Für den Vollzug der Abschiebungen sind aber die Länder zuständig. Genau da müssen wir ansetzen. Hier liegt der Handlungsbedarf in Hessen.
Mehr als die Hälfte der geplanten Abschiebungen sind gescheitert, dies nicht wegen des Bundes, sondern wegen der fehlenden Durchsetzung in Hessen. Der häufigste Grund: Die betroffene Person ist am Tag der Abschiebung nicht anzutreffen. Hinzu kommt, dass viele untertauchen, um der Abschiebung zu entgehen. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Das können wir so nicht länger tolerieren.
Allein im Jahr 2023 scheiterten fast 900 von den rund 2.900 Abschiebungen nur aus diesen beiden Gründen. Wir Freie Demokraten sind der Auffassung, das muss unterbunden werden.
Vielleicht noch einmal zur Verdeutlichung: Aufgrund der Übernahmeverweigerung durch den Zielstaat – das hat der Innenminister in der gestrigen Debatte ausgeführt – sind im Jahr 2023 lediglich 166 Abschiebungen gescheitert, wegen des Nichtantreffens aber sage und schreibe 752. Das darf doch nicht sein.
Deswegen haben wir mit unserem Antrag einen klaren Vorschlag gemacht, der das Problem des Nichtantreffens löst. Doch was macht die Landesregierung? – Nichts.
Ich habe gestern auch den Innenminister gefragt. Ich habe gefragt, wie die Situation ist. Was ist denn mit den rund
3.600 ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung in Hessen? – Ich bin einmal gespannt, ob es heute eine Antwort gibt.
Ich stelle noch eine weitere Frage: Wie sieht es denn eigentlich aus: Warum gibt es in Hessen eigentlich nur 80 Plätze in der Abschiebehaft? Die sind noch nicht einmal voll belegt. Aktuell sind wohl nur 37 Plätze genutzt. Da frage ich auch heute wieder: Warum?
Ja, ob das Gerichte bei dem Ausreisegewahrsam immer so machen, werden wir sehen. – Eines ist jedenfalls klar: Unsere Forderungen haben wir gestern in der Debatte deutlich gemacht. Ich mache sie hier auch noch einmal deutlich: eine Erweiterung der Abschiebehaft, eine konsequente Nutzung aller Möglichkeiten und auch die Schaffung von Rückführungseinrichtungen – so wie es auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD steht.
Da bin ich auch gespannt. Da kann ja vielleicht der Innenminister auch Auskunft geben: Wann kommen denn genau diese Rückführungszentren hier in Hessen? – Es ist jedenfalls höchste Zeit, zu handeln.
Wir alle wissen – ich glaube, da sind wir uns hier in diesem Haus auch einig –, dass es unerträglich war, dass der Attentäter von Solingen eigentlich gar nicht mehr in unserem Land hätte sein dürfen. Der Täter war am Tag seiner geplanten Abschiebung nicht in seiner Unterkunft und somit für die Behörden auch nicht auffindbar. Ein weiterer Versuch der Abschiebung ist unterblieben. Genau das ist es doch, was das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit dieses Staates erschüttert.
Nach dem Dublin-Verfahren hätte der Attentäter bereits im vergangenen Jahr nach Bulgarien überstellt werden können. Doch diese Abschiebung wurde nicht durchgeführt – und das aus einem einzigen, völlig inakzeptablen Grund, nämlich, weil er nicht anzutreffen war.
So etwas passiert. Es darf aber nicht passieren. Der Rechtsstaat muss hier seine Handlungsfähigkeit beweisen. Es ist entscheidend, dass ein solcher Fehler in Zukunft nicht mehr vorkommt.
Deshalb legen wir heute unseren Antrag vor. Denn es gibt zwei Hauptgründe, warum wir bei den Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen nicht vorankommen:
Erstens. Der Großteil der ausreisepflichtigen Personen wird geduldet. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren von insgesamt 13.461 ausreisepflichtigen Personen in Hessen 9.823 geduldet. Hauptgründe für die Duldung sind fehlende Reisedokumente, ungeklärte Identitäten, aber auch andere Gründe. Somit waren zu dem Stichtag insgesamt 3.638 Personen in Hessen vollziehbar ausreisepflichtig. Das sind Personen, die nach unserer Gesetzeslage kein Recht haben, weiter in Deutschland zu bleiben.
Unser Ansatzpunkt muss doch daher sein, die Zahl der Duldungen aufgrund ungeklärter Identitäten oder fehlender Reisedokumente zu reduzieren. Auf Bundesebene gab es da jetzt auch schon Anfang des Jahres wichtige Gesetzesänderungen. Das Stichwort ist hier: Rückführungsverbesserungsgesetz. Das erleichtert die Identitätsfeststellung, indem die Betretungsrechte in Flüchtlingsunterkünften ausgeweitet wurden und beispielsweise das Auslesen von
Es scheitert aber nicht an den rechtlichen Regelungen, sondern an der Umsetzung. Und wo findet diese Umsetzung statt? – Diese Umsetzung findet in den Bundesländern und damit auch hier in Hessen statt. Da müssen Sie handeln, meine Damen und Herren von der Landesregierung.
Zweitens. In Hessen sind mehr als die Hälfte der geplanten Abschiebungen im Jahr 2023 gescheitert. Ich habe darauf hingewiesen. Das war vor allen Dingen deshalb so, weil die Personen nicht angetroffen wurden. Das muss doch verhindert werden. Wir können uns diese Versäumnisse nicht leisten. Sie untergraben damit das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Aber wie bekommen wir dieses Problem in den Griff? – Wir schaffen es, wenn wir das geltende Recht konsequent anwenden. Ein Blick in andere Staaten lohnt. Sie haben das vorgemacht. Wir brauchen Rückführungseinrichtungen, die ein Land auch nach dem geltenden Recht schaffen kann. § 61 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes sieht das bereits vor. In diesen Einrichtungen müssen alle Personen untergebracht werden, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, also kein Bleiberecht und keine Duldung in Deutschland haben. Diese Einrichtungen sind notwendig, um geltendes Recht effektiv durchzusetzen.
Die Rückführungseinrichtungen sichern auch die Erreichbarkeit der betroffenen Personen für Behörden, für Gerichte, und sie sorgen damit dafür, dass eine Ausreise und eine Abschiebung effizient organisiert werden können. So kann natürlich verhindert werden, dass sich vollziehbar Ausreisepflichtige durch Nichtantreffen oder Untertauchen der Abschiebung entziehen.
Klar ist natürlich auch, dass wir darüber hinaus die Ausländerbehörden personell viel besser aufstellen müssen, um geltendes Recht überhaupt durchzusetzen. Wir gehen davon aus, dass durch die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts natürlich auch die Attraktivität Deutschlands als Ziel für ungesteuerte Migration gemindert wird. Ein großer Pull-Faktor, etwa die Aussicht auf hohe Sozialleistungen, würde mit den Rückführungseinrichtungen wegfallen. Denn bei einer Unterbringung in einer Rückführungseinrichtung werden sie natürlich mit den notwendigsten Dingen wie etwa Essen, Kleidung usw. versorgt, und die Sozialleistungen fallen entsprechend geringer aus.
Eine Begrenzung der ungesteuerten Migration ist notwendig, um die Integration derjenigen Menschen zu fördern, die tatsächlich eine Bleibeperspektive in unserem Land haben. Nur so kann auch die erfolgreiche Integration der Menschen stattfinden. Meine Damen und Herren, das ist doch genau das, was wir alle hier für dieses Land wollen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir sind ein weltoffenes Land, und wenn wir in Zukunft ein weltoffenes Land bleiben wollen, dann müssen wir doch gemeinsam das Ziel verfolgen, die ungesteuerte Migration so in den Griff zu bekommen und sicherzustellen, dass sich hier niemand der Abschiebung entziehen kann, der kein Bleiberecht oder keine Duldung hat.
Die Menschen in diesem Land müssen erkennen, dass sich etwas verändert. Dafür haben wir als Freie Demokraten ei
nen sehr konstruktiven und effektiven Vorschlag gemacht, den wir gemeinsam entschlossen umsetzen sollten, um das Vertrauen der Menschen in die Institutionen dieses Staates wieder zu stärken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Kollege Promny. – Jetzt hat Frau Kollegin Cirsten Kunz-Strueder für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig, wenn die Debatten in diesem Haus auf der Höhe der Zeit sind. Dabei ist es genauso wichtig, nicht reflexhaft zu reagieren. Es ist wichtig, sachlich draufzuschauen.
Schauen wir also: Wir wissen, dass Menschen Klarheit brauchen – Klarheit, wenn sie eine Bleibeperspektive haben, aber auch Klarheit, wenn sie keine Bleibeperspektive haben. Für Menschen mit Bleibeperspektive ist klar: Sie brauchen Deutschkurse, Arbeit bzw. Aus- oder Weiterbildungsplätze und Ähnliches.
Klarheit brauchen sie aber auch bei Ablehnung des Asylersuchens. Vor allem brauchen wir dann nicht nur Klarheit, sondern auch Handeln. Es ist nicht zumutbar, Menschen monate- oder gar jahrelang von Gesellschaft auszuschließen, ihnen Arbeit und auch die Möglichkeit, das eigene Leben zu gestalten, vorzuenthalten. Es ist nur fair für alle, wenn wir hier schneller werden.
Es nützt niemandem, wenn Menschen nach abgeschlossenen rechtsstaatlichen Asyl- und Gerichtsverfahren in einem Zustand festhängen, der kein Vor und Zurück mehr zulässt. Das ist nicht respektvoll, und das kann auch nicht unser Anspruch sein.
Deswegen müssen wir schneller werden. Aber wie? – Damit die Integration derer mit Bleibeperspektive leistbar ist und bleibt, werden Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten hessischen Kommunen nicht mehr zugewiesen.
Nicht erst seit gestern, sondern seit vielen Jahren findet – wie im Antrag gefordert – auch eine Beratung für die statt, die in ihr Heimatland zurückkehren sollen, müssen oder möchten – an unterschiedlichen Stellen und durch unterschiedliche Träger, nicht nur für die, die ausreisen müssen, sondern auch für die, deren Hoffnung sich in Deutschland, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfüllt haben mag. Manchmal ist Heimweh schlimmer als alles andere. Die Beratungsstellen sind mit dem Thema freiwillige Ausreise betraut und nehmen dieses Thema ernst.
Ob das aber der Schlüssel dafür sein wird, dass Menschen nicht untertauchen, bevor eine Abschiebung vollzogen werden kann, stelle ich bei allem Engagement infrage. Ich möchte betonen: Ein Nichtantreffen ist nicht immer böser Wille. Manchmal ist es Alltäglichem geschuldet: Die Lebensmittel sind ausgegangen, das Kind hat die Chance,
im Sportverein mitzumachen, und muss nach dem Training abgeholt werden, oder die Kinder waren in der Schule und müssen dort abgeholt werden. Bei denen, die nicht angetroffen wurden, weil sie gerade mit dem ganz normalen Alltag beschäftigt waren, der sich außerhalb der eigenen vier Wände abspielte, wird diese Beratung sicherlich etwas bewegen, aber alle anderen können wir nicht pauschal einsperren.
Wahrscheinlich ist recht klar, dass Menschen, die untergetaucht sind, insbesondere die mit krimineller Energie oder Gefährder, nicht zu einer Beratungsstelle gehen. Wer untergetaucht ist, sucht ja gerade keinen Kontakt zu denen, die ihn hier in Deutschland nicht haben wollen. Gefährder, die uns die Sorgenfalten auf die Stirn treiben, gehen dort sowieso nicht hin.
Klar ist auch, dass es nicht der reflexauslösenden Vorgänge in Solingen bedurfte, um Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Vieles ist oder wird gemacht: Die Plätze in der Abschiebehafteinrichtung sind vorhanden – sind aber noch nicht vollständig besetzt worden –, und vor Kurzem startete ein Flieger, der Gefährder aus Deutschland brachte.
Klar ist auch, dass Hessen in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zukommt. Das internationale Drehkreuz, der Frankfurter Flughafen, liegt eben in Hessen und nicht im Saarland.
In Debatten über mögliche Veränderungen der Rahmenbedingungen im Bereich der Abschiebung gehört zur Wahrheit, dass die Herkunftsländer bereit sein müssen – es wurde eben schon gesagt –, die Gefährder und Straftäter zurückzunehmen. Kürzlich ist das gelungen. Pauschal kann man das aber nicht erwarten. Wir müssen uns auch klarmachen, dass wir in Hessen und in Deutschland an der Stelle von der Kooperationsbereitschaft von Regierungen abhängig sind, die weit weg von dem sind, was wir demokratisch und anständig nennen. Auch das macht es nicht leichter.
Klar ist, dass der, der unsere Werte nicht teilt, der unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Sicherheit gefährdet und nicht hier geboren wurde, nicht in Deutschland bleiben kann. Kürzlich wurden sechs Schwerkriminelle aus Hessen nach Afghanistan abgeschoben, um uns zu schützen und um die zu schützen, die hier Schutz suchen und einfach nur in Ruhe und Frieden leben und ihr Leben hier gestalten wollen, ganz egal, wo sie geboren wurden, und ganz egal, wie sie ihren Gott nennen, wenn sie denn einen haben.
Klar ist bei dem Ganzen aber auch, dass Abschiebungen für Sicherheit und Freiheit alleine nicht reichen werden; denn wir können gar nicht alle abschieben, die unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Sicherheit gefährden. Manche Gefährder sind nicht zu uns geflohen, haben gar keine Migrationsgeschichte. Diese Gefährder will auch anderswo auf der Welt niemand haben, und niemand wird uns diese Menschen abnehmen. Aber auch damit setzen wir uns auseinander, auch dieser Herausforderung stellen wir uns.