Protokoll der Sitzung vom 28.04.2021

Deswegen ist es richtig, zu sagen: Wenn es dazu kommen sollte, dass wir den 8. Mai zum Feiertag erheben, dann kann es kein hessischer Feiertag sein, sondern es müsste ein bundesdeutscher Feiertag sein. Diesen aber in ein Gesetz zu schreiben, dafür ist der Hessische Landtag nicht zuständig. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Beschlussfassung über diesen Gesetzentwurf werden wir am Ende der Tagesordnung durchführen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Änderung des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes – Drucks. 20/5560 zu Drucks. 20/5239 –

Für die Berichterstattung erteile ich Herrn Kaufmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich trage Ihnen die Beschlussempfehlung vor. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 20/5548 – und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 20/5560 sich ergebenden Fassung –, in zweiter Lesung anzunehmen. Dies geschah mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Freien Demokraten und der LINKEN.

Herr Kaufmann, ich erteile Ihnen als erstem Redner das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Sachverhalt, um den es hier geht, haben wir heute schon einmal unter Tagesordnungspunkt 17 behandelt. Es geht darum, für die Bekämpfung der Pandemie, insbesondere für das Impfen und das Testen, hinreichende finanzielle Mittel aus unserem Sondervermögen zur Verfügung zu haben, das wir deshalb intern umschichten. Die Summe ist so, dass wir sie mit der 10-%-Regel nicht komplett umfassen können und deshalb den Gesetzentwurf machen, dies voll transparent. Eigentlich sollten es alle verstanden haben.

Vorhin haben wir das nicht ganz feststellen können. Ich weiß nicht, ob es jetzt in der zweiten Runde dazu kommt. Inhaltlich gesagt ist auf jeden Fall alles. Gestatten Sie mir deshalb noch eine Bemerkung zum Gesamtzusammenhang.

Wir streiten in diesem Haus und in der hessischen Politik über die Frage des Sondervermögens generell, d. h. um die Qualität des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes. Ich kann nur sagen, alle diejenigen, die es ablehnen – was ihr gutes Recht ist – und es auch rechtlich infrage stellen und jetzt den Staatsgerichtshof angerufen haben – was auch ihr gutes Recht ist –, sollten sich vielleicht in einer stillen Stunde einmal vor Augen führen, was seit unserem Beschluss im Juli vergangenen Jahres im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung alles vorgefallen ist und notwendig war. Sie sollten sich dann die Frage beantworten, wie sie es realistischerweise mit dem von ihnen behaupteten und gewählten Ansatz, das ginge alles mit Nachtragshaushalten, hätten abwickeln wollen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Das haben wir beim ersten Nachtragshaushalt bewiesen!)

Denn sie wissen genau, die Pandemie wartet nicht auf Fristen, die bei Haushaltsberatungen notwendig sind. Die Pandemie bedarf eines schnellen Handelns. Genau dafür mussten wir Vorsorge treffen. Das haben wir gemacht.

Ich finde, die gesamte Debatte, insbesondere wie sie derzeit in der Europäischen Union geführt wird, im Bund, in den meisten der anderen Bundesländer, wenn nicht sogar in allen, deutet überall darauf hin und zeigt, dass das von uns gewählte Verfahren richtig ist.

Wenn sogar das Bundesverfassungsgericht jetzt anerkannt hat, dass der Weg richtig ist, den die EU beschreitet – da reden wir natürlich von ganz anderen Beträgen als in Hessen –, ist zumindest auf den ersten Blick weiterzugehen, weil alle das wollen, von dem ich hoffte, dass es auch alle in diesem Haus wollen: die Pandemie wirksam zu bekämpfen.

Einige zweifeln an allem und haben Kritik. Wie gesagt, das ist alles zulässig. Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere von den klagenden Oppositionsfraktionen, ich habe nur ein bisschen den Eindruck, dass Sie sich damals voller Verve und vielleicht auch mit einigem Zorn auf einen Weg begeben haben, der sich jetzt als Sackgasse erweist, und Sie haben leider den Rückwärtsgang vergessen.

(Zurufe SPD und DIE LINKE)

Das ist nicht weiter schlimm. Der Staatsgerichtshof wird in der ihm eigenen sorgfältigen Art die Sache untersuchen, bewerten und entsprechend urteilen. Ich bin mir ziemlich

gewiss, dass wir am Ende allen Hessinnen und Hessen zeigen können, wie richtig und wie gut es war, dass wir diesen Weg gegangen sind, weil wir damit die Hilfen sowohl für die Menschen – Stichwort: Impfen, Testen und andere Dinge – als auch für die Wirtschaft in all ihren Ausprägungen am besten schaffen können.

Deshalb: Ich bin froh, dass wir das Gesetz heute entsprechend anpassen. Dass das relativ einfach geht, ist auch eine seiner Qualitäten. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank, Kollege Kaufmann. – Das Wort hat Frau Abg. Geis, SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kaufmann, da haben wir nach wie vor eine andere Einschätzung als Sie. Ich bin froh und glücklich, dass Sie uns dies zugestehen; denn wir haben schon einmal bewiesen, dass wir bei einem dringend erforderlichen Nachtragshaushalt sehr schnell handlungsfähig sind, und wir nehmen für uns in Anspruch, das in anderen Situationen genauso zu machen.

(Beifall SPD)

Das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz ist ein Sondervermögen in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie, die uns seit über einem Jahr begleitet. Um die soziale und kulturelle Infrastruktur und somit einen wesentlichen Bestandteil unserer Gesellschaft zu sichern, wurden von 7 Milliarden € 961 Millionen € genau dafür bereitgestellt. Darunter fallen auch die Bereitstellung von überaus wichtiger Krankenhausinfrastruktur und die Beschaffung von notwendiger Schutzausstattung. Der Bund trägt zwar die Kosten für die Impfstoffbeschaffung, jedoch ist es die Aufgabe des Landes, in der Pandemie die notwendige Infrastruktur zu errichten.

Nun bedeutet dies allerdings eine finanzielle Mehrbelastung – wir haben es heute schon mehrfach gehört –, die aus dem Budgettopf für den Gesundheitsschutz nicht mehr finanziert werden kann. Diese Mittel sind erschöpft. Die jetzt vorgeschlagene Lösung der Landesregierung lautet, das Budget umzuverteilen, da das Budget für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz weniger belastet wurde, als zu erwarten war. So viel zu den Fakten und dem Lösungsvorschlag der Landesregierung.

Die Corona-Pandemie belastet uns alle seit Monaten und schränkt uns in unserem Handeln ein. Handeln ist jedoch wichtig, um den Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern. Wir sollten aber auch alle wissen, wie wichtig die Schutzimpfung für uns ist und dass sie eine wesentliche Voraussetzung für die Rückkehr in einen normalen und sicheren Alltag darstellt.

(Beifall SPD)

Die Infrastruktur hierfür muss selbstverständlich zügig bereitgestellt werden. Die Umverteilung des Budgets erscheint uns als SPD-Fraktion hier sinnvoll. Das Voran

schreiten der Impfung sollte in keinem Fall behindert, sondern gefördert und beschleunigt werden. Viele Menschen in unserer Gesellschaft brauchen die Impfung dringend. Die Impfung ist im Gange. Wir sind bereits bei der Priorisierungsgruppe 3 angekommen. Trotzdem warten viele Menschen darauf, dass sie endlich geimpft werden.

Wir werden uns natürlich dafür aussprechen, an dieser Stelle dringend gebrauchtes Geld zur Verfügung zu stellen und nicht zu blockieren. Das hilft uns in diesen Krisenzeiten sicherlich nicht weiter. In diesem Plenum wurde bereits mehrfach festgestellt, dass Hessen beim Impfen das Schlusslicht im Vergleich aller Bundesländer in Deutschland ist, was auch ein Grund dafür ist, die Umverteilung des Budgets zu ermöglichen.

Die geplante Umverteilung ist nur deshalb möglich, weil die Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz geringer als erwartet ausgefallen ist. Kritik kann man daher daran äußern, dass es eine Fehleinschätzung in der Budgetverteilung durch die Landesregierung gab. Es wurde in einigen Bereichen von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Das kann man an dieser Stelle kritisch anmerken. Fraglich ist nach Inkrafttreten der Umverteilung, die wir tatsächlich brauchen, ob dies auch wirklich zu einer Erhöhung des Tempos beim Impfen führt. Ich schätze, da muss an der einen oder anderen Stelle noch einmal stärker geschraubt werden.

(Beifall SPD)

Ich betone hier aber gern, wie es schon mein Kollege Marius Weiß an dieser Stelle gemacht hat, dass die SPD-Fraktion alle nötigen Maßnahmen unterstützt, die dazu führen, dass die hessische Bevölkerung geschützt und geimpft wird. Wenn schon der Impfvorgang überaus holprig und zögerlich gestartet ist – nun schreitet er aber voran –, wollen wir wenigstens die finanziellen Mittel bereitstellen, damit es klappen kann. Die Verantwortung dafür hat aber die Hessische Landesregierung; denn die Mittel stehen ihr dann zur Verfügung. – Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Geis. – Das Wort hat der Kollege Erich Heidkamp, AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kaufmann, Sie nehmen es irgendwie nicht unheimlich genau mit dem, was Sie hier sagen.

(Beifall AfD)

In der Hauptsache sind die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht überhaupt noch nicht entschieden. Es geht nur um den Eilantrag.

Wir haben auch andere Sachen. Zum Beispiel die Nr. 5 – Sie sagen, Sie haben kein Geld mehr –: Da wurden 170 Millionen € schon abgerufen, die mit Gesundheitsschutz direkt nichts zu tun hatten. Sie hätten genug Geld.

(Beifall AfD)

Ich erinnere mich noch sehr gut an ein sehr positiv verlaufenes Telefongespräch mit unserem Finanzminister eines

Freitagmorgens, in dem er uns darüber informierte, dass wir nach den 50 Millionen € und den 40 Millionen € jetzt noch einmal 70 Millionen € für die Impfungen brauchen. Ich habe damals die Frage gestellt: Wie ist denn sichergestellt, dass wir diese unwahrscheinlich große Anzahl von Tests irgendwie bearbeiten können? – Diese Frage wurde mir nicht beantwortet. Ich finde, es ist nicht gut, dass man diese Beträge ausgibt, ohne zu wissen, wie nachher Gesundheitsämter, Schulen und Eltern damit umgehen können. Das müsste doch irgendwie dargestellt sein.

In dem bereits in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf Drucks. 20/5239 beantragt die Landesregierung die Umschichtung von 500 Millionen € aus der – ich wiederhole das mit den Paragrafen jetzt nicht mehr – Nr. 1 in die Nr. 5 des GZSG. Der heute Nachmittag bereits diskutierte Antrag des Finanzministeriums auf Überschreitung des Betrags von 960 Millionen € um 10 %, also um 96 Millionen €, wurde mit dem Erfordernis begründet, weitere Mehrbedarfe im Gesundheitsschutz kurzfristig finanzieren zu können, ohne die Zustimmung des Landtags im normalen Gesetzgebungsverfahren abwarten zu müssen. Im Grunde wurde ein Eilbedarf dargestellt.

Unsere grundsätzlichen Bedenken gegen diese beiden verbundenen Vorgänge haben wir bereits heute Nachmittag und durch unsere Argumente zur Ablehnung des Antrags und des Gesetzentwurfs im Haushaltsausschuss und im Landtag kundgetan. Wir sind da sehr folgerichtig. Die Vorgängerentscheidungen im Bundestag und im Bundesrat – die Zustimmung des Hessischen Ministerpräsidenten zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021, also erst ein paar Tage her – stellen für uns eine völlig neue Sachlage dar. Bisher wurden vom Bund schon die Kosten für die Vakzine übernommen, wie wir gerade ebenfalls gehört haben, und beim Land verblieben die Kosten der Impfungen. Der Finanzminister hat immer wieder berichtet, dass sich die Länder dafür einsetzen, dass sich der Bund bei den von ihm veranlassten Maßnahmen noch stärker engagieren muss.

Auch aufgrund der einschneidenden Verlagerungen der föderalen Zuständigkeiten und Kompetenzen von den Ländern und Kommunen auf den Bund wird die Verteilung der Kosten für die beschlossenen Maßnahmen neu zu diskutieren sein. Dies wird wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf die durch das hessische Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz zu finanzierenden Maßnahmen haben. Wir können davon ausgehen – und hoffen dies sogar –, dass bis Ende Mai 2021 über die Auswirkungen der Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das vierte Bevölkerungsschutzgesetz Klarheit erreicht werden kann.

In dieser Situation hält die AfD eine weitere Diskussion über die möglicherweise einschneidenden Veränderungen beim GZSG für unverzichtbar und verlangt hiermit als Fraktion die dritte Lesung des Gesetzentwurfs Drucks. 20/5239 im Landtag.

(Beifall AfD – Zurufe: Das war im Ältestenrat aber anders vereinbart!)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Das Wort hat jetzt die Kollegin Schardt-Sauer, Freie Demokraten.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, was immer jetzt auch mit ihm passiert, hat in den Ausschussberatungen eine kleine Änderung erfahren, die eigentlich nichts mit dem GZSG selbst zu tun hat. Wegen der Mittelumverteilungen komme ich gleich darauf zu sprechen. Bei der jetzigen Debatte muss man sehr sauber trennen.

(Unruhe)