Protokoll der Sitzung vom 18.05.2021

Vielen Dank. – Ich frage die Landesregierung:

Wie wird in Hessen in der derzeitigen Pandemiesituation bei der Erteilung von in § 5 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltstiteln hinsichtlich der Nachholung des Visumverfahrens bzw. des Verzichts auf die Nachholung des Visumverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Ermessensausübung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Aufenthaltsgesetz, umgegangen?

Herr Staatsminister Beuth.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordnete, die Erteilung längerfristiger und dauerhafter Aufenthaltstitel im Inland durch hessische Ausländerbehörden setzt grundsätzlich immer voraus, „dass der Ausländer … mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und … die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht

hat“. Nur auf diese Weise kann die Einhaltung des Visumverfahrens als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung gewährleistet werden.

Davon kann, wie auch die Fragestellerin richtig sieht, in Ausnahmefällen abgesehen werden. Voraussetzung ist, dass es dem Antragsteller aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.

Die COVID-19-Pandemie bringt nun ganz unterschiedliche Reise- und Risikokonstellationen mit sich. Sie wirkt sich auch ganz unterschiedlich auf die Arbeitsfähigkeit der Visastellen in den deutschen Auslandsvertretungen aus. Die damit verbundenen Schwierigkeiten, ein Visum zu erhalten, sind durch die hessischen Ausländerbehörden zu berücksichtigen. So schreibt es schon die verbindliche Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vor.

Die Ausländerbehörden haben zu berücksichtigen, ob eine Ausreise in ein Virusvariantengebiet oder in ein Hochinzidenzgebiet erfolgen würde. Die ständig aktualisierte Liste des RKI mit den entsprechenden Einordnungen kann auf der Homepage des Instituts abgerufen werden. Wenn zusätzlich dazu keine Missbrauchsabsicht erkennbar ist, ist ein Absehen von der Nachholung des Visumverfahrens im Einzelfall möglich.

Die hessischen Ausländerbehörden habe ich über diese Ende Januar 2021 vom Bundesinnenministerium aufgezeigte Handhabungsmöglichkeit unterrichten lassen. Im Hinblick auf Ihre dieser mündlichen Frage sehr ähnlichen Nachfrage im Rahmen der Sitzung des Unterausschusses für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung am 27. Januar 2021 habe ich diese Einschätzung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ebenfalls mit Schreiben vom 4. Februar 2021 zur Verfügung gestellt.

Die Ausländerbehörden haben darüber hinaus aber auch zu prüfen, ob es im Einzelfall nicht ausreicht, eine Duldung zu erteilen und das Visumverfahren nach Wegfall der aufgrund der Corona-Pandemie entstandenen Schwierigkeiten nachzuholen. Die Einhaltung des Visumverfahrens dient, wie gesagt, als wichtiges Steuerinstrument einer geordneten Zuwanderung. Ein pauschaler Verzicht auf das Verfahren zur Erteilung eines Visums, wie er teilweise gefordert wird, kommt daher schon aus ordnungspolitischen Erwägungen nicht in Betracht.

Eine Ausreise in ein Virusvariantengebiet oder ein Hochinzidenzgebiet wird im Regelfall nicht verlangt werden. Die Ausländerbehörden prüfen gründlich, um erhebliche Gesundheitsgefahren zu vermeiden. In allen anderen Fällen, also bei einer Ausreise in ein Gebiet, das durch das Robert Koch-Institut nicht entsprechend eingestuft wurde, müssen nach meinem Dafürhalten mögliche persönliche Nachteile wie z. B. Wartezeit, Trennung der Familie, gegebenenfalls strikte Ausgangssperren hingenommen werden, zumal mir mitgeteilt wurde, dass das Auswärtige Amt eine Reihe an Maßnahmen ergriffen hat, um die insgesamt steigende Zahl an Visumantragstellern auch unter den Bedingungen der Pandemie besser bewältigen zu können. – Herr Präsident, so weit meine Antwort.

Herr Staatsminister, vielen Dank. – Gibt es Zusatzfragen? – Frau Kollegin Gnadl.

Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Frage. – Ich habe eine Nachfrage. Wie stehen Sie als Landesregierung zu der Forderung etwa des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, auf die Nachholung des Visumverfahrens gerade in der jetzigen Zeit zu verzichten, wenn z. B. eine Ehe geschlossen oder ein Kind geboren wurde, dass man das zumindest so berücksichtigt, dass keine Verpflichtung zur Ausreise entsteht?

Herr Minister.

Ich habe Sie schon darauf hingewiesen, dass die Antworten auf Corona-bedingte Fragen zum Visumverfahren vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 27. Januar 2021 von uns an die Ausländerbehörden weitergeleitet wurden. Die Umstände, bei denen bei einer entsprechenden Verlängerung eines Visums oder der Erteilung eines Visums, oder wie auch immer, auf eine Ausreise verzichtet werden kann, habe ich Ihnen eben gerade dargestellt. Darüber hinausgehende Überlegungen existieren nicht.

Herr Staatsminister, vielen Dank. – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich Frage 490 auf. Fragesteller ist Herr Kollege Yanki Pürsün.

Herr Präsident, vielen Dank. – Ich frage die Landesregierung.

Wie schätzt sie das Telenotarzt-Projekt ein?

Herr Staatsminister Klose.

Herr Abgeordneter, ich muss eingangs darauf hinweisen, dass der Begriff „Telenotarzt-Projekt“ nicht eindeutig ist. Denn mit dieser Bezeichnung werden sowohl das Telenotarzt-Projekt im Freistaat Bayern als auch das, das es beispielsweise im Main-Kinzig-Kreis gibt, das laufende Projekt im Landkreis Waldeck-Frankenberg sowie das Projekt „Telemedizin im Rettungsdienst Mittelhessen“ im Landkreis Marburg-Biedenkopf verbunden.

Grundsätzlich sieht das Hessische Ministerium für Soziales und Integration den Einsatz von Telenotärztinnen und Telenotärzten als eine sinnvolle Ergänzung des Rettungsdienstes in Hessen an. Da es zu diesem Thema eine Vielzahl an Lösungsansätzen gibt, gilt es, im nächsten Schritt die dort gewonnenen praktischen Erkenntnisse auszuwerten.

Herr Minister, vielen Dank. – Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Pürsün.

Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Staatsminister, vielen Dank für die Antwort. Wie weit sind denn diese Projekte? Ist bald mit einer Umsetzung zu rechnen, oder sind wir noch weit in der Projektphase?

Herr Minister.

Das ist unterschiedlich. Es gibt das erwähnte Projekt in Bayern, zu dem derzeit die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder um eine Stellungnahme gebeten werden.

Was die hessischen Projekte angeht, muss man sagen, dass sie in unterschiedlichen Projektphasen sind. Das mittelhessische Projekt, das federführend vom Landkreis MarburgBiedenkopf betreut wird, wird von uns gefördert. Da geht es primär um eine telefonische Beratung. Dieses Projekt läuft noch.

Herzlichen Dank. – Gibt es eine weitere Zusatzfrage? – Herr Kollege Pürsün.

Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Staatsminister, vielen Dank. Wie ist denn Ihre Einschätzung? Wird dieses Projekt so sein, dass es eher in den einzelnen Landkreisen eine Umsetzung finden wird, oder wird es eher landesweit umgesetzt werden?

Herr Minister.

Herr Abgeordneter, das lässt sich im Moment noch nicht prognostizieren. Wie gesagt, es gibt unterschiedliche Projekte, die jeweils nach den individuellen Gegebenheiten vor Ort unterschiedliche Zuschnitte haben. Diese Telenotarzt-Projekte sind in jedem Fall eine gute Ergänzung zu den Gegebenheiten des Rettungsdienstes, den wir überall haben. Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass das mittelfristig etwas ist, was nicht nur in Hessen, sondern auch in anderen Ländern Nachahmer finden wird.

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht.

Damit kommen wir zu Frage 491. Auch hier ist Fragesteller der Kollege Pürsün.

Herr Präsident, vielen Dank. – Ich frage die Landesregierung:

Was wird von den Handlungsempfehlungen zum „Gutachten zur Situation der Hebammenhilfe in Hessen“ konkret wie und wann umgesetzt?

Herr Minister Klose.

Herr Abgeordneter, die Ergebnisse des „Gutachtens zur Situation der Hebammenhilfe in Hessen“ wurden dem Runden Tisch „Zukunftsprogramm Geburts- und Hebammenhilfe in Hessen“ vorgestellt. Die Beratung hinsichtlich prioritärer Maßnahmen sollte in einer weiteren Sitzung stattfinden. Diese hat leider wegen der aktuellen pandemischen Situation und des Wunsches der Gremiumsmitglieder nach einer Präsenzsitzung wegen der Größe des Gremiums und der aktuell hohen Belastung aller Beteiligten durch die Pandemie noch nicht stattgefunden. Daher kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Antwort geben.

Aufgrund der fortdauernden Beschränkungen auch durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes hat das Ministerium entschieden, die Teilnehmenden zu einer digitalen Sitzung am 8. Juni 2021 einzuladen, auch wenn das dem Wunsch nach einer Präsenzsitzung widerspricht. Um den Prozess weiter voranzuführen, halten wir es für geboten, zu einer digitalen Sitzung einzuladen.

Vielen Dank. – Die erste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Böhm.

Herr Präsident, danke. – Herr Klose, Ihre Antwort wundert mich etwas. Denn ich habe z. B. vom Hebammenverband, aber auch von anderen gehört, dass sie sehr stark auf einen Termin drängen. Können Sie denn bestätigen, dass es von den Hebammen oder den Beteiligten so unterschiedliche Einschätzungen gibt? Warum sind Sie nicht darauf eingegangen, schon früher eine digitale Sitzung anzubieten? Immerhin sind seit dem ersten runden Tisch eineinhalb Jahre vergangen. Ist der Zeitpunkt richtig genannt? – Danke.

Herr Minister.

Frau Böhm, der letzte runde Tisch hat im September 2020 stattgefunden. Dort wurde explizit der Wunsch nach einer Präsenzsitzung geäußert. Dem wollten wir gerne entsprechen. Das war aufgrund der weiteren Entwicklung der Pandemie nicht möglich. Deswegen haben wir jetzt, wie ich bereits sagte, zu der Sitzung am 8. Juni 2021 eingeladen, die leider digital stattfinden muss.

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Pürsün.

Herr Präsident, vielen Dank. – Wir verstehen, dass es diese digitale Sitzung erst am 8. Juni 2021 geben wird. Gibt es denn aus dem Gutachten Aspekte, die das Ministerium ohne Zusammenkunft quasi aufgrund eigener Kompetenz umsetzen kann oder schon umgesetzt hat?

Herr Staatsminister.

Herr Pürsün, wir hatten ausdrücklich angekündigt, dass wir die Vielzahl der Handlungsempfehlungen, die im Gutachten enthalten sind, zunächst durch den runden Tisch bewerten und priorisieren lassen wollten. Diesen Prozess nehmen wir sehr ernst. Deswegen nehmen wir unsererseits keine Vorwegnahme dieser Entscheidung vor. Wir wollen die Beteiligung großschreiben. Das heißt, solange der runde Tisch nicht selbst eine Priorisierung vorgenommen hat, werden wir dem nicht zuvorkommen.

Gibt es Zusatzfragen? – Frau Kollegin Dr. Sommer, bitte schön.

Herr Präsident, herzlichen Dank. – Ich habe eine Nachfrage. Es gibt nicht nur das Gutachten und dessen Erkenntnisse. Vielmehr hat die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag verschiedene Anstrengungen vorgestellt, die sie machen will. Das betrifft beispielsweise das Hebammengeld. Werden Sie das auch am runden Tisch besprechen, oder wird das zeitnah kommen? Es gibt noch andere Aspekte, die Sie schon lange im Koalitionsvertrag angekündigt haben, bevor das Gutachten erstellt und der runde Tisch angekündigt wurde.

Herr Minister Klose.

Frau Sommer, die Maßnahme, die Sie eben angesprochen haben, ist ebenfalls Gegenstand der Beratungen des runden Tischs. Denn sie ist auch Teil der Handlungsempfehlungen. Deshalb gehört sie in das Paket der Maßnahmen, denen wir nicht vorgreifen wollen. Gleichwohl – das wissen Sie – werden wir in dieser Legislaturperiode das Hebammengeld einführen. Aber wir müssen mit den Personen am runden Tisch sinnvollerweise darüber sprechen, welche Kapazitäten durch einen solchen Schritt gebunden werden, die dann für anderes nicht mehr zur Verfügung stehen. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Wir haben das Thema Hebammenausbildung und das Thema Studienplätze im Rahmen der letzten Plenarsitzungswoche sehr ausführlich besprochen.

Herr Minister, vielen Dank. – Die letzte mögliche Zusatzfrage stellt Herr Kollege Pürsün.