Protokoll der Sitzung vom 28.04.2021

Die Gefahr, dass bei dieser Form der Jagdausübung Tieren unnötig Leid zugefügt wird, ist zu groß. Die Gefahr, dass Tiere gefangen und getötet werden, die gar nicht bejagt werden dürfen, ist auch zu groß. Dabei handelt es sich beispielsweise um Baummarder oder auch um Haustiere.

Eine Kontrolle, ob das Tier tatsächlich getötet oder nur verletzt wurde, erfolgt nicht zeitnah, trotz aller Bemühungen, hierbei Verbesserungen vorzunehmen, z. B. durch Alarmierung der Jagdausübungsberechtigten per SMS. Die technischen Lösungen sind zweifelsohne beeindruckend, aber sie sind nicht zuverlässig. Sachkundenachweise mögen hilfreich sein, aber auch sie wirken nur unzureichend und genügen nicht. Am Ende müssen wir erkennen, dass diese Form der Jagdausübung nicht mehr verantwortbar ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wir GRÜNE halten die Jagd für wichtig. Wir sehen ganz klar, dass mithilfe der Jagd notwendige Regulierungen des Wildbesatzes in Feld, Wald und Flur erfolgen müssen. Und wir sind auch froh über jede Jägerin und jeden Jäger, die die Jagd verantwortungsvoll und zukünftig ohne Totschlagfallen ausüben.

Nicht zuletzt aus der Diskussion um die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung wissen wir, wie wichtig es ist, dass es zu Fragen des Tierschutzes einen akzeptierten gesellschaftlichen Konsens gibt. Und wir wissen, dass es gelingen kann, so einen Konsens herbeizuführen, auch wenn die verschiedenen Interessengruppen hartnäckig miteinander ringen. Ein Paradebeispiel ist die sogenannte Borchert-Kommission, die das Ganze im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung erfolgreich gemacht hat.

Zu einem gesellschaftlichen Konsens bezüglich Tierschutz bei der Jagd wollen wir GRÜNE einen Beitrag leisten, und deshalb steht im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNEN, dass wir ein Verbot der sogenannten Totschlagfallen im Hessischen Jagdgesetz verankern wollen. Das bringen wir jetzt auf den Weg.

70 % der Bevölkerung wünschen sich ein Verbot der Totschlagfallen in Deutschland. Nur 19 % möchten, dass diese Jagdmethode erhalten bleibt. Das hat eine Forsa-Umfrage ergeben. Umfragen sollten für die Politik nicht die alleinige Leitschnur für ihr Handeln sein, aber wir kommen nicht umhin, sie in eine Abwägung einzubeziehen.

Ich wiederhole mich jetzt: Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz in Hessen, und ich hoffe, dass der Hessische Landtag nach den entsprechenden Beratungen diesen Gesetzentwurf zum Gesetz erheben wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kommen Sie dann bitte zum Schluss, Herr Müller?

Ja. – Bei dem nachgereichten FDP-Antrag geht es ausschließlich um Lebendfallen. Der Antrag selbst hat mir keine neuen Erkenntnisse gebracht. Wir sind aber selbstverständlich bereit, im Ausschuss darüber zu diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Müller. – Zum Einbringen des zweiten, mit aufgerufenen Antrags erteile ich Frau Knell für die FDPFraktion das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe direkt auf etwas ein, was der Kollege Müller gesagt hat: 70 % der Bevölkerung wünschen sich ein Ende der Totschlagfallen. – Leider ist das nicht unbedingt das, was die Menschen zu Hause praktizieren. Ich wurde schon öfter angesprochen: Wir haben einen Marder, wir haben einen Waschbären, kann man da nicht etwas tun? – Wenn ich dann sage: „Gerade ist aber Schonzeit“, wird mir entgegnet: „Kann man das nicht umgehen?“ Die Bevölkerung ist flexibel, wenn es um Wildtiere oder um Tiere geht, die vielleicht auch zu Hause stören. Auch Mäuse- und Rattenfallen kommen zum Einsatz, mitunter wird vergiftet. Das finde ich, ehrlich gesagt, genauso schlimm. Darüber wird viel zu wenig diskutiert.

Es gab eine Abgeordnete der GRÜNEN im Bayerischen Landtag, die aus Versehen eine Maine-Coon-Rassekatze ihrer Nachbarin mit einer Mardertotschlagfalle getötet hat – auch schwierig.

Sie haben recht: Die Fangjagd ist ein wichtiges Thema. Sie wollen Totschlagfallen verbieten – das ist Teil des Koalitionsvertrags und auch schon länger angekündigt. Ich sage es gleich zu Beginn, auch wenn es den einen oder anderen

überraschen könnte: Natürlich unterstützen wir Sie dabei ganz ausdrücklich.

(Beifall Freie Demokraten)

Der Grund ist einfach: Zum einen ist die Jagd mit Totschlagfallen bereits ohnehin sehr streng reguliert; die meisten Modelle sind bereits seit Jahrzehnten verboten.

Für diejenigen, die noch erlaubt sind, gelten sehr strenge Vorschriften: Sie müssen zertifiziert sein. Es muss sichergestellt werden, dass sich kein Mensch verletzen kann. Man muss auch sicherstellen, dass kein Tier in die Falle geht, das zu groß ist und deswegen von der Vorrichtung nur schwer verletzt und eben nicht sofort getötet werden könnte. Es geht bei den Totschlagfallen hauptsächlich um die Jagd auf Marder. Was man schlicht nicht ausschließen kann – Herr Müller hat es eben gesagt –, ist, dass statt des Steinmarders aus Versehen der geschützte Baummarder erlegt wird. Das ist der eigentliche Grund. Weil diese Selektion nicht möglich ist, halten wir es für richtig, die Jagd mit Totschlagfallen zu verbieten, wie es auch schon in vielen anderen Bundesländern der Fall ist.

Wenn ich aber Ihre Begründung lese und das höre, was Sie, werter Kollege Müller, eben aus dem GRÜNEN-Wahlprogramm zu dem Thema gesagt haben, wo von hoch riskanten Totschlagfallen die Rede ist, kann ich mir schon vorstellen, wie Fallenjagd bei den GRÜNEN und offensichtlich auch in der CDU diskutiert wird, zumal sie dies unterstützt, und dass mancher bei diesem Thema vielleicht auch ein bisschen Nachhilfe benötigt.

Von der „Gefahr des langsamen Verendens“ schreiben Sie in der Begründung. Bei den aktuell noch erlaubten Totschlagfallen gibt es diese Gefahr nicht, weil es sich bei ihnen um Abzugeisen handelt. Da muss das Tier den Köder mit dem Fang aufnehmen. Dazu müssen sich Kopf und Vorderkörper im Bereich des Schlagbügels befinden. Ich muss vielleicht nicht näher ausführen, was die Konsequenz ist, aber ein langsames Verenden gehört jedenfalls nicht dazu.

§ 19 Hessisches Jagdgesetz gibt es vor: „Sofort töten“ steht da in Bezug auf Totschlagfallen. „Langsames Verenden“ widerspricht jeglichen Grundsätzen der Waidgerechtigkeit, und deswegen wird das in der Jägerschaft auch gar nicht praktiziert. Wenn Sie also langsames Verenden verhindern wollten, hätten Sie dieses Gesetz nicht dafür gebraucht. Die Fallen, die manche vielleicht im Kopf haben, wie die Tellereisen, die auf Druck auslösen, sind zu Recht bereits seit 1995 EU-weit verboten und dürfen selbstverständlich auch nicht von Jägern eingesetzt werden.

Aber nach diesem kleinen Ausflug in die Fachpraxis wiederhole ich: Wir stimmen Ihrem Ansinnen zu, Totschlagfallen zu verbieten, weil, wie gesagt, die Selektion nicht möglich ist und es zu Fehlfängen kommen kann.

(Beifall Freie Demokraten)

Meine Damen und Herren, die Begründung Ihres Gesetzentwurfs hat bei uns aber die Befürchtung geweckt, dass die Debatte hier in die falsche Richtung läuft – mal schauen, was noch kommt. Deswegen rufen wir unseren Dringlichen Antrag zur Fangjagd mit auf.

Moderne Lebendfallen entsprechen nicht den Schreckensbildern und Mythen, die teilweise diskutiert werden und die in der Bevölkerung mit der Fangjagd assoziiert werden.

Die Fallenjagd mit Lebendfallen leistet einen erheblichen Beitrag zur Niederwildhege.

Die Jagdstrecken invasiver Arten wie Waschbär, Marderhund und Nutria würden wir so nicht sehen – das ist nämlich kein geringer Anteil bei der Jagd –, wenn es die Jagd mit Lebendfallen nicht gäbe. Auch gute Projekte wie das Rebhuhnprojekt in Bad Zwesten würden nicht funktionieren, wenn nicht auch mit Lebendfallen gearbeitet würde.

Wir schlagen ganz konkret vor, die Hessische Jagdverordnung nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen zu modernisieren. Die Fangjagd kann derzeit von vielen Menschen eben nicht ausgeübt werden; denn bei normalen Arbeitszeiten kann man nicht zwei Stunden nach Sonnenaufgang in den Wald fahren, um die Fallen zu kontrollieren. Das braucht man eigentlich auch nicht zu tun, weil es moderne Fangmeldesysteme gibt, die diese Arbeit abnehmen können. Man bekommt per App dann Fänge gemeldet.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Knell?

Ja, sofort. Das mache ich. – Wenn wir diese Melder einsetzen würden, könnten wir die Kontrollen zusammenstreichen. Das würde die Fallenjagd auch für einen größeren Personenkreis zugänglich machen. Das würde besser für das Klima sein, weil man sich viele Autokilometer im Wald erspart.

Im Gegenzug wäre es gut, wenn sich das Land an der Anschaffung der Geräte beteiligt, z. B. aus Mitteln der Jagdabgabe.

(Beifall Freie Demokraten)

Deswegen bitte ich um die Unterstützung für unseren Antrag.

Bitte letzter Satz.

Vielen Dank.

(Heiterkeit – Beifall Freie Demokraten)

Okay, vielen Dank, Frau Knell. Ich hatte gerade den Eindruck, dass Sie noch zu einem neuen Argument ausholen. – Für die AfD-Fraktion hat sich Frau Papst-Dippel zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Jagd an sich ist, anders als vor 1.000 Jahren, nicht mehr notwendig, um die Ernährung des Jägers und seiner Familie sicherzustellen.

Jagd ist heute notwendig auf wiederkäuende Schalenwildarten, um Schäden an Wald und Flur zu verhindern und um einen möglichen Ausbruch beispielsweise der Afrikanischen Schweinepest zu verzögern und – besser noch – zu verhindern.

(Beifall AfD)

Lokal kann auch eine Regulierung des Bestands von Vögeln, z. B. der Nilgans, oder anderer Arten notwendig werden.

Daneben gibt es aber Tierbestände, die durch die klassische Jagd nicht mehr zu regulieren sind. Der Waschbär scheint ein solches Tier zu sein, das noch dazu gerne in städtischen Bereichen auftritt und beeindruckende Schäden in Gärten anrichten kann. Der Waschbär landet zwar gelegentlich in Mülltonnen und kann dann aufgesammelt werden, meistens muss er jedoch gefangen werden.

Werte Kollegen von den Freien Demokraten, zum Punkt 2 Ihres Dringlichen Antrags hätte ich gerne Zahlen gehabt, die die Fangstrecken bei invasiven Arten durch die Jagd und die Fangjagd verdeutlichen.

Weiterhin frage ich mich, ob tatsächlich ein größerer Personenkreis die Fangjagd betreiben würde. Die Fallen an sich sind recht teuer, und ob die in NRW offenbar verwendeten elektronischen Fangmelder im Hinblick auf den Tierschutz wirklich zu 100 % verlässlich sind, dazu hätte ich gerne auch noch ein paar Zahlen. Ich bin auf die Diskussion im Ausschuss gespannt.

Zurück zum Gesetzentwurf. Bei Füchsen, die ebenfalls in eine Falle laufen können, muss momentan daran gedacht werden, dass der Fuchs Mäusepopulationen zusammen mit Beutegreifern zumindest etwas in Schach halten kann. Gerade die derzeit vielen Freiflächen im Wald aufgrund der Schadereignisse der letzten Jahre bieten Mäusen gute Lebensbedingungen. Eine Wiederbewaldung, auch durch Naturverjüngung, kann durch Fraßschäden erschwert werden. Gänzlich kontraproduktiv ist die Totschlagfalle in Bezug auf die streng geschützte Wildkatze, auch wenn diese nicht überall in Hessen heimisch ist. Insgesamt muss aus Tierschutzgründen einem möglicherweise qualvollen Verenden von Tieren in einer Totschlagfalle eine deutliche Absage erteilt werden.

Aus den genannten Gründen kann und sollte man dem Verbot von Totschlagfallen im Rahmen der Jagdausübung zustimmen. Lebendfangfallen dagegen können und müssen weiterhin, z. B. in Ortslagen, verwendet werden können.

(Beifall AfD)

So wird auch bei der Jagd auf Waschbär, Marder und Fuchs in befriedeten Bezirken garantiert, dass Nachbars Katze ungefährdet bleibt.

Die Jagd mit Totschlagfallen ist also nicht mehr zeitgemäß, sie ist absolut verzichtbar, und wir freuen uns über diesen Gesetzentwurf. – Danke sehr.