist auch zu groß. Dabei handelt es sich beispielsweise um Baummarder oder auch um Haustiere.