Protokoll der Sitzung vom 28.04.2021

Die Jagd mit Totschlagfallen ist also nicht mehr zeitgemäß, sie ist absolut verzichtbar, und wir freuen uns über diesen Gesetzentwurf. – Danke sehr.

(Beifall AfD)

Danke, Frau Papst-Dippel. – Für die SPD-Fraktion hat sich Herr Lotz zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Für die SPD muss eine zeitgemäße und naturnahe Jagd sich an waldökologischen Prinzipien ausrichten und den Erfordernissen des Tierschutzes gerecht werden. Fallenjagd ist aus unserer Sicht auf die unbedingt notwendigen Einsatzgebiete und -bereiche zu beschränken, wie etwa für den Artenschutz, wie es auch schon dargestellt wurde. Auch die SPD lehnt daher den Einsatz von Totschlagfallen ab.

(Beifall SPD)

Totschlagfallen sind durch die Hessische Jagdverordnung sowieso so gut wie unmöglich gemacht worden; Frau Knell hat das erläutert. Deshalb fordern wir, dass das Verbot von Totschlagfallen nun Einzug in das Gesetz erhält, wo aus unserer Sicht noch viele andere Punkte der Jagdverordnung hineingehören; denn wir wissen alle, dass das Gericht der Hessischen Jagdverordnung viele fachliche Mängel bescheinigt hat. Zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung gehört für die SPD auch, durch verantwortungsvolle und tierschutzgerechte Jagd die Wildtierbestände so zu regulieren, dass gesunde und vielfältige Waldlebensgemeinschaften erhalten werden.

(Beifall SPD)

Dafür ist oftmals der Einsatz von Lebendfangsystemen notwendig. Meine Damen und Herren, deshalb sollte die Landesregierung den nächsten Schritt gehen und eine Förderung von digitalen Fangmeldern bei den Lebendfangsystemen sicherstellen, wie es auch die FDP in ihrem Dringlichen Antrag fordert. Das kann aus unserer Sicht aus Mitteln der Jagdabgabe erfolgen. Auch muss im Sinne des Prädatoren-Managements geprüft werden, ob Lebendfangsysteme zum Artenschutz wie in der Vergangenheit wieder über die Naturschutzmittel finanziert werden können, da sie aus unserer Sicht rechtlich nicht dem Jagdrecht unterliegen, sondern eine Naturschutzmaßnahme sind.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, leider, so habe ich gehört, hat die Förderung der Lebendfangsysteme durch das Umweltministerium momentan abgenommen.

Ich möchte mich abschließend wiederholen: Die SPD ist gerne bereit und hat auch mehrfach angeboten, an einem modernen Jagdrecht mitzuarbeiten; denn wir halten es nach wie vor für notwendig, das Jagdgesetz zu reformieren – am besten mit einer breiten Öffentlichkeit, damit die Argumente der Naturschutz- und Jagdverbände nicht erneut der Beliebigkeit ausgesetzt werden. Ich freue mich natürlich auch auf die Diskussion im Umweltausschuss über den Gesetzentwurf und auch über die Dinge, die die FDP in ihrem dringlichen Änderungsantrag vorgeschlagen hat. – Danke schön.

(Beifall SPD und Wiebke Knell (Freie Demokraten))

Danke, Herr Lotz. – Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Ruhl zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Eines vorweg: Für einen effektiven Artenschutz ist die Fallenjagd weiterhin erforder

lich. Nur so können die Bestände von Beutegreifern wie Fuchs und Steinmarder, aber auch von invasiven Arten wie dem Waschbär wirksam reguliert werden. Nur so können andere heimische Arten wie Rebhuhn, Fasan, Feldhase und Co. geschützt werden; denn eine Lebensraumgestaltung für diese Arten reicht alleine nicht aus.

Beim Einsatz von Totschlagfallen kann es aber in Einzelfällen dazu kommen, dass trotz ordnungsgemäßer Aufstellung der Fallen das falsche Tier in die Falle gerät – beispielsweise ein Baummarder anstelle eines Steinmarders; das ist auch schon ein paarmal genannt worden. In seltenen Einzelfällen führt die Auslösung der Falle auch nicht sofort zum Tod, was zu unnötigem Leid beim Tier führen kann.

Hessen verbietet daher mit dieser Gesetzesänderung die Totschlagfallen, da es mit den Lebendfallen – teils auch mit digitaler Unterstützung, was auch mehrfach genannt worden ist – gute Alternativen bei der Fallenjagd gibt, die zudem selektiver wirken, Fehlfänge vermeiden, tierschutzkonform sind und unnötiges Leid verhindern.

Mit dieser Gesetzesänderung verlängern wir die Geltungsdauer des ansonsten unveränderten Jagdgesetzes. Ich freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss, bei der sich ein relativ breiter Konsens abzeichnet. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Ruhl. – Für die Fraktion der LINKEN hat sich Frau Scheuch-Paschkewitz zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit einem Lob einsteigen: Endlich, endlich bringen Sie ein Gesetz auf den Weg, um die grausamen Totschlagfallen zu verbieten. Gemeinsam mit Tierschützerinnen und Tierschützern fordern wir dies schon lange – nachdrücklich und zweifelsfrei berechtigt. Wir müssen uns fragen, warum das so lange gedauert hat. Mit der Verzögerung sind immer wieder Tiere in den Fallen qualvoll verendet, weil die Fallen eben nicht immer sofort töten. So steht es auch in Ihrer Begründung. Was dort nicht steht: Diese Fallen töten alles, was reinläuft oder reintappt – artgeschützte Tiere, Hauskatzen und andere. – Es wurde Zeit, dass dieser grausamen Jagdpraxis ein Ende gesetzt wird.

(Beifall DIE LINKE)

Was Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings auch machen, ist, das Hessische Jagdgesetz ansonsten so beizubehalten, wie es ist, und seine Geltungsdauer bis Ende des Jahres 2024 zu verlängern. Das stand in Ihrer ursprünglichen Gesetzentwurfsüberschrift nicht. Das hat die Verwaltung korrigiert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Auch damit müssen wir uns inhaltlich beschäftigen; denn es gibt noch einiges, was nicht nur auf den Prüfstand, sondern aus unserer Sicht längst abgeschafft gehört.

Augenblick mal eben. – Herr Kaufmann, Sie haben ein so wohltönendes Organ. Verstanden? – Danke. Heide, mach weiter.

Der Hessische Tierschutzbeirat – uns ist auch bewusst, dass Sie die Beschlüsse nicht mit höchster Priorität umsetzen – hat unter anderem schon im Jahr 2014 eine Abschaffung der Fallenjagd gefordert – also auch der Lebendfallen. Mit den Lebendfallen werden Tiere gefangen, die nicht gefangen werden sollten, wie z. B. artgeschützte Tiere. Weiterhin können Tiere durch Fehlfunktionen und Fehlbedienung der Fallen verletzt sowie durch zu langes Verweilen Stress ausgesetzt werden. Es kann auch bei lebend gefangenen Tieren zu unsachgemäßer Tötung kommen. Das Freilassen lebend gefangener Tiere an anderen Orten kann außerdem zu Leid und Tod der Tiere führen; denn ein beliebiger Ort stellt meist nicht das adäquate Biotop dar, wodurch es unter anderem zu Kämpfen mit bereits dort lebenden Tieren kommen kann.

Des Weiteren gehört der Haustierabschuss abgeschafft. Viele Tierschutzverbände kritisieren den unnötigen Abschuss von Katzen und Hunden durch Jägerinnen und Jäger. Es sind in Hessen jährlich Hunderte. Hunde werden oft voreilig wegen Wilderei getötet, ohne dass zuvor weniger dramatische Mittel angewandt worden wären – etwa Gespräche mit den Hundehaltern oder eine Anzeige wegen Jagdstörung.

Ich hoffe sehr, dass wir in einer Anhörung Gelegenheit haben, zu diesen Punkten Stellungnahmen von Expertinnen und Experten einzuholen. Wir müssen endlich dem Staatsziel Tierschutz auch im hessischen Jagdrecht Geltung verschaffen.

Zum Loblied der FDP zur Bejagung der Beutegreifer mit Fallen noch Folgendes: Seit 1930, als vier Waschbären am Edersee ausgesetzt worden sind, bis zum Jahr 2015 durften Waschbären in Hessen ohne Schonzeit, also ganzjährig, bejagt werden. Was war das Ergebnis dieser Bejagung? Die Tiere haben sich so stark ausgebreitet, dass sie jetzt als invasive Art gelten. Wo ist da der nachgewiesene Effekt der ganzjährigen Bejagung? Die Waschbären dienen doch als Sündenbock. Die Debatte lenkt auch nur von den eigentlichen Problemen und Verursachern des Artensterbens ab: Klimawandel, Verlust von Lebensräumen, Pestizideinsatz und Überdüngung. Die fehlgeleite Agrar- und Umweltpolitik ist doch die Hauptursache für das Artensterben. Waschbär und Nutria sind nicht die Verursacher des Artensterbens. Sie sind die Opfer der Lobbyarbeit der Agrarindustrie. Die Jägerinnen- und Jägerschaft freut sich darüber.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja, noch zwei Sätze. – Ich weiß, die Jägerschaft tut sich schwer, das zu akzeptieren, aber auch jagdbare Arten sind nach dem Staatsziel Tierschutz geschützt. Das grundlose Töten von Wirbeltieren ist nicht mehr erlaubt. Wir müssen andere Wege finden, um mit dem Waschbär zu leben: Vergrämungsmaßnahmen und Fütterungsverbote; denn so geht es nicht weiter. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Scheuch-Paschkewitz. – Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Hinz das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich begrüße diesen Gesetzentwurf zum Verbot der Totschlagfallen sehr. Noch mehr freut es mich, dass es eine so große Mehrheit im Hessischen Landtag gibt, die diesem Gesetzentwurf in seiner Aussage zustimmt. Es ist richtig, vermeidbarem Tierleid in Hessen ein Ende zu setzen. Das Tierschutzgesetz fordert nämlich, dass Tiere nur getötet werden dürfen, wenn dafür auch ein vernünftiger Grund besteht. Tiere ohne Grund zu töten oder zu quälen, ist zu Recht aus ethischen Gründen verboten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es darf also nur genau das Wild erlegt werden, für das auch gerade Saison ist und das nicht das ganze Jahr über einer Schonzeit unterliegt. Genau das kann eben mit Totschlagfallen nicht immer gewährleistet werden. Aufgrund fehlerhaften Auslösens können auch Tiere getötet werden, die gar nicht bejagt werden dürfen – entweder grundsätzlich oder zu diesem Zeitpunkt nicht. Das kann neben einem Verstoß gegen jagdrechtliche Bestimmungen auch ein Verstoß gegen Artenschutzrecht sein.

Bei keiner anderen Jagdart als der Fallenjagd kann so wenig kontrolliert werden, was gejagt und was gefangen wird sowie welche qualvolle Zeit das Tier verbringt, bis es gefunden wird. Auch wenn es Gott sei Dank nicht so häufig vorkommt, kommt es aber leider vor, dass ein Tier nur mit der Wirbelsäule eingeklemmt wird und dann ein mitunter langer und qualvoller Todeskampf beginnt. Es ist wichtig, dass solches vermeidbares Tierleid in Hessen künftig abgestellt wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Verbot hilft auch, dass gefährdete Tiere wie Baummarder oder Wildkatzen vor Fehlfängen bewahrt werden. Es ist widersinnig, auf der einen Seite Tiere unter strengen Schutz zu stellen und auf der anderen Seite in Kauf zu nehmen, dass sie bei der Verwendung von Totschlagfallen verletzt oder gar getötet werden.

Auch der Elterntierschutz kann bei Totschlagfallen nicht gewährleistet werden. Eine Totschlagfalle kann nicht unterscheiden, ob es sich um ein Elterntier oder um ein Jungtier handelt. Wird aber ein Elterntier in der Falle getötet, dann bekommt das Jungtier nichts mehr zu fressen und muss dann ebenfalls sterben – zum Teil qualvoll. Das sollte nicht passieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Um invasive Arten wie Waschbären und Marder zu regulieren, sehen unser Jagdgesetz und auch die Jagdverordnung weiterhin die Verwendung von Lebendfallen vor. Bei einem Fehlfang und zeitnaher Kontrolle kann das Tier wieder in die Freiheit entlassen werden. Deswegen ist diese Art von Fallen weniger problematisch.

Wir haben in Hessen die Regelung, dass Lebendfallen regelmäßig besucht und untersucht werden müssen, ob sich Tiere darin befinden, damit sie wieder freigelassen werden

können, wenn es sich um Fehlfänge handelt. Das ist richtig so. Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass man das mit elektronischen Sendern zusätzlich oder stattdessen macht, sofern dies der Erleichterung von Jägerinnen und Jägern dient.

Allerdings ist die Jagdabgabe eine Zwangsabgabe. Ich sage jetzt einmal dieses böse Wort. Eine solche Abgabe – das ist höchstrichterlich entschieden – darf nur dafür verwendet werden, dass dann auch die Allgemeinheit der Jägerschaft, zumindest die Mehrzahl davon, profitiert, aber nicht einige Ausrüstungsgegenstände für wenige finanziert werden. Das haben wir rauf und runter diskutiert bei der Abfassung der Richtlinie für die Jagdabgabe, die dann in Kraft getreten ist. Ich bin gespannt auf die Argumente in der Diskussion im Ausschuss zu diesem Punkt.

Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben die Verwendung von Totschlagfallen vollständig oder weitgehend aufgehoben. Ich finde, es ist an der Zeit, dass Hessen gleichzieht. Mit diesem Gesetzentwurf tun wir das. Das ist wirklich ein guter Tag für den Tierschutz. – Herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Meine Damen und Herren, wir überweisen den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tagesordnungspunkt 19, und den Dringlichen Antrag der Fraktion der Freien Demokraten, Tagesordnungspunkt 104, zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes (HFeiertagsG) – Drucks. 20/5412 zu Drucks. 20/2667 –

Zur Berichterstattung ist der Kollege Jörg-Uwe Hahn vorgesehen. – Ich vermute, dass Kollege Lenders die Berichterstattung vornimmt.